BMI-Rahmenvertrag für Festnetz und VoIP

Angebotsfrist: 22. Oktober 2026, 11:30 UTC+02.
09:30 · UTC
Auftragswert
22.000.000 €

Der Avis nennt ausdrücklich einen geschätzten Nettowert von 22.000.000 EUR für die maximale Laufzeit von vier Jahren; der Höchstwert des Rahmenvertrags entspricht dem Schätzwert.

Vertragslaufzeit
Zunächst 1 Jahr mit drei optionalen Verlängerungen um jeweils 1 Jahr (maximal 4 Jahre).
Veröffentlicht
5. Oktober 2026

Tenders Electronic Daily

Überblick

Das Beschaffungsamt des BMI sucht Festnetz-VoIP-Leistungen, optionale Internetanschlusspakete und Vor-Ort-Unterstützung für abrufberechtigte Bundesstellen in einem Rahmenvertrag. Die Grundlaufzeit beträgt ein Jahr; vorgesehen sind drei optionale Verlängerungen um jeweils ein Jahr. Der Nettoschätzwert für maximal vier Jahre beträgt 22 Mio. EUR; laut Avis entspricht der Höchstwert diesem Schätzwert. Angebotsfrist ist der 22. Oktober 2026 um 11:30 UTC+02.

Informationen aus der öffentlichen Bekanntmachung

Was der Auftraggeber benötigt

Festnetztelekommunikation über VoIP, optionale Internetanschlusspakete und Vor-Ort-Leistungen für abrufberechtigte Bundesstellen. Die Laufzeit beginnt mit einem Jahr und kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Gefordert sind mindestens drei einschlägige VoIP- und ISP-Referenzen, darunter mindestens ein öffentlicher Auftraggeber.

  • Mindestens drei einschlägige Referenzen der letzten drei Jahre für VoIP-Festnetz- und ISP-Leistungen vorlegen, darunter mindestens ein öffentlicher Auftraggeber.

Lose

LOT-0000 ·Fixed-line telecommunications services – VoIP

Details

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Land
Deutschland
Verfahren
open
Klassifizierung
Festnetztelekommunikation · CPV 64210000 · CPV 64215000 · CPV 72400000
Bekanntmachungsreferenz
687581-2026
Wichtige Angaben
Geschätzter Nettowert 22.000.000 EUR für maximal vier Jahre · Der Höchstwert des Rahmenvertrags entspricht dem Schätzwert · Mindestens drei einschlägige VoIP-/ISP-Referenzen, darunter ein öffentlicher Auftraggeber

Originalbekanntmachung

Originalbeschreibung lesen

Festnetztelekommunikationsdienstleistungen - VoIP

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Die Leistungskennzahl (L) spiegelt den Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Anforderungen an die Leistung (Leistungskriterien) wider. Die Leistungskennzahl (L) wird auf Basis der im Dokument \"Kriterienkatalog Leistung\" geforderten Nachweise und Erklärungen zur Leistung ermittelt. Entsprechend den Angaben im Kriterienkatalog wird der Erfüllungsgrad der Leistungskriterien bewertet. Die vergebenen Punktzahlen gehen mit ihrer individuellen Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. Maximal können 510 Punkte erreicht werden. Die Preiskennzahl (P) ist identisch mit dem Gesamtpreis im Vordruck \"Angebotsformular\" inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Die Preiskennzahl wird auf Basis der im Formular \"Preisblatt\" dargestellten Preissystematik ermittelt. Mittels Division der Leistungskennzahl (L) durch die Preiskennzahl (P) wird die Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z ist das wirtschaftlichste. Die Formel lautet: Z=L/P"]} award-criterion-number-weight-lot: ["per-exa","per-exa"] selection-criterion-description-lot: {"deu":["Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Festnetztelekommunikationsdienstleistungen VoIP als auch ISP-Leistungen) ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). • Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. • Mindestens eine Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB. Für die Referenzen ist das Formular \"Vordruck Referenzen\" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).","Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren in Vollzeitäquivalenten mit Angebotsabgabe anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein. Die durchschnittliche Mindestanzahl pro Geschäftsjahr, mit Bezug zum Leistungsgegenstand, beträgt für Beschäftigte im Kundensupport (Hotline und E-Mail): 40 Vollzeitäquivalente Beschäftigte für den vor Ort Einsatz: 60 Vollzeitäquivalente Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.","Informationssicherheitsmanagement Weisen Sie für Ihre Organisation die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, z.B. DIN EN ISO 27000ff oder gleichwertig, nach. Im Falle der Eignungsleihe oder einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Unternehmen separat einzureichen. Bitte legen Sie zum Nachweis mit Angebotsabgabe die entsprechende Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle vor. Sicherheitskonzept gemäß § 166 Abs. 1 S. 3 Telekommunikationsgesetz Reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine selbsterstellte Eigenerklärung ein aus der hervorgeht, dass Ihr Unternehmen über ein Sicherheitskonzept gemäß § 166 Abs. 1 S. 3 TKG verfügt welches sämtliche sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen vollumfänglich erfüllt. Im Falle der Eignungsleihe oder einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Unternehmen separat einzureichen. Das Sicherheitskonzept an sich muss nicht mit eingereicht werden.","Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) mit Angebotsabgabe anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 4.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.","Reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine Bescheinigung der Bundesnetzagentur, zur Einhaltung der Meldepflicht, gemäß § 5 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) ein. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen die entsprechende Meldebescheinigung mit einzureichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich."]} document-restricted-lot: ["non-restricted-document"] tender-validity-deadline-lot: [{"unit":"MONTH","value":"3"}] classification-cpv: ["64210000","64215000","72400000","64210000","64215000","72400000"] main-classification-proc: ["64210000"] main-classification-lot: ["64210000"] additional-classification-proc: ["64215000","72400000"] additional-classification-lot: ["64215000","72400000"]

Offizielle Quelle: Tenders Electronic Daily ↗