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Canonical results: https://zephior.com/tenders?categories=screed-and-floor-coating-works

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title: "Screed and floor-coating works for the Brainergy Park energy centre"
canonical: "https://zephior.com/tenders/7faba6b4-123d-4e8f-b8ae-1b5f419a2f56/screed-floor-coating-brainergy-park-julich-7faba6b4"
last-updated: 2026-10-20T11:00:00+00:00
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# Screed and floor-coating works for the Brainergy Park energy centre

Brainergy Park Energie GmbH is seeking a contractor for screed and floor-coating works in a new energy centre in Jülich, part of a district-heating expansion for the Brainergy Park science and business campus. The work covers floor build-ups with screed and applied floor coatings in the new timber energy-centre building. The scheduled work period is 21 January to 10 February 2027. Bidders must show at least two comparable completed references from 2021 through the tender deadline, annual comparable turnover of at least EUR 100,000, and specified liability cover. The award is based on total price. The deadline is 27 October 2026 at 12:00 UTC+01:00; the available notice information records 26 October 23:00 UTC, 12 hours earlier.

- Status: closing-soon
- Country: DE
- Buyer: Brainergy Park Energie GmbH
- Submission deadline: 2026-10-27T12:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/667022-2026
- Source checked: 2026-10-14T21:57:19.935272Z

