Ein Produktionsplan für mehrsprachige Angebote legt für jedes Sprachobjekt den Weg von freigegebenem Inhalt zur geprüften Ausgabedatei fest. Er enthält Ausgangsstand, Zielvariante, Terminologieauftrag, Bearbeitende, Prüfrollen, Kapazitäten, Änderungspfad und Übergabekriterien. Die sprachliche Richtigkeit, die fachliche Tragfähigkeit und die Befugnis zur Zusage bleiben getrennt nachweisbar. Welche Sprache für welches Objekt maßgeblich ist, wird aus der bereits belegten Sprachregel übernommen.
Die technische Quelle verspricht eine qualifizierte Erstreaktion innerhalb zweier Betriebsstunden. Eine französische Fassung sagt Wiederherstellung innerhalb zweier Stunden zu. Der englische Text nennt zwar die richtige Reaktion, lässt aber die Betriebszeitgrenze weg. Beide Fassungen lesen sich flüssig. Ohne einen geplanten Vergleich mit dem freigegebenen Leistungsinhalt erscheinen zwei unterschiedliche Zusagen als reine Sprachvarianten.
Planen Sie Prüfaufträge nach ihrer Aussagekraft. Eine muttersprachliche Durchsicht ersetzt weder den zweisprachigen Bedeutungsvergleich noch die Befugnis, eine Leistung zuzusagen. Der fiktive Fall Tannenhorst Messtechnik zeigt, wie diese Rollen zusammenarbeiten, ohne eine Übersetzung zur neuen Fachentscheidung zu machen. Gegenstand ist die Produktion und Übergabe der Sprachfassungen, nicht die Ermittlung der maßgeblichen Verfahrenssprache oder eine Softwareauswahl. Quellenprüfung: 6. September 2026.
Arbeitsumfang
Jede Lieferfassung braucht einen eigenen Produktionsauftrag
Eine Angabe wie Deutsch, Englisch und Französisch lässt offen, was am Ende vorliegen muss. Handelt es sich um zwei vollständige Angebote, eine technische Anlage, eine Zusammenfassung oder eine Übersetzung zu einem Originalnachweis? Der Plan nennt das konkrete Lieferobjekt und seinen Zweck. Erst danach werden Sprache, örtliche Variante, Format und Bearbeitung zugeordnet.
Die sprachliche Zulässigkeit wird nicht im Produktionsplan erfunden. Übernehmen Sie die aktuellen Feststellungen aus der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen: welche Fassung zur Auslegung dient, welche Sprache für die Antwort verlangt oder erlaubt ist und welche Nachweise in Original und Übersetzung erforderlich sind. Fehlt eine wesentliche Feststellung, bleibt die entsprechende Planung bedingt. Eine bequeme Arbeitssprache schließt diese Lücke nicht.
Trennen Sie die maßgebliche Anforderung von der Ausgangsfassung für die Erstellung. Ein deutsches internes Konzept kann die Arbeit an einer französischen Angebotsanlage koordinieren, ohne gegenüber französischen Vergabeunterlagen Vorrang zu besitzen. Die Begriffe Ausgangstext und maßgeblicher Text bezeichnen unterschiedliche Beziehungen. Halten Sie beide mit ihrem jeweiligen Nachweis fest.
Für eine streng strukturierte Anlage kann eine kontrollierte Übersetzung passend sein. Eine lokale Nutzenbeschreibung kann dagegen direkt in der Zielsprache aus freigegebenen Aussagen entstehen. Auch dann bleiben Mengen, Bedingungen, Belege und Zusagegrenzen nachvollziehbar. Direkte Zielsprachenerstellung ist kein Auftrag, zusätzliche Leistungen oder regionale Referenzen zu erfinden.
Die Lieferliste umfasst auch Diagrammtexte, Tabellenblätter, Fußnoten, Formularoptionen und Bildinhalte. Ein vollständig übersetzter Fließtext sagt nichts darüber aus, ob eine Grafik noch die alte Menge nennt. Kennzeichnen Sie bewusst unverändert bleibende Originalinhalte und ihre zulässige Verwendung. Bei einer geforderten besonderen Übersetzungsform wird deren Nachweis als eigener Arbeitsgegenstand geplant.
