# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/tenders?categories=pedestrian-mobility-consulting

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title: "Pedestrian mobility checks in 20 Rhineland-Palatinate municipalities"
canonical: "https://zephior.com/tenders/31eaf50e-716b-460d-af18-673db7d1ba5d/fussverkehrs-checks-rheinland-pfalz-2027-2028"
last-updated: 2026-10-14T06:35:03.815610+00:00
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# Pedestrian mobility checks in 20 Rhineland-Palatinate municipalities

The Ministry of Economic Affairs, Tourism, Energy and Climate of Rhineland-Palatinate seeks a service provider to prepare, deliver and evaluate pedestrian mobility checks in 20 municipalities selected through a competition: ten in each of 2027 and 2028. Each check is a participatory process involving residents, municipal administration and elected representatives, including two guided walks, analysis of strengths and weaknesses in walking networks, and a local action plan. The provider will manage the statewide programme and support each municipality with planning, workshops, walks, outreach and reporting. The procedure is open and runs for two years. Price carries 30% of the award score and quality 70%. Offers are due 3 November 2026 at 10:00 as stated in the notice; no time zone is given, while the public listing also records 09:00 UTC.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz
- Submission deadline: 2026-11-03T09:00:00+00:00 (instant)
- Original notice: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/public/company/project/CXPDYYAYS4V/de/overview
- Source checked: 2026-10-14T06:34:11.072516Z

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        "The notice gives 10:00 for the offer deadline without stating a time zone.",
        "The 20 participating municipalities will be selected through a competition; their identities are not yet listed."
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        "Bidders must have suitable technical equipment, enough staff and financial capacity, and the project team must have negotiation-level German. The notice also requires a tariff/minimum-wage declaration from bidders, consortium members and named subcontractors and a Scientology-protection declaration.",
        "Offers must be submitted electronically through the platform. German is the permitted language. Variants, electronic catalogues and multiple offers are not permitted."
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Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)\nDer rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten und Ortszentren nachhaltig zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, Antworten auf die inzwischen deutlich spürbaren klimatischen Veränderungen zu finden. In diesem Zusammenhang spielt der Fußverkehr eine maßgebliche Rolle. Städte, die sich zu Fuß erleben lassen, sind attraktiver und bieten eine höhere Lebensqualität. Davon profitieren Einzelhandel und Gastronomie: Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt Angebote ganz anders wahr als andere Verkehrsteilnehmer. Überdies hat das Gehen positive Folgen für die Gesundheit und das Klima.\nVor diesem Hintergrund möchte das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima auch in den Jahren 2027 und 2028 jeweils zehn im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählten Kommunen im Land die Durchführung von professionell vorbereiteten und begleiteten Fußverkehrs-Checks anbieten. Für die umfassende Abwicklung dieses Projekts wird ein externer Dienstleister gesucht.\nUnter einem Fußverkehrs-Check wird hier ein dialogorientiertes, partizipatives Veranstaltungsformat verstanden, bei dem die Bürger einer Stadt, die Verwaltung und die Politik in mehreren Terminen gemeinsam die Situation des Fußverkehrs in der Kommune erörtern. Im Mittelpunkt des Fußverkehrs-Checks stehen zwei geführte Begehungen pro Kommune, bei der die Stärken und Schwächen im Fußwegenetz erfasst und analysiert werden. Basierend auf den Erkenntnissen wird schließlich ein Maßnahmenplan zur Behebung der Mängel entwickelt. Die Fußverkehrs-Checks können unter ein bestimmtes Motto gestellt werden (z.B. Lebensqualität, Querungen).\nDie Durchführung der Fußverkehrs-Checks als landesweite Maßnahme zielt darauf ab, den Fußverkehr und seine spezifischen Ansprüche in Rheinland-Pfalz und insbesondere in den teilnehmenden Kommunen stärker in das Bewusstsein der Verwaltung und der Politik sowie der Bürger zu rücken. Die Fußverkehrsförderung in den Kommunen soll nachhaltig gestärkt werden, indem konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden (z.B. Status quo im Fußverkehr, Stärken-Schwächen-Analyse, Maßnahmenplan mit Prioritäts- und Kostenvermerk).\nDarüber hinaus soll die Institutionalisierung der Fußverkehrsförderung in den Kommunen unterstützt werden. Die landesweite Aktion soll Interesse an weiteren Maßnahmen der Fußverkehrsförderung wecken und den interkommunalen Erfahrungsaustausch zum Thema stimulieren.