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Erweiterung Schulzentrum Glinde - Leistungen der technischen Beratung
Die Stadt Glinde beabsichtigt auf dem bestehenden Gelände des Schulzentrums Glinde einen Erweiterungsneubau mit ca. 4.500 m² BGF zu errichten. Hintergrund sind der im Rahmen der Schulentwicklungsplanung festgestellte zusätzliche Raumbedarf sowie die Anforderungen an eine zeitgemäße pädagogische Nutzung. Das bestehende Schulgebäude weist zudem einen erheblichen Sanierungsbedarf, insbesondere hinsichtlich Schadstoffen und Brandschutz, auf. Für den Erweiterungsbau wurden eine Leistungsphase 0 zur Ermittlung des Raumbedarfs sowie eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurden die räumlichen und funktionalen Anforderungen sowie die grundsätzliche planerische Umsetzbarkeit untersucht. Für den Erweiterungsneubau ist eine kumulative Vergabe von Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer/-übernehmer (TU/TÜ) vorgesehen. Ziel sind insbesondere eine hohe Kosten- und Terminsicherheit sowie eine wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Umsetzung. Grundlage des Vergabeverfahrens ist eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB), welche die technischen, planerischen und baulichen Anforderungen an das Vorhaben definiert. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen Beratungsleistungen. Der Leistungsumfang erstreckt sich von der Erstellung der FLB über die Vorbereitung und Begleitung des Vergabeverfahrens sowie des Bauprozesses bis zur Übergabe und Inbetriebnahme des fertiggestellten Erweiterungsbaus. Die Leistungen umfassen insbesondere: Übergeordnete technische Beratungsleistungen Mitwirkung an Projektgruppen, Abstimmungen und Besprechungen mit der Auftraggeberin, den Nutzern und weiteren Projektbeteiligten sowie Einbringen der erforderlichen technischen Expertise und Koordination technischer Themen. Vorbereitung des Vergabeverfahrens Erstellung und Abstimmung der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Planungs- und Bauleistungen einschließlich der technischen Anforderungen, Schnittstellendefinitionen und Qualitätsanforderungen. Die FLB ist auf Grundlage der vorhandenen Projektunterlagen zu erstellen bzw. fortzuführen. Dabei sind insbesondere Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und Möglichkeiten der seriellen Fertigung zu prüfen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die technische Mitwirkung an den weiteren erforderlichen Vergabeunterlagen, Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen. Technische Begleitung des TU/TÜ-Vergabeverfahrens Technische Beratung und Unterstützung während des Teilnahmewettbewerbs, der Erstellung und Bewertung von Lösungsvorschlägen, der Verhandlungsphase sowie beim Abschluss des Vergabeverfahrens. Hierzu gehören insbesondere die Beantwortung technisch relevanter Bewerber- und Bieterfragen, die technische Prüfung und Bewertung von Teilnahmeanträgen, Planungskonzepten und Angeboten, die Begleitung von Nutzerworkshops und Bietergesprächen sowie die technische Fortschreibung der Vergabeunterlagen. Für die Verhandlungsphase ist zunächst von bis zu fünf Bietern auszugehen. Planungs- und baubegleitendes Controlling Technische Qualitätssicherung und Projektcontrolling während der Planungs- und Bauphase bis zur Übergabe und Inbetriebnahme. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der Planungsunterlagen auf Vollständigkeit, Konsistenz und Übereinstimmung mit der FLB und den vertraglichen Anforderungen, die Begleitung von Bemusterungen, die Prüfung von Planungsalternativen und Nachträgen aus baufachlicher Sicht sowie das Qualitäts-, Termin- und Leistungscontrolling während der Bauausführung. Weiterhin umfasst die Leistung die Mitwirkung bei Übernahmebegehungen, der Prüfung der technischen Dokumentation, der Inbetriebnahme, der Mängelerfassung und der Kontrolle der Mängelbeseitigung. Die juristische Beratung und die Projektsteuerung werden durch gesondert beauftragte Berater erbracht und sind nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrags. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVMVYU#
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben: Abschnitt A - Angaben zum Bewerber Abschnitt B - Angaben zur Zuverlässigkeit Abschnitt C - Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Abschnitt D - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit Abschnitt E - Bewerbergemeinschaftserklärung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft) Abschnitt F - Antrag zu Unterauftragnehmer und Eignungsleihe Abschnitt G - Eigenerklärung zur einvernehmlichen Verkürzung der Angebotsfrist auf 18 Tage Abschnitt H - Antrag zur Teilnahme am Verfahren Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate und müssen noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern. Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Weitere Hinweise zum Verfahren: 1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der über den genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den genannten Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; 2) Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d.§§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 4 VGSH. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zum Submissionstermin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden; 3) Im elektronischen Projektraum sind alle Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar. Weitere, erst für die Ausarbeitung eines konkreten Angebots erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt; 4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden; 5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von in Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat; 6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaft entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Erstangebots absehen; 7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.