Rollen und Kapazität
Mehrsprachigkeit einer Person ist noch kein vollständiger Prüfauftrag
Benennen Sie, welche Frage jede Rolle beantworten soll. Die Übersetzung erstellt einen Zieltext. Der zweisprachige Vergleich prüft Inhalt und Vollständigkeit gegenüber dem Ausgangsstand. Die muttersprachliche oder gleichwertig kompetente lokale Durchsicht bewertet verständlichen, üblichen Sprachgebrauch. Die zuständige Fach- oder Geschäftsrolle entscheidet, ob die Aussage getragen und zugesagt werden darf. Eine einzelne Unterschrift kann diese Aufgaben nur abdecken, wenn Auftrag und Kompetenz das tatsächlich hergeben.
Die veröffentlichte Kurzbeschreibung von ISO 17100:2015 behandelt Prozesse, Ressourcen und Spezifikationen einer Übersetzungsleistung. Maschineller Rohtext mit anschließender Nachbearbeitung liegt außerhalb dieses Anwendungsbereichs. Diese Abgrenzung hilft bei der Wahl des Leistungswegs; daraus folgt weder eine behauptete Normkonformität dieses Plans noch eine allgemeine Zertifizierungspflicht für Bieter.
Prüfen Sie die bestätigte Verfügbarkeit im benötigten Zeitfenster. Eine sprachlich und fachlich geeignete Person hilft dem aktuellen Angebot nicht, wenn ihre Prüfung erst nach der geplanten Übergabe stattfinden kann. Berücksichtigen Sie Rückfragen, Korrekturen und die Kontrolle der Ausgabedatei. Eine Schätzung nur für übersetzte Wörter lässt die übrigen Arbeitsschritte ohne Kapazität.
Wenn der angenommene Kontrollplan eine zweite prüfende Person verlangt, darf der Ersteller nicht unter einem anderen Rollennamen als diese zweite Person erscheinen. Ebenso wenig ersetzt eine sprachliche Zweitprüfung eine fachliche Entscheidung. Der Plan übernimmt die tatsächlich geltenden Trennungsregeln, statt eine beliebige Anzahl von Namen als Qualitätsnachweis zu zählen.
Eine freigebende Person muss die Bedeutung der Zielfassung verlässlich beurteilen können. Fehlt ihr die Sprachkenntnis, benötigt sie einen nachvollziehbaren, fachlich geeigneten Bedeutungsnachweis mit Ausgangsbezug und offengelegten Zweifeln. Dessen Erstellung und Prüfung werden als Arbeit eingeplant. Der Sprachmittler erlangt dadurch keine kaufmännische Entscheidungsbefugnis.
| Rolle | Prüfgegenstand | Keine automatische Aussage über |
|---|---|---|
| Übersetzung oder Zielautorenschaft | Erstellung nach dem freigegebenen Bedeutungsauftrag | Unabhängige Prüfung des eigenen Ergebnisses |
| Zweisprachige Prüfung | Gleicher Inhalt, erhaltene Bedingungen und vollständige Wiedergabe | Befugnis zur Erweiterung der Leistung |
| Lokale Sprachprüfung | Natürlichkeit, Verständlichkeit und passende örtliche Konventionen | Richtigkeit einer Quelle, die nicht geprüft wurde |
| Fach- oder Geschäftsfreigabe | Belegbarkeit und erlaubter Umfang der Zusage | Sprachliche Vollständigkeit ohne geeigneten Vergleich |
| Ausgabekontrolle | Richtiger Inhalt im konkreten Lieferformat | Berechtigung zur Abgabe des Gesamtangebots |
Fall Tannenhorst
Die freigegebene Zusage betrifft eine Erstreaktion, keine Wiederherstellung
Tannenhorst Messtechnik ist fiktiv. Im Beispiel sind eine französische Leistungsbeschreibung und eine englische Serviceanlage vorgeschrieben; die belegten Sprachregeln und alle anderen Voraussetzungen werden als geprüft angenommen. Das deutsche Konzept K-6 ist nur interne Ausgangsfassung. Es enthält eine freigegebene Zusage: qualifizierte Erstreaktion innerhalb von zwei Betriebsstunden nach Eingang einer vom vereinbarten Verfahren erfassten Störungsmeldung.
