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Auftragsverarbeitungsvertrag

Die Standardbedingungen, wenn Zephior Personendaten im Auftrag eines Kunden bearbeitet.

Gültig ab
22. Juli 2026
Version
2026-07-22.2
Gilt für
Kundendaten, die Zephior als Auftragsbearbeiterin bearbeitet
Inhalt
1. Parteien und Geltungsbereich2. Angaben zur Bearbeitung3. Kundenanweisungen4. Vertraulichkeit und Zugriff5. Sicherheitsmassnahmen6. Unterauftragsbearbeiter7. Internationale Bekanntgabe8. Unterstützung9. Verletzungen des Datenschutzes10. Rückgabe und Löschung11. Information und Prüfung12. Rangfolge
Dieser AVV ist Bestandteil der anwendbaren Servicevereinbarung zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der Zephior LLC als Auftragsbearbeiterin. Ein unterzeichnetes Auftragsformular oder ein ausgehandelter AVV geht vor, wenn er dieses Dokument ausdrücklich ersetzt.

1. Parteien und Geltungsbereich

Dieser AVV gilt für Personendaten, die Zephior LLC auf dokumentierte Anweisung eines Kunden nach den Ziva Bedingungen, den Servicebedingungen, einem Auftragsformular oder einer Leistungsbeschreibung bearbeitet. Er gilt nicht für Daten, bei denen Zephior Zwecke und Mittel selbst bestimmt.

2. Angaben zur Bearbeitung

Gegenstand: Bereitstellung, Betrieb, Support und Schutz des vereinbarten Services.

Dauer: Laufzeit der Servicevereinbarung zuzüglich vereinbarter Export-, Backup- und Löschfristen.

Betroffene Personen: Personal, Interessenten, Käufer, Lieferanten, Partner oder andere Personen, deren Daten der Kunde übermittelt.

Daten: Kontokennungen, geschäftliche Kontaktdaten, Dokumente, Kommunikation, Projektdaten, Serviceeingaben und -ergebnisse sowie weitere im Auftragsformular beschriebene Daten.

3. Kundenanweisungen

Zephior bearbeitet Personendaten nur nach dokumentierter Kundenanweisung, einschliesslich Servicevereinbarung und Nutzung konfigurierter Produktfunktionen, sofern nicht anwendbares Recht etwas anderes verlangt. Erscheint eine Anweisung rechtswidrig, informiert Zephior den Kunden, soweit dies nicht untersagt ist.

4. Vertraulichkeit und Zugriff

Zur Bearbeitung autorisierte Personen unterliegen Vertraulichkeitspflichten und erhalten nur den für ihre Rolle erforderlichen Zugriff. Zephior unterhält dem Service angemessene Zugriffs- und Offboarding-Verfahren.

5. Sicherheitsmassnahmen

Zephior unterhält risikogerechte Massnahmen, darunter Verschlüsselung bei der Übertragung, geschützte Speicherung, Authentifizierung, rollenbasierter Zugriff, Mandanten- oder Projekttrennung soweit anwendbar, Protokollierung, Backup, Schwachstellenmanagement und Incident Response. Spezifische Massnahmen und Residenz-Zusagen können im Auftragsformular oder Sicherheitsanhang stehen.

6. Unterauftragsbearbeiter

Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz erforderlicher Unterauftragsbearbeiter. Zephior verpflichtet diese angemessen und bleibt im gesetzlich erforderlichen Umfang verantwortlich. Anbieterkategorien stehen in der Datenschutzerklärung. Aktuelle servicespezifische Informationen werden nach der anwendbaren Vereinbarung oder auf Anfrage bereitgestellt.

Zephior informiert mit angemessenem Vorlauf über einen wesentlichen neuen Unterauftragsbearbeiter. Der Kunde kann innerhalb der genannten Frist einen begründeten datenschutzrechtlichen Einwand erheben.

7. Internationale Bekanntgabe

Bei einer Bekanntgabe in ein Land ohne anwendbaren Angemessenheitsbeschluss nutzt Zephior anerkannte Garantien wie Standardvertragsklauseln und, soweit nötig, ergänzende Massnahmen. Deploymentspezifische Standortzusagen bleiben massgebend.

8. Unterstützung

Unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung unterstützt Zephior angemessen bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Behördenkonsultationen. Der Kunde kommuniziert mit betroffenen Personen und Behörden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

9. Verletzungen des Datenschutzes

Zephior informiert den Kunden unverzüglich nach Kenntnis einer Verletzung des Schutzes von Personendaten, die Kundendaten betrifft. Die Mitteilung enthält angemessen verfügbare Informationen, damit der Kunde seine Pflichten erfüllen kann. Weitere Angaben können im Verlauf der Untersuchung folgen.

10. Rückgabe und Löschung

Bei Vertragsende stellt Zephior Kundendaten während der vereinbarten Frist zum Export bereit und löscht oder anonymisiert sie danach, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Geschützte Backups können bis zum Ablauf des Backup-Zyklus bestehen bleiben.

11. Information und Prüfung

Zephior stellt angemessen erforderliche Informationen zum Nachweis der Einhaltung bereit. Prüfungen benötigen angemessene Vorankündigung, müssen andere Kunden und vertrauliche Systeme schützen und sollen zuerst vorhandene Dokumentation oder unabhängige Nachweise nutzen. Vor-Ort-Prüfungen sind auf Fälle beschränkt, in denen diese Unterlagen nicht genügen oder das Gesetz sie verlangt.

12. Rangfolge

Bei einem Konflikt über die Bearbeitung von Personendaten geht dieser AVV den Servicebedingungen vor. Ein unterzeichneter kundenspezifischer Datenschutzanhang geht diesem Standard-AVV im Umfang des Konflikts vor. Die Haftung richtet sich nach der Servicevereinbarung, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.

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