Rahmenvereinbarung für Tischlerarbeiten zur Brauchbarmachung von Wohnungen

Frist für Teilnahmeanträge: 6. November 2026, 12:00 Uhr Europe/Wien (UTC+01:00)
11:00 · UTC
Auftragswert
In der Bekanntmachung nicht angegeben
Vertragslaufzeit
48 Monate ab 1. Februar 2027
Veröffentlicht
In der Bekanntmachung nicht angegeben

ANKÖ

Überblick

Stadt Wien – Wiener Wohnen, vertreten durch GESIBA, schreibt eine Rahmenvereinbarung mit sechs Unternehmen für Tischlerarbeiten zur Brauchbarmachung von Wohnungen in bewohnten Wohnhausanlagen aus. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung für Bauleistungen. Bis zu zehn Bewerber können zur zweiten Phase eingeladen werden, mindestens drei. Die Laufzeit beträgt 48 Monate ab dem 1. Februar 2027; eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Teilnahmeanträge sind bis zum 6. November 2026 um 12:00 Uhr Ortszeit Wien elektronisch und auf Deutsch einzureichen. Die geschätzte jährliche Abrufmenge steht in den Ausschreibungsunterlagen; Mengenanpassungen bis zu 100 % über dieser Schätzmenge sind vorgesehen. Ein Geldbetrag ist nicht angegeben.

Informationen aus der öffentlichen Bekanntmachung

Was der Auftraggeber benötigt

Tischlerarbeiten zur Brauchbarmachung von Wohnungen in bewohnten Wohnhausanlagen im Rahmen einer Vereinbarung mit sechs Unternehmen.

  • Teilnahmeanträge müssen bis zum 6. November 2026 um 12:00 Uhr Europe/Wien (UTC+01:00) elektronisch und auf Deutsch eingereicht werden.
  • Im mehrstufigen Verfahren können bis zu zehn Bewerber zur zweiten Phase eingeladen werden, mindestens drei.
  • Varianten und mehrere Angebote sind nicht zulässig. Der Auftraggeber kann auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen vergeben.
  • Die Rahmenvereinbarung läuft 48 Monate ab dem 1. Februar 2027 und kann nicht verlängert werden. Sie wird teilweise mit und teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb genutzt. Mengenanpassungen bis zu 100 % über der geschätzten Wohnungszahl sind vorgesehen.

Lose

1 ·Rahmenvereinbarung Brauchbarmachung von Wohnungen – Tischlerarbeiten

Details

Auftraggeber
Stadt Wien - Wiener Wohnen, vertreten durch GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Baugesellschaft m.b.H.
Land
Österreich
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
Klassifizierung
Tischlerarbeiten zur Wohnungsinstandsetzung · 45000000; 45422000
Bekanntmachungsreferenz
257327
Dokument-ID der Bekanntmachung
257327-00
Referenz des Auftraggebers
0
Auftragsart
Bauauftrag
Lose
Ein Los
Erfüllungsort
Wien, Österreich (NUTS AT130)
Unternehmen in der Rahmenvereinbarung
6
Laufzeit
48 Monate ab 1. Februar 2027
Verlängerung / Optionen
Keine / keine
Frist für Teilnahmeanträge
6. November 2026, 12:00 Uhr Europe/Wien (UTC+01:00)
Abgabe
Elektronisch, verpflichtend
Sprache der Anträge
Deutsch
Auswahl zweite Phase
Bis zu 10 Bewerber; mindestens 3
Zuschlagskriterien
Gesamtpreis 95 %; Verlängerung der Gewährleistungsfrist 5 %
Eignung für KMU
Ja
Mengenanpassung
Bis zu 100 % über der geschätzten Wohnungszahl

Was in den Vergabeunterlagen zu prüfen ist

  • Die geschätzte jährliche Abrufmenge ist in den hier nicht enthaltenen Ausschreibungsunterlagen festgelegt; daher wird keine Menge oder Geldsumme angegeben. Ein Zuschlag oder Lieferant ist nicht genannt.
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Originalbekanntmachung

Originalbeschreibung lesen

Rahmenvereinbarung Brauchbarmachung von Wohnungen – Tischlerarbeiten

Auftragsbekanntmachung Dokument-ID: 257327-00 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren. Auftrag/Los Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung Brauchbarmachung von Wohnungen – Tischlerarbeiten Referenznummer / Losnummer: 1 Kurze Beschreibung: Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 6 Unternehmen zur Erbringung von Tischlerarbeiten für die Brauchbarmachungen von Wohnungen in bewohnten Wohnhausanlagen. Art des Auftrags: Bauauftrag Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Angaben zu den Gesamtwerten: EUR (kein Betrag angegeben) CPV-Code Hauptteil: 45000000; 45422000 Erfüllungsort — NUTS-Code: AT130; Land: Österreich Laufzeit: 48 Monate; Beginn: 01.02.2027 Verlängerung des Vertrags: nein Optionen: nein Elektronische Auktion: nein Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja EU-Finanzierung: nein Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 6 Zusätzliche Angaben: Die geschätzte jährliche Abrufmenge (Auftragsvolumen) ist in Teil A der Ausschreibungsunterlagen – Punkt 2.1 „Aufgabenstellung des Auftragnehmers“ – festgelegt. Mengenmäßig umfasst der Leistungsgegenstand Mengenanpassungen von bis zu 100 % über der dort genannten Schätzmenge an Wohnungen. Ausschreibungsbedingungen Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt; in jeder Phase können Teilnehmer ausgeschlossen werden. Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Phase eingeladen werden: 10. Mindestzahl: 3. Zuschlagskriterien (mit Prozentsatz): Verlängerung der Gewährleistungsfrist — Qualitätskriterium, Gewichtung 5,00 %; Preis — Gesamtpreis, Gewichtung 95,00 %. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben: ja. Eine bestimmte Rechtsform der erfolgreichen Bietergemeinschaft ist nicht erforderlich. Varianten: nicht zulässig Wiederkehrende Aufträge: nein Mehrere Angebote: nicht zulässig Geschützte Beschäftigungsverhältnisse: nein Elektronische Rechnungsstellung: zulässig Elektronischer Katalog: nicht zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Einreichung Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge — Tag: 06.11.2026; Ortszeit: 12:00 Sprache der Angebote oder Teilnahmeanträge: Deutsch Elektronische Abgabe: erforderlich Keine Einschränkungen des Zugangs zu Ausschreibungsunterlagen Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Informationen zum Fristenlauf: Im Einzelnen wird auf die Bestimmungen des WVRG 2020, insbesondere auf § 19 WVRG 2020, verwiesen. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Verwaltungsgericht Wien

Offizielle Quelle: ANKÖ ↗