Der zugehörige Begriffsdatensatz definiert Erstreaktion als fachliche Einschätzung mit Mitteilung des nächsten Bearbeitungsschritts. Eine automatische Eingangsbestätigung genügt dafür nicht; die vollständige Behebung ist nicht zugesagt. Betriebsstunden werden in diesem Fall montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr im bezeichneten Ortszeitbezug gezählt, ausgenommen die ausdrücklich genannten Feiertage. Diese Definitionen gehören zum freigegebenen Leistungsinhalt, nicht nur zum sprachlichen Stil.
Für den Prüffall geht eine erfasste Meldung an einem Mittwoch um 16:30 Uhr ein. Mittwoch und Donnerstag sind keine Feiertage; Zeitzone und Uhr bleiben unverändert. Bis 17:00 Uhr vergehen dreißig Betriebsminuten. Die verbleibenden neunzig Minuten laufen am Donnerstag ab 08:00 Uhr, sodass die Zweistundengrenze um 09:30 Uhr erreicht ist. Das ist eine Berechnung nach den ausdrücklich angenommenen Servicebedingungen, keine gesetzliche Frist.
Die französische Rohfassung verwendet einen Ausdruck für Wiederherstellung und nennt nur zwei Stunden. Die englische Fassung beschreibt die Erstreaktion zutreffend, enthält aber weder die Betriebszeitdefinition noch einen eindeutigen Verweis auf sie. Eine normale Zweistundenrechnung ab Mittwoch 16:30 Uhr würde bereits Mittwoch 18:30 Uhr enden. Beide Zieltexte benötigen daher eine Korrektur, wenn sie die freigegebene Zusage wiedergeben sollen.
Die Rechnung verifiziert nur die Zeitgrenze der Erstreaktion unter den genannten Voraussetzungen. Sie beweist weder die Wiederherstellung des Dienstes noch die generelle Angemessenheit des angebotenen Serviceniveaus für die Ausschreibung. Ob der Käufer tatsächlich eine Wiederherstellungszusage verlangt, muss in der Anforderungsprüfung geklärt sein. Eine Übersetzung darf einen unpassenden Leistungsentwurf nicht durch eine stärkere, ungeprüfte Zusage scheinbar passend machen.
| Prüfpunkt | Freigegebener Inhalt | Erforderliche Behandlung |
|---|---|---|
| Leistungsereignis | Qualifizierte Erstreaktion mit Einschätzung und nächstem Schritt | Wiederherstellungsbegriff in Französisch korrigieren |
| Zeitmaß | Zwei Betriebsstunden, nicht zwei ununterbrochene Zeitstunden | Kalenderbezug in beiden Zieltexten erhalten |
| Mittwoch ab 16:30 | 30 Minuten bis zum Betriebsende 17:00 | Restbedarf von 90 Betriebsminuten bleibt |
| Donnerstag ab 08:00 | 90 Minuten bis 09:30 | Grenze für Erstreaktion, nicht für Störungsbehebung |
| Fehlende Kalenderbegrenzung | Zwei normale Stunden würden Mittwoch 18:30 ergeben | Materielle Bedeutungsabweichung, keine reine Stilfrage |
Sprachauftrag
Ein Begriffsblatt muss die falsche Zusage erkennbar machen
Das Tannenhorst-Briefing enthält mehr als eine Wortpaarliste. Es nennt die Definition der Erstreaktion, den abgegrenzten Unterschied zur Eingangsbestätigung und Wiederherstellung, das Betriebsstundenmodell und die Belegstellen. Die Sprachverantwortlichen legen dazu passende Zielbegriffe mit ihrer örtlichen Verwendung fest. Ein Wörterbuchtreffer allein kann nicht entscheiden, welches Leistungsereignis gemeint ist.
