Qualifizierungssystem Aktivkohlereaktivierung Stadtwerke Düsseldorf AG

Submission deadline
Not available
Contract value
Not stated in the notice
Classification
Water treatment supplies
Published
September 30, 2026

oeffentlichevergabe.de

Overview

Stadtwerke Düsseldorf invites suppliers to qualify for collection, reactivation and return of exhausted drinking-water activated carbon, including replenishment of process losses with approved fresh carbon. The notice specifies carbon grading and quality tests, shipment cleanliness and contamination controls, return within 14 days, and a qualification process involving documents, sample testing and possible operational audits. Suppliers need ISO 9001 and ISO 14001 evidence and several business, insurance, quality and compliance records. The notice says qualification takes about 12–15 months; no estimated value or submission deadline appears in the retrieved API projection.

Information based on the public notice

What the buyer needs

Supplier qualification for a defined drinking-water activated-carbon reactivation and replenishment service. The notice contains detailed technical quality criteria and a staged qualification process; these are substantive public notice requirements.

  • ISO 9001 and ISO 14001 evidence; company, product, financial, insurance and compliance documentation; relevant drinking-water references; sample testing and possible audits. Carbon must meet the stated DIN EN standards and remain traceable by batch.

Lots

Qualifizierungssystem Aktivkohlereaktivierung Stadtwerke Düsseldorf AG

Tender details

Buyer
Stadtwerke Düsseldorf AG
Country
Germany
Procedure
Not stated in the notice
Classification
Water treatment supplies · CPV 24954100 and 24954200
Notice reference
ocds-mnwr74-0a50c618-731c-4f06-9063-d07a184adb70
Process
Collection, reactivation, makeup with buyer-approved fresh carbon, and return of exhausted activated carbon from drinking-water plants
Return time
Within 14 days
Qualification duration
Approximately 12–15 months, as stated in the notice; not treated as a contract term
Structured duration field
The API also returns a 12-month duration field, which does not match the narrative qualification period; its precise contractual meaning is unclear and is not displayed as a contract term.

What to check in the tender documents

  • No submission deadline or estimated value appears in the retrieved official projection. The API’s structured 12-month duration differs from the narrative 12–15-month qualification period; no contract term is inferred.
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Original notice

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Qualifizierungssystem Aktivkohlereaktivierung Stadtwerke Düsseldorf AG

