1. Vereinbarung und Service
Der Kunde stimmt diesen Bedingungen zu, indem er sie für ein neues Abonnement annimmt, ein Auftragsformular annimmt, das auf sie verweist, oder einer Migration auf diese Bedingungen ausdrücklich zustimmt. Ziva stellt die in den anwendbaren Produkt- oder Auftragsunterlagen beschriebenen Softwarefunktionen bereit. Der Kunde bleibt für Schlussprüfung, Freigabe, Preisgestaltung und jede Handlung verantwortlich, die das betreffende Portal oder die anwendbaren Anforderungen dem Kunden, Bieter oder einem zeichnungsberechtigten Vertreter vorbehalten.
Soweit Ziva Funktionen für Portalvorgänge bereitstellt, dürfen sie nur im vereinbarten Arbeitsablauf und nur dann genutzt werden, wenn die Regeln des jeweiligen Drittportals und die anwendbaren Anforderungen dies erlauben. Die Verfügbarkeit einer Produktfunktion erteilt Zephior keine allgemeine Vollmacht, den Kunden zu binden.
2. Konten und zulässige Nutzung
Zephior gewährt dem Kunden während des Abonnements ein beschränktes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur internen geschäftlichen Nutzung. Der Kunde schützt Zugangsdaten, autorisiert Benutzer angemessen und meldet vermuteten unbefugten Zugriff.
Der Kunde darf den Service nicht weiterverkaufen, Nutzungsgrenzen umgehen, geschützte Teile zurückentwickeln, Sicherheitskontrollen stören, rechtswidrig nutzen oder auf Daten anderer Kunden zugreifen.
3. Abonnement, Nutzung und Zahlung
Das aktuelle Standardangebot von Ziva besteht aus zwei separat buchbaren Abonnements: Intelligence und Projects. Der Kunde kann eines oder beide erwerben. Der Preis von Intelligence richtet sich nach der gewählten geografischen Abdeckung. Der Preis von Projects richtet sich nach der Anzahl Project Keys, die für die bezahlte Periode ausgegeben werden. Ein Project Key schaltet ein neues Project frei. Ungenutzte monatliche Project Keys sind ab Ausgabe drei Monate gültig. Ungenutzte jährliche Project Keys sind bis zum Ende der bezahlten Jahresperiode gültig. Ein freigeschaltetes Project bleibt verfügbar, solange der entsprechende Kontozugang besteht, vorbehaltlich der nachstehenden Beendigungs- und Aufbewahrungsregeln.
Preis, Währung, Steuern, enthaltene Kapazität, Abrechnungsperiode, Verlängerungsdatum und allfällige Testbedingungen werden vor dem Kauf angezeigt oder stehen im Auftragsformular. Intelligence wird monatlich abgerechnet. Projects kann monatlich oder jährlich abgerechnet werden. Berechtigt ein aktives bezahltes Projects Abonnement zu einem angezeigten Vorzugspreis für Intelligence, gilt dieser nur, solange das bezahlte Projects Abonnement aktiv ist. Intelligence und Projects bleiben getrennte Abonnements und können unabhängig voneinander geändert oder gekündigt werden. Das Ende eines Abonnements beendet das andere nicht.
Standardabonnements verursachen keine automatischen Mehrnutzungsgebühren. Sind die enthaltenen Project Keys oder die Servicekapazität nicht verfügbar oder ausgeschöpft, können betroffene neue oder KI-gestützte Vorgänge bis zur Verlängerung, einer vorzeitigen Verlängerung, zusätzlicher Kapazität oder einer anderen vom Kunden ausdrücklich bestätigten Planänderung pausieren. Vor Bestätigung einer kostenpflichtigen Änderung sieht der Kunde die anfallende Gebühr und die daraus entstehende Kapazität.
Der Standardtest dauert 14 Tage. Vor der Aktivierung wählt der Kunde Intelligence, Projects oder beide, prüft Preis, Währung, Abrechnungsperiode und Testende und hinterlegt ein gültiges Zahlungsmittel. Beim Start des Tests wird nichts belastet. Kündigt der Kunde ein gewähltes Abonnement nicht vor dem angezeigten Testende, wird dieses automatisch kostenpflichtig fortgesetzt und der angezeigte Betrag zuzüglich anwendbarer Steuern wird fällig. Werden beide Abonnements gewählt, bleiben sie getrennt und können unabhängig voneinander gekündigt werden.
Ein Kunde, der vor dem 12. September 2026 ein creditbasiertes Ziva Abonnement akzeptiert hat, bleibt auf diesem bisherigen kommerziellen Plan, bis er einer Migration auf das aktuelle Angebot ausdrücklich zustimmt. Die Veröffentlichung des aktuellen Angebots oder seiner Preise ersetzt für sich allein weder die akzeptierten Preise noch gültige Credit-Guthaben, den Abrechnungsanker, die Mindestlaufzeit oder die Verlängerungsregeln des Kunden. Vor der Migration nennt Zephior das Migrationsdatum, das Ersatzabonnement, die Währung und Abrechnungsperiode sowie den Umgang mit gültigen ungenutzten Credits. Bis die Migration wirksam wird, gelten für dieses Abonnement weiterhin der akzeptierte Auftrag und die darin einbezogene Version der Bedingungen.
