So finden Sie öffentliche Ausschreibungen in Österreich
Wer vergibt und welche Regeln gelten
Öffentliche Auftraggeber in Österreich sind der Bund, die neun Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Einrichtungen öffentlichen Rechts (BVergG 2018 § 4). Unternehmen in Sektoren wie Wasser, Energie und Verkehr vergeben als Sektorenauftraggeber.
Auf allen Ebenen gilt ein Bundesgesetz: das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018). Die Gesetzgebung liegt beim Bund, der Rechtsschutz ist geteilt: Das Bundesverwaltungsgericht prüft Vergaben des Bundes, die Landesverwaltungsgerichte jene der Länder und Gemeinden (B-VG Art. 14b). Für Konzessionen gilt das BVergGKonz 2018, für Verteidigung und Sicherheit das BVergGVS 2012.
Das Vergaberechtsgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 8/2026) hat die nationalen Wertgrenzen für Direktvergaben ab 1. März 2026 direkt ins BVergG geschrieben, und seit 1. Oktober 2026 gelten neue Regeln für Bekanntmachungen.
Wo Ausschreibungen erscheinen
Ab den EU-Schwellenwerten übermittelt der Auftraggeber die Bekanntmachung elektronisch an das Amt für Veröffentlichungen der EU, das sie in TED veröffentlicht, der Online-Ausgabe des Supplements zum Amtsblatt der EU (BVergG § 56). Der Zugang zu TED ist kostenlos.
Für die österreichweite Bekanntmachung stellen Auftraggeber die Daten in einem offenen, maschinenlesbaren Format unter freier Lizenz bereit (BVergG §§ 59 und 64). Das USP muss alle diese Bekanntmachungen kostenlos, durchsuchbar und mindestens täglich aktualisiert anzeigen (BVergG § 54 Abs. 2). Die USP-Ausschreibungssuche umfasst Ausschreibungen nach dem BVergG 2018 und braucht keine Registrierung.
Viele Länder, die Stadt Wien und Auftraggeber wie die Bundesbeschaffung GmbH (BBG), die zentrale Beschaffungsstelle des Bundes, publizieren zusätzlich in eigenen Medien und auf eigenen Vergabeplattformen, über die Unterlagen und Angebote laufen.
Die wichtigsten Verfahren
- Offenes Verfahren
- Der Auftraggeber schreibt öffentlich aus, jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben (BVergG § 31 Abs. 2).
- Nicht offenes Verfahren
- Mit vorheriger Bekanntmachung bewerben sich Unternehmen zuerst um die Teilnahme, ausgewählte Bewerber werden zur Angebotsabgabe eingeladen. Ohne vorherige Bekanntmachung lädt der Auftraggeber Unternehmen direkt ein, was nur in bestimmten Fällen zulässig ist (BVergG § 31 Abs. 3 und 4).
- Verhandlungsverfahren
- Der Auftraggeber verhandelt mit ausgewählten Unternehmen über die Angebote, mit oder ohne vorherige Bekanntmachung, nur aus gesetzlichen Gründen (BVergG § 31 Abs. 5 und 6).
- Direktvergabe
- Der Auftraggeber vergibt den Auftrag direkt an ein geeignetes Unternehmen, unterhalb der Wertgrenzen. Über 50.000 EUR sind mindestens drei Angebote oder Preisauskünfte einzuholen (BVergG §§ 31 Abs. 11 und 46).
- Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
- Der Auftraggeber macht die Absicht bekannt, jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben, und der Auftraggeber wählt ohne förmliches Verfahren das beste aus (BVergG §§ 31 Abs. 12 und 47).
- Weitere Verfahren
- Rahmenvereinbarung, dynamisches Beschaffungssystem, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft (BVergG § 31 Abs. 7 bis 10).
Schwellenwerte
Der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer bestimmt, welche Regeln gelten. Ab den EU-Schwellenwerten muss ein Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden und erscheint in TED.
| Auftragsart | EU-weit ab |
|---|---|
| Bauaufträge und Konzessionen | 5.404.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungen, zentrale öffentliche Auftraggeber | 140.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungen, übrige öffentliche Auftraggeber | 216.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungen, Sektoren sowie Verteidigung und Sicherheit | 432.000 EUR |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen | 750.000 EUR |
| Verfahren | Bauaufträge unter | Liefer- und Dienstleistungen unter |
|---|---|---|
| Direktvergabe | 200.000 EUR | 140.000 EUR |
| Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung | 2.000.000 EUR | 140.000 EUR |
Bauaufträge unter 2 Millionen EUR dürfen auch im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden (BVergG § 43). Sektorenauftraggeber haben eigene Schwellenwerte (432.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen). Die nationalen Wertgrenzen sind unbefristet; die früheren Schwellenwerteverordnungen gelten nicht mehr.