Qualifizierungssystem Aktivkohlereaktivierung Stadtwerke Düsseldorf AG Abholung, Reaktivierung, Auffüllen der Verlustmenge mit Frischkohle und Wiederanlieferung Beschreibung: Abholung erschöpfter Aktivkohle von ursprünglich 8 x 30 mesh in den Wasserwerken des AG, Reaktivierung der Kohle inklusive Ausgleich des Abbrandverlustes mit der durch den AG freigegebenen Frischkohle und Wiederanlieferung. Die Gesamtdauer einer Qualifizierung beläuft sich auf ca. 12-15 Monate. Erst nach erfolgreicher Qualifizierung darf ein neuer, bisher nicht qualifizierter Lieferant an dem nächstmöglichen Bieterverfahren teilnehmen. Der AG behält sich vor, vor dem Beginn der Qualifizierung mit dem Bewerber einen Abgleich zur Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit seines Angebotes zu machen. Offensichtlich unwirtschaftliche oder schwer umsetzbare Angebote (z.B. aufgrund logistischer Herausforderungen) können von dem aufwändigen Qualifizierungsverfahren ausgeschlossen werden. Weitere Punkte: Speditionsleistungen: - Die Reinigung des Silofahrzeuges in einer zertifizierten Tankreinigungsanlage vor dem Transport ist zu belegen (Reinigungszertifikate obligatorisch). - Die Aktivkohlequalität darf durch den Transport nicht negativ verändert und/oder die Aktivkohle darf nicht mit Fremdstoffen kontaminiert werden. Daher sind Vorgänge und Einbauten im Silo, die die Qualität der Kohle negativ beeinflussen können, zu vermeiden. Die zum Transport eingesetzten Silofahrzeuge dürfen ausschließlich für Trinkwasserkohlen genutzt werden. Logistik: - zwei Filter/Woche möglich - Rücklieferung innerhalb von 14 Tagen - Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit: Einreichen geeigneter Zertifikate als Beleg (mindestens ISO 9001 und ISO 14001) Das Reaktivat hat den Vorgaben der DIN EN 12915-2 zu entsprechen, insbes.: - Körnung (nach Absiebung <0,6 mm): 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm) - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <2,1 sein - Anhebung der Jodzahl um mindestens 200 mg Jod/g Aktivkohle gemäß DVGW-Regel W 239. Die Jodzahl soll nach der Reaktivierung 750 mg Jod/g Aktivkohle nicht unterschreiten. Die Jodzahl der gebrauchten und der reaktivierten Aktivkohle ist anzugeben. - Die Prüfverfahren gemäß DIN EN 12915-2 Punkt 8 "Prüfverfahren" sind anzuwenden oder bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in der DIN EN 12915-2 angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Der AN muss jeder Lieferung von reaktivierter Aktivkohle ein Analysezertifikat beifügen, welches die Angaben der rückgelieferten Aktivkohle (Reaktivat und Frischkohle) spezifiziert. Erwartet werden dabei folgende Angaben: - Korngrößenverteilung nach EN 12902 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U nach EN 12915-1 - Rütteldichte oder Schüttdichte nach EN 12915-1 (es ist zwingend anzugeben, welcher Parameter bestimmt wird.) - Kugelhärte nach EN 12915-1 - Jodzahl nach EN 12902 (der zu Reaktivierenden Aktivkohle und der reaktivierten Aktivkohle ohne Makeup, optional zusätzlich auch die Jodzahl der resultierenden Rücklieferung) - Aschegehalt nach EN 12902 - Angabe des prozentualen Makeup-Anteils in der rückgelieferten Kohle (entspricht dem Abbrand- und sonstigem Prozessverlust) - Bezeichnung der zugegebenen Makeup-Kohle Es muss sichergestellt werden, dass die abgeholte Charge an Kohle nicht mit anderen Kohlen vermischt wird und dadurch sicher diese Charge zurückgeliefert wird. Dazu muss dem AG Beschreibung des Prozessablaufs der Reaktivierung zur Verfügung gestellt werden, um dies nachvollziehen zu können. Frische Kornaktivkohle als Make-Up Kohle zur Trinkwasseraufbereitung auf Kokosnussschalen-Basis oder auf Basis reagglomerierter Steinkohle (beide Typen werden vom AG abgeprüft) als Makeup-Kohle für Reaktivierungen mit folgenden Eigenschaften (alle Angaben beziehen sich auf die DIN EN 12902 bzw. DIN EN 12915) - Benetzbarkeit / aufschwimmender Anteil kleiner oder gleich 0,6% (m/m) - Körnung 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm), bestimmt nach DIN EN 12902 - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % (gemäß DIN EN 12915-1) - Rütteldichte ca. 530 kg/m³, Schüttdichte ca. 460 kg/m³, bestimmt gemäß DIN EN 12915-1 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <1,9 sein, bestimmt gemäß DIN EN 12902 - Kugelhärte >90, bestimmt nach DIN EN 12915-1 - Aschegehalt maximal 15%, bestimmt nach DIN EN 12902 - Wassergehalt bei Anlieferung max. 5% - Weitere Verunreinigungen und Nebenbestandteile (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.2 "Verunreinigungen und