Einsatzleitwagen 2

Landkreis LudwigsburgDeutschlandGeschlossen
Angebotsfrist
09:00 · UTC
Auftragswert
In der Bekanntmachung nicht angegeben
Klassifizierung
Einsatzleitfahrzeuge
Veröffentlicht
29. September 2026

ted-europa

Überblick

Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt den Kauf eines neuen Einsatzleitwagens 2 auf Straßenfahrgestell. Die Bekanntmachung führt anzuwendende Fahrzeug-, Elektro-, Funk- und Sicherheitsnormen auf. Bewertet werden Preis sowie Technik und Service.

Informationen aus der öffentlichen Bekanntmachung

Was der Auftraggeber benötigt

Kauf eines neuen Einsatzleitwagens 2 für den Landkreis Ludwigsburg.

Details

Auftraggeber
Landkreis Ludwigsburg
Land
Deutschland
Verfahren
open
Klassifizierung
Einsatzleitfahrzeuge · 34144210
Bekanntmachungsreferenz
672629-2026
Angebotsfrist
29. Oktober 2026, 10:00 Uhr UTC+01:00
Wertung
Preis (höchstens 880 Punkte) sowie Technik und Service (insgesamt 220 Punkte)

Was in den Vergabeunterlagen zu prüfen ist

  • Der geschätzte Auftragswert und ein detailliertes Ausstattungsverzeichnis sind in den abgerufenen Bekanntmachungsfeldern nicht verfügbar.
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Originalbekanntmachung

Originalbeschreibung lesen

Einsatzleitwagen 2

Title: Einsatzleitwagen 2 Description: Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Lot 1 description: Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung. Award criterion description 1: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit setzt sich aus dem Preis sowie Technik und Service zusammen. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält die Höchstpunktzahl von 880. Alle höheren Preisangebote werden gegen das niedrigste Preisangebot bewertet. Die Preispunkte werden anteilig, je nach Überschreitung des niedrigsten Angebots vergeben. Formel: (geprüfter niedrigster Angebotspreis x 880 / jeweiliger Angebotspreis = Punktwert gewichtet (wird gerundet auf zwei Nachkommastellen in die Wertung einbezogen) Award criterion description 2: Entsprechend den Angaben des Bieters können zwischen null und 10 Punkte pro Bewertungspositionen erreicht werden. Insgesamt 220 Bewertungspunkte (BP), siehe Übersicht C-Zuschlagskriterium Technik und Service sowie Datei C-Leistungsverzeichnis_Preisblatt (Bewertungspositionen sind in grüner Farbe hinterlegt).

Offizielle Quelle: ted-europa ↗