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2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die Strahlentherapie
Deutschland – Medizinische Geräte – 2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die Strahlentherapie
Anzubieten sind zwei universell einsetzbare C-Arm-Linearbeschleunigersysteme inklusive Record&Verify System (R&V) für die Strahlentherapie. Beide angebotenen Linearbeschleuniger müssen geeignet sein für ein breites Spektrum an Strahlenbehandlungen und Bestrahlungstechniken mit sehr hoher Präzision. Beide Systeme müssen u.a. geeignet sein für 2D und 3D IGRT, IMRT, VMAT, SBRT, SRS und adaptive Strahlentherapie (ART). Beide Linearbeschleuniger erfordern ein SGRT-System und ebenso eine CBCT-Bildgebung mit bestmöglicher Bildqualität und größtmöglicher Genauigkeit (HU) bei schnellstmöglicher Bildakquisition. Die beiden angebotenen Linearbeschleuniger müssen als Tandem betrieben werden können und aufeinander gematcht sein. Infolgedessen werden zwei identische MLCs gefordert, die für die hochauflösende Strahlformung bei SRS geeignet sein müssen. Ebenso sollen beide Linearbeschleuniger einen Behandlungstisch (6-D) enthalten der eine Lagerungskorrektur in sechs Freiheitsgraden ermöglicht (drei Translation (X,Y,Z) und drei Rotationen um die jeweiligen Achsen). Anzubieten ist ein komplettes Gesamtsystem bestehend aus zwei Linearbeschleunigersystemen inklusive aller erforderlichen Zusatzsysteme und inklusive des erforderlichen Zubehörs sowie ein Record und Verify System (R&V). Darüber hinaus anzubieten sind alle dazugehörigen Dienstleistungen, die Demontage und Entsorgung der Altsysteme, ein dazugehöriger Vollservicevertrag und die Erbringung der geforderten gerätespezifischen Bau- und Installationsleistungen. Bei dieser Beschaffung handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung. Die neuen Linearbeschleuniger müssen nacheinander in Betrieb genommen werden, damit die Strahlentherapie die Patientenversorgung stets sicherstellen kann. Das Record&Verify System (R&V) muss mit Inbetriebnahme des ersten neuen Linearbeschleunigers betriebsbereit und voll funktionsfähig sein. Beide Linearbeschleuniger müssen so gematcht werden, dass sie mit einem einzigen Satz von Basisdaten in unserem vorhandenen Bestrahlungplanungssystem (Raystation) verwendbar sind. Dadurch soll eine Umplanung / Umrechnung zwischen den beiden angebotenen Linearbeschleunigern vermieden werden, sodass Patienten problemlos zwischen den Geräten wechseln können.
2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die Strahlentherapie
Erfüllt, wenn der Bewerber die EEintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Absicherung im Schadensfall; ist erfüllt, wenn der Bewerber einen Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorgelegt hat (in einfacher Kopie); Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 7,5 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 7,5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Sollte der Bieter derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die genannten Beträge erhöht werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 3 (drei) geeignete Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Jahre (vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) erbrachte Leistungen vorzulegen; als vergleichbar gelten Referenzleistungen, die nach Art, Umfang und Komplexität erkennen lassen, dass der Bieter über ausreichende Erfahrungen mit der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Linearbeschleunigersystemen für die Strahlentherapie verfügt. Mindestangaben/ Mindestanforderungen der Referenzen: a. Klinik / Einrichtung / Benennung der Referenz b. Benennung Ansprechpartner: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail c. Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projektes d. Anzahl und Art der gelieferten Linearbeschleunigersysteme e. Umfang der erbrachten Liefer-, Installations, Integrations und Inbetriebnahmeleistungen; Hinweis: jede Referenz muss mindestens Lieferung, Installlation und Inbetriebnahme eines medizinischen Llinearbeschleunigers für die Strahlentherapie umfassen f. Zeitraum der Leistungserbringung sowie Zeitpunkt der Inbetriebnahme g. Angaben dazu, ob und in welchem Umfang die Installation und Inbetriebnahme bei laufendem klinischen Betrieb erfolgte h. Angaben dazu, ob mehrere Linearbeschleuniger im Rahmen desselben Projektes installiert und in Betrieb genommen wurden i. Auftragswert bzw. Größenordnung des Auftragswertes j. Auftrag liegt nicht mehr als 5 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück Die nachfolgenden Merkmale müssen nicht sämtlich innerhalb einer Referenz erfüllt sein. Maßgeblich ist, dass die geforderten Erfahrungen durch die eingereichten Referenzen in ihrer Gesamtheit nachgewiesen werden. Über die drei eingereichten Referenzen insgesamt müssen Erfahrungen mit folgenden Leistungsbestandteilen nachgewiesen werden: k. Integration eines Record-&-Verify-Systems bzw. eines funktional vergleichbaren Systems l. bildgeführte Strahlentherapie (IGRT) einschließlich CBCT-Bildgebung m. Durchführung hochpräziser Bestrahlungstechniken, insbesondere IMRT und/oder VMAT sowie SRS und/oder SBRT n. Integration bzw. Anbindung eines SGRT-Systems o. Inbetriebnahme von Linearbeschleunigern bei fortlaufendem klinischen bzw. strahlentherapeutischen Betrieb, bei der die Installation und Inbetriebnahme der Systeme zeitlich gestaffelt bzw. nacheinander erfolgte
Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie)
Der Preis fließt zu 60% in die Bewertung des Gesamtangebotes ein. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt sind zu beachten. Gewertet wird der Gesamtpreis (netto) aus dem Systempreis (Pos. A) und dem Preis für die Wartungsleistungen (Pos. C) für eine Laufzeit von 5 Jahren, jeweils einschließlich aller Bestandteile. Die Wertungspunkte für den Preis werden wie folgt berechnet: Punkte Preis = P(min) / P(Bieter) × 60 P(min) ist der niedrigste gewertete Gesamtpreis aller wertbaren Angebote, P(Bieter) der Gesamtpreis des zu bewertenden Angebots. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 60 Punkte, die übrigen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis dazu.
Die Systemspezifikation fließt zu 40% in die Bewertung des Gesamtangebotes ein. Die Systemspezifikation wird anhand der Bewertungsmatrix (Teil der Vergabeunterlagen) bewertet. Die Matrix gliedert sich in 2 Hauptkriterien (Systemspezifikationen LINAC´s = max. 253 Punkte, R&V System = max. 43 Punkte) mit Unterkriterien. Für jedes Unterkriterium sind in der Anlage / unten die maximale Punktzahl und die Bewertungsmethode angegeben. Die maximal erreichbare Summe beträgt 296 Punkte. Die Summe der Punkte aller Unterkriterien wird wie folgt in Wertungspunkte umgerechnet: Punkte Systemspezifikation = Summe Punkte (Bieter) / 296 × 40