# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/tenders?countries=DE&categories=technical-support-services

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title: "Station support at Frankfurt Airport weather station"
canonical: "https://zephior.com/tenders/939e46d4-9645-4e51-94d9-cd6f27a4e8e2/stationsbetreuung-flugwetterwarte-frankfurt-dwd"
last-updated: 2026-10-15T12:22:31.071962+00:00
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# Station support at Frankfurt Airport weather station

The German Weather Service (DWD) seeks station support at its aviation weather station at Frankfurt Airport. The single technical-support service is planned from 1 October 2027 to 30 September 2033. Offers are due 2 November 2026 at 23:59 CET. The notice refers to a service description for the detailed duties.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Deutscher Wetterdienst
- Submission deadline: 2026-11-02T23:59:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/661404-2026
- Source checked: 2026-10-15T12:20:34.643605Z

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Procedure\n           Title: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes\n           (DWD)\n           Description: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Frankfurt des Deutschen\n           Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung\n           Procedure identifier: c9692140-a460-4f83-8127-4b12e14f90c3\n           Internal identifier: OV-63921-26-CHR\n           Type of procedure: Open\n           The procedure is accelerated: no\n\n     2.1.1. Purpose\n            Main nature of the contract: Services\n            Main classification (cpv): 71356300 Technical support services\n\n     2.1.2. Place of performance\n            Postal address: Flughafen Frankfurt\n            Town: Frankfurt am Main\n            Postcode: 60549\n            Country subdivision (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)\n            Country: Germany\n\n     2.1.4. General information\n            Legal basis:\n            Directive 2014/24/EU\n            vgv -\n\n     2.1.6. Grounds for exclusion\n            Sources of grounds for exclusion: Notice\n            Corruption: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach\n            folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des\n            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und\n            299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e\n\n\n661404-2026                                                                                           Page 1/9\n\n              des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und\n              334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung\n              mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2\n              des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer\n              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)\n              Fraud: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach\n              folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs\n              (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen\n              Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - §\n              264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt\n              der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder\n              in ihrem Auftrag verwaltet werden.\n              Participation in a criminal organisation: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein\n              Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person,\n              deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des\n              Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung\n              terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische\n              Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.\n              Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Die Bietenden erklären mit\n              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das\n              heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den\n              letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen\n              der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller\n              Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet\n              werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des\n              Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist.\n              Business activities are suspended: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein\n              Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das\n              Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein\n              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder\n              die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das\n              Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.\n              Money laundering or terrorist financing: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass\n              keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des\n              Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat\n              oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass\n              diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden\n              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261\n              des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).\n              Assets being administered by liquidator: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass\n              kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen\n              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein\n              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen\n              Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der\n              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.\n              Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Die Bietenden\n              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB\n              vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,\n\n\n\n661404-2026                                                                                            Page 2/9\n\n              der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen\n              Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch\n              andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.\n              Early termination, damages, or other comparable sanctions: Die Bietenden erklären mit\n              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das\n              Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen\n              Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies\n              zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge\n              geführt hat.\n              Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Die Bietenden erklären\n              mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt,\n              dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des\n              Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der\n              Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.\n              Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national\n              law: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124\n              Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das\n              Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares\n              Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens\n              mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der\n              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.\n              Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: Weiterhin kann gemäß §\n              124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21\n              des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des\n              Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022\n              /576\n              Grave professional misconduct: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein\n              Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im\n              Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat,\n              durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist\n              entsprechend anzuwenden.\n              Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained\n              confidential information of this procedure: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass\n              keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das\n              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende\n              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die\n              erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die\n              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,\n              b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim\n              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende\n              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers\n              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.