Microscope opératoire pour la chirurgie plastique
L’acheteur indique avoir remplacé un document de la consultation le 22 octobre 2026.
Bekanntmachungsservice official eForms notice
Vue d’ensemble
L’Universitätsklinikum Aachen achète un microscope opératoire de remplacement pour sa clinique de chirurgie plastique, de la main et des brûlures. Le marché comprend cinq ans de service et de maintenance. Après le remplacement de l’ancien appareil de secours arrivé en fin de service, le microscope principal actuel doit servir de nouvel appareil de secours. Les offres doivent être déposées par voie électronique en allemand avant le 29 octobre 2026 à 10 h 30 CET. La valeur technique et le prix comptent chacun pour 50 %. Sont exigés une attestation d’assurance responsabilité civile payée et récente, des références comparables des trois dernières années au plus et une déclaration UE de conformité selon le règlement MDR. La validité de l’offre est de 55 jours et peut être prolongée dans l’attente de la décision de financement.
Informations fondées sur l’avis public
Questions sur cet appel d’offres
Ce dont l’acheteur a besoin
Fourniture d’un microscope opératoire de remplacement pour la clinique de chirurgie plastique, de la main et des brûlures, avec cinq ans de service et maintenance.
- Fournir une attestation d’assurance responsabilité civile payée datant d’un an au maximum.
- Présenter une liste de contrats comparables importants de fourniture ou de service réalisés au cours des trois dernières années au maximum, avec dates et destinataires publics ou privés.
- Fournir la déclaration UE de conformité au règlement (UE) 2017/745 (MDR).
- Fournir les déclarations relatives aux motifs d’exclusion de la loi GWB, au salaire minimum, au cinquième paquet de sanctions de l’UE et à la loi sur le devoir de vigilance des chaînes d’approvisionnement.
Lots
LOT-0001 ·OP-Mikroskop Plastische Chirurgie
Détails du marché
- Acheteur
- Universitätsklinikum Aachen AöR
- Pays
Allemagne
- Procédure
- open
- Classification
- Équipements et fournitures médicaux · CPV 38510000
- Référence de l’avis
- ocds-mnwr74-69bdd315-f0b1-4b72-92e0-5dee5d9bda74 · 2026-0276-AJ
- Achat
- Microscope opératoire de remplacement pour chirurgie plastique, de la main et des brûlures
- Service
- Contrat de service et maintenance de cinq ans
- Date limite
- 29 octobre 2026 à 10 h 30 CET (UTC+01:00)
- Évaluation
- Valeur technique 50 % ; prix 50 %
- Durée
- 60 mois
Points à vérifier dans les documents du marché
- L’avis n’indique ni valeur du marché ni configuration technique détaillée du microscope. Les spécifications et les bordereaux mis à jour n’ont pas été ouverts.
Avis original
Lire la description originale
OP-Mikroskop Plastische Chirurgie
Source officielle: Bekanntmachungsservice official eForms notice ↗
Mises à jour de l’avis
25 octobre 2026 · Version 3
Informations sur l’échéance mises à jour · Informations du marché mises à jour · Avis original mis à jour · Source mise à jour · Informations de la source mises à jour · Références mises à jour · Mise à jour ajoutée
OP-Mikroskop Plastische Chirurgie
Offizielle eForms-Bekanntmachung (Deutsch; vollständige aktuelle strukturierte Bekanntmachungsdaten) { "changeDate": "2026-10-24T13:34:05.762883Z", "publicationDate": "2026-10-24T13:34:05.762883Z", "originalNoticeIdentifier": "6729a8e6-5f94-45d9-97ed-e2638b6244d4", "procurementPlatform": "evergabe.nrw.de", "tedPublication": { "submittedAt": "2026-10-22T15:32:04.259094+02:00", "publicationId": "" }, "organisationRoles": { "ORG-0001": { "roles": [ { "value": "buyer", "listName": "organisation-role" } ], "subRoles": [ { "value": "additional_information_providing_organization", "listName": "organisation-subrole-bkms" }, { "value": "request_to_participate_recipient_organization", "listName": "organisation-subrole-bkms" }, { "value": "tender_recipient_organization", "listName": "organisation-subrole-bkms" } ] }, "ORG-0002": { "roles": [ { "value": "reviewer", "listName": "organisation-role" } ], "subRoles": [ { "value": "review_information_providing_organization", "listName": 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Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. \n\nAuf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten.\n\n****\n\nDie in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.\n\nSollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.\n\nEinen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.\n****\nFür den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)\n\n****\nJegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen", "languageId": "DEU" } ], "lots": [ { "id": "LOT-0001", "schemaName": "Lot", "previousPlanning": [], "purpose": { "mainNature": { "value": "supplies", "listName": "contract-nature" }, "title": [ { "value": "OP-Mikroskop Plastische Chirurgie", "languageId": "DEU" } ], "description": [ { "value": "Allgemeine Projektbeschreibung \n\nDas Vorhaben dient der Ersatzbeschaffung eines OP-Mikroskops für die Klinik für Klinik für \nPlastische Chirurgie, Hand- und Verbrennungschirurgie am Universitätsklinikum Aachen. \nErsatzbeschaffung, aus Redundanzgründen, Altgerät (Ausweichgerät) \"End OF Service\", \naktuelles Hauptmikroskop wird dann im Zuge der Ersatzbeschaffung als neues \nErsatzmikroskop fungieren.\nPlus Service- & Wartungsvertrag für 5 Jahre", "languageId": "DEU" } ], "internalIdentifier": "2026-0276-AJ" }, "classification": { "mainClassificationCode": { "value": "38510000", "listName": "cpv" }, "additionalClassificationCode": [] }, "placeOfPerformance": [ { "placePerformanceStreet": "Pauwelsstr. 