Neubrückstrasse retaining-structure replacement and road works
SIMAP.ch
Overview
The City of Bern is procuring civil works to replace the deteriorated retaining structure on Neubrückstrasse. The works take place beside live traffic in a narrow linear construction area and include demolition, dewatering, anchors and soil nailing, piles, waterproofing, earthworks, pavement foundations, paving, drainage and cast-in-place concrete. Execution is planned from 1 March 2027 to 1 April 2028. The notice says named products are avoided; where one is exceptionally specified, equivalent alternatives are allowed and the bidder must demonstrate equivalence. Partial offers are not accepted.
Information based on the public notice
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What the buyer needs
Replacement of the deteriorated retaining structure at Neubrückstrasse and associated civil-engineering and road works under live traffic.
- Works must be performed under live traffic in a confined linear work zone.
- Equivalent alternatives are permitted for any exceptionally named product; the bidder must demonstrate equivalence.
- Partial offers are not accepted.
Tender details
- Buyer
- Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbau Stadt Bern
- Country
Switzerland
- Procedure
- open
- Classification
- Construction and civil works · CPV 45000000
- Notice reference
- 43673 · 43673-02
- Schedule
- 2027-03-01 to 2028-04-01 · 2026-10-27T17:00:00+01:00
- Execution period
- 1 March 2027 to 1 April 2028.
- Work setting
- Linear site with restricted width under live traffic.
What to check in the tender documents
- The public notice refers to a separate specification and bill of quantities for detailed work quantities and evaluation criteria.
- No estimated value is stated in the public notice.
Original notice
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Neubrückstrasse, Sanierung, BKP 211 Baumeisterarbeiten/Lehnenkonstruktion
Official source: SIMAP.ch ↗
Notice updates
October 28, 2026 · Version 3
Buyer updated · Contract period updated · Deadline information updated · Summary and analysis updated · Tender facts updated · Original notice updated · Deadline updated · Location updated · Source updated · Source notice details updated · Source references updated · Status changed · Notice update added
Neubrückstrasse, Sanierung, BKP 211 Baumeisterarbeiten/Lehnenkonstruktion
Neubrückstrasse, Sanierung, BKP 211 Baumeisterarbeiten/Lehnenkonstruktion Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung des Ersatzneubaus für die marode Lehnenkonstruktion an der Neubrückstrasse in Bern gemäss den Zielsetzungen gemäss Ziffer 1.2 des Pflichtenhefts. Die Arbeiten werden unterlaufendem Verkehr in einer Linienbaustelle mit beengtem Querschnitt ausgeführt. Die Hauptmengen der Baumeisterarbeiten sind in Dokument C, Ziffer 1.4.1, festgehalten. Zu den folgenden NPK-Positionen liegt ein Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Leistungspositionen vor (Dokument C02): NPK 111 Regiearbeiten NPK 112 Prüfungen NPK 113 Baustelleneinrichtung NPK 117 Abbrüche und Demontagen NPK 161 Wasserhaltung NPK 164 Verankerungen und Nagelwände NPK 171 Pfähle NPK 172 Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und für Brücken NPK 211 Baugruben und Erdbau NPK 221 Fundationsschichten für Verkehrsanlagen NPK 222 Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen NPK 223 Belagsarbeiten NPK 237 Kanalisationen und Entwässerungen NPK 241 Ortbetonbau Auf Produkte-/Marken-/Design- oder Typenbezeichnungen wird verzichtet. Sollten ausnahmsweise solche Bezeichnungen aufgeführt sein, sind gleichwertige Alternativen zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch die Anbieter*in nachzuweisen. Angebotsfrist: 2026-10-27T17:00:00+01:00 Execution period: 2027-03-01 to 2028-04-01 Teilangebote sind nicht zugelassen. Kontakt: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern; Bundesgasse 33, 3011 Bern; Telefon +41313217314; https://www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung
October 18, 2026 · Version 2
Classification updated
Neubrückstrasse, Sanierung, BKP 211 Baumeisterarbeiten/Lehnenkonstruktion
Public notice title: Neubrückstrasse, Sanierung, BKP 211 Baumeisterarbeiten/Lehnenkonstruktion Procurement description: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung des Ersatzneubaus für die marode Lehnenkonstruktion an der Neubrückstrasse in Bern gemäss den Zielsetzungen gemäss Ziffer 1.2 des Pflichtenhefts. Die Arbeiten werden unterlaufendem Verkehr in einer Linienbaustelle mit beengtem Querschnitt ausgeführt. Die Hauptmengen der Baumeisterarbeiten sind in Dokument C, Ziffer 1.4.1, festgehalten. Zu den folgenden NPK-Positionen liegt ein Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Leistungspositionen vor (Dokument C02): NPK 111 Regiearbeiten NPK 112 Prüfungen NPK 113 Baustelleneinrichtung NPK 117 Abbrüche und Demontagen NPK 161 Wasserhaltung NPK 164 Verankerungen und Nagelwände NPK 171 Pfähle NPK 172 Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und für Brücken NPK 211 Baugruben und Erdbau NPK 221 Fundationsschichten für Verkehrsanlagen NPK 222 Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen NPK 223 Belagsarbeiten NPK 237 Kanalisationen und Entwässerungen NPK 241 Ortbetonbau Auf Produkte-/Marken-/Design- oder Typenbezeichnungen wird verzichtet. Sollten ausnahmsweise solche Bezeichnungen aufgeführt sein, sind gleichwertige Alternativen zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch die Anbieter*in nachzuweisen. Publication date: 2026-10-07 Offer deadline: 2026-10-27T17:00:00+01:00 Questions and answers: Questions date 2026-09-25: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt via www.simap.ch am 30.09.2026. Questions date 2026-10-12: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt via www.simap.ch am 16.10.2026. Site visit: Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen. Terms and legal requirements: Grundsätzliche Anforderungen Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019). Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich (Art. 44 und 45 IVöB 2019). Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen. Wirtschaftliche, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft. Other requirements: Zustelldomizil: Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- und Baubewilligung. Verhandlungen: Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten. Consortia: Die federführende Firma bei Bietergemeinschaften ist zu benennen. Subcontractors: Der Beizug von Subunternehmen ist gemäss den Vorgaben EK1 für bestimmte charakteristische Arbeiten zulässig. Diesfalls sind die Subunternehmen verbindlich mit dem Angebot einzureichen und schriftlich zu bestätigen. Die Subunternehmen haben die Fachkompetenz mittels Referenz gemäss EK Nachweis Fachkompetenz zu erbringen. Zudem müssen die Subunternehmen die Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV mit dem Angebot einreichen. Die Subunternehmen dürfen nicht mehr ausgewechselt werden. Das Nichterfüllen der Anforderungen führt zum Ausschluss des gesamten Angebots. Für weitere nicht charakteristische Leistungen sind allfällige Subunternehmen bis spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung unter Beilage sämtlicher Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbietenden zu erbringen.
October 11, 2026 · Version 1
Published
Neubrückstrasse, Sanierung, BKP 211 Baumeisterarbeiten/Lehnenkonstruktion
Public notice title: Neubrückstrasse, Sanierung, BKP 211 Baumeisterarbeiten/Lehnenkonstruktion Procurement description: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung des Ersatzneubaus für die marode Lehnenkonstruktion an der Neubrückstrasse in Bern gemäss den Zielsetzungen gemäss Ziffer 1.2 des Pflichtenhefts. Die Arbeiten werden unterlaufendem Verkehr in einer Linienbaustelle mit beengtem Querschnitt ausgeführt. Die Hauptmengen der Baumeisterarbeiten sind in Dokument C, Ziffer 1.4.1, festgehalten. Zu den folgenden NPK-Positionen liegt ein Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Leistungspositionen vor (Dokument C02): NPK 111 Regiearbeiten NPK 112 Prüfungen NPK 113 Baustelleneinrichtung NPK 117 Abbrüche und Demontagen NPK 161 Wasserhaltung NPK 164 Verankerungen und Nagelwände NPK 171 Pfähle NPK 172 Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und für Brücken NPK 211 Baugruben und Erdbau NPK 221 Fundationsschichten für Verkehrsanlagen NPK 222 Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen NPK 223 Belagsarbeiten NPK 237 Kanalisationen und Entwässerungen NPK 241 Ortbetonbau Auf Produkte-/Marken-/Design- oder Typenbezeichnungen wird verzichtet. Sollten ausnahmsweise solche Bezeichnungen aufgeführt sein, sind gleichwertige Alternativen zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch die Anbieter*in nachzuweisen. Publication date: 2026-10-07 Offer deadline: 2026-10-27T17:00:00+01:00 Questions and answers: Questions date 2026-09-25: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt via www.simap.ch am 30.09.2026. Questions date 2026-10-12: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt via www.simap.ch am 16.10.2026. Site visit: Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen. Terms and legal requirements: Grundsätzliche Anforderungen Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019). Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich (Art. 44 und 45 IVöB 2019). Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen. Wirtschaftliche, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft. Other requirements: Zustelldomizil: Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- und Baubewilligung. Verhandlungen: Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten. Consortia: Die federführende Firma bei Bietergemeinschaften ist zu benennen. Subcontractors: Der Beizug von Subunternehmen ist gemäss den Vorgaben EK1 für bestimmte charakteristische Arbeiten zulässig. Diesfalls sind die Subunternehmen verbindlich mit dem Angebot einzureichen und schriftlich zu bestätigen. Die Subunternehmen haben die Fachkompetenz mittels Referenz gemäss EK Nachweis Fachkompetenz zu erbringen. Zudem müssen die Subunternehmen die Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV mit dem Angebot einreichen. Die Subunternehmen dürfen nicht mehr ausgewechselt werden. Das Nichterfüllen der Anforderungen führt zum Ausschluss des gesamten Angebots. Für weitere nicht charakteristische Leistungen sind allfällige Subunternehmen bis spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung unter Beilage sämtlicher Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbietenden zu erbringen.
https://www.simap.ch/de/project-detail/861fb8ac-94c5-4644-9576-b16f7bf6d671
Source retrieved: 2026-10-28T00:35:34.177879Z