Für die französische Fassung arbeitet Elise als geeignete Übersetzerin mit deutscher und französischer Fachkompetenz; Sara übernimmt die im Fall vorgesehene getrennte zweisprachige Prüfung. Die englische Fassung erstellt Noah; Ruth übernimmt deren Prüfung. Beide verfügen über entsprechende Kompetenz und bestätigte Kapazität. Diese Namen und Rollen sind ebenfalls fiktiv. Die zuständige Fachperson Martin prüft den Leistungsinhalt; seine nur deutsche Sprachkompetenz wird nicht als unmittelbare Zieltextprüfung ausgegeben.
Die aktuelle Qualitätsanleitung der DG Translation unterscheidet zweisprachige Revision auf Richtigkeit und Vollständigkeit von einsprachiger Prüfung auf Klarheit und Adressatengerechtigkeit. Aufgaben werden nach Sprachkombination und Fachkompetenz zugeteilt. Diese institutionelle Praxis begründet hier getrennte Prüfaufträge, nicht die Übernahme fremder Freigabebefugnisse.
Elise und Noah korrigieren die Zieltexte anhand K-6 und des Begriffsdatensatzes. Sara und Ruth prüfen jeweils die tatsächlich korrigierte Version. Für Martin wird die Erhaltung des Leistungsinhalts mit Ausgangs- und Zielstellen nachvollziehbar belegt; verbleibende Zweifel werden benannt. Eine rein stilistische Zustimmung in Französisch wäre für diesen Zweck nicht ausreichend.
Ein Befund erhält Typ, Ort, Auswirkung und zuständige Behandlung. Falsches Leistungsereignis, fehlender Kalenderbezug und ungewohnte Schreibweise sind unterschiedliche Probleme. W3C ITS 2.0 beschreibt in Abschnitt 8.16 strukturierte Qualitätsbefunde; Anhang H unterscheidet mögliche Fehler von bestätigten Fehlern. Daraus folgt keine allgemeine Punktzahl, ab der eine Angebotszusage freigegeben wäre.
Änderungspfad
Sprachfehler werden korrigiert, neue Leistungen werden entschieden
Solange K-6 eindeutig und unverändert freigegeben ist, sollen die Zieltexte diesen Inhalt wiedergeben. Das Entfernen eines falschen Wiederherstellungsversprechens ist dann eine Korrektur der Übersetzung. Es bedarf der vorgesehenen Sprach- und Sachprüfungen, aber die korrigierende Person beschließt damit keine neue Leistung. Die Dokumentation zeigt, welcher Fehler gegen welchen Ausgangsstand behoben wurde.
Entscheidet die Geschäftsseite dagegen, künftig Wiederherstellung statt Erstreaktion anzubieten, liegt eine sachliche Änderung vor. Sie benötigt die Prüfung von Machbarkeit, Ressourcen, Preis und Befugnis im dafür geltenden Verfahren. Erst der entsprechend freigegebene neue Inhaltsstand darf in die Sprachproduktion gehen. Ein lokaler Autor kann eine solche Ausweitung vorschlagen, aber nicht im Namen besserer Formulierbarkeit genehmigen.
Jede freigegebene Quellenänderung wird auf betroffene Aussagen, Sprachen und Vorkommen abgebildet. Dazu gehören Wiederholungen in Tabellen, Zusammenfassungen oder Bildern. Nicht jede Änderung verlangt die vollständige Neuerstellung aller Dateien. Der Umfang der Nachprüfung folgt jedoch aus einer begründeten Auswirkungsanalyse, nicht aus der Anzahl geänderter Zeichen.
Bewahren Sie die vorhandenen Prüfungen mit ihrem ursprünglichen Versionsbezug. Für nicht betroffene Inhalte kann eine dokumentierte Feststellung die weitere Verwendbarkeit bestätigen. Für betroffene Inhalte wird der Prüfstatus geöffnet. Eine neue Datei darf nicht allein deshalb die alten Freigaben erben, weil ihr Name nur eine höhere Versionsnummer trägt.
Wenn eine Klärung der Ausgangsbedeutung nötig ist, markieren Sie die betroffenen Arbeiten und den zuständigen Entscheidungsschritt. Unabhängige, freigegebene Teile können nach dem bestehenden Auftrag weiterbearbeitet werden. Der Zeitdruck rechtfertigt weder die Auswahl einer bequemen Auslegung noch eine eigenmächtige Rückfrage an den Käufer durch ein Sprachwerkzeug.