So finden Sie passende Ausschreibungen
- Suchen Sie in der USP-Ausschreibungssuche. Sie ist kostenlos, braucht keine Registrierung und umfasst Ausschreibungen nach dem BVergG 2018.
- Suchen Sie in TED nach Aufträgen ab den EU-Schwellenwerten.
- Prüfen Sie die Publikationsmedien der Länder, in denen Sie arbeiten, und die Ausschreibungsseiten großer Auftraggeber wie der BBG.
- Viele kleinere Aufträge werden direkt vergeben. Es lohnt sich, bei den Auftraggebern in Ihrer Region bekannt zu sein.
- Nutzen Sie unser kostenloses Verzeichnis: österreichische Ausschreibungen aus TED, dem USP und den österreichischen Vergabeplattformen in einer Liste, nach Branche filterbar, mit Zusammenfassung in Ihrer Sprache und Link zur Originalbekanntmachung.
271 aktuelle österreichische Bekanntmachungen in unserem kostenlosen Verzeichnis. Oben durchsuchen · Zahlen für jedes Land
Fragen zu österreichischen Ausschreibungen
Wo werden öffentliche Ausschreibungen in Österreich veröffentlicht?
Ausschreibungen ab den EU-Schwellenwerten erscheinen in TED. Österreichweite Bekanntmachungen zeigt die kostenlose Ausschreibungssuche des USP (usp.gv.at), und viele Länder und Auftraggeber publizieren zusätzlich in eigenen Medien und auf ihren Vergabeplattformen.
Ist die USP-Ausschreibungssuche kostenlos?
Ja. Das Gesetz verpflichtet das USP, die Bekanntmachungen kostenlos anzuzeigen (BVergG § 54 Abs. 2), und die Suche braucht keine Registrierung.
Bis zu welchem Wert darf ein Auftrag in Österreich direkt vergeben werden?
Seit 1. März 2026 unter 200.000 EUR für Bauaufträge und unter 140.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen, jeweils ohne Umsatzsteuer (BVergG § 46). Über 50.000 EUR muss der Auftraggeber mindestens drei Angebote oder Preisauskünfte einholen.
Ab welchem Wert muss ein Auftrag in Österreich EU-weit ausgeschrieben werden?
Ab 1. Jänner 2026 ab 5.404.000 EUR für Bauaufträge, ab 140.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen zentraler öffentlicher Auftraggeber und ab 216.000 EUR für die übrigen öffentlichen Auftraggeber. Alle Werte ohne Umsatzsteuer.
Wie viel Zeit habe ich für ein Angebot?
Ab den Schwellenwerten im offenen Verfahren mindestens 30 Tage, plus 5 Tage, wenn Unterlagen oder Angebote nicht elektronisch laufen (BVergG § 71). Unterhalb der Schwellenwerte im offenen Verfahren mindestens 20 Tage (BVergG § 76). Die Frist steht immer in der Bekanntmachung.
Kann ich alle österreichischen Ausschreibungen kostenlos an einem Ort durchsuchen?
Ja. Unser öffentliches Verzeichnis zeigt 271 aktuelle österreichische Bekanntmachungen aus TED, dem USP und den österreichischen Vergabeplattformen. Es ist kostenlos, braucht kein Login und verlinkt jede Bekanntmachung mit dem Original.
Quellen
- Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), geltende Fassung, RIS
- Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Art. 14b, RIS
- Kundmachung der EU-Schwellenwerte, BGBl. II Nr. 214/2026, RIS
- Rundschreiben des BMJ zu den Schwellenwerten 2026 und 2027 (8. Jänner 2026)
- USP-Ausschreibungssuche (usp.gv.at)
- USP: Ausschreibungsdatenbanken und Publikationsmedien
- Über TED, Amt für Veröffentlichungen der EU
- Bundesbeschaffung GmbH: aktuelle Ausschreibungen