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Canonical results: https://zephior.com/tenders?categories=site-security-and-reception-services

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title: "Security and reception services at BSH sites in Hamburg"
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last-updated: 2026-10-13T07:46:04.418399+00:00
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# Security and reception services at BSH sites in Hamburg

Guarding, reception and control services at Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sites in Hamburg and Sülldorf for 1 February 2027 to 31 January 2031. The notice scores price, deployment concept and sustainability.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Submission deadline: Not available (unavailable)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/693140-2026
- Source checked: 2026-10-13T07:44:01.921594Z

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        "text": "Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen: Haftpflichtversicherung gemäß Abschnitt 5 Bewachungsverordnung – BewachV jedoch mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssummen je Schadensereignis • 2.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden pauschal. Im Rahmen dieser Versicherungssumme müssen folgende Ersatzleistungen Vereinbart sein: • 250 000,00 EUR für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht (siehe BDSG); • 250 000,00 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Wirtschaftsteilnehmers; • 250 000,00 EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten; • 250 000,00 EUR für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden; • 250 000,00 EUR für Umwelthaftpflichtschäden. Die Leistungen des Versicherungsunternehmens für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den doppelten Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt sein. Der Nachweis erfolgt per Angabe unter IV.B Pkt. 2 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.",
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        "text": "Der Wirtschaftsteilnehmer muss über Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Das leitende Fachpersonal (Ziffer 3.12 DIN 77200-1:2022-10) muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen verfügen, welches vergleichbare Leistungen erbringt und über eine Meisterausbildung für Schutz und Sicherheit (FSS) verfügen. Das Fachpersonal (Ziffern 3.10 und 3.11 DIN 77200-1:2022-10) über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen verfügen, welches vergleichbare Leistungen erbringt und eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS) haben oder eine Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) sein. Sowie darüber hinaus: - ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU, EFTA bzw. UK - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Stufe 1 nach SÜG; - Deutschkenntnisse Muttersprachler(in) oder mindestens Niveaustufe C1 - das während der Tagschichten und für die Veranstaltungssicherun eingesetzte Fachpersonal Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen hat. - Die FSS oder GSSK müssen zusätzlich den Nachweis einer abgeschlossenen und aktuellen Ersthelferqualifizierung erbringen. Diese Qualifikation ist regelmäßig, mindestens jedoch alle 2 Jahre, zu erneuern. - die Mitarbeiter(innen) in den letzten 5 Jahren keine Wohnsitze, Aufenthalte, Reisen, nahe Angehörige und sonstige Beziehungen in und zu Staaten hat und hatte, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten befassten Personen zu besorgen sind (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Staatenliste BMI). - die einzusetzenden Mitarbeiter(innen) sowie diejenigen übrigen Mitarbeiter(innen), die Informationen aus dem künftigen Vertragsverhältnis erlangen werden, weder für ein Verbrechen noch ein Vergehen zu einer rechtskräftigen Strafe verurteilt wurden, noch ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen diese eingeleitet wurde. - die einzusetzenden Mitarbeiter(innen) zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang mit der Durchführung der geforderten Leistungen bekannt gewordenen Informationen, auch nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis verpflichtet sind. Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.C Pkt. 2 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“. Auf Nachforderung entsprechende Nachweise.",
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Der Bieter hat mit seinem Angebot eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) zum Betrieb eines Bewachungsunternehmens vorzulegen. Die Erlaubnis muss den Bieter zur Durchführung der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Bewachungsleistungen berechtigen. Bitte bachten Sie: Vor Beauftragung wird die Auftraggeberin für das zu beauftragende Unternehmen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen und prüfen.\n\nDer durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben: 5.000.000,00 EUR Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.B Pkt. 1 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.\n\nDer Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen: Haftpflichtversicherung gemäß Abschnitt 5 Bewachungsverordnung – BewachV jedoch mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssummen je Schadensereignis • 2.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden pauschal. 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Der Nachweis erfolgt per Angabe unter IV.B Pkt. 2 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.