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Canonical results: https://zephior.com/tenders?categories=school-scaffolding-work

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title: "Scaffolding for expansion of Gräfin-Sayn primary school in Drolshagen"
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last-updated: 2026-10-21T09:00:00+00:00
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# Scaffolding for expansion of Gräfin-Sayn primary school in Drolshagen

The City of Drolshagen is procuring scaffolding work for a programme of renovation, modernization and expansion at Gräfin-Sayn school, including conversion for all-day care at its main site. The notice describes existing buildings needing structural, functional and partial energy upgrades, along with changes for modern teaching and room layouts. It specifies scaffolding works at the school site on Am Buscheid 2. Award is based entirely on price. Bidders must provide the stated suitability declarations, tax and insurance evidence, Russia-related declaration and comparable-work references; the notice specifies minimum liability cover of €2 million for property/financial damage and €2 million for personal injury. Offers are due electronically by 28 October 2026 at 10:00 CET.

- Status: closing-soon
- Country: DE
- Buyer: Stadt Drolshagen
- Submission deadline: 2026-10-28T10:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/664055-2026
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Zudem ist eine Anpassung an aktuelle pädagogische Anforderungen sowie an moderne Nutzungs- und Raumkonzepte vorgesehen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen werden Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- sowie Teilabbruch- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich. Die Liegenschaftsadresse lautet: Gräfin-Sayn-Schule Am Buscheid 2 57489 Drolshagen Gebäudebeschreibung: Die bestehende Schulanlage der Gräfin-Sayn-Schule besteht aus mehreren miteinander verbundenen bzw. separaten Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre. Die Gebäude umfassen: • Unterrichts- und Klassenräume • Verwaltungs- und Nebenräume • Sanitärbereiche • Fachräume sowie ergänzende Nutzflächen Die Gebäude sind teilweise mehrgeschossig ausgeführt und über befestigte Schulhofflächen sowie interne Wege miteinander verbunden. Die Außenanlagen bestehen überwiegend aus: • asphaltierten Schulhofflächen • befestigten Zugangs- und Verkehrsflächen • Grün- und Aufenthaltsbereichen Neues Nutzungskonzept: Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird die bestehende Schulanlage abschnittsweise weiterentwickelt und modernisiert. Die Maßnahmen umfassen insbesondere: • Teilabbruch einzelner Gebäudebereiche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen • Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden, insbesondere im Hinblick auf: • energetische Verbesserung (Dach, Fassade, Fenster) • funktionale Anpassung der Grundrisse • brandschutztechnische Ertüchtigung • Umbauarbeiten im Innenbereich zur Anpassung an das aktuelle Raumprogramm • Ergänzende Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Die auszuschreibende Leistung betrifft die Gerüstbauarbeiten.\nProcedure identifier\n:\n65b7e30b-556a-4e12-a37a-5433519adea3\nType of procedure\n:\nOpen\nThe procedure is accelerated\n:\nno\n2.1.1.\nPurpose\nMain nature of the contract\n:\nWorks\nMain classification\n(\ncpv\n):\n45262100\nScaffolding work\nAdditional classification\n(\ncpv\n):\n45000000\nConstruction work\n2.1.2.\nPlace of performance\nPostal address\n:\nAm Buscheid 2\nTown\n:\nDrolshagen\nPostcode\n:\n57489\nCountry subdivision (NUTS)\n:\nOlpe\n(\nDEA59\n)\nCountry\n:\nGermany\nAdditional information\n:\nGräfin-Sayn-Schule\n2.1.4.\nGeneral information\nAdditional information\n:\nDie Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform\nhttps://www.subreport.de/\nunter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail- Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.\nLegal basis\n:\nDirective 2014/24/EU\nvob-a-eu\n-\n2.1.6.\nGrounds for exclusion\nSources of grounds for exclusion\n:\nNotice\nGrave professional misconduct\n:\nAusschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.\nBreaching of obligations set under purely national exclusion grounds\n:\nAusschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.\n5.\nLot\n5.1.