Sicherheitsdienste für das Jobcenter Mannheim
Angebotsfrist: 02.11.2026, 11:00 +01:00
10:00 · UTC
Auftragswert
In der Bekanntmachung nicht angegeben
Klassifizierung
Sicherheitsdienste
Veröffentlicht
4. Oktober 2026
ted-europa
Überblick
Das Jobcenter Mannheim sucht Sicherheitsdienste für seine Standorte, einschließlich bedarfsabhängiger Bewachung. Als Zuschlagskriterien nennt die Bekanntmachung den Preis (30 %) sowie auftragsbezogenes Qualitäts- und Sicherheitsmanagement (70 %).
Informationen aus der öffentlichen Bekanntmachung
Fragen zur Ausschreibung
Was der Auftraggeber benötigt
Sicherheitsdienste an den Standorten des Jobcenters Mannheim, ergänzt um bedarfsabhängige Bewachung. Die Bekanntmachung nennt außerdem Anforderungen an wirtschaftliche, technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie die Eintragung.
Details
- Auftraggeber
- Jobcenter Mannheim Gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft
- Land
Deutschland
- Verfahren
- open
- Klassifizierung
- Sicherheitsdienste · 79710000-4; 79713000-5; 79715000-9
- Bekanntmachungsreferenz
- 684076-2026
- Zuschlagskriterien
- Preis 30 %; Qualitäts- und Sicherheitsmanagement 70 %
- Angebotsfrist
- 2. November 2026, 11:00 Uhr +01:00
Was in den Vergabeunterlagen zu prüfen ist
- Ein geschätzter Auftragswert und ein Anbieter sind nicht angegeben. Für Einzelheiten zu Leistungen und Unterkriterien verweist die Bekanntmachung auf die Vergabeunterlagen.
Originalbekanntmachung
Originalbeschreibung lesen
Bewachungsdienste Jobcenter Mannheim
16
ORG-0001
Jobcenter Mannheim Gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft
Ifflandstr. 2-6
Mannheim
68161
DE126
DEU
062117238333
06217273970
hauser@schulze-hagen.com
ORG-0002
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstr. 17
Karlsruhe
76131
DE122
DEU
08-A9866-40
0721 926-8730
0721 926-3985
Vergabekammer@rpk.bwl.de
ORG-0003
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Bonn
53119
DEA22
DEU
0204:994-DOEVD-83
+49228996100
noreply.esender_hub@bescha.bund.de
00684076-2026
192/2026
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
exg-mis-bre-env-law
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
exg-sitn-as-susp
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
exg-sitn-other
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
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Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
epo-notice
ORG-0001
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.
ORG-0002
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JC_MA_10_2026
Bewachungsdienste Jobcenter Mannheim
Durchführung von Sicherheitsdiensten in den Objekten des Jobcenters Mannheim einschließlich bedarfsabhängiger Bewachungsdienste.
services
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Datenschutzhinweise Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB, §18 EU Abs. 3 VOB/A etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten mit Einstellung auf der Vergabeplattform und nicht erst mit Erhalt einer Benachrichtigungsmail als zugegangen.
79710000
79713000
79715000
Der Schwerpunkt der Leistungserbringung betrifft die Objekte Objekten des Jobcenters Mannheim in der Ifflandstr. 2-6 und Hebelstr. 1, 68161 Mannheim sowie in der Maybachstraße 10-12/Pettenkoferstraße 68169 Mannheim. Zum Ausschreibungsgegenstand gehören aber auch bedarfsabhängige Bewachungsdienste für Termine beim Sozialgericht, in den Sozialräumen sowie bei Hausbesuchen der Kund*innen durch Mitarbeitende des Jobcenters einschließlich Sonderbestellungen für die 13 weiteren Liegenschaften des Jobcenter verteilt im Stadtgebiet Mannheim.
Mannheim
68161
DE126
DEU
LOT-0001
slc-suit-auth-mbrshp
Mit dem Angebot Nachweis, dass der Bieter gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen darf, durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis gemäß § 34a GewO. Ist der Bieter in Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig, hat er neben einer Kopie der Berufsausübungserlaubnis des Staates, in dem er sich niedergelassen hat, auch eine Eingangsbestätigung des zuständigen deutschen Gewerbeaufsichtsamtes über seine Anzeige gemäß § 13a GewO vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis gemäß § 34a GewO und ggfs. der Anzeige gemäß § 13a GewO vorzulegen. Werden die Eignungsanforderung nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet ange-sehen und sein Angebot gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
slc-suit-reg-trade
Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung -, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Andernfalls ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter einen aktuellen Registerauszug vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes verlangen zusätzlich durch Vorlage des aktuellen Registerauszuges zu erbringen.
