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NetApp AFF A20 Systeme für SQL-Datenbank
692225-2026 - Competition
Germany – Information systems and servers – NetApp AFF A20 Systeme für SQL-Datenbank
OJ S 194/2026 07/10/2026
Contract or concession notice – standard regime
Supplies
1. Buyer
1.1. Buyer
Official name: Universitätsmedizin Greifswald KöR
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
2. Procedure
2.1. Procedure
Title: NetApp AFF A20 Systeme für SQL-Datenbank
Description: Storagesystem der MKIS und PACS Datenbank muss ausgetauscht werden.
Procedure identifier: 583ac4ca-990c-4359-96a5-5a810b486d23
Internal identifier: #8184-701031
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: no
2.1.1. Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 48800000 Information systems and servers
2.1.2. Place of performance
Town: Greifswald
Country subdivision (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Country: Germany
2.1.4. General information
Additional information: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5DY6NW3R8X# Zusätzlich zu den
Preisangaben im Vergabemanagementsystem sind den abzugebenden Unterlagen alle
Datenblätter der im Umfang des Angebots enthaltenen Artikel und Leistungen beizufügen. Bei
Rückfragen bitten wir Sie, die Vergabestelle vor Ablauf der Abgabefrist zu kontaktieren.
Verwenden Sie hierfür ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals. Die
Angebotswertung erfolgt zu 100% auf den Preis unter Erfüllung der Ausschlusskriterien.
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: § 48 VgV: Beleg der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder
Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem
Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle
Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an
Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt,
darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein
Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder
Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder
Bieters abgibt.
Participation in a criminal organisation: Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer
kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass
ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn
er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: § 123 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Money laundering or terrorist financing: Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein
Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche
betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann,
wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden
Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen.
Fraud: Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB
geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig
verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe
oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen
wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um
unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten.
Corruption: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Der Ausschlussgrund
aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in §
123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst
insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde.
Breaching obligation relating to payment of taxes: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: § 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: § 124 GWB Fakultative
Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Breaching of obligations in the fields of social law: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Ein Ausschlussgrund aufgrund von
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies
gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur
Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken
betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
Insolvency: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Assets being administered by liquidator: Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in §
124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Business activities are suspended: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national
law: Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Grave professional misconduct: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Ein
Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1
Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein
Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich
beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur
Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness
des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll
verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und
dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6.
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: § 124 GWB Fakultative
Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained
confidential information of this procedure: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
5. Lot
5.1. Lot: LOT-0001
Title: NetApp AFF A20 Systeme für SQL-Datenbank
Description: NetApp AFF A20 HA Storage-Systemen einschließlich Speicherkapazität,
Netzwerkkomponenten, ONTAP-Basissoftware und 36 Monaten Hersteller-Support
Internal identifier: #8184-701031
5.1.1. Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 48800000 Information systems and servers
5.1.2. Place of performance
Town: Greifswald
Country subdivision (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Country: Germany
5.1.3. Estimated duration
Duration: 36 Months
5.1.4. Renewal
Maximum renewals: 1
Other information about renewals: 1x 36 Monate
5.1.6. General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must
be given: Tender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): no
5.1.7. Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9. Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Enrolment in a relevant professional register
Description of selection criterion: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (VgV) (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44
VgV: -Eintragung in die Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und Mitgliedsnummer)
oder Eintragung in das Handelsregister (Nennung Nummer und Amtsgericht) oder Eintragung
in die Handwerksrolle oder Eintragung in einem sonstigen Berufsregister -Eigenerklärung
Präqualifizierung (falls vorhanden) -Eigenerklärung Beachtung ILO Kernarbeitsnormen
Criterion: Subcontracting proportion
Description of selection criterion: Eigenerklärung Unteraufträge (VgV) (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: -
Eigenerklärung Unteraufträge - Eigenerklärung Eignungsleihe - Eigenerklärung
Bietergemeinschaften -Eigenerklärung verbundene Unternehmen
Criterion: General yearly turnover
Description of selection criterion: Eigenerklärung zum Umsatz (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: - Eigenerklärung
zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich den Umsatz der
letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der Gegenstand
dieser Vergabe ist
Criterion: Professional risk indemnity insurance
Description of selection criterion: Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
(VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit § 45 VgV: -Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit
den Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine
Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je
Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über
eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen
verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit
den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für
Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei jeweils doppelter
Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden Versicherung
entsprechend zu erhöhen.
Criterion: Average yearly manpower
Description of selection criterion: Personalstärke Belegschaft (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - Personalstärke:
durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre
umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand
relevanten Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren umgerechnet auf Vollzeitkräfte -
Eigenerklärung KMU
Criterion: References on specified deliveries
Description of selection criterion: Referenzen Lieferleistung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - 3 Referenzen über
vergleichbare Leistungen
5.1.11. Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 27/10/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Central
European Time, Western European Summer Time
Address of the procurement documents: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YH5DY6NW3R8X/documents
Ad hoc communication channel:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5DY6NW3R8X
5.1.12. Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Address for submission: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5DY6NW3R8X
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 06/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Central European Time,
Western European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 60 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und
Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische
Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist
berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er
keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen
sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu
dokumentieren.
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered
employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: - Eigenerklärung Russlandsanktionen -
Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
5.1.15. Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16. Further information, mediation and review
Review organisation: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Information about review deadlines: Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb
von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder
Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei Vertragsunwirksamkeit:
Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten.
Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
Organisation providing additional information about the procurement procedure:
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Organisation receiving requests to participate: Universitätsmedizin Greifswald KöR
8. Organisations
8.1. ORG-0001
Official name: Universitätsmedizin Greifswald KöR
Registration number: 13-X19111018-22
Postal address: Fleischmannstraße 8
Town: Greifswald
Postcode: 17489
Country subdivision (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Country: Germany
Internet address: https://www.unimedizin-greifswald.de
Roles of this organisation:
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1. ORG-0002
Official name: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registration number: VKMV-13-L50010000000-78
Postal address: Johannes-Stelling-Str. 14
Town: Schwerin
Postcode: 19053
Country subdivision (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Country: Germany
Internet address: http://www.regierung-mv.de
Roles of this organisation:
Review organisation
8.1. ORG-0003
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des
BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Roles of this organisation:
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version: 8c4cb356-f591-4978-a985-008449b6d0ca - 01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 06/10/2026 14:54:11 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central
European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 692225-2026
OJ S issue number: 194/2026
Publication date: 07/10/2026