\nLot\n:\nLOT-0001\nTitle\n:\nGerüstbauarbeiten\nDescription\n:\nFür die Bestandsgebäude der Gräfin-Sayn-Schule in Drolshagen besteht ein baulicher, funktionaler sowie teilweise energetischer Sanierungsbedarf. Zudem ist eine Anpassung an aktuelle pädagogische Anforderungen sowie an moderne Nutzungs- und Raumkonzepte vorgesehen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen werden Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- sowie Teilabbruch- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich. Die Liegenschaftsadresse lautet: Gräfin-Sayn-Schule Am Buscheid 2 57489 Drolshagen Gebäudebeschreibung: Die bestehende Schulanlage der Gräfin-Sayn-Schule besteht aus mehreren miteinander verbundenen bzw. separaten Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre. Die Gebäude umfassen: • Unterrichts- und Klassenräume • Verwaltungs- und Nebenräume • Sanitärbereiche • Fachräume sowie ergänzende Nutzflächen Die Gebäude sind teilweise mehrgeschossig ausgeführt und über befestigte Schulhofflächen sowie interne Wege miteinander verbunden. Die Außenanlagen bestehen überwiegend aus: • asphaltierten Schulhofflächen • befestigten Zugangs- und Verkehrsflächen • Grün- und Aufenthaltsbereichen Neues Nutzungskonzept: Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird die bestehende Schulanlage abschnittsweise weiterentwickelt und modernisiert. Die Maßnahmen umfassen insbesondere: • Teilabbruch einzelner Gebäudebereiche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen • Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden, insbesondere im Hinblick auf: • energetische Verbesserung (Dach, Fassade, Fenster) • funktionale Anpassung der Grundrisse • brandschutztechnische Ertüchtigung • Umbauarbeiten im Innenbereich zur Anpassung an das aktuelle Raumprogramm • Ergänzende Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Die auszuschreibende Leistung betrifft die Gerüstbauarbeiten.\nInternal identifier\n:\nLOT-0001 E78955685\n5.1.1.\nPurpose\nMain nature of the contract\n:\nWorks\nMain classification\n(\ncpv\n):\n45262100\nScaffolding work\nAdditional classification\n(\ncpv\n):\n45000000\nConstruction work\nOptions\n:\nDescription of the options\n:\nAusführungsfrist Beginn: spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens Ausführungsfrist Ende: siehe oben bzw. siehe beigefügtem Bauzeitenplan. Die Leistungen der Gerüststellung werden in 3 Bauabschnitten ausgeführt. Angegeben sind jeweils das Aufbau und Abbaudatum. 1 Bauabschnitt: Bauteil D : 22.03.2027 - 19.10.2027 Bauteil C : 07.12.2026 - 06.08.2027 2 Bauabschnitt: Bauteil B : 15.05.2028 - 24.08.2028 3 Bauabschnitt: Bauteil A : 30.04.2029 - 08.08.2029\n5.1.2.\nPlace of performance\nPostal address\n:\nAm Buscheid 2\nTown\n:\nDrolshagen\nPostcode\n:\n57489\nCountry subdivision (NUTS)\n:\nOlpe\n(\nDEA59\n)\nCountry\n:\nGermany\nAdditional information\n:\nGräfin-Sayn-Schule\n5.1.3.\nEstimated duration\nDuration end date\n:\n08/08/2029\nOther duration\n:\nUnknown\n5.1.6.\nGeneral information\nReserved participation\n:\nParticipation is not reserved.\nProcurement Project not financed with EU Funds.\nThe procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)\n:\nno\nThis procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs):\nyes\nAdditional information\n:\n#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#\n5.1.7.\nStrategic procurement\nAim of strategic procurement\n:\nNo strategic procurement\n5.1.9.\nSelection criteria\nSources of selection criteria\n:\nNotice\nCriterion\n:\nRelevant educational and professional qualifications\nDescription of selection criterion\n:\n1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung 2) Eigenerklärung csx 59 Informationen zum Bieter 3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG 4) Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576\nCriterion\n:\nProfessional risk indemnity insurance\nDescription of selection criterion\n:\n5) Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: - für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden mind. 2.000.000,00 € - für Personenschäden mind. 2.000.000,00 €\nCriterion\n:\nReferences on specified works\nDescription of selection criterion\n:\n6) Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit durch, in Bezug zur zu vergebenden Leistung vergleichbaren (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf), Referenzen. Die aufzuführenden Mindestangaben und vorgegebenen Mindestanforderungen sind dem beigefügten Formblatt „Referenzformular“ zu entnehmen. Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen: - Mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. - Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich Gerüstbauarbeiten vergleichbar sind. - Die Leistung wurde innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre, einschließlich des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach- und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung) erbracht. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss des jeweiligen Projektes. Es dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht werden. - Der Auftragswert muss mindestens 75.000 € netto je Referenz betragen. Es werden nur Referenzen anerkannt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.\n5.1.10.