TED nennt den 6. November 2026, 10:00 Uhr UTC+01:00 (09:00 UTC). Der kanonische Snapshot nennt separat den 5. November 2026, 23:00 UTC; der Grund ist nicht angegeben.
09:00 · UTC
Auftragswert
In der Bekanntmachung nicht angegeben
Klassifizierung
In der Bekanntmachung nicht angegeben
Veröffentlicht
5. Oktober 2026
TED Tenders Electronic Daily
Überblick
Die StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln sucht eine Rahmenvereinbarung für Mobilfunkanschlüsse. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit der Referenz RV Mobilfunk und der Verfahrensnummer 2026000156. Bieter müssen zwei vergleichbare Geschäftskunden-Referenzen einreichen, bei denen es jeweils um 2.500 Mobilfunkverträge ging und die innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich abgeschlossen wurden. Zusätzliche Bedingungen betreffen mindestens einen telekommunikationsbevorrechtigten öffentlichen Auftraggeber und priorisierten Datenverkehr im LTE/5G-Netz. Außerdem verlangt die Bekanntmachung eine Betriebshaftpflicht von mindestens 500.000 Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden. Der Preis zählt bis zu 700 von 1.000 Punkten, die Leistungsmatrix bis zu 300. TED nennt den 6. November 2026, 10:00 Uhr UTC+01:00 (09:00 UTC); der verfügbare Quelleneintrag nennt separat den 5. November, 23:00 UTC.
Offenes Verfahren für eine Rahmenvereinbarung über Mobilfunkanschlüsse der StEB Köln. Die Bekanntmachung nennt Register-, Referenz- und Versicherungsvoraussetzungen und bewertet Preis sowie Leistungsmatrix.
Die Eintragung in das einschlägige Handels- oder Berufsregister ist zu erklären, sofern eine Pflicht dazu besteht; ein Nachweis ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft gelten Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied.
Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, jeweils mit 2.500 Mobilfunkverträgen im Geschäftskundenbereich, die innerhalb der letzten drei Jahre als leistungsverantwortlicher Vertragspartner eines öffentlichen Auftraggebers erfolgreich abgeschlossen wurden. Mindestens eine Referenz muss einen nach § 186 TKG telekommunikationsbevorrechtigten öffentlichen Auftraggeber und die Implementierung priorisierten Datenverkehrs im LTE/5G-Netz betreffen.
Für die Vertragslaufzeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro Deckung je Schadensfall für Personen- und Sachschäden nachzuweisen; Versicherungsbestätigung oder die in der Bekanntmachung vorgesehene Erklärung zur Versicherbarkeit sind erforderlich.
Lose
RV Mobilfunk
Details
Auftraggeber
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR.
Land
Deutschland
Verfahren
open
Klassifizierung
CPV 64212000
Bekanntmachungsreferenz
687025-2026
Identität
TED 687025-2026, Version 1; Verfahren RV Mobilfunk; Referenz 2026000156.
Leistung
Rahmenvereinbarung über Mobilfunkanschlüsse; CPV 64212000.
Referenzen
Zwei vergleichbare, innerhalb von drei Jahren abgeschlossene Projekte mit je 2.500 Geschäftskunden-Mobilfunkverträgen; für mindestens eines gelten besondere Bedingungen zu öffentlichem Auftraggeber und priorisiertem LTE/5G-Datenverkehr.
Versicherung
Mindestens 500.000 Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden.
Wertung
Preis bis zu 700 Punkte; Leistungsmatrix bis zu 300 Punkte; insgesamt höchstens 1.000 Punkte.
Frist
6. November 2026, 10:00 Uhr UTC+01:00 (09:00 UTC); verfügbarer Quelleneintrag separat: 5. November 2026, 23:00 UTC.
Was in den Vergabeunterlagen zu prüfen ist
Die abgerufenen Bekanntmachungsfelder nennen keinen geschätzten Auftragswert.
Vertragslaufzeit, Zahl der SIM-Karten und detaillierte Leistungsbeschreibung sind in den abgerufenen Bekanntmachungsfeldern nicht angegeben.
