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Ziva Nutzungsbedingungen

Bedingungen für den Zugang zum Ziva Software-Service.

Gültig ab
22. Juli 2026
Version
2026-07-22.2
Gilt für
Ziva Softwareabonnements
Inhalt
1. Vereinbarung und Service2. Konten und zulässige Nutzung3. Abonnement, Nutzung und Zahlung4. Kundeninhalte und Pflichten5. Geistiges Eigentum und Ergebnisse6. Vertraulichkeit7. Datenschutz8. Verfügbarkeit, Support und Beta-Funktionen9. KI-Ergebnisse und Hinweise10. Haftung11. Sperrung und Beendigung12. Allgemeine Bestimmungen
Ziva wird von der Zephior LLC betrieben. Diese Bedingungen regeln den Ziva Software-Service. Ein unterzeichnetes Auftragsformular geht bei kommerziellen Angaben und ausdrücklich abweichenden Bedingungen vor.

1. Vereinbarung und Service

Mit Erstellung eines Kontos, Annahme eines Auftragsformulars oder Nutzung von Ziva stimmt der Kunde diesen Bedingungen zu. Ziva stellt die in den anwendbaren Produkt- oder Auftragsunterlagen beschriebenen Softwarefunktionen bereit. Der Kunde bleibt für Schlussprüfung, Freigabe, Preisgestaltung und Einreichung verantwortlich.

2. Konten und zulässige Nutzung

Zephior gewährt dem Kunden während des Abonnements ein beschränktes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur internen geschäftlichen Nutzung. Der Kunde schützt Zugangsdaten, autorisiert Benutzer angemessen und meldet vermuteten unbefugten Zugriff.

Der Kunde darf den Service nicht weiterverkaufen, Nutzungsgrenzen umgehen, geschützte Teile zurückentwickeln, Sicherheitskontrollen stören, rechtswidrig nutzen oder auf Daten anderer Kunden zugreifen.

3. Abonnement, Nutzung und Zahlung

Pläne, enthaltene Nutzung, Gebühren, Abrechnungsperioden und allfällige Mehrnutzung stehen im Auftragsformular oder Checkout. Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern. Sofern nicht anders vereinbart, wirkt eine Kündigung auf das Ende der bezahlten Periode und bereits bezahlte Beträge werden nur erstattet, wenn dies gesetzlich erforderlich ist.

Verwendet Ziva Credits oder eine andere Nutzungseinheit, erklärt die Oberfläche oder das Auftragsformular vor dem Kauf Verbrauch und Gültigkeit.

4. Kundeninhalte und Pflichten

Der Kunde behält seine Rechte an Kundeninhalten und bestätigt, dass er sie rechtmässig bereitstellen darf. Er weist Zephior an, sie nur zur Bereitstellung, Sicherung und Unterstützung von Ziva zu bearbeiten. Daten, für die das vereinbarte Deployment nicht zugelassen ist, dürfen nicht hochgeladen werden.

5. Geistiges Eigentum und Ergebnisse

Zephior behält alle Rechte an Ziva sowie der zugrunde liegenden Technologie, den Servicematerialien, Methoden und Verbesserungen. Der Kunde besitzt seine Inhalte und darf erzeugte Ergebnisse nach Bezahlung geschäftlich nutzen. Vorbestehende Zephior Materialien, Open-Source-Komponenten und Drittmaterialien verbleiben bei ihren Rechteinhabern.

6. Vertraulichkeit

Jede Partei schützt nicht öffentliche Informationen der anderen mit angemessener Sorgfalt, nutzt sie nur für die Vereinbarung und gibt sie nur an erforderliche Personen und Anbieter mit angemessenen Pflichten weiter. Ausgenommen sind rechtmässig bekannte, unabhängig entwickelte, ohne Verletzung öffentliche oder gesetzlich offenzulegende Informationen.

7. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung beschreibt Zephiors Bearbeitung als Verantwortliche. Der AVV gilt, wenn Zephior Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet. Zephior nutzt Kundeninhalte nicht zum Training allgemeiner Modelle für sich oder Dritte.

8. Verfügbarkeit, Support und Beta-Funktionen

Zephior stellt Ziva mit angemessener Sorgfalt bereit. Supportstufen und spezifische Zusagen stehen im Auftragsformular. Preview- oder Beta-Funktionen können sich ändern, ausfallen oder eingestellt werden und dienen ohne andere Vereinbarung der Erprobung.

9. KI-Ergebnisse und Hinweise

KI-gestützte Ergebnisse können Fehler oder Auslassungen enthalten. Ziva garantiert nicht, dass eine Antwort vollständig, konform, angenommen oder erfolgreich ist. Der Kunde muss Ergebnisse und Quellenanforderungen vor Verwendung oder Einreichung prüfen. Abgesehen von ausdrücklichen Zusagen wird der Service im gesetzlich zulässigen Umfang nach Verfügbarkeit bereitgestellt.

10. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn oder Umsatz. Die Gesamthaftung jeder Partei aus Ziva ist auf die in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis für Ziva gezahlten oder zahlbaren Gebühren beschränkt. Grenzen gelten nicht, soweit Haftung nicht beschränkt werden darf oder bei Absicht.

11. Sperrung und Beendigung

Zephior kann Zugriff bei Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiko, rechtswidriger Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzung angemessen sperren. Soweit praktikabel, erhält der Kunde eine Mitteilung und Nachfrist. Bei Beendigung werden offene Gebühren fällig; der Kunde kann Daten während der im Auftragsformular genannten Frist exportieren, bevor sie gemäss AVV gelöscht werden.

12. Allgemeine Bestimmungen

Auftragsformular, diese Bedingungen, AVV und referenzierte Richtlinien bilden die Ziva Vereinbarung. Das Auftragsformular geht bei kommerziellen oder ausdrücklich verhandelten Punkten vor. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest bestehen. Eine Abtretung bedarf der Zustimmung, ausser bei Reorganisation oder Verkauf im Wesentlichen aller relevanten Vermögenswerte.

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, vorbehaltlich zwingenden Rechts.

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