Zulässiger Werkzeugeinsatz
Der Arbeitsweg muss vor der Dateiübertragung feststehen
Klären Sie vor dem Einsatz externer Dienste, welche Unterlagen in welchem freigegebenen Umfeld verarbeitet werden dürfen. Ein funktionierendes Übersetzungskonto ist kein Nachweis dafür, dass Preisblätter, personenbezogene Anlagen oder vertrauliche Kundentexte dort hochgeladen werden dürfen. Der Plan nennt den erlaubten Weg und die zuständige Freigabe, ohne Zugangsdaten in den Arbeitsauftrag aufzunehmen.
Der veröffentlichte Anwendungsbereich von ISO 18587:2017 betrifft vollständige menschliche Nachbearbeitung maschineller Übersetzungen und die Kompetenz der Nachbearbeitenden. Die Ausgabe wird bei ISO noch als veröffentlicht geführt; eine Nachfolgefassung ist in Entwicklung. Das grenzt einen unterstützten Arbeitsweg ab, verleiht aber keine Befugnis zur Angebotsfreigabe.
Wenn maschinelle Vorarbeit nach den geltenden Regeln erlaubt ist, bleiben Ausgangstext, Bearbeitungsstand und offene Fragen sichtbar. Ein Konfidenzwert oder eine Rückübersetzung kann eine Prüfung anregen. Er belegt nicht, dass sämtliche Einschränkungen erhalten sind. Tannenhorsts Erstreaktion zeigt, weshalb sprachlich überzeugender Text gerade bei Leistungsbegriffen fachlich falsch sein kann.
Ein Agent kann Pflichtfassungen sammeln, einen Produktionsplan vorbereiten, Begriffsabweichungen suchen und Nachprüfungen vorschlagen. Er kennzeichnet Annahmen und fehlende Nachweise. Die Planung berechtigt ihn nicht, Übersetzungen zu beglaubigen, Personen verbindlich zu buchen, Inhalte an Dritte zu übertragen oder kontrollierte Zusagen und Abgabedateien ohne entsprechenden Auftrag zu ändern.
Übergabe
Die geprüfte Bedeutung muss auch in der fertigen Datei stehen
Die Schlussprüfung betrifft das verlangte Ausgabeformat. Eine korrekte Bearbeitungsdatei kann beim Export Fußnoten verlieren, Tabellen abschneiden oder einen Verweis unbrauchbar machen. Öffnen Sie die fertigen Dateien und prüfen Sie die betroffenen Angaben. Im Tannenhorst-Fall muss die Definition der Betriebsstunden erreichbar und eindeutig mit der Zweistundenzusage verbunden bleiben.
Für jede Lieferfassung nennt der Übergabenachweis Dateikennung, Version, Sprache, Zweck, Ausgangsbasis und die zugehörigen Prüfergebnisse. Er enthält erforderliche Originale und Anlagen und schließt rein interne Arbeitstexte aus. Eine offene wesentliche Sprachabweichung erhält eine konkrete Sperre mit Verantwortlichkeit, statt hinter einer allgemeinen Prozentanzeige zu verschwinden.
Prüfen Sie den Plan mit einer bekannten Abweichung. Ersetzen Sie in einem Test die Erstreaktion durch Wiederherstellung oder entfernen Sie den Betriebszeitverweis. Die vorgesehene Prüfkette muss den richtigen Fach- und Sprachauftrag auslösen. Testen Sie auch eine natürliche, gleichbedeutende Zielformulierung, damit das Verfahren nicht jede Abweichung vom deutschen Satzbau als Fehler behandelt.