\n              Breaching of obligations in the fields of labour law: Die Bietenden erklären mit\n              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das\n              heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht\n              gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Breaching of obligations in the fields of social law: Die Bietenden erklären mit\n              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das\n              heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht\n              gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n\n661404-2026                                                                                             Page 3/9\n\n              Breaching of obligations in the fields of environmental law: Die Bietenden erklären mit\n              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das\n              heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht\n              gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Die Bietenden\n              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt.\n              Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das\n              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur\n              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder\n              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen\n              Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1\n              nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen\n              Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur\n              Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,\n              Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.\n              Breaching obligation relating to payment of taxes: Die Bietenden erklären mit\n              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt,\n              dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens\n              von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen\n              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung\n              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige\n              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige\n              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz\n              1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch\n              nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,\n              Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und\n              Strafzuschlägen verpflichtet hat.\n              Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Die Bietenden\n              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB\n              vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte\n              dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen\n              oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung\n              oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.\n              Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Die Bietenden\n              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB\n              vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das\n              Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese\n              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt\n              werden kann.\n              Insolvency: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §\n              124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das\n              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren\n              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse\n              abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine\n              Tätigkeit eingestellt hat.\n\n   5. Lot\n\n      5.1. Lot: LOT-0000\n\n661404-2026                                                                                            Page 4/9\n\n              Title: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes\n              (DWD)\n              Description: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Frankfurt des Deutschen\n              Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung\n              Internal identifier: OV-63921-26-CHR - Frankfurt\n\n     5.1.1. Purpose\n            Main nature of the contract: Services\n            Main classification (cpv): 71356300 Technical support services\n\n     5.1.2. Place of performance\n            Postal address: Startbbahn Nord\n            Town: Frankfurt am Main\n            Postcode: 60549\n            Country subdivision (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)\n            Country: Germany\n\n     5.1.3. Estimated duration\n            Start date: 01/10/2027\n            Duration end date: 30/09/2033\n\n     5.1.6. General information\n            Reserved participation:\n            Participation is not reserved.\n            Procurement Project not financed with EU Funds.\n            The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes\n            This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): no\n\n     5.1.7. Strategic procurement\n            Aim of strategic procurement: No strategic procurement\n\n     5.1.9. Selection criteria\n            Sources of selection criteria: Notice\n            Criterion: Other economic or financial requirements\n            Description of selection criterion: - Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über\n            Verknüpfung mit anderen Unternehmen. - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder\n            Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen\n            (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank) - Erklärung nach\n            § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine\n            Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 10.000.000 € für Personen- und von\n            mindestens 10.000.000 € für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Der Bietende erklärt mit\n            Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung/des Angebotes, dass er über eine\n            Betriebshaftpflichtversicherung gem. der angegebenen Summen verfügt bzw. sich bereit\n            erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen. - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in\n            den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar\n            sind. Es sollte mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (Umfang der\n            Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und\n            Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters\n            sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für\n            private Auftraggeber aus. - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das\n            Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes\n\n\n\n661404-2026                                                                                            Page 5/9\n\n              Criterion: Measures for ensuring quality\n              Description of selection criterion: - Angabe der Ausstattung, Geräte und technische\n              Ausrüstung zur Erfüllung der geforderten Anforderungen.\n\n   5.1.11. Procurement documents\n           Languages in which the procurement documents are officially available: German\n           Address of the procurement documents: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.\n           html?id=893489\n\n   5.1.12. Terms of procurement\n           Terms of the procedure:\n           Security clearance is required\n           Description: gem. Leistungsbeschreibung 1.3 und Vertragsvorlage §8: Leistungsbeschreibung\n           1.3: Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) des\n           einzusetzenden Personals ist zwingend erforderlich. Erst nach dieser Überprüfung kann ein\n           Flughafenausweis, Fahrausweise etc. beantragt werden. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers\n           müssen die Zugangsberechtigungen für den Bereich des Flughafens besitzen, in denen der\n           DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt. Alle Schulungen und administrativen\n           Tätigkeiten zur Erwirkung des erforderlichen Flughafenausweises müssen durch die\n           Mitarbeiter des Auftragnehmers selbstständig durchgeführt werden. Eine\n           Handwerkerbescheinigung zur Mitnahme von Werkzeugen ist vom Auftragnehmer für seine\n           Mitarbeiter ebenfalls selbständig zu erwirken. Der Auftragnehmer muss eigenes Werkzeug\n           und Fahrzeuge vorhalten und die erforderlichen Genehmigungen, auf eigene Kosten, für die\n           Arbeiten auf dem Flughafengelände (z. B. kennzeichengebundene Zugangsgenehmigungen)\n           selbständig erwerben und aufrechterhalten. Fahrten im Sicherheitsbereichs des jeweiligen\n           Flughafens mit einem privaten Kfz bzw. Dienst-Kfz zur Erfüllung der in der\n           Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten sind nur bedingt gestattet. Die\n           Sicherheitsvorschriften des Flughafenbetreibers sind im Vorfeld zu eruieren und zu beachten.