4. Kundeninhalte und Pflichten
Der Kunde behält seine Rechte an Kundeninhalten und bestätigt, dass er sie rechtmässig bereitstellen darf. Er weist Zephior an, sie nur zur Bereitstellung, Sicherung und Unterstützung von Ziva zu bearbeiten. Daten, für die das vereinbarte Deployment nicht zugelassen ist, dürfen nicht hochgeladen werden.
5. Geistiges Eigentum und Ergebnisse
Zephior behält alle Rechte an Ziva sowie der zugrunde liegenden Technologie, den Servicematerialien, Methoden und Verbesserungen. Der Kunde besitzt seine Inhalte und darf erzeugte Ergebnisse nach Bezahlung geschäftlich nutzen. Vorbestehende Zephior Materialien, Open-Source-Komponenten und Drittmaterialien verbleiben bei ihren Rechteinhabern.
6. Vertraulichkeit
Jede Partei schützt nicht öffentliche Informationen der anderen mit angemessener Sorgfalt, nutzt sie nur für die Vereinbarung und gibt sie nur an erforderliche Personen und Anbieter mit angemessenen Pflichten weiter. Ausgenommen sind rechtmässig bekannte, unabhängig entwickelte, ohne Verletzung öffentliche oder gesetzlich offenzulegende Informationen.
7. Kundenreferenzen
Während eines aktiven bezahlten Abonnements gewährt der Kunde Zephior das nicht ausschliessliche, unentgeltliche Recht, den Namen und das unveränderte Logo des Kunden ausschliesslich zu verwenden, um ihn auf Zephiors Website, in Kundenlisten und Verkaufsunterlagen als Ziva Kunden zu nennen, unter Beachtung angemessener Markenrichtlinien des Kunden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit durch Mitteilung an legal@zephior.com widersprechen. Zephior stellt danach neue Verwendungen ein und entfernt bestehende digitale Verwendungen innerhalb von zehn Arbeitstagen. Fallstudien, Testimonials, Zitate, Nutzungskennzahlen, Medienmitteilungen, bezahlte Werbung oder eine detaillierte Beschreibung der Geschäftsbeziehung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. Abweichende Öffentlichkeitsregelungen in einem Auftragsformular, Rahmenvertrag oder einer Geheimhaltungsvereinbarung gehen vor.
8. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung beschreibt Zephiors Bearbeitung als Verantwortliche. Der AVV gilt, wenn Zephior Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet. Zephior nutzt Kundeninhalte nicht zum Training allgemeiner Modelle für sich oder Dritte.
9. Verfügbarkeit, Support und Beta-Funktionen
Zephior stellt Ziva mit angemessener Sorgfalt bereit. Supportstufen und spezifische Zusagen stehen im Auftragsformular. Preview- oder Beta-Funktionen können sich ändern, ausfallen oder eingestellt werden und dienen ohne andere Vereinbarung der Erprobung.
10. KI-Ergebnisse und Hinweise
KI-gestützte Ergebnisse können Fehler oder Auslassungen enthalten. Ziva garantiert nicht, dass eine Antwort vollständig, konform, angenommen oder erfolgreich ist. Der Kunde muss Ergebnisse und Quellenanforderungen vor Verwendung oder Einreichung prüfen. Abgesehen von ausdrücklichen Zusagen wird der Service im gesetzlich zulässigen Umfang nach Verfügbarkeit bereitgestellt.
11. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn oder Umsatz. Die Gesamthaftung jeder Partei aus Ziva ist auf die in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis für Ziva gezahlten oder zahlbaren Gebühren beschränkt. Grenzen gelten nicht, soweit Haftung nicht beschränkt werden darf oder bei Absicht.
12. Sperrung und Beendigung
Zephior kann Zugriff bei Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiko, rechtswidriger Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzung angemessen sperren. Soweit praktikabel, erhält der Kunde eine Mitteilung und Nachfrist. Soweit im Auftragsformular nichts anderes steht, wird eine Kündigung am Ende der laufenden bezahlten Periode wirksam. Sind Intelligence und Projects beide aktiv, beendet die Kündigung eines Abonnements das andere nicht. Bei Beendigung werden offene Gebühren fällig; der Kunde kann Daten während der beim Kauf oder im Auftragsformular genannten Frist exportieren, bevor sie gemäss AVV gelöscht werden.
13. Allgemeine Bestimmungen
Auftragsformular, diese Bedingungen, AVV und referenzierte Richtlinien bilden die Ziva Vereinbarung. Das Auftragsformular geht bei kommerziellen oder ausdrücklich verhandelten Punkten vor. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest bestehen. Eine Abtretung bedarf der Zustimmung, ausser bei Reorganisation oder Verkauf im Wesentlichen aller relevanten Vermögenswerte.
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, vorbehaltlich zwingenden Rechts.