Occupational safety specialist services for Stadt Schwelm, 2027–2031
Stadt Schwelm occupational safety specialist services
Overview
Stadt Schwelm seeks a qualified occupational safety specialist for technical occupational safety support from 1 July 2027 to 30 June 2031, with a possible extension through 30 June 2033. The notice estimates 290 hours per year and sets a maximum of 440 hours per year. Applicants must provide proof of professional qualification under section 7 of the German Occupational Safety Act, municipal-sector references, a sample operating instruction and evidence of business liability insurance. The stated award criterion is hourly price. The recorded submission deadline was 15 October 2026 at 07:00 UTC; the procedure is closed.
Information based on the public notice
Ask about this tender
What the buyer needs
Technical occupational safety support by a qualified occupational safety specialist for Stadt Schwelm.
- Provide evidence of business liability insurance.
- Provide three references from the municipal sector covering the previous three years and a sample operating instruction.
- Provide proof of qualification under section 7 of the German Occupational Safety Act.
- Submit the four declarations identified in the notice: VHB Bund 124 and VHB NRW forms 521, 522 and 523 EU; the notice says form 523 need not be signed.
Tender details
- Buyer
- Stadt Schwelm
- Country
Germany
- Procedure
- de-open
- Classification
- Consulting and business services · CPV 71317210
- Notice reference
- ocds-mnwr74-25854984
- Estimated annual workload
- At least 290 hours per year; maximum 440 hours per year.
- Service period
- 1 July 2027–30 June 2031, with a possible extension to 30 June 2033.
- Qualification
- Proof of qualification under section 7 of the German Occupational Safety Act.
- Experience
- Three references from the municipal sector from the previous three years.
- Award criterion
- Price per hour.
What to check in the tender documents
- No contract value or award is stated in the available notice text.
Original notice
Read the original description
Sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) für 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033)
Official source: Stadt Schwelm occupational safety specialist services ↗
Notice updates
October 17, 2026 · Version 2
Buyer updated · Classification updated · Contract period updated · Deadline information updated · Summary and analysis updated · Tender facts updated · Original notice updated · Deadline updated · Location updated · Source updated · Source notice details updated · Source references updated · Status changed · Notice update added
Sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) für 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033)
Es wird eine Mindeststundenzahl von 290 Stunden pro Jahr angenommen. Insgesamt ist von einer Maximalstundenzahl von 440 Stunden per anno auszugehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 3 Referenzen: 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren aus dem kommunalen Sektor, musterhafte Vorlage einer Betriebsanweisung 3. rechtliche Eignung § 7 Arbeitssicherheitsgesetz - Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Nachweis) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033) VII. Zuschlagskriterien: Preis pro Stunde !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Arbeitsicherheitsfachkraft Arbeitssicherheit sicherheitstechnische Betreuung Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebssicherheit
October 14, 2026 · Version 1
Published
Sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) für 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033)
Sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) für 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033) Es wird eine Mindeststundenzahl von 290 Stunden pro Jahr angenommen. Insgesamt ist von einer Maximalstundenzahl von 440 Stunden per anno auszugehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 3 Referenzen: 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren aus dem kommunalen Sektor, musterhafte Vorlage einer Betriebsanweisung 3. rechtliche Eignung § 7 Arbeitssicherheitsgesetz - Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Nachweis) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033) VII. Zuschlagskriterien: Preis pro Stunde !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Arbeitsicherheitsfachkraft Arbeitssicherheit sicherheitstechnische Betreuung Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebssicherheit
https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/25854984
Source retrieved: 2026-10-17T14:06:34.638909Z