No submission deadline stated in the public notice
Not available
Contract value
Not stated in the notice
Contract period
915 days
Published
October 6, 2026
Bekanntmachungsservice / Öffentliche Vergabe
Overview
The municipality seeks planning services for transport facilities and outdoor spaces as part of the Green Axis project. The procedure covers measures M1, M2, M4 and M5. The public notice states that estimated construction costs for those measures are approximately €3.12 million gross; this is a construction-cost estimate, not the value of this planning-services contract. Several work phases are staged, and M4 covers planning phases 1–3. The public API does not state a bid deadline or the contract value.
Planning of transport infrastructure and outdoor spaces for the Green Axis public-space improvement, including selected work stages for measures M1, M2, M4 and M5.
Approx. €3.12 million gross for the project measures
Services contract duration
915 days
What to check in the tender documents
The public notice API does not provide a submission deadline or the estimated value of this planning-services contract. Detailed project information is reserved for shortlisted participants at stage 2.
Title: Gemeinde Röthlein – Neugestaltung Grüne Achse ● Objektplanung Verkehrsanlagen + Objektplanung Freianlagen
Description: Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Schaffung einer „Grünen Achse“ zur Stärkung fußläufiger Beziehungen. ● Gegenstand des VgV-Verfahrens sind die Maßnahmen M1, M2, M4 und M5. ● Die geschätzten Baukosten für v.g. Maßnahmen beträgt ca. 3,12 Mio. € brutto. ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden. Weitere Informationen einschl. der vorliegenden Machbarkeitsstudie werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Lot title: Gemeinde Röthlein – Neugestaltung Grüne Achse ● Objektplanung Verkehrsanlagen + Objektplanung Freianlagen
Lot description: Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4 §§ 45 ff. | stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster ● b) Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. | stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 (LPH 4 nach Bedarf), | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster ● Die Maßnahme M4 (Umgestaltung Zuwegung Sportanlage) soll lediglich für die LPH 1 – 3 beauftragt werden. Die spätere Ausführung erfolgt in Eigenleistung durch die Gemeinde Röthlein . ● c) Übernahme der vorliegenden Machbarkeitsstudie ● d) Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) | Örtliche Bauüberwachung (Verkehrsanlagen) | Koordination externer Fachplaner (Leitungsbau) | Planung und Ausführung (LPH 1 – 9, stufenweise) der Maßnahme M5 (vgl. Objektplanung Gebäude und Innenräume) für die Sanierung und Umbau der öffentlichen Toilette ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.