Das angenommene Sprachpaket belegt die Erledigung des definierten Produktionsauftrags. Ob das gesamte Angebot vollständig, regelkonform und zur Abgabe freigegeben ist, wird im entsprechenden Gesamtverfahren entschieden. Die Übergabe liefert hierfür genaue Fassungen und Nachweise. Sie erzeugt selbst keine Vertretungsbefugnis und keinen Nachweis einer erfolgten Einreichung.
| Nachweis | Erforderlicher Inhalt | Sperrgrund |
|---|---|---|
| Lieferumfang | Alle verlangten Sprachobjekte und zugehörigen Originale | Pflichtfassung oder Übersetzungsform ungeklärt |
| Bedeutungsabgleich | Aktueller Inhalt mit erhaltenem Leistungsereignis und Kalender | Wiederherstellung versprochen oder Betriebszeit verloren |
| Rollenprüfung | Geeignete Sprachprüfer und zuständige Sachentscheidung | Sprachliche Zustimmung ersetzt ein Fachmandat |
| Ausgabefassung | Genau geprüfte Dateien mit funktionierenden Verweisen | Ungeprüfter Export oder abgeschnittene Einschränkung |
| Nächste Handlung | Definierte Übergabe an die Angebotsfreigabe | Sprachabschluss wird als Abgabeerlaubnis behandelt |
Woran gute Arbeit erkennbar ist
Konkrete Ergebnisse für mehrsprachige Angebotsantwort planen
- Eine vollständige Lieferliste mit Sprache, Zweck und vorgeschriebenem Format.
- Ein freigegebener Inhaltsstand, der nicht mit sprachlicher Vorrangigkeit verwechselt wird.
- Übersetzungsaufträge mit Begriffsdefinitionen und geschützten Angaben.
- Bestätigte Prüfkapazität für Sprachvergleich, örtlichen Gebrauch und Sachentscheidung.
- Ein nachvollziehbarer Weg für Quellenänderungen und sprachliche Fehler.
- Ein Übergabenachweis für genau die Fassungen, deren Prüfungen abgeschlossen sind.
Betriebsmodell
So wird die Arbeit ausgeführt
- 01
Sprachregeln und Lieferobjekte übernehmen
Übernehmen Sie die belegten Sprachfeststellungen je Dokument, Handlung und Los. Erfassen Sie Pflichtfassungen, zulässige Originale, Übersetzungsformen und offene Auslegungsfragen.
- 02
Produktionsweg und Kapazität festlegen
Bestimmen Sie Übersetzung oder direkte Zielsprachenerstellung, Ausgangsstand, zuständige Personen, Fachkompetenz und nutzbare Termine. Prüfen Sie Engpässe gemeinsam genutzter Prüfer.
- 03
Den Bedeutungsauftrag vorbereiten
Liefern Sie Originalfrage, freigegebene Aussage, Belege, Definitionen, zulässige Zielbegriffe, Zahlenkonventionen und Formatgrenzen. Unklare Inhalte werden nicht durch Sprachwahl entschieden.
- 04
Sprachliche und fachliche Prüfungen ausführen
Vergleichen Sie Ausgangs- und Zieltext, prüfen Sie den natürlichen örtlichen Gebrauch und lassen Sie die erforderlichen Sachentscheidungen auf demselben Stand treffen.
- 05
Änderungen auf alle betroffenen Fassungen abbilden
Verknüpfen Sie geänderte Aussagen mit ihren Vorkommen und Folgeprüfungen. Übernehmen Sie unveränderte Prüfdeckung nur nach einer begründeten Auswirkungsprüfung.
- 06
Ausgabestände kontrolliert übergeben
Prüfen Sie die Dateien im verlangten Format und verknüpfen Sie sie mit Quellen, Prüfungen und Freigaben. Offene wesentliche Abweichungen verhindern die entsprechende Übergabe.
Bewertung
Fragen, die den Entscheid verändern
- Welche Sprachfassung ist tatsächlich zu liefern und welche dient nur der internen Arbeit?
- Welche Aussage muss bei natürlicher Zielformulierung unverändert erhalten bleiben?
- Wer kann beide Sprachen und das konkrete Fachthema beurteilen?
- Wie erhält eine freigebende Person ohne Zielsprachenkenntnis einen überprüften Bedeutungsnachweis?
- Ist ein Befund ein Sprachfehler, eine unklare Quelle oder ein neuer Leistungswunsch?
- Welche Ausgabedatei ist durch die vorhandenen Prüfungen tatsächlich gedeckt?