\nFür die Abwicklung der Maßnahme auf kommunaler Ebene sieht der Auftraggeber (AG) ein standardisiertes Projektdesign vor, das hinsichtlich Struktur, Zeit- und Kostenrahmen für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Dieses Grundgerüst kann von den Kommunen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer (AN) entsprechend den lokalen Erfordernissen inhaltlich unterschiedlich gefüllt werden. Wichtig ist dabei, dass die Fußverkehrsförderung im Fokus steht und die Vorgaben des AG nicht verletzt werden. Darüber hinaus sollen die Kommunen angeregt werden, in Eigenregie und auf eigene Kosten weitere Elemente umzusetzen.\nDem zu beauftragenden Dienstleister kommen die folgenden Aufgaben zu:\n- Vom Datum der Auftragserteilung bis zum Abschluss der Maßnahme Ende 2028 begleitet der AN in enger Abstimmung mit dem AG die landesweite Maßnahme in vorbereitender, ausführender und nachbereitender Funktion und als Berater.\n- In den insgesamt 20 ausgewählten Kommunen nimmt der AN in enger und einvernehmlicher Abstimmung mit den kommunalen Akteuren die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme vor. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Der zu vergebende Auftrag gliedert sich in die nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete.\nAP 1.1: Projektsteuerung\nAP 1.2: Abstimmung mit dem Auftraggeber in Präsenz\nAP 1.3: Detailplanung des Projekts\nAP 1.4: Bewerbungsaufruf\nAP 1.5: Auswahlkriterien und Bewerbungsunterlagen\nAP 1.6: Durchführung des Bewerbungsverfahrens\nAP 1.7: Auswahl der Kommunen mit Hilfe einer Fachjury\nAP 1.8: Erstellung von allgemeinen Textvorlagen zum Fußverkehrs-Check für die Kommunen\nAP 1.9: Unterstützung bei der Pressearbeit auf Landesebene\nAP 2.1: Vorbereitungsarbeiten zum Fußverkehrs-Check in der Kommune\nAP 2.1.1 Konkretisierung des Untersuchungsdesigns\nAP 2.1.2: Organisation des Gesamtprojekts\nAP 2.1.3: Unterstützung der Presse- und Medienarbeit vor Ort\nAP 2.1.4: Teilnehmer-Akquise\nAP 2.2: Auftakt-Workshop\nAP 2.3: Begehungen in der Kommune\nAP 2.4: Abschluss-Workshop\nAP 2.5: Abschlussbericht für die Kommune\nAP 2.6: Vorstellung der Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks im Gemeinderat\nAP 3.1: Abschlussberichte auf Landesebene\nDie Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.\nUmfang der Auftragsvergabe\nGeschätzter Wert ohne MwSt.\nEUR\nLaufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems\nLaufzeit\nLaufzeit in Jahren\n2\nDer Auftrag kann verlängert werden\nErfüllungsort(e)\nBeschränkungen\n---\nPostanschrift\nPostleitzahl\nOrt\nLand\nDeutschland\nNUTS-Code\nDEB35\nErgänzende / Abweichende Angaben zum Erfüllungsort\nDie Fußverkehrs-Checks sind in den Jahren 2027 und 2028 in jeweils zehn im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählten Kommunen in Rheinland-Pfalz (DEB) durchzuführen.\nWeitere Erfüllungsorte\nZuschlagskriterien\nBewertung\nBewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien\nZuschlagskriterium\nArt des Kriteriums\nPreis\nBezeichnung\nPreis\nBeschreibung des Kriteriums\nGrundlage ist der Gesamtbruttopreis (Wertungspreis gemäß Preisblatt).\nEinzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Zuschlags- und Bewertungsmatrix).\nArt der Gewichtung\nGewichtung\nGewichtung in Prozent\n30,00\nZuschlagskriterium\nArt des Kriteriums\nQualität\nBezeichnung\nLeistung\nBeschreibung des Kriteriums\nDie Leistung wird nach folgenden Unterkriterien bewertet:\n- Darstellung der Gesamtkonzeption (50 Punkte)\n- Arbeitsgestaltung (10 Punkte)\n- Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams (10 Punkte)\nEinzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Zuschlags- und Bewertungsmatrix).\nArt der Gewichtung\nGewichtung\nGewichtung in Prozent\n70,00\nWeitere Informationen\nAngaben zu Mitteln der europäischen Union\nDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert\nAngaben zu KMU\nDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)\nDie Auftragsvergabe eignet sich besonders für:\nFreiberufler\nSelbstständige\nStart-Ups\nsonstige KMU\nAngaben zu Optionen\nDer Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben\nZusätzliche Angaben\nVerfahren\nVerfahrensart\nOffenes Verfahren\nBeschleunigtes Verfahren\nAngaben zum Verfahren\nDie wichtigsten Merkmale des Verfahrens\nAngaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\nDer Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen\nBesondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren\nAngaben zur Rahmenvereinbarung\nEntfällt\nAngaben zum dynamischen Beschaffungssystem\nEntfällt\nAngaben zur elektronischen Auktion\nEs wird eine elektronische Auktion verwendet\nAngaben zur Wiederkehr von Aufträgen\nEs handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge\nStrategische Auftragsvergabe\nVerringerung der Auswirkung auf die Umwelt\nInnovative Beschaffung\nErfüllung sozialer Zielsetzung\nGesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge\nDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG\nEnergieeffizienz-Richtlinie\nDie Energieeffizienz-Richtlinie (EED) findet Anwendung.\nAngaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\nEinzelabrufe/Einzelaufträge/Bestellungen werden elektronisch erteilt\nZahlungen werden elektronisch geleistet\nElektronische Rechnungsstellung\nErforderlich\nAuftragsunterlagen\nSprache der Auftragsunterlagen\nSprache in der die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\nDeutsch\nSonstiges / Weitere Angaben\nKommunikationskanal\nIm Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.\nBezeichnung des Kommunikationskanals\nZu finden unter (URL)\nhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYAYS4V\nEinlegung von Rechtsbehelfen\nGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen\nDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.\n§ 160 GWB lautet:\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,\n5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\nDie Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).\nFrühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren\nBekanntmachungsnummer\nAnwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen\nDie Verordnung über drittstaatliche Subventionen (EU) 2022/2560 findet gemäß Artikel 28 dieser Verordnung Anwendung auf dieses Vergabeverfahren.\nZusätzliche Informationen\nAngebote\nAnforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge\nÜbermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge\nZugelassene Wege der Übermittlung\nElektronisch über diese Vergabeplattform\nPostalischer Versand\nAnforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung\nTextform\nFortgeschrittene elektronische Signatur\nQualifizierte elektronische Signatur\nSprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können\nErlaubte Sprache\nDeutsch\nNebenangebote\nDie Abgabe von Nebenangeboten ist:\nNicht zulässig\nElektronische Kataloge\nDie Abgabe elektronischer Kataloge ist\nNicht zulässig\nMehrere Angebote pro Bieter\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\nNicht zulässig\nVerwaltungsangaben\nBindefrist\nDauer\n4\nArt der Dauer\nWochen\nBedingungen für die Öffnung der Angebote\nOrt des Eröffnungstermins\nBeschreibung\nNachforderung\nAngabe zu fehlenden Unterlagen\nEine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.\nWeitere Informationen\nBei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende Unterlagen übermittelt, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzt, erläutert, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).\nBedingungen\nAusschlussgründe\nOrt der Angabe der Ausschlussgründe\nAuftragsunterlagen\nBekanntmachung\nTeilnahmebedingungen\nEignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen\nOrt der Angabe der Eignungskriterien\nAuftragsunterlagen\nBekanntmachung\nEignungskriterium\nArt des Kriteriums\nReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen\nBeschreibung\nZur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter\n- eine profunde fachliche Expertise im Fußverkehr und in der Fußverkehrsförderung besitzt,\n- über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kommunen verfügt,\n- mit der Organisation und Durchführung partizipativer und dialogorientierter Veranstaltungsformate bestens vertraut ist,\n- speziell über Erfahrungen in der Durchführung von Begehungen mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verfügt,\n- exzellente Kenntnis der bundesdeutschen und landesspezifischen Regel-werke im Bereich Fußverkehr und Stadtverkehr mitbringt und\n- in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen.\nEignungskriterium\nArt des Kriteriums\nWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung\nBeschreibung\nDie Bietenden müssen über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.\nEignungskriterium\nArt des Kriteriums\nAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung\nDie Bietenden müssen über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.\nÜber das Unternehmen des Bietenden darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.\nEignungskriterium\nArt des Kriteriums\nRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen\nBeschreibung\nDas gesamte Projektteam verfügt über verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache.\nFinanzierung\nFinanzielle Vereinbarung\nEine Sicherheitsleistung ist erforderlich.\nRechtsform des Bieters\nEine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält\nBedingungen für den Auftrag\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\nBieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die \"Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung\" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.\nFehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).\nDie Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die \"Scientology-Schutzerklärung\" vorzulegen.\nMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.\nDie Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.\nAngaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\nNein\nAngaben zur reservierten Teilnahme\nDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen\nDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten\nAngaben zur beruflichen Qualifikation\nDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben\nErforderlich für das Angebot\nAngaben zur Sicherheitsüberprüfung\nEine Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich.",
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