1. Vertragsstruktur
Die Vereinbarung besteht aus angenommenem Angebot, Auftragsformular oder Leistungsbeschreibung, diesen Bedingungen, dem AVV soweit anwendbar und referenzierten Anhängen. Das Mandatsdokument geht für Umfang, Gebühren, Zeitplan, Abnahmekriterien und ausdrücklich verhandelte Bedingungen vor.
2. Dienstleistungen
Zephior erbringt die im Mandatsdokument genannten Leistungen mit angemessener Sorgfalt. Leistungen können unter den Marken Zelius, Zeke oder Zenith angeboten werden, doch nur das angenommene Mandatsdokument bestimmt den tatsächlichen Umfang und die Ergebnisse.
3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig Entscheide, Zugänge, korrekte Informationen, autorisiertes Personal und geeignete Testumgebungen bereit. Er bleibt verantwortlich für Geschäftsentscheide, rechtliche und Compliance-Prüfung, finale Bid-Einreichungen und Nutzung der Ergebnisse. Fehlende Abhängigkeiten können Zeitplan und Gebühren ändern.
4. Umfangsänderungen
Jede Partei kann Änderungen vorschlagen. Zephior muss wesentliche Arbeiten ausserhalb des Umfangs erst ausführen, wenn Auswirkungen auf Leistung, Zeitplan und Gebühren schriftlich vereinbart sind.
5. Gebühren und Zahlung
Gebühren, Währung, Meilensteine, Zahlungsfristen, anwendbare Steuern und genehmigte Drittkosten stehen im Mandatsdokument. Rechtsbehelfe bei unbestrittenen überfälligen Beträgen richten sich nach diesem Dokument und dem anwendbaren Recht.
6. Lieferung und Abnahme
Abnahmekriterien, Prüfperioden und Rechtsbehelfe stehen im Mandatsdokument. Der Kunde prüft Ergebnisse nach diesen Bedingungen und meldet wesentliche Abweichungen angemessen detailliert. Zephior behandelt bestätigte Abweichungen wie vereinbart und innerhalb des Umfangs.
7. Geistiges Eigentum
Jede Partei behält vorbestehende Materialien, Werkzeuge, Methoden und Know-how. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das im Mandatsdokument genannte Eigentum oder Nutzungsrecht an Ergebnissen. Zephior behält wiederverwendbare Werkzeuge, generische Komponenten, Methoden und Verbesserungen ohne vertrauliche Kundeninformationen. Open Source und Drittkomponenten unterliegen ihren Lizenzen.
8. Vertraulichkeit
Jede Partei schützt vertrauliche Informationen der anderen mit angemessener Sorgfalt, nutzt sie nur für das Mandat und gibt sie nur an erforderliche Personen und Anbieter mit geeigneten Pflichten weiter. Übliche Ausnahmen gelten für unabhängig entwickelte, bereits rechtmässig bekannte, ohne Verletzung öffentliche oder gesetzlich offenzulegende Informationen.
9. Datenschutz und Sicherheit
Die Datenschutzerklärung regelt Zephiors Bearbeitung als Verantwortliche. Der AVV gilt bei Bearbeitung auf Kundenanweisung. Produktive Zugangsdaten dürfen nicht über normale E-Mail oder Chat geteilt werden. Die Parteien nutzen einen vereinbarten sicheren Kanal und befolgen allfällige Projektsicherheitsanhänge.
10. KI und Automatisierung
KI-Systeme und Automatisierungen können Fehler, unerwartetes Verhalten oder unvollständige Ergebnisse erzeugen. Zephior testet im vereinbarten Umfang. Der Kunde unterhält angemessene menschliche Prüfung, Berechtigungen, Überwachung und Fallback-Verfahren für folgenreiche Entscheide und produktive Nutzung.
11. Gewährleistung und Hinweise
Zephior gewährleistet die Leistung mit angemessener Sorgfalt. Ohne ausdrückliche Zusage garantiert Zephior keinen Beschaffungserfolg, Umsatz, unterbrechungsfreie Automatisierung oder fehlerfreie Software. Drittservices und kundenseitig kontrollierte Systeme liegen ausserhalb der Kontrolle von Zephior.
12. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn oder Umsatz. Die Gesamthaftung aus einem Mandat ist auf die in den zwölf Monaten vor dem Ereignis unter dem betroffenen Mandat gezahlten oder zahlbaren Gebühren beschränkt. Grenzen gelten nicht bei zwingender Haftung oder Absicht.
13. Beendigung und Allgemeines
Jede Partei kann wegen einer nach angemessener schriftlicher Frist nicht behobenen wesentlichen Vertragsverletzung kündigen. Der Kunde bezahlt erbrachte Arbeiten und gebundene nicht stornierbare Kosten bis zur Beendigung. Zahlung, Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Datenschutz und Haftung wirken ihrem Zweck entsprechend fort.
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, vorbehaltlich zwingenden Rechts.