Der Landkreis Jerichower Land sucht Grünpflegearbeiten an seinen Gebäuden und Liegenschaften im Rahmen eines 48-monatigen Vertrags. Die Bekanntmachung nennt 800 Gesellenstunden beziehungsweise 200 Stunden pro Jahr und ein Zuschlagskriterium von 100 Prozent Preis. Bieter müssen eine unterschriebene Eignungserklärung einreichen; Nachweise können vom vorgesehenen Bestbieter angefordert werden. Angebotsfrist ist der 29. Oktober 2026 um 13:30 Uhr bei UTC+01:00.
Der Auftrag betrifft die Pflege von Grünflächen an Gebäuden und Liegenschaften des Landkreises. Der Rahmenvertrag läuft 48 Monate und nennt 800 Gesellenstunden. Die Bekanntmachung verlangt eine unterschriebene Eignungserklärung und sieht vor, dass Qualifikationsnachweise beim vorgesehenen Bestbieter angefordert werden können.
Lose
LOT-0000 ·Rahmenvereinbarung für Grünschnitt- und Pflegearbeiten für 48 Monate
Details
Auftraggeber
Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Land
Deutschland
Verfahren
de-open
Klassifizierung
Grünpflege
Bekanntmachungsreferenz
ocds-mnwr74-ba6bc165-ce4a-4d67-bc24-3acde8233295
Laufzeit
48 Monate
Arbeitsumfang
800 Gesellenstunden; 200 pro Jahr
Zuschlagskriterium
Zuschlag: 100 % Preis
Originalbekanntmachung
Originalbeschreibung lesen
Rahmenvereinbarung für Grünschnitt- und Pflegearbeiten für 48 Monate
ContractFolderID: ba6bc165-ce4a-4d67-bc24-3acde8233295
Name: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
StreetName: Bahnhofstraße 9
CityName: Burg
PostalZone: 39288
Telephone: +49 3921 9493060
ElectronicMail: vergabestelle@lkjl.de
Name: Beschaffungsamt des BMI
StreetName: Brühler Str. 3
CityName: Bonn
PostalZone: 53119
CompanyID: 0204: 991-1405-10
Telephone: 0228 99 610 1234
ElectronicMail: ticket@bescha.bund.de
DurationMeasure: 28
Description: Post
persönliche Abgabe
Name: Rahmenvereinbarung für Grünschnitt- und Pflegearbeiten für 48 Monate
Description: 800 (200 Std./Jahr) Gesellenstunden zum Nachweis
Description: Gebäude und Liegenschaften des Landkreises Jerichower Land (siehe Objektliste)
Description: Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 35 Abs. 2 UVgO einzureichen.
Das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124_LD vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt 124 LD genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung und folgende Nachweise zu erbringen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von 8 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Description: 100 % Preis
EndDate: 2026-10-29+01:00
EndTime: 14:30:00+01:00
https://zephior.com/de/tenders/9a9a0555-cf8c-488f-a167-ebdfd22ebad5/rahmenvertrag-fur-grunpflege-uber-vier-jahre https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e1d93f38-62ec-4adb-83c7-b2745e5c87ea Quelle abgerufen: 2026-10-13T00:56:15.366562Z