Der Landkreis Jerichower Land schreibt eine 48-monatige Rahmenvereinbarung für Malerarbeiten an seinen Gebäuden und Liegenschaften aus. Die amtliche Losbeschreibung nennt 1.200 Gesellenstunden (300 Stunden pro Jahr) zum Nachweis. Die Bekanntmachung erlaubt die elektronische Einreichung, setzt die Angebotsfrist auf den 28. Oktober 2026 um 14:30 Uhr +01:00 und nennt den Preis mit einer Gewichtung von 100 % als Zuschlagskriterium. Bieter müssen die verlangte Eigenerklärung zur Eignung einreichen; weitere Nachweise können vom vorgesehenen Zuschlagsempfänger angefordert werden, und für Nachunternehmen nennt die Bekanntmachung unterstützende Eignungsnachweise. Ein Rahmenwert oder Zuschlagsbetrag wird nicht genannt.
Rahmenvertrag über Malerarbeiten an Gebäuden und Liegenschaften des Landkreises für 48 Monate; das Los nennt 1.200 nachzuweisende Gesellenstunden, 300 pro Jahr.
Mit dem Angebot ist die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Der Auftraggeber kann Nachweise vom vorgesehenen Zuschlagsempfänger sowie zusätzliche Eignungserklärungen für Nachunternehmen verlangen. Elektronische Einreichung ist zugelassen.
Lose
LOT-0000 ·Rahmenvereinbarung für Malerarbeiten für 48 Monate
1.200 Gesellenstunden zum Nachweis; 300 Stunden/Jahr
Quellseitige CPV-Codes
45000000
Ort
Gebäude und Liegenschaften des Landkreises Jerichower Land; siehe Objektliste
Angebotsfrist
28. Oktober 2026, 14:30 Uhr +0100
Vertragsbeginn
2027-01-01+01:00
Was in den Vergabeunterlagen zu prüfen ist
Die Bekanntmachung nennt weder Rahmenwert noch Einheitspreise, detaillierten Arbeitsplan oder Zuschlagsergebnis. Sie verweist auf Vergabeformulare, die nicht geöffnet wurden.
Rahmenvereinbarung für Malerarbeiten für 48 Monate
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selectionCriteriaDescription: Bezug zum Formblatt: Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) einzureichen. Das Formblatt 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt 124 genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Unterlagen sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung und folgende Nachweise zu erbringen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von 8 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
additionalInformation: Sonstige Angaben zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen können ebenfalls über die Internetseite des Landkreises (http://www.lkjl.de) und dort unter "Landkreis, Politik und Verwaltung/Aktuelles und Bekanntmachungen/
Vergaben und Ausschreibungen mit dem dort zur Ausschreibung hinterlegten Link zum Portal der eVergabe heruntergeladen werden.
Alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Das gilt insbesondere für die Bieter, die nicht im eVergabe-Portal registriert sind.
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.12.2030
tendererLegalFormDescription: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
https://zephior.com/de/tenders/9516b6fa-6c2c-4172-8e6c-e57aa71da6e3/48-monatige-rahmenvereinbarung-fur-malerarbeiten https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e15d08a2-e08c-4268-ae26-625c83d0fb7a Quelle abgerufen: 2026-10-13T00:58:57.302659Z