Rahmenvereinbarung zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der RMV-Vertriebsplattform

9. November 2026 (der kanonische Datensatz nennt 2026-11-09T10:00:00+00:00; ursprüngliche lokale Fristangaben waren nicht unabhängig verfügbar)
Uhrzeit nicht angegeben
Auftragswert
In der Bekanntmachung nicht angegeben
Klassifizierung
Finanz-, Versicherungs- und Rechtsdienstleistungen
Veröffentlicht
7. Oktober 2026

Datenservice Öffentlicher Einkauf

Überblick

Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH sucht einen Zahlungsdienstleister für Ticketverkäufe über digitale Vertriebskanäle, die von Kundinnen und Kunden selbst genutzt werden. Der Anbieter übernimmt außerdem die Funktion eines Kreditkarten-Acquirers und Factors. Die Rahmenvereinbarung soll Verkehrsunternehmen im RMV und NVV sowie dem vom RMV beauftragten Vertriebsdienstleister zur Verfügung stehen. Der offizielle Datensatz nennt den 9. November 2026 als Schlusstermin; Budget und detaillierte Eignungsbedingungen sind im abgerufenen Datensatz nicht enthalten.

Informationen aus der öffentlichen Bekanntmachung

Was der Auftraggeber benötigt

Elektronische Zahlungsabwicklung für Ticketverkäufe über digitale, von Kunden bediente Vertriebskanäle bereitstellen, einschließlich Karten-Acquiring und Factoring. Die Rahmenvereinbarung dient RMV-/NVV-Verkehrsunternehmen und dem von RMV beauftragten Vertriebsdienstleister.

  • Der abgerufene öffentliche Datensatz enthält keine detaillierten Teilnahmebedingungen.

Details

Auftraggeber
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Land
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Klassifizierung
Finanz-, Versicherungs- und Rechtsdienstleistungen · CPV 66100000
Bekanntmachungsreferenz
ocds-mnwr74-3d0b9f1d-e8b3-4d2a-aa50-749cacbce3c1
Auftragsart
Dienstleistungen
Im verfügbaren Quelleneintrag angegebener Schlusstermin
9. Nov. 2026, 10:00 UTC; ursprüngliche lokale Fristzeit nicht unabhängig verfügbar
Rahmenvereinbarung
Ja
Geschätzter Auftragswert
Im zugänglichen Datensatz nicht angegeben

Was in den Vergabeunterlagen zu prüfen ist

  • Der zugängliche Datensatz nennt weder Budget noch Höchstwert des Rahmenvertrags, Laufzeit oder detaillierte Eignungsbedingungen.
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Originalbekanntmachung

Originalbeschreibung lesen

Rahmenvereinbarung über die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Vertriebsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes

Rahmenvereinbarung über die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Vertriebsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes Gegenstand der Vergabe sind die Dienstleistungen eines Payment Service Providers (PSP), also insbesondere die elektronische Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen über sämtliche digitale Vertriebskanäle, die von den Kundinnen und Kunden selbst bedient werden. Diese Dienstleistung soll über eine Rahmenvereinbarung den im RMV und NVV organisierten Verkehrsunternehmen sowie dem vom RMV beauftragten Vertriebsdienstleister (VDL; der rms GmbH) zur Verfügung stehen. Diese Bezugsberechtigten sind in den Vergabeunterlagen, vgl. D 3 Bezugsberechtigte aufgelistet. Der PSP übernimmt dabei auch die Leistung eines Kreditkarten-Acquirers und eines Factorers.

Offizielle Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf ↗

Aktualisierungen

24. Oktober 2026 · Fassung 2

Klassifizierung aktualisiert

Rahmenvereinbarung über die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Vertriebsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes

Rahmenvereinbarung über die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Vertriebsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes Gegenstand der Vergabe sind die Dienstleistungen eines Payment Service Providers (PSP), also insbesondere die elektronische Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen über sämtliche digitale Vertriebskanäle, die von den Kundinnen und Kunden selbst bedient werden. Diese Dienstleistung soll über eine Rahmenvereinbarung den im RMV und NVV organisierten Verkehrsunternehmen sowie dem vom RMV beauftragten Vertriebsdienstleister (VDL; der rms GmbH) zur Verfügung stehen. Diese Bezugsberechtigten sind in den Vergabeunterlagen, vgl. D 3 Bezugsberechtigte aufgelistet. Der PSP übernimmt dabei auch die Leistung eines Kreditkarten-Acquirers und eines Factorers.

12. Oktober 2026 · Fassung 1

Veröffentlicht

Rahmenvereinbarung über die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Vertriebsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes

Rahmenvereinbarung über die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Vertriebsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes Gegenstand der Vergabe sind die Dienstleistungen eines Payment Service Providers (PSP), also insbesondere die elektronische Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen über sämtliche digitale Vertriebskanäle, die von den Kundinnen und Kunden selbst bedient werden. Diese Dienstleistung soll über eine Rahmenvereinbarung den im RMV und NVV organisierten Verkehrsunternehmen sowie dem vom RMV beauftragten Vertriebsdienstleister (VDL; der rms GmbH) zur Verfügung stehen. Diese Bezugsberechtigten sind in den Vergabeunterlagen, vgl. D 3 Bezugsberechtigte aufgelistet. Der PSP übernimmt dabei auch die Leistung eines Kreditkarten-Acquirers und eines Factorers.