30", "placePerformanceCity": "Aachen", "placePerformancePostCode": "52074", "placePerformanceCountrySubdivision": { "value": "DEA2D", "listName": "nuts" }, "placePerformanceCountryCode": { "value": "DEU", "listName": "country" } } ], "duration": { "durationPeriod": { "value": 60.0, "unitCode": { "value": "MONTH", "listName": "timeperiod-bkms" } } }, "procurementDocuments": [ { "id": { "value": "SomeTenderDocID1" }, "url": "https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJDYYQJ4TBJ/documents", "restricted": false, "officialLanguages": [ { "value": "DEU", "listName": "language" } ] } ], "secondStage": {}, "selectionCriteriaSources": [ { "value": "epo-notice", "listName": "selection-criteria-source" } ], "selectionCriteria": [ { "selectionCriteriaType": { "value": "slc-stand-ins", "listName": "selection-criterion" }, "selectionCriteriaDescription": "Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. 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Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen\n- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.", "termsFinancial": "Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.\n\nDie Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. 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Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf\nder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt\nwerden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf\nder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen\nsind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.", "languageId": "DEU" } ] }, "euFunds": { "value": "no-eu-funds", "listName": "eu-funded" }, "strategicProcurement": { "strategicProcurement": [ { "value": "env-imp", "listName": "strategic-procurement" } ], "strategicProcurementDescription": "Alle Produkte sind unter minimaler Belastung für Mensch und Umwelt zu fertigen, zu\nversenden und zu montieren. Es ist insbesondere auf wiederverwertbare Materialien, auch bei\nder Verpackung, Wert zu legen. 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22 octobre 2026 · Version 2
Acheteur mis à jour · Classification mise à jour · Durée du marché mise à jour · Informations sur l’échéance mises à jour · Résumé et analyse mis à jour · Informations du marché mises à jour · Avis original mis à jour · Échéance mise à jour · Lieu mis à jour · Source mise à jour · Informations de la source mises à jour · Références mises à jour · Mise à jour ajoutée
OP-Mikroskop Plastische Chirurgie
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rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:\nAbs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,\n\nAbs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,", "languageId" : "DEU" } ] }, { "tendererRequirementType" : { "value" : "corruption", "listName" : "exclusion-ground" }, "descriptions" : [ { "value" : "Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund:\n§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)", "languageId" : "DEU" } ] }, { "tendererRequirementType" : { "value" : "human-traffic", 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gebeten:\n\nDer Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. \n\nAuf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten.\n\n****\n\nDie in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.\n\nSollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.\n\nEinen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.\n****\nFür den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)\n\n****\nJegliche Kommunikation zw. 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13 octobre 2026 · Version 1
Publié
OP-Mikroskop Plastische Chirurgie
TED-Veröffentlichung: 669223-2026, Fassung 01. Interne Kennung: 2026-0276-AJ. Auftraggeber: Universitätsklinikum Aachen AöR. Auftragsbezeichnung: OP-Mikroskop Plastische Chirurgie. Los LOT-0001. CPV: 38510000-4. Ort der Leistung: Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen, Deutschland. Beschreibung des Auftragsgegenstands: Allgemeine Projektbeschreibung Das Vorhaben dient der Ersatzbeschaffung eines OP-Mikroskops für die Klinik für Klinik für Plastische Chirurgie, Hand- und Verbrennungschirurgie am Universitätsklinikum Aachen. Ersatzbeschaffung, aus Redundanzgründen, Altgerät (Ausweichgerät) "End OF Service", aktuelles Hauptmikroskop wird dann im Zuge der Ersatzbeschaffung als neues Ersatzmikroskop fungieren. Plus Service- & Wartungsvertrag für 5 Jahre Verfahren: Offenes Verfahren nach VgV. Hauptart des Auftrags: Lieferleistungen. Auswahlkriterien: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr. VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen. EU-Konformitätserklärung (MDR) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - EU-Konformitätserklärung nach Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) Ausschlussgründe: Einreichung: required. Sprache: Deutsch. Frist für den Eingang der Angebote: 2026-10-29T10:30:00+01:00. Frist für zusätzliche Informationen: 2026-10-21T23:59:59+02:00. 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Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. Finanzielle Vertragsbedingungen: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. Nachhaltige Beschaffung: Alle Produkte sind unter minimaler Belastung für Mensch und Umwelt zu fertigen, zu versenden und zu montieren. Es ist insbesondere auf wiederverwertbare Materialien, auch bei der Verpackung, Wert zu legen. Bei gleicher Eignung sind Artikel zu bevorzugen, die Umweltzeichen tragen. Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJDYYQJ4TBJ# Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MKW NRW anteilig finanziert. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten: Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. **** Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. **** Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) **** Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/bac35acc-cfe1-4b12-bd3e-993f9740a0dd
Source consultée: 2026-10-25T02:43:04.075237Z