\nAward criteria\nCriterion\n:\nType:\nPrice\nName\n:\nPreis\nDescription\n:\nKriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist \"P\" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. \"0\" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.\nCategory of award weight criterion:\nWeight (percentage, exact)\nAward criterion number\n:\n100\n5.1.11.\nProcurement documents\nLanguages in which the procurement documents are officially available\n:\nGerman\nDeadline for requesting additional information\n:\n22/10/2026\n23:59:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time\nAddress of the procurement documents\n:\nhttps://www.subreport.de/E78955685\n5.1.12.\nTerms of procurement\nTerms of submission\n:\nElectronic submission\n:\nRequired\nAddress for submission\n:\nhttps://www.subreport.de/E78955685\nLanguages in which tenders or requests to participate may be submitted\n:\nGerman\nElectronic catalogue\n:\nNot allowed\nVariants\n:\nNot allowed\nTenderers may submit more than one tender\n:\nNot allowed\nDeadline for receipt of tenders\n:\n28/10/2026\n10:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time\nDuration during which the tender must remain valid\n:\n64\nDays\nInformation that can be supplemented after the submission deadline\n:\nAt the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.\nAdditional information\n:\nNach der Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.\nInformation about public opening\n:\nOpening date\n:\n28/10/2026\n10:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time\nTerms of contract\n:\nThe execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes\n:\nNo\nElectronic invoicing\n:\nRequired\nElectronic ordering will be used\n:\nyes\nElectronic payment will be used\n:\nyes\n5.1.15.\nTechniques\nFramework agreement\n:\nNo framework agreement\nInformation about the dynamic purchasing system\n:\nNo dynamic purchase system\n5.1.16.\nFurther information, mediation and review\nReview organisation\n:\nVergabekammer Westfalen\nInformation about review deadlines\n:\nAuf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.\nOrganisation providing additional information about the procurement procedure\n:\nStadt Drolshagen\nOrganisation providing offline access to the procurement documents\n:\nStadt Drolshagen\nOrganisation receiving requests to participate\n:\nKoPart eG\nOrganisation processing tenders\n:\nStadt Drolshagen\n8.\nOrganisations\n8.1.\nORG-0001\nOfficial name\n:\nKoPart eG\nRegistration number\n:\nBerichtseinheit-ID 00007243\nPostal address\n:\nKaiserswerther Str. 199-201\nTown\n:\nDüsseldorf\nPostcode\n:\n40474\nCountry subdivision (NUTS)\n:\nDüsseldorf, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA11\n)\nCountry\n:\nGermany\nEmail\n:\ninfo@kopart.de\nTelephone\n:\n004921159895755\nInternet address\n:\nhttp://www.kopart.de\nRoles of this organisation:\nProcurement service provider\nOrganisation receiving requests to participate\n8.1.\nORG-0002\nOfficial name\n:\nStadt Drolshagen\nRegistration number\n:\n059660008008-31001-13\nPostal address\n:\nHagener Straße 9\nTown\n:\nDrolshagen\nPostcode\n:\n57489\nCountry subdivision (NUTS)\n:\nOlpe\n(\nDEA59\n)\nCountry\n:\nGermany\nEmail\n:\nrathaus@drolshagen.de\nTelephone\n:\n+49027619700\nFax\n:\n+492761970200\nInternet address\n:\nhttps://www.drolshagen.de\nRoles of this organisation:\nBuyer\nOrganisation providing additional information about the procurement procedure\nOrganisation providing offline access to the procurement documents\nOrganisation processing tenders\n8.1.\nORG-0003\nOfficial name\n:\nVergabekammer Westfalen\nRegistration number\n:\n05515-03004-07\nTown\n:\nMünster\nPostcode\n:\n48147\nCountry subdivision (NUTS)\n:\nMünster, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA33\n)\nCountry\n:\nGermany\nEmail\n:\nvergabekammer@brms.nrw.de\nTelephone\n:\n00492514112165\nRoles of this organisation:\nReview organisation\n8.1.\nORG-0004\nOfficial name\n:\nDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)\nRegistration number\n:\n0204:994-DOEVD-83\nTown\n:\nBonn\nPostcode\n:\n53119\nCountry subdivision (NUTS)\n:\nBonn, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA22\n)\nCountry\n:\nGermany\nEmail\n:\nnoreply.esender_hub@bescha.bund.de\nTelephone\n:\n+49228996100\nRoles of this organisation:\nTED eSender\nNotice information\nNotice identifier/version\n:\n92d22a71-dccd-4c58-9f87-8dcb8981074d\n-\n01\nForm type\n:\nCompetition\nNotice type\n:\nContract or concession notice – standard regime\nNotice subtype\n:\n16\nNotice dispatch date\n:\n24/09/2026\n14:01:18 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time\nLanguages in which this notice is officially available\n:\nGerman\nNotice publication number\n:\n664055-2026\nOJ S issue number\n:\n187/2026\nPublication date\n:\n28/09/2026",
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