\n           Das Befahren des Sicherheitsbereichs kann weitere Kosten aufgrund des Zugriffs auf die\n           Infrastruktur des Flughafens (z. B. FollowMe) nach sich ziehen. Vertragsvorlage §8: § 8\n           Zugangsberechtigung für das Personal / Kostenerstattung bei fehlender Zugangs-\n           berechtigung (1) Alle für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden des Auftragnehmers\n           müssen die Zugangs-berechtigungen für den Bereich des Flughafens besitzen, in denen der\n           DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet,\n           unverzüglich nach Zuschlagserteilung die zwingend erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung\n           gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) für das für den Einsatz vorgesehene Personal\n           durchführen zu lassen und im direkten Anschluss die entsprechenden\n           Zugangsberechtigungen für den Bereich des Flughafens, in dem der DWD die Wetterstation\n           und das Messfeld betreibt, selbstständig zu beantragen und aufrechtzuerhalten. Die\n           erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung ist eine zwingende Voraussetzung für die\n           Beantragung eines Flughafenausweises, Fahrausweises etc.. Im Übrigen wird auf Punkt 1.3\n           der Leistungsbeschreibung sowie das Stationsbasisinformationsblatt verwiesen. Weitere\n           Einzelheiten sind diesen Dokumenten zu entnehmen. (3) Der Auftragnehmer trägt die Kosten\n           für die erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie die Erlangung der\n           Zugangsberechtigungen gemäß § 8 Absatz 2. (4) Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet,\n           die fachliche Ansprechperson des Auftraggebers über die Einleitung sowie den Fortgang der\n           Maßnahmen bzw. Folgemaßnahmen gemäß § 8 Absatz 2 unverzüglich zu unterrichten und\n           entsprechende Nachweise zu erbringen. (5) Steht dem Auftragnehmer zu Beginn der\n           Leistungspflicht nach § 2 Absatz 1 kein Personal mit Zugangsberechtigung für den Bereich\n           des Flughafens, in dem der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt, zur Verfügung,\n\n\n661404-2026                                                                                         Page 6/9\n\n              sind die hierdurch dem Auftraggeber entstehenden Mehrkosten (z.B. für eine Ersatzvornahme)\n              durch den Auftragnehmer zu tragen. (6) Die Pflicht zur Übernahme der Mehrkosten durch den\n              Auftragnehmer nach § 8 Absatz 5 entsteht nicht, wenn die erforderlichen Maßnahmen gemäß\n              § 8 Absatz 2 zwar rechtzeitig mit der erforderlichen Sorgfalt eingeleitet wurden, der Abschluss\n              des Verfahrens sich jedoch aufgrund von nicht vorhersehbaren Gründen bzw. Ereignissen\n              verzögert, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Weitergehende\n              Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.\n              Terms of submission:\n              Electronic submission: Required\n              Address for submission: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=893489\n              Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German\n              Electronic catalogue: Not allowed\n              Variants: Not allowed\n              Tenderers may submit more than one tender: Not allowed\n              Deadline for receipt of tenders: 02/11/2026 23:59:00 (UTC+01:00) Central European Time,\n              Western European Summer Time\n              Duration during which the tender must remain valid: 332 Days\n              Information that can be supplemented after the submission deadline:\n              At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.\n              Additional information: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter\n              Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,\n              unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere\n              Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu\n              vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene\n              Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Unterlagen zur Leistungsbewertung\n              werden nicht nachgefordert.\n              Information about public opening:\n              Opening date: 03/11/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European\n              Summer Time\n              Terms of contract:\n              The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered\n              employment programmes: No\n              Electronic invoicing: Required\n              Electronic ordering will be used: yes\n              Electronic payment will be used: yes\n\n   5.1.15. Techniques\n           Framework agreement:\n           No framework agreement\n           Information about the dynamic purchasing system:\n           No dynamic purchase system\n\n   5.1.16. Further information, mediation and review\n           Review organisation: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes\n           Information about review deadlines: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen\n           Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen\n           Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch\n           Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb\n           einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr.\n           1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar\n\n\n661404-2026                                                                                             Page 7/9\n\n              sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur\n              Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt\n              werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen\n              mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen\n              nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für\n              Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für\n              den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert.\n              Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung\n              zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die\n              betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung\n              dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der\n              Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie\n              beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf\n              den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein\n              Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu\n              richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113\n              Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 E-Mail:\n              info@bundeskartellamt.bund.de\n\n   8. Organisations\n\n      8.1. ORG-0001\n           Official name: Deutscher Wetterdienst\n           Registration number: 991-01769-82\n           Town: Offenbach am Main\n           Postcode: 63067\n           Country subdivision (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)\n           Country: Germany\n           Email: beschaffung@dwd.de\n           Telephone: +496980620\n           Internet address: https://www.dwd.de\n           Roles of this organisation:\n           Buyer\n\n      8.1. ORG-0003\n           Official name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes\n           Registration number: t:022894990\n           Postal address: Kaiser-Friedrich-Straße 16\n           Town: Bonn\n           Postcode: 53113\n           Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\n           Country: Germany\n           Email: vk@bundeskartellamt.bund.de\n           Telephone: +4922894990\n           Roles of this organisation:\n           Review organisation\n\n      8.1. ORG-0004\n           Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des\n           BMI)\n\n\n661404-2026                                                                                          Page 8/9\n\n              Registration number: 0204:994-DOEVD-83\n              Town: Bonn\n              Postcode: 53119\n              Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\n              Country: Germany\n              Email: noreply.esender_hub@bescha.bund.de\n              Telephone: +49228996100\n              Roles of this organisation:\n              TED eSender\n\n   Notice information\n\n              Notice identifier/version: 136488ad-9960-4c3d-bef4-deeb54a3eaa2 - 01\n              Form type: Competition\n              Notice type: Contract or concession notice – standard regime\n              Notice subtype: 16\n              Notice dispatch date: 24/09/2026 08:22:27 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central\n              European Summer Time\n              Languages in which this notice is officially available: German\n              Notice publication number: 661404-2026\n              OJ S issue number: 186/2026\n              Publication date: 25/09/2026\n\n\n\n\n661404-2026                                                                                          Page 9/9",
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