Nebenbestandteile" Tabelle 1): max. 3% wasserlösliche Bestandteile, max. 0,002 g Zink / g Aktivkohle, bestimmt nach DIN EN 12902 - maximale Gehalte an wasserlöslichen und wasserextrahierbaren Stoffen (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.3 "Wasserextrahierbare Substanzen" Tabelle 2): 10 µg/l Arsen, 0,5 µg/l Cadmium, 5 µg/l Chrom, 0,3 µg/l Quecksilber, 15 µg/l Nickel, 5 µg/l Blei, 3 µg/l Antimon, 3 µg/l Selen, 5 µg/l Cyanid, 0,02 µg/l PAK (Summe der Konzentrationen von Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Benzo(ghi)perylen, Indeno(1,2,3-cd)pyren) für das Extinktionswasser - Die in den relevanten DIN EN (12902 und 12915-1) angegebenen Prüfverfahren sind anzuwenden. Bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in den DIN EN angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Erfolgt eine Änderung der Rohstoffe (Gewinnungsstätte) oder des Herstellungsverfahrens der Aktivkohle, muss der AG spätestens vor Abruf einer Lieferung vom Anbieter über die Änderung informiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Anforderungen der relevanten Produktnorm unverändert eingehalten werden. Die einzusetzende Aktivkohle muss der DIN EN 12915-1 "Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle" entsprechen und nach §20 TrinkwV zugelassen sein ("Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß §20 TrinkwV Teil I b "Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden"). Die SWD hält sich an die Empfehlungen des DVGW-Arbeitsblattes W 239 als das für Wasserversorger relevante technische Regelwerk. Verfahren zur Freigabe des Reaktivierungsprozesses und der Frischkohle als Make-Up-Kohle: Stufe 1 "Teilnahmeantrag": Mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb sind vom Bewerber die unter "Bedingungen" genannten Unterlagen, Nachweise und Angaben einzureichen. Stufe 2: "Material zum Test": Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der AG sich das Recht vor, Material liefern zu lassen, um physikalisch-chemische Analysen, Adsorptionstests und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen. Darüber hinaus Durchführung diverser Analysen durch den AG bzw. im Auftrag des AG. Stufe 3a: In Stufe 3a behält der AG sich das Recht vor, eine Filterfüllung Frischkohle zum Marktpreis zu erwerben und unter Betriebsbedingungen zu testen. Darüber hinaus kann ein Audit im Betrieb des Bewerbers vorgenommen werden. Stufe 3b: In Stufe 3b behält der AG sich das Recht vor, eine Reaktivierung der Kohle vom Bewerber durchführen zu lassen und ein Audit im Betrieb des Bewerbers, insbesondere der Reaktivierungsanlage, vorzunehmen. 1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung) 2) Organigramm der Unternehmensstruktur 3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können. Ergänzend dazu ein aktuelles Produktdatenblatt und eine aktuelle Chargenanalyse der Frischkohle, welche als Make-Up-Kohle zum Einsatz kommen würde gem. Spezifikation des AG. 4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) 5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften 6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung 7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter 8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung (1800-3600m³ Volumen) abwickeln kann 9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren 10) Nachweis einer ausreichenden Bonität durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B). Das Rating muss - gemessen am deutschen Markt - mindestens gleichwertig zu einem Creditreform Rating von maximal 250 oder einem D&B Rating von mindestens 75 sein. 11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme 12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) 13) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) 14) Kundenreferenzliste über die Belieferung mit mind. ähnlichen Materialien, aus der hervorgeht, dass Erfahrungen im Trinkwasserbereich bestehen (Aktivkohle zur Adsorption im Festbettfilter). 15) Bestätigung Supplier Code of Conduct SWD gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) oder eines Code of Conducts, der die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz "LkSG" erfüllt 16) Bestätigung Vertraulichkeitserklärung ISMS für Bieter, Lieferanten und/oder Dienstleister gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen. 17) Nachweis über ein leistungsfähiges Qualitätsmanagementsystem gem. ISO 9001 Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen 18) Nachweis über ein leistungsfähiges Umweltmanagementsystem gem. ISO 14001

Official source: oeffentlichevergabe.de ↗