Ein Zuschlagsergebnis ist nicht enthalten.
TED nennt den 6. November 2026, 10:00 Uhr UTC+01:00 (09:00 UTC); der verfügbare Quelleneintrag nennt separat den 5. November 2026, 23:00 UTC. Der Grund ist nicht angegeben.
RV Mobilfunk
Rahmenvereinbarung für Mobilfunkanschlüsse der StEB Köln 2026
Rahmenvereinbarung für Mobilfunkanschlüsse der StEB Köln 2026
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung: Ist der Bieter/Bewerber zur Eintragung in ein Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes verpflichtet, hat er dies mit Abgabe seines Angebots/Teilnahmeantrags zu erklären. Diese Erklärung kann er in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vornehmen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle seine Eintragung in dem entsprechenden Register nachzuweisen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Referenzen Darstellung von min. zwei aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten, deren Auftragsgegenstand je geforderter Referenz 2.500 Mobilfunkverträge im Geschäftskundenbereich waren. Der Bieter muss die Referenzprojekte als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher AN des Referenzauftraggebers) ggü. einem AG aus dem Bereich öffentliche AG durchgeführt haben. Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich abgeschlossen worden sein. Dabei jeweils min. eine Referenz mit folgenden Anforderungen: - Referenzkunde war ein telekommunikationsbevorrechtigter öffentlicher AG i.S.d. § 186 TKG. - Auftragsgegenstand war die Implementierung von priorisiertem Datenverkehr im LTE/5G Netz. Die Referenzen müssen vom Bieter formlos als Anlage mit den Ausschreibungsunterlagen eingereicht werden. Sie müssen folgende Informationen enthalten: Name des Auftraggebers, Kontaktperson mit Kontaktdaten(E-Mail und Telefonnummer), kurze Projektbeschreibung, Anzahl Mobilfunkverträge, die Angaben ob der AG telekommunikationsbevorrechtigt ist, die Angabe ob der AG priorisierten Datenverkehr im Mobilfunknetz nutzt und eine kurze Beschreibung zu den Angaben. Die Unterlagen/Nachweise sollen mit dem Angebot vom Bieter eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VGV / § 16a VOB/A EU.
Betriebshaftpflichtversicherung (1) Der Bieter hat zusätzlich zu den in der Eigenerklärung geforderten Unterlagen den Bestand einer für die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Je Schadensfall ist eine Mindestdeckung in Höhe von 500.000,00 € für Personen- und Sachschäden nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsträgers zu erbringen. (2) Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein entsprechender Versicherungsvertrag, kann der Bieter den Nachweis durch eine Eigenerklärung erbringen, in der er sich verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme und mit Gültigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen. (3) Der Eigenerklärung gem. Abs. 2 ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherungspartners beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter in dem unter Abs. 1 genannten Umfang versicherbar ist. Die Unterlagen/Nachweise sollen mit dem Angebot vom Bieter eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VGV / § 16a VOB/A EU.
Zuschlagskriterien:
Der preisgünstigste Bieter aus der Summe aller Einzelpositionen gem. Anlage 1 - Preisblatt erhält für diesen Teil 700 Punkte. Die Berechnung der Punktzahl für die weiteren Angebote erfolgt für den Bieter A nach folgender Formel: Gewichtete Punktzahl Preis Bieter A: (Angebotspreis günstigster Bieter / Angebotspreis Bieter A) x 700 In der Summe aus den beiden Teilen kann der Bieter maximal 1000 Punkte erhalten. Der Bieter mit der höchsten erzielten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Der Bieter kann in der Anlage 2 - Leistungsmatrix maximal 300 Punkte erreichen. In der Summe aus den beiden Teilen kann der Bieter maximal 1000 Punkte erhalten. Der Bieter mit der höchsten erzielten Punktzahl erhält den Zuschlag.
https://zephior.com/de/tenders/e1dbeae4-20a8-4e7b-a31c-ca173f6e2195/rahmenvereinbarung-mobilfunk-fur-die-steb-koln https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/687025-2026 Quelle abgerufen: 2026-10-13T09:03:14.971108Z