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        "Provide at least two comparable works references completed between January 2021 and the tender deadline, including client, project duration and work performed.",
        "Declare net annual turnover for each of 2023, 2024 and 2025 in comparable works; the minimum is EUR 100,000 per year.",
        "Maintain EU-authorized business liability insurance for the contract with at least EUR 5 million personal-injury and EUR 3 million property/financial-damage cover, with annual aggregate cover at least twice the stated amounts.",
        "Submit bids electronically in German. Variants and multiple bids are not permitted. Provide a 5% contract-performance security and 3% defects-claims security under the stated bases."
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Estrich & Beschichtungsarbeiten\n           Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und\n           unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und\n           innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park\n           Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu\n           versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO#-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme\n           versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energiezentrale\n           betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird\n           dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind.\n           Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im\n           Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise\n           errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im\n           EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation,\n           Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2.\n           Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und\n           Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: • Herstellen von\n           Bodenflächen mit Estrich inkl. Aufbauschichten • Herstellen von Bodenbeschichtung.\n           Kennung des Verfahrens: c366cbee-1b82-4aa1-b302-ff689274e6a5\n           Interne Kennung: 80258-24 (27)\n           Verfahrensart: Offenes Verfahren\n           Das Verfahren wird beschleunigt: nein\n\n     2.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Bauleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 45262320 Estricharbeiten\n            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262321 Estricharbeiten (Fußboden)\n\n     2.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: Am Brainergy Park 3\n            Stadt: Jülich\n\n              Postleitzahl: 52428\n              Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)\n              Land: Deutschland\n\n     2.1.4. Allgemeine Informationen\n            Rechtsgrundlage:\n            Richtlinie 2014/24/EU\n            vob-a-eu -\n            Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten alle maßgeblichen\n            grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.\n\n     2.1.6. Ausschlussgründe\n            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung\n            Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n            Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,\n            deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das\n            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten\n            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und\n            Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und\n            Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung\n            von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und\n            Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale\n            Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler\n            Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem\n            Geschäftsverkehr).\n            Betrug: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n            Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,\n            deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das\n            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten\n            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB\n            (Subventionsbetrug).\n            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein\n            Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er\n            Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,\n            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes\n            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §\n            129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische\n            Vereinigungen im Ausland).\n            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der\n            öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens\n            von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem\n            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine\n            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt\n            worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder §\n            129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).\n            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein\n            Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er\n            Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,\n            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes\n            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §\n\n              261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach\n              § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder\n              wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese\n              finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,\n              eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.\n              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt\n              ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er\n              Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,\n              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes\n              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den\n              §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,\n              Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter\n              Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).\n              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber\n              schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das\n              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur\n              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder\n              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche\n              Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1\n              nachweisen kann.\n              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber\n              kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu\n              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des\n              Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder\n              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden\n              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit\n              eingestellt hat.\n              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche\n              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des\n              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den\n              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens\n              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht\n              wirksam beseitigt werden kann.\n              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der\n              öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine\n              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich\n              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu\n              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.\n              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine\n              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt\n              wird.\n\n              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher\n              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der öffentliche\n              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende\n              Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen\n              Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine\n              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.\n              Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat,\n              die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu\n              beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige\n              Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich\n              irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen\n              Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu\n              übermitteln.\n              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich\n              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich\n              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich\n              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche\n              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass\n              das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und\n              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen\n              beseitigt werden kann.\n\n   5. Los\n\n      5.1. Los: LOT-0001\n           Titel: Brainergy Park Energie GmbH wg. Estrich & Beschichtungsarbeiten\n           Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und\n           unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und\n           innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park\n           Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu\n           versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO#-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme\n           versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energiezentrale\n\n              betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird\n              dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind.\n              Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im\n              Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise\n              errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im\n              EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation,\n              Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2.\n              Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und\n              Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: • Herstellen von\n              Bodenflächen mit Estrich inkl. Aufbauschichten • Herstellen von Bodenbeschichtung.\n              Interne Kennung: 80258-24 (27)\n\n     5.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Bauleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 45262320 Estricharbeiten\n            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262321 Estricharbeiten (Fußboden)\n\n     5.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: Am Brainergy Park 3\n            Stadt: Jülich\n            Postleitzahl: 52428\n            Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)\n            Land: Deutschland\n\n     5.1.3. Geschätzte Dauer\n            Datum des Beginns: 21/01/2027\n            Enddatum der Laufzeit: 10/02/2027\n\n     5.1.6. Allgemeine Informationen\n            Vorbehaltene Teilnahme:\n            Teilnahme ist nicht vorbehalten.\n            Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\n            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein\n            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein\n\n     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe\n            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung\n\n     5.1.9. Eignungskriterien\n            Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung\n            Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\n            Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung über das Bestehen einer\n            Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer\n            Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen\n            Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags\n            aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für\n            Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von\n            EUR 3 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr\n            mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.\n\n              Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz\n\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung über den Umsatz (netto) in den letzten drei\n              abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c) EU VOB/A\n              Die Bieter haben den Umsatz des Unternehmens (netto) jeweils bezogen auf die letzten drei\n              abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025), soweit er Bauleistungen und andere\n              Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss\n              des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, anzugeben\n              (Eigenerklärung). Der erzielte Jahresumsatz (netto) jährlich mindestens EUR 100.000,00/Jahr\n              betragen haben (Mindestkriterium). Die Erklärung hat in dem Formblatt „Erklärung zur Eignung\n              “ an der entsprechenden Stelle zu erfolgen Alternativ kann der Nachweis durch die vom\n              öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des\n              Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder\n              die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Als vorläufiger\n              Nachweis kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) dienen. In diesem Fall gilt\n              § 6 EU Abs. 2 VOB/A zur Nachforderung durch den Auftraggeber.\n\n              Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensbezogene Referenzen in einem\n              Zeitraum von 01/2021 bis Ende der Angebotsfrist gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a) EU VOB/A Jeder\n              Bieter muss mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Bauleistungen angeben,\n              die mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und in einem\n              Zeitraum von 2021 bis zum Ende der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind. Vergleichbar\n              sind Leistungen, die das Herstellen von Bodenflächen mit Estrich einschließlich der\n              Aufbauschichten sowie das Herstellen von Bodenbeschichtungen zum Gegenstand haben. Zu\n              jeder Referenz sind Angaben zum Auftraggeber, zur Projektdauer sowie zu den ausgeführten\n              Leistungen zu machen.\n\n   5.1.10. Zuschlagskriterien\n           Kriterium:\n           Art: Preis\n           Beschreibung: Gewertet werden die Angebote von Bietern, die die Anforderungen an die\n           Eignung erfüllen und mittels der entsprechenden Erklärungen nachgewiesen haben. Die\n           Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises.\n\n   5.1.11. Auftragsunterlagen\n           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch\n           Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung\n           /av2890a5-eu\n           Ad-hoc-Kommunikationskanal:\n           URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2890a5-eu\n\n   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe\n           Bedingungen für die Einreichung:\n           Elektronische Einreichung: Erforderlich\n           Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2890a5-eu\n           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch\n           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig\n           Varianten: Nicht zulässig\n           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig\n\n              Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - Der AN hat eine Vertragserfüllungssicherheit in\n              Höhe von 5% der Netto-Auftragssumme zu leisten. - Der AN hat eine\n              Mängelansprüchesicherheit in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen (netto) zum\n              Zeitpunkt der Abnahme zu leisten.\n              Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,\n              Westeuropäische Sommerzeit\n              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage\n              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\n              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf\n              nachgereicht werden.\n              Zusätzliche Informationen: Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.\n              Auftragsbedingungen:\n              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte\n              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein\n              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig\n              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein\n              Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein\n\n   5.1.15. Techniken\n           Rahmenvereinbarung:\n           Keine Rahmenvereinbarung\n           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:\n           Kein dynamisches Beschaffungssystem\n\n   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\n           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln\n           Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160\n           Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend\n           gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags\n           erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn\n           Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße\n           gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht\n           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder\n           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen\n           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis\n           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber\n           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,\n           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf\n           Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1\n           Satz 2 bleibt unberührt.\n\n   8. Organisationen\n\n      8.1. ORG-0001\n           Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Energie GmbH\n           Registrierungsnummer: +49 2314382663\n           Postanschrift: Am Brainergy Park 3\n           Stadt: Jülich\n           Postleitzahl: 52428\n           Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)\n\n              Land: Deutschland\n                 Telefon: +49 231 438-2663\n              Internetadresse: https://www.brainergy-park.de/\n              Profil des Erwerbers: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2890a5-eu\n              Rollen dieser Organisation:\n              Beschaffer\n\n      8.1. ORG-0002\n           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln\n           Registrierungsnummer: 05315-03002-81\n           Stadt: Köln\n           Postleitzahl: 50667\n           Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de\n           Telefon: +49 2211473055\n           Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur\n           /vergabekammer-rheinland\n           Rollen dieser Organisation:\n           Überprüfungsstelle\n\n      8.1. ORG-0003\n           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des\n           Beschaffungsamts des BMI)\n           Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83\n           Stadt: Bonn\n           Postleitzahl: 53119\n           Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de\n           Telefon: +49228996100\n           Rollen dieser Organisation:\n           TED eSender\n\n   Informationen zur Bekanntmachung\n\n              Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2192a420-843e-4ece-99bf-25272e19f688 - 01\n              Formulartyp: Wettbewerb\n              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n              Unterart der Bekanntmachung: 16\n              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/09/2026 12:40:18 (UTC+02:00)\n              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\n              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch\n              Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 667022-2026\n              ABl. S – Nummer der Ausgabe: 187/2026\n              Datum der Veröffentlichung: 28/09/2026\n",
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