In der öffentlichen Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist angegeben
Nicht verfügbar
Auftragswert
In der Bekanntmachung nicht angegeben
Vertragslaufzeit
915 Tage
Veröffentlicht
6. Oktober 2026
Bekanntmachungsservice / Öffentliche Vergabe
Überblick
Die Gemeinde sucht Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen im Rahmen des Projekts „Grüne Achse“. Das Verfahren umfasst die Maßnahmen M1, M2, M4 und M5. Die öffentliche Bekanntmachung nennt für diese Maßnahmen geschätzte Baukosten von etwa 3,12 Millionen Euro brutto; dies ist eine Baukostenschätzung und nicht der Wert des Planungsdienstleistungsvertrags. Mehrere Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt; M4 umfasst die Phasen 1–3. Die öffentliche API nennt weder eine Angebotsfrist noch den Vertragswert.
Planung von Verkehrsanlagen und Freianlagen für die Aufwertung des öffentlichen Raums durch die „Grüne Achse“, einschließlich ausgewählter Leistungsphasen für M1, M2, M4 und M5.
Die öffentliche Bekanntmachungs-API nennt weder eine Angebotsfrist noch den geschätzten Wert dieses Planungsvertrags. Detaillierte Projektinformationen werden für ausgewählte Teilnehmende erst in Stufe 2 bereitgestellt.
Title: Gemeinde Röthlein – Neugestaltung Grüne Achse ● Objektplanung Verkehrsanlagen + Objektplanung Freianlagen
Description: Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Schaffung einer „Grünen Achse“ zur Stärkung fußläufiger Beziehungen. ● Gegenstand des VgV-Verfahrens sind die Maßnahmen M1, M2, M4 und M5. ● Die geschätzten Baukosten für v.g. Maßnahmen beträgt ca. 3,12 Mio. € brutto. ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden. Weitere Informationen einschl. der vorliegenden Machbarkeitsstudie werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Lot title: Gemeinde Röthlein – Neugestaltung Grüne Achse ● Objektplanung Verkehrsanlagen + Objektplanung Freianlagen
Lot description: Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4 §§ 45 ff. | stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster ● b) Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. | stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 (LPH 4 nach Bedarf), | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster ● Die Maßnahme M4 (Umgestaltung Zuwegung Sportanlage) soll lediglich für die LPH 1 – 3 beauftragt werden. Die spätere Ausführung erfolgt in Eigenleistung durch die Gemeinde Röthlein . ● c) Übernahme der vorliegenden Machbarkeitsstudie ● d) Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) | Örtliche Bauüberwachung (Verkehrsanlagen) | Koordination externer Fachplaner (Leitungsbau) | Planung und Ausführung (LPH 1 – 9, stufenweise) der Maßnahme M5 (vgl. Objektplanung Gebäude und Innenräume) für die Sanierung und Umbau der öffentlichen Toilette ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
https://zephior.com/de/tenders/efc4e832-a020-4038-9dce-016a27eef477/planungsleistungen-fur-rothleins-projekt-grune-achse https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3630a2fc-9c42-43fb-8edd-92fd03f0aac2 Quelle abgerufen: 2026-10-13T00:33:48.866492Z