Fehlermuster
Wo Teams die Kontrolle verlieren
Eine Erstreaktion wird sprachlich zur Wiederherstellung aufgewertet.
Eine Zeitangabe verliert ihren Betriebszeitkalender.
Ein Übersetzungsdienst erhält vertrauliche Unterlagen ohne Freigabe des Übertragungswegs.
Ein muttersprachlicher Leser wird ohne Fach- oder Ausgangssprachenkompetenz als Vollprüfer eingesetzt.
Eine neue Exportdatei übernimmt den Freigabestatus des alten Bearbeitungsstands.
Ein Sprachfehler wird still durch eine nicht genehmigte Leistungsänderung geheilt.
Messung
Das fertige Ergebnis messen
Gemessen wird der abgeschlossene Prozess inklusive Review-Aufwand und Ausnahmen. Reines Output-Volumen beweist noch keine bessere Arbeitsweise.
- Pflichtfassungen mit bestätigtem Produktions- und Prüfweg
- Wesentliche Zusagen mit aktuellem Vergleichsnachweis je Zielsprache
- Offene Bedeutungsabweichungen nach Folge und zuständiger Rolle
- Quellenänderungen ohne abgeschlossene Nachprüfung der betroffenen Fassungen
- Ausgabedateien mit eindeutigem Prüf- und Freigabebezug
- Übergabesperren aufgrund fehlender Befugnis, Belege oder Prüfkapazität
Fragen
Häufige Fragen
Muss eine interne Ausgangsfassung die maßgebliche Sprache des Angebots haben?
Nicht zwingend. Ein anderer interner Ausgangstext kann der Koordination dienen, sofern der Produktionsweg die maßgeblichen Anforderungen und den freigegebenen Inhalt verlässlich erhält. Er erlangt dadurch keinen Vorrang gegenüber den belegten Sprachregeln der Ausschreibung.
Reicht eine muttersprachliche Schlusslektüre?
Sie kann Klarheit und örtlichen Gebrauch prüfen. Für den Vergleich mit dem Ausgangsinhalt sind zusätzlich die nötigen Sprach- und Fachkompetenzen erforderlich. Befugnisse zur technischen oder kaufmännischen Zusage werden dadurch nicht ersetzt.
Wann ist eine Übersetzungskorrektur eine neue Fachentscheidung?
Die Rückführung auf eine eindeutige freigegebene Aussage korrigiert den Zieltext. Wird der Leistungsinhalt geändert, etwa Erstreaktion durch Wiederherstellung ersetzt, muss die neue Zusage fachlich und geschäftlich im zuständigen Verfahren entschieden werden.
Können unveränderte Passagen ihre Prüfung behalten?
Ja, wenn eine dokumentierte Auswirkungsprüfung bestätigt, dass Inhalt, Belege und Abhängigkeiten nicht betroffen sind. Der Prüfbezug bleibt nachvollziehbar. Die Zahl geänderter Wörter allein begründet keinen begrenzten Nachprüfungsumfang.
Was darf ein Agent mit dem mehrsprachigen Produktionsplan tun?
Er kann Arbeit und Abhängigkeiten strukturieren, Belege verknüpfen und Abweichungen melden. Personenbuchung, externe Dateiübertragung, Beglaubigung, Sachfreigabe und Einreichung benötigen jeweils die tatsächlich passende Berechtigung. Das Lesen des Plans erteilt sie nicht.
Quellen
Primärquellen
- ISO 17100:2015: veröffentlichter Anwendungsbereich ISO
- Übersetzungsqualität: Revision und Prüfung Europäische Kommission, DG Translation
- ITS 2.0, 8.16 und Anhang H: Qualitätsbefunde W3C
- ISO 18587:2017: Anwendungsbereich und Status ISO
Ziva
Proposal-Software für quellenbasierte Antworten auf RFPs, RFIs, DDQs und Fragebögen.
Bid-Management, Proposal-Teams, Presales sowie Security- und Compliance-Verantwortliche. Ausgangspunkt sind der bestehende Ablauf, seine Grenzen und die vorhandenen Nachweise.