slc-stand-ins
Mit dem Angebot, Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers. Hat der Bieter eine Kopie der Bestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betä-tigung des Bieters als Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft eintritt. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat den Mindestanforderungen gemäß § 14 BewachV zu entsprechen mit folgenden, gegenüber § 14 Abs. 2 BewachV erhöhten Mindest-Versicherungssummen je Schadensereignis: - Für Personenschäden: 1.500.000,00 EUR - für Sachschäden: 1.000.000,00 EUR - für reine Vermögensschäden: 250.000,00 EUR Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestver-sicherungssummen entsprechen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und sein Angebot gemäß § 57 Absatz 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
slc-stand-to-spec-avg
Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung - zum Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten 3 abge-schlossenen Geschäftsjahre, soweit er Sicherheitsdienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblatts LD 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbe-reich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 1 und 3 VgV vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. Der Netto-Jahresumsatz des Bieters, soweit er Sicherheitsdienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, muss im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 1,5 Mio. pro Geschäftsjahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze aller Bietergemeinschaftsmitglieder addiert. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und sein Angebot gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
slc-abil-qual-inst
Mit dem Angebot Nachweis über die Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung. Im Falle von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen. Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens nachweisen: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis. Für gleichwertige Nachweise gilt § 49 Abs. 1 S. 2 und 3 VgV. Die Gleich-wertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und sein Angebot gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
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Die Nachforderung regelt sich nach § 56 VgV.
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Es gelten die Ausführungsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB. Wegen der weiteren Ausführungsbedingungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Angebotssumme
Der Angebotspreis ermittelt sich aus der Gesamt-Angebotssumme des Preisblattes. Der Gesamt-Angebotssumme liegt der geschätzte Stundenaufwand einschließlich des geschätzten Aufwandes für die Bedarfsleistungen für 1 Jahr zugrunde. Aus der maßgebenden Gesamt-Angebotssumme zuzüglich eines rechnerisch angesetzten Mehrwert-steuersatzes von 19 % ergibt sich der Wertungspreis. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Dokument "Zuschlagskriterien" verwiesen.
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Auftragsbezogenes Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
Das Zuschlagskritierum setzt sich aus drei Unterkriterien zusammen. Wegen der Unterkriterien und deren Gewichtung wird auf das Dokument "Zuschlagskriterien" verwiesen.
ORG-0001
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ORG-0001
2
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.
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Die Öffnung erfolgt elektronisch unter Beachtung der Anforderungen gemäß § 55 VgV. Die elektronische Öffnung kann auch durch einen beratenden Verfahrensbetreuer des Auftraggebers unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips erfolgen.
elektronisch.
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JC_MA_10_2026
Bewachungsdienste Jobcenter Mannheim
Die Aufschreibung hat die Vergabe des Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Sicherheitsdiensten in den Objekten des Jobcenters Mannheim in der Ifflandstr. 2-6 und Hebelstr. 1, 68161 Mannheim sowie in der Maybachstraße 10-12/Pettenkoferstraße 68169 Mannheim zum Gegenstand. Bei den Objekten handelt es sich um Hausrechtsbereiche mit tatsächlichem Öffentlichem Verkehr (§ 34a Abs. 1a S.2 Nr. 1 2.Alt. GewO). Zum Ausschreibungsgegenstand gehören zudem bedarfsabhängige Bewachungsdienste für Termine beim Sozialgericht, aber auch bei Terminen in den Sozialräumen sowie bei Hausbesuchen der Kund*innen durch Mitarbeitende des Jobcenters einschließlich Sonderbestellungen für die 13 weiteren Liegenschaf-ten des Jobcenter verteilt im Stadtgebiet Mannheim. Wegen Umfang und Anforderung der Bewachungsdienste wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen.
services
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten offenen Verfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen.
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Der Schwerpunkt der Leistungserbringung betrifft die Objekte Objekten des Jobcenters Mannheim in der Ifflandstr. 2-6 und Hebelstr. 1, 68161 Mannheim sowie in der Maybachstraße 10-12/Pettenkoferstraße 68169 Mannheim. Zum Ausschreibungsgegenstand gehören aber auch bedarfsabhängige Bewachungsdienste für Termine beim Sozialgericht, in den Sozialräumen sowie bei Hausbesuchen der Kund*innen durch Mitarbeitende des Jobcenters einschließlich Sonderbestellungen für die 13 weiteren Liegenschaften des Jobcenter verteilt im Stadtgebiet Mannheim.
Mannheim
68161
DE126
DEU
2
Neben den Verlängerungsoptionen und den bedarfsabhängigen Leistungen (Begleitung zu den terminen des Sozialgerichts etc.) gilt § 9 der Besonderen Vertragsbedingungen.
4
Für den Auftraggeber besteht viermal die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung um jeweils 1 Jahr. Sollte der Auftraggeber diese Verlängerungsoptionen ausüben wollen, hat er dies jeweils 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mindestens in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Jobcenter ist zudem berechtigt, den Vertrag einmalig zum Ablauf des ersten Vertragsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich zu kündigen. Weitergehende ordentliche Kündigungsrechte der Parteien während der Dauer der Festlaufzeiten bestehen nicht. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
Offizielle Quelle: ted-europa ↗
https://zephior.com/de/tenders/29416ae2-a9a8-4666-ac6e-31ebacec395f/sicherheitsdienste-fur-das-jobcenter-mannheim
https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/684076-2026
Quelle abgerufen: 2026-10-13T00:29:00.293547Z
https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/684076-2026
Quelle abgerufen: 2026-10-13T00:29:00.293547Z