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Tragwerksplanung LPH 4-6 zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (SADEL-2026-0012)
Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Adelsheim Identifikationsnummer: 8225001 Internet-Adresse (URL): https://www.adelsheim.de Postanschrift: Marktstraße 7 Postleitzahl / Ort: 74740 Adelsheim NUTS-3-Code: DE127 Land: Deutschland E-Mail: info@adelsheim.de Telefon: +49 62916200-0 Fax: +49 62916200-35 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck Rechtsgrundlage Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung Interne Kennung: SADEL-2026-0012 Titel: Tragwerksplanung LPH 4-6 zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Beschreibung: Ingenieurleistungen Tragwerksplanung Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe Hauptklassifizierung (CPV-Code) CPV-Code Hauptteil: 71327000-6 Erfüllungsort Postanschrift: Marktstraße 7 Postleitzahl / Ort: 74740 Adelsheim NUTS-3-Code: DE127 Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Grundlage für den Ausschluss Auftragsunterlagen Grenzübergreifende Rechtsvorschriften Einzelheiten zum Verfahrenstyp Verfahrensart Verfahrensart: Offenes Verfahren Zusätzliche Informationen Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) Bedingungen der Auktion Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein Auftragsvergabeverfahren Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Quelle der Eignungskriterien Auftragsunterlagen Weitere Bedingungen zur Qualifizierung Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten. Vorbehaltene Auftragsvergabe Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein Nebenangebote Nebenangebote sind zulässig: Nein Regelmäßig wiederkehrende Leistungen Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja Anforderungen für die Ausführung des Auftrags Reservierte Vertragsdurchführung Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: eRechnung Elektronische Rechnungsstellung: Ja Anforderungen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Verfahren nach der Vergabe Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein Organisation, die Angebote entgegennimmt oben genannte Kontaktstelle Informationen zur Einreichung Fristen Frist für den Eingang der Angebote: 05.11.2026 09:00 Uhr Bindefrist Laufzeit in Tagen: 30 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) Sprachen der Einreichung Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU Öffnung der Angebote Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 05.11.2026 09:00 Uhr Einreichungsmethode Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.auftragsboerse.de Auftragsunterlagen Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0d7db6bac-2d0211bfc3ef26ce Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Ad-hoc-Kommunikationskanal Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt oben genannte Kontaktstelle Überprüfung Fristen für Nachprüfungsverfahren Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/ Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/ Documents/15_vk_merkblatt.pdfn wird hingewiesen. Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Postanschrift: Kapellenstraße 17 Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE127 Land: Deutschland Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt Schlichtungsstelle Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren Beschreibung der Beschaffung Beschreibung: Tragwerksplanung LPH 4-6 zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Umfang der Auftragsvergabe Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Selbstständige Art der Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Erfüllungsort Geschätzte Laufzeit Datum des Beginns: 04.01.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.08.2029 Verlängerungen und Optionen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Zuschlagskriterien Informationen über die Anwendbarkeit von EED EED anwendbar: Nein Elektronischer Katalog Elektronischer Katalog: Nein Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein