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Programmierbares Windfelderzeugungssystem für einen Wind-Wellen-Kanal
716518-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) –
Programmierbares Windfelderzeugungssystem für einen Wind-Wellen-Kanal
OJ S 201/2026 16/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
E-Mail: einkauf@hereon.de
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Programmierbares Windfelderzeugungssystem für einen Wind-Wellen-Kanal
Beschreibung: Präambel Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine
gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann
von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des
Hereon werden zu 90% vom Bund (BMFTR - Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg,
Niedersachsen und Brandenburg) finanziert. Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist
es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten
der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen
Medizin zu betreiben. Gegenstand der Vergabe ist ein Programmierbares
Windfelderzeugungssystem für einen Wind-Wellen-Kanal. Technische Spezifikation 1.
Beschaffungsumfang Die Beschaffung umfasst die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und
Funktionsprüfung eines programmierbaren Windfelderzeugungssystems für den Betrieb über
einem bestehenden Wind-Wellen-Kanal. Das System muss sämtliche für den Betrieb
erforderlichen mechanischen, elektrischen, steuerungstechnischen und softwareseitigen
Komponenten umfassen, einschließlich Tragstrukturen, Strömungskonditionierungselementen,
Luftführungen, Steuerungssoftware sowie Kommunikationsinfrastruktur. Das System wird für
wissenschaftliche Untersuchungen in folgenden Bereichen eingesetzt: - Wind-Wellen-
Interaktion - Atmosphäre-Ozean-Austausch - Grenzschichtprozesse - Meeresgischt- und
Aerosolerzeugung - Anwendungen der Offshore-Windenergie - Validierung numerischer
Modelle 2. Wissenschaftliche und funktionale Anforderungen Eine zentrale Anforderung dieser
Beschaffung ist die Fähigkeit, realistische atmosphärische Anregungsbedingungen über einer
Wasseroberfläche zu erzeugen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Gebläsesystemen von
Windkanälen muss das angebotene System die kontrollierte und reproduzierbare Erzeugung
sowohl von: - räumlich nicht-homogenen Windfeldern als auch von - zeitlich veränderlichen
Windbedingungen einschließlich Böen ermöglichen. Das System muss daher: 1. aus
mindestens 40 unabhängig regelbaren Ventilatormodulen bestehen, die in einem
zweidimensionalen Array angeordnet sind; 2. Windgeschwindigkeiten von mindestens 20 m/s
ohne nachgeschaltete Strömungsmanipulationseinrichtungen erzeugen können; 3. eine
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Beschleunigung (Ramp-Up) von mindestens 15 m/s2 ohne nachgeschaltete
Strömungsmanipulationseinrichtungen ermöglichen; 4. eine Verzögerung (Ramp-Down) von
mindestens 10 m/s2 ohne nachgeschaltete Strömungsmanipulationseinrichtungen
ermöglichen; 5. die unabhängige Ansteuerung jedes einzelnen Ventilatormoduls erlauben; 6.
beliebige zweidimensionale Windgeschwindigkeitsverteilungen erzeugen können; 7.
asymmetrische Windprofile, Windgeschwindigkeitsgradienten von mindestens 7 m/s pro Meter
sowie Scherprofile ohne nachgeschaltete Strömungsmanipulationseinrichtungen erzeugen
können; 8. zeitlich veränderliche Windbedingungen und benutzerdefinierte
Windgeschwindigkeits-Zeitreihen erzeugen können; 9. reproduzierbare Böenereignisse
erzeugen können; 10. eine gleichzeitige räumliche und zeitliche Variation des Windfeldes
ermöglichen; 11. vordefinierte Windszenarien speichern, reproduzieren und modifizieren
können; 12. eine offene Softwareschnittstelle (API) für externe Steuerung, Automatisierung
und Synchronisation mit wissenschaftlicher Messtechnik bereitstellen. Die Erzeugung
komplexer, räumlich variierender und zeitlich instationärer Windfelder stellt eine wesentliche
Anforderung dieser Beschaffung dar. 3. Windgenerierungssystem Das
Windgenerierungssystem muss: 1. mindestens 40 individuell regelbare Ventilatormodule
umfassen; 2. einen stabilen und reproduzierbaren Betrieb über den gesamten Betriebsbereich
gewährleisten; 3. Echtzeitanpassungen der Betriebsparameter ermöglichen; 4. für den
kontinuierlichen wissenschaftlichen Betrieb geeignet sein; 5. sämtliche erforderlichen
integrierten Elektronikkomponenten, Netzteile, Kommunikationshardware, Verkabelungen und
Strukturbauteile enthalten. 4. Steuerungssoftware Die bereitgestellte Software muss folgende
Funktionen bieten: 1. eine grafische Benutzeroberfläche zur Bedienung des Systems; 2.
individuelle Ventilatorsteuerung; 3. gruppierte Ventilatorsteuerung; 4. Erstellung und
Speicherung benutzerdefinierter Windszenarien; 5. Programmierung zeitabhängiger
Windfelder; 6. Import und Export von Windprofilen; 7. Skript- und Automatisierungsfunktionen;
8. eine offene API für wissenschaftliche Anwendungen. Die Software muss den
Langzeitbetrieb sowie die zukünftige Integration in Laborsteuerungssysteme unterstützen.
Kennung des Verfahrens: b55c018e-1420-4f7e-b3e3-626c9cefa02a
Interne Kennung: 2026/09-51683
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer
Gläser)
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Stadt: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDDY65GVL1C# Allgemeine
Einkaufsbedingungen des Hereons Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes die
bei der Auftragsvergabe ausschließlich geltenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen
(einzusehen unter: www.hereon.de/AEB)[Stand: 02.04.2025] Mit der Abgabe eines Angebotes
erklärt der Bieter: a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene
Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des
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Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann, b) dass von Ihm bei der
Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden, c)
dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist, d) dass der Bieter die
arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz
mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder
einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die
betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, e) dass der Bieter bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird, f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung
an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer
für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte. g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags
eingehalten wird. Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes
Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die
Entsprechenden Nachweise zu erbringen. Der Bieter versichert weiterhin, dass diese
Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst,
dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und
Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob
fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen
Wettbewerbs führen kann. Mindestanforderungen Die Nichterfüllung einer der in der
Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen oder KO Kriterium in der
Wertungstabelle führt zu einem Ausschluss des Angebotes. Nachverhandlungsverbot
Helmholtz-Zentrum Hereon GmbH wird das Nachverhandlungsverbot beachten. Dies
bedeutet, dass Nachverhandlungen grundsätzlich nicht stattfinden. Rechnungen Die
Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-
Zentrum hereon GmbH ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument
("Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung") zu übermitteln. Die Bestellnummern sind auf
dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem
die Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein. Schriftwechsel zu Rechnungen ist
ausschließlich per E-Mail über kreditor@hereon.de zu führen. Hereon: Leitweg-ID 992-80187-
74 Wertung der Angebote Das Helmholtz-Zentrum hereon GmbH wird die Prüfung und
Wertung der Angebote gemäß § 56 VgV vornehmen. Das wirtschaftlichste Angebot wird wie
folgt ermittelt: 1 Gemäß nachfolgender Gewichtung: Maximale Punktzahl erreichte Punktzahl
des Bieters Preis, ggf. mit Unterkriterien , Gewichtung 50 % Preis 50 Wertungskriterium
Qualitative Zuschlagskriterien, Gewichtung 50 % (Maßgeblich sind die Ausführungen zu
folgenden Unterkriterien) Konzept zur Umsetzung der beschriebenen Leistung 50 -
Gesamtwertungssumme der Punkte 100 Bei der Berechnung wird der Wert auf 2 Stellen nach
dem Komma begrenzt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten
Punkte stellt das Wirtschaftlichste dar. Preise Bewertet wird der Gesamtpreis auf Grundlage
der eingereichten Preisblätter. Hierzu werden die angebotenen Einzelpreise aller Positionen
zu einem Gesamtpreis addiert. Das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten
Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 50 Punkten. Für die preislich nachfolgenden
Angebote wird die jeweilige Punktzahl wie folgt bestimmt: Punkte des Bieters=(niedrigster
Preis*50)/(Preis des Bieters) Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch
gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Bewertung der Angebote für dieses
Zuschlagskriterium nicht ändert. Anschließend wird das Hereon die jeweiligen Punktzahlen
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gemäß der oben dargestellten Wertungsmatrix gewichten. Die Hereon GmbH ist berechtigt,
Angebote auszuschließen, deren Einzelpreise spekulativ abgegeben wurden. Ein spekulativer
Preis liegt vor, wenn der Bieter bei einer bestimmten Leistung nicht die von ihm für diese
Leistung tatsächlich verlangte Vergütung, sondern einen geringeren Preis ausweist, weil er
bestimmte Kostenfaktoren, die nach seiner eigenen Kalkulation bei jener Leistung tatsächlich
anfallen, auf die für andere Leistungen geforderte Vergütung umgelegt hat.
Vergleichsmaßstab sind die eigenen Schätzungen des Hereon und die Vergleichspositionen
anderer Bieter. Wertungskriterium Für das Wertungskriterium "Qualitative Zuschlagskriterien -
Konzept zur Umsetzung der beschriebenen Leistung. Hereon wird im Rahmen der
Angebotsbewertung das Gesamtsystem ganzheitlich betrachten und bewerten. Dabei fließen
insbesondere die eingesetzten Komponenten sowie deren technische Ausführung und Qualität
in die Beurteilung ein. Grundsätzlich gilt, dass hochwertige und langlebige Komponenten zu
einer besseren Bewertung beitragen, da sie in der Regel eine höhere Zuverlässigkeit,
Betriebssicherheit und Lebensdauer des Gesamtsystems erwarten lassen. Um eine fundierte
Bewertung vornehmen zu können, bitten wir Sie daher, Ihrem Angebot eine detaillierte
Komponenten- bzw. Lieferantenliste beizufügen. Aus dieser sollten, sofern bekannt, die
wesentlichen verbauten Bauteile sowie deren Hersteller bzw. Lieferanten hervorgehen. Die
Darstellung obliegt dem Bieter. Zeichnungen dürfen bei der Beschreibung unterstützend
abgeben werden. Das Hereon legt besonderen Wert darauf, dass die nachfolgend
aufgeführten Aspekte nachvollziehbar und umfassend in einem Konzept beschrieben werden:
eingesetzte Softwarelösung verwendete Komponenten Die Bewertung erfolgt im Wege einer
vergleichenden qualitativen Betrachtung. Das bedeutet, dass das jeweils beste Angebot in
diesen Kriterien nicht automatisch die für das jeweils vorgesehene maximale Punktzahl erhält.
Dies gilt analog für das jeweils schlechteste Angebot. Die Angebote werden vielmehr - ähnlich
wie Schulnoten - relativ zueinander anhand der Unterkriterien bewertet und entsprechend
bepunktet. 0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung (ungenügend; der Bieter
präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend
bzw. unzureichend erfüllt) 10 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung/Leistungserwartung
(mangelhaft; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit
gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt) 20 Punkte: Mittelmäßige
Darstellung/Leistungserwartung (ausreichend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die
geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen
erfüllt) 30 Punkte: Gute Darstellung/Leistungserwartung (befriedigend; der Bieter präsentiert
eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich
geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt) 40 Punkte: Sehr gute Darstellung
/Leistungserwartung (gut; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten
Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt) 50 Punkte:
Hervorragende Darstellung/Leistungserwartung (sehr gut; der Bieter präsentiert eine Lösung,
die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt) Maximale
Punktzahl: 50 Punkte Es wird auch eine englische Übersetzung der Spezifikationen zur
Verfügung gestellt, bei Abweichung zählt ausschließlich die deutsche Leistungsbeschreibung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Programmierbares Windfelderzeugungssystem für einen Wind-Wellen-Kanal
Beschreibung: 5. Tragstruktur Zur Integration des Windgenerierungssystems in den
bestehenden Wind-Wellen-Kanal ist eine kundenspezifische Tragstruktur bereitzustellen. Die
Struktur muss: 1. die sichere Aufnahme aller Komponenten des Windgenerierungssystems
gewährleisten; 2. das Ventilatorarray auf der erforderlichen Höhe relativ zum Kanal
positionieren; 3. für den dauerhaften Laborbetrieb ausgelegt sein; 4. sämtliche erforderlichen
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Montage- und Befestigungselemente umfassen. 6. Strömungskonditionierungssystem Es ist
ein abnehmbarer Abschnitt zur Strömungskonditionierung bereitzustellen. Das
Strömungskonditionierungssystem muss enthalten: 1. Strömungsgleichrichter in
Wabenstruktur (Honeycomb); 2. mehrere Sieb- oder Netzlagen; 3. eine einfache Montage und
Demontage; 4. eine Reduzierung großskaliger Strömungsinhomogenitäten und Turbulenzen,
sofern erforderlich. Das System muss für Experimente geeignet sein, die eine hohe
Strömungsgleichförmigkeit und geringe Turbulenzintensität erfordern. 7. Umlenkkanal für die
Luftströmung Zur Führung der Luftströmung auf die Wasseroberfläche ist ein Umlenkkanal
bereitzustellen. Der Umlenkkanal muss: 1. eine gleichmäßige Umlenkung der Luftströmung
gewährleisten; 2. Leitbleche oder gleichwertige Strömungsführungselemente enthalten; 3.