\n\nIn den letzten drei Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistung der genannten Art erbracht: • Empfangsdienst einschließlich Telefonvermittlung, Kontrolldienst im 24/7 Dienstbetrieb; je mindestens 3 Referenzen, wobei eine Referenz auch mehrere Themengebiete abdecken kann. Der Nachweis erfolgt per Angabe unter IV.C Pkt. 1 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“; auf Nachforderung Referenzschreiben\n\nDer Wirtschaftsteilnehmer muss über Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Das leitende Fachpersonal (Ziffer 3.12 DIN 77200-1:2022-10) muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen verfügen, welches vergleichbare Leistungen erbringt und über eine Meisterausbildung für Schutz und Sicherheit (FSS) verfügen. Das Fachpersonal (Ziffern 3.10 und 3.11 DIN 77200-1:2022-10) über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen verfügen, welches vergleichbare Leistungen erbringt und eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS) haben oder eine Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) sein. Sowie darüber hinaus: - ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU, EFTA bzw. UK - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Stufe 1 nach SÜG; - Deutschkenntnisse Muttersprachler(in) oder mindestens Niveaustufe C1 - das während der Tagschichten und für die Veranstaltungssicherun eingesetzte Fachpersonal Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen hat. - Die FSS oder GSSK müssen zusätzlich den Nachweis einer abgeschlossenen und aktuellen Ersthelferqualifizierung erbringen. Diese Qualifikation ist regelmäßig, mindestens jedoch alle 2 Jahre, zu erneuern. - die Mitarbeiter(innen) in den letzten 5 Jahren keine Wohnsitze, Aufenthalte, Reisen, nahe Angehörige und sonstige Beziehungen in und zu Staaten hat und hatte, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten befassten Personen zu besorgen sind (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Staatenliste BMI). - die einzusetzenden Mitarbeiter(innen) sowie diejenigen übrigen Mitarbeiter(innen), die Informationen aus dem künftigen Vertragsverhältnis erlangen werden, weder für ein Verbrechen noch ein Vergehen zu einer rechtskräftigen Strafe verurteilt wurden, noch ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen diese eingeleitet wurde. - die einzusetzenden Mitarbeiter(innen) zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang mit der Durchführung der geforderten Leistungen bekannt gewordenen Informationen, auch nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis verpflichtet sind. Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.C Pkt. 2 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“. Auf Nachforderung entsprechende Nachweise.\n\nDie Zahl der Führungskräfte des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei Geschäftsjahren mit den zuvor genannten Mindestqualifikationen muss mindestens betragen: Führungskräfte im Sinne der Ziffer 3.12 DIN 77200-1:2022-10: mindestens 4 Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.C Pkt.4. im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“.; auf Nachforderung: Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.\n\nDie durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mit den zuvor genannten Mindestqualifikationen muss mindestens betragen: im Raum Hamburg: mindestens 100 Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.C Pkt.4. im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“.; auf Nachforderung: Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.\n\nDer Bieter erklärt, dass er bei der Ausführung des Auftrags die für ihn geltenden gesetzlichen und, soweit einschlägig, tarifvertraglichen Bestimmungen über die Entlohnung der zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten einhält (hier insbesondere Bundestariftreuegesetz). Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.C Pkt.5 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“.\n\nPreis\n\nEinsatzkonzept\n\nNachhaltigkeit\n\nZu erreichen sind bis zu 40 Wertungspunkte, das heißt 40% der Gesamtwertung. Das günstigste, alle Mindestanforderungen erfüllende Angebot, erhält diese 40 Wertungspunkte. Ein fiktives doppelt so teures Angebot erhält 0 Wertungspunkte. Alle preislich darüber liegenden Angebote erhalten ebenfalls 0 Punkte. Zwischen diesen beiden Extremen (0;40) wird linear interpoliert. Zu Grunde gelegt wird hierbei jeweils der Nettopreis. Es können auch Bruchteilwertungen erreicht werden, wobei auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch nach DIN 1333 gerundet wird (z.B. 8,72 Wertungspunkte). Nähere Angaben entnehmen Sie der Anlage A_Gewichtung der Zuschlagskriterien.\n\nFür das Kriterium „Einsatzkonzept“ können insgesamt bis zu 50 Wertungspunkte erreicht werden. Das Kriterium wird dementsprechend mit 50 % der Gesamtwertung gewichtet. Das Einsatzkonzept selbst wird wiederum in vier Teile untergliedert, die innerhalb des Oberkriteriums „Einsatzkonzept“ jeweils unterschiedlich gewichtet werden: - Allgemeine Angaben zum Einsatz- und Personaleinsatzkonzept (50%) - Angaben zum Beschwerdemanagement, Qualitätsmanagement, Risikomanagement (25%) - Angaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitarbeiterfortbildung (15%) - Angaben zum Datenschutz (10%) Nähere Angaben entnehmen Sie der Anlage A_Gewichtung der Zuschlagskriterien.\n\nDas Kriterium „Nachhaltigkeit“ dient der Ermittlung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Vorgehens, nach welchem der Bieter die Leistung erbringt und geht ebenfalls in die Bewertung des Angebots ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können maximal bis zu 10 Wertungspunkte erreicht werden, dies entspricht 10% der Gesamtwertung. Bewertet wird die Vorlage folgender Zertifikate (oder vergleichbar): •Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 14001 •Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 50001 •Zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS Nähere Angaben entnehmen Sie der Anlage A_Gewichtung der Zuschlagskriterien.",
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