Strömungsverluste minimieren; 4. die Qualität der Luftströmung erhalten. 8. Messstrecke Es
ist eine modulare, geschlossene Messstrecke mit einer Länge von etwa 13 m bereitzustellen.
Die Messstrecke muss: 1. aus mehreren modularen Segmenten bestehen; 2. transparente
Wände für optischen Zugang bereitstellen; 3. Zugangstüren oder Messöffnungen integrieren;
4. die Installation wissenschaftlicher Messtechnik ermöglichen. Die Konstruktion muss für
optische Messverfahren geeignet sein, einschließlich: - Particle Image Velocimetry (PIV) -
Laser-Doppler-Anemometrie (LDA) - Laser-Induzierte Fluoreszenz (LIF) -
Hochgeschwindigkeitsbildgebung - Aerosol- und Spraydiagnostik 9. Elektrische und
kommunikative Infrastruktur Der Lieferumfang muss sämtliche für den Betrieb erforderliche
Infrastruktur umfassen, einschließlich: 1. Stromverteilungssysteme; 2.
Kommunikationsnetzwerke; 3. Steuerungselektronik; 4. Datenverbindungen; 5. Verkabelung;
6. Installationsmaterial. Nach Abschluss der Installation ist ein vollständig betriebsbereites
schlüsselfertiges System zu übergeben. 10. Wesentliche Leistungsmerkmale Die folgenden
Eigenschaften gelten als unverzichtbar: 1. Unabhängige Steuerung eines großen Arrays von
Ventilatormodulen. 2. Erzeugung beliebiger räumlich nicht-homogener Windfelder. 3.
Erzeugung reproduzierbarer instationärer Windbedingungen und Böenereignisse. 4.
Gleichzeitige räumliche und zeitliche Steuerung des Windfeldes. 5. Speicherung und exakte
Wiederholung komplexer Windszenarien. 6. Integration in einen bestehenden Wind-Wellen-
Kanal für anspruchsvolle Forschungsarbeiten zu umweltrelevanten Strömungen. Diese
Eigenschaften bilden die zentralen wissenschaftlichen und technischen Anforderungen an das
System.
Interne Kennung: 2026/09-51683
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer
Gläser)
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Stadt: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 20/12/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
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Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: EU Sanktion (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): EU Sanktion
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXU1YYDDY65GVL1C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXU1YYDDY65GVL1C
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXU1YYDDY65GVL1C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 17 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU 2022_576_20220414.pdf"
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU
2022_576_20220414.pdf"
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
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Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und
Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach §
134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den
Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Helmholtz-
Zentrum hereon GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Registrierungsnummer: 992-80187-74
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Stadt: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: einkauf@hereon.de
Telefon: +49 4152870
Fax: +49 415287-1750
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
716518-2026 Page 8/9
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49 2289499-0
Postanschrift: Villemomblerstraße76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1a9ff524-6397-4a5f-9a6b-265f49296438 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2026 11:32:29 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 716518-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 201/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/10/2026
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