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Canonical results: https://zephior.com/tenders?categories=neonatal-transport-equipment

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title: "Neonatal transport incubator for University Hospital Halle"
canonical: "https://zephior.com/tenders/ddc50592-13e5-4df1-9014-3da94b66a8f1/neonatal-transport-incubator-for-university-hospital-halle"
last-updated: 2026-10-14T09:00:08.095769+00:00
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# Neonatal transport incubator for University Hospital Halle

Universitätsklinikum Halle seeks one integrated mobile transport incubator for infants weighing 300 g to 5,000 g, for ambulance, intensive-care transport vehicle and H145 five-blade rescue helicopter use. The system must be manufacturer-approved and compatible across its mounting, power, gas and other interfaces; the supplier is responsible for integration and safe operation. The procurement is not divided into lots and has a 48-month term. TED states an estimated value of EUR 285,504.84 and four award components: device-system price (30%), consumables (10%), optional standard maintenance (30%) and system specification (30%).

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
- Submission deadline: 2026-11-03T10:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/675942-2026
- Source checked: 2026-10-14T08:52:47.754202Z

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    "text": "Buyer: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR\n\n2. Procedure\n\n      2.1. Procedure\n           Title: Neonatologischer Transportinkubator\n           Description: Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt der Auftraggeber die Beschaffung\n           eines mobilen, vollständig ausgestatten Transportinkubators, der für den bodengebundenen\n           Transport von 300g – 5.000g leichten Patientinnen und Patienten im Rettungswagen und\n           Intensivtransportwagen sowie für den Einsatz in den vorgesehenen Rettungshubschraubern\n           (Typ H145 mit Fünfblattrotor) nachweislich geeignet und mit den dort vorhandenen\n           Befestigungs-, Energie-, Gas- und sonstigen Schnittstellen kompatibel sowie für den\n           vorgesehenen Einsatz freigegeben ist. Bei einem Transportinkubator handelt es sich um ein\n           sicherheitskritisches Gesamtsystem, welches mit einer Vielzahl integrierter\n           Komplementärprodukte genutzt wird. Beatmungsgerät, Infusionssysteme, Plattform, Strom-\n           und Gasversorgung sowie weitere Komponenten müssen technisch und sicherheitstechnisch\n           aufeinander abgestimmt sein. Das Kombinieren dieser Produkte innerhalb eines\n           Gerätesystems kann Fragen zur Kompatibilität, Konformität, Herstellervorgaben, Befestigung,\n           Strom- und Gasversorgung, Wartung sowie zur Verantwortung im Störungs- oder\n           Schadensfall ergeben. Um diesen vorzubeugen, beabsichtigt die Hallesche\n           Universitätsmedizin die Beschaffung eines vollständig ausgestatten Systems, dessen\n           Konfiguration gemäß Leistungsverzeichnis vom Hersteller vorgesehen bzw. freigegeben ist\n           und sicher betrieben werden kann. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die\n           vollständige technische Integration und bestimmungsgemäße Funktion des angebotenen\n           Transportinkubators einschließlich aller mitgelieferten Komponenten, Schnittstellen und\n           Befestigungseinrichtungen. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass die angebotene\n           Kombination der Komponenten vom jeweiligen Hersteller für die vorgesehene Kombination\n           und den vorgesehenen Transportbetrieb freigegeben ist. Um die Patientensicherheit, einen\n           zuverlässigen Betrieb und eine eindeutige Verantwortlichkeit für das Gesamtsystem zu\n           gewährleisten, wird auf eine Losvergabe daher explizit verzichtet. Weiterhin hat das System\n           umfangreiche regulatorische und normative Anforderungen in der zum Zeitpunkt der\n           Leistungserbringung geltenden Fassung zu erfüllen, die in Gänze dem Leistungsverzeichnis\n           zu entnehmen sind. Neben der Gerätesystematik sind bieterseitig darüber hinaus diverse\n           Anforderungen im Bereich der Projektierung, Abstimmung und Integration des geforderten\n           Systems gemäß den Vorgaben der Leitungsbeschreibung zu erfüllen. Auf Grund der\n           erheblichen technischen Voraussetzungen und des vielfältigen Einsatzes in den vorbenannten\n\n              Transportsystemen, wird die Bereitschaft zu einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit\n              des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber, involvierten Rettungsdiensten und der Luftrettung\n              nach Zuschlagserteilung zwingend vorausgesetzt. Da die Nutzung des Systems den Einsatz\n              diverser Verbrauchsmaterialien erfordert, wird mit Zuschlagserteilung überdies eine\n              Rahmenvereinbarung zur Belieferung ebendieser Materialien abgeschlossen. Weiterhin behält\n              sich der Auftraggeber den anschließenden Abschluss eines Wartungsvertrags für die\n              angebotene Gerätekombination ausdrücklich vor (Wartungsvertrag ist optionaler Bestandteil\n              der Ausschreibung). Entsprechende Musterverträge sind den Unterlagen beizufügen. Das zur\n              Verfügung stehende Budget für die Beschaffung und damit aller notwendigen im\n              Leistungsverzeichnis aufgeführten Bestandteile [exklusive der Optionen] beträgt: 207.000,00\n              EUR (inkl. MwSt.)\n              Procedure identifier: 71f8ebb1-2692-4fe8-90d7-401bde50540e\n              Internal identifier: HAL_UK_2026_27\n              Type of procedure: Open\n              The procedure is accelerated: no\n\n     2.1.1. Purpose\n            Main nature of the contract: Supplies\n            Main classification (cpv): 33100000 Medical equipments\n            Additional classification (cpv): 33152000 Incubators, 33157400 Medical breathing devices,\n            33172000 Anaesthesia and resuscitation devices\n\n     2.1.2. Place of performance\n            Town: Halle (Saale)\n            Postcode: 06120\n            Country subdivision (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)\n            Country: Germany\n            Additional information: Universitätsklinikum Halle (Saale) Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle\n            (Saale)\n\n     2.1.3. Value\n            Estimated value excluding VAT: 285 504,84 EUR\n\n     2.1.4. General information\n            Additional information: A. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind B. Anlagen\n            [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten\n            ankreuzen) und dem Angebot beizufügen) 1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig\n            ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. [X] ausgefüllte und unterschriebene\n            Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer Bewerber-\n            /Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem\n            Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen\n            (Textform) 3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage\n            1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei\n            einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-\n            /Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) (oder Nachweis\n            über Präqualifizierung) 4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher\n            Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie) 5. [0] ausgefüllte und unterschriebene\n            Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-\n            /Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft\n            zu unterschreiben (Textform) 6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften\n            mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen,\n\n              Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die\n              Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-\n              Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. [0] im\n              Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des\n              Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten\n              /Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. [X] Absicherung im\n              Schadensfall, Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit folgenden\n              Deckungssummen: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR (pro Schadensfall), Sachschäden\n              mind. 3 Mio. EUR pro Schadensfall (in einfacher Kopie) 9. [X] Referenzliste mit vergleichbaren\n              Aufträgen innerhalb der letzten 2 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,\n              bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Mindestangaben\n              der Referenzen: a. Einrichtung / Auftraggeber b. Zeitraum der Leistungserbringung c. Anschrift\n              des Auftraggebers d. Ansprechpartner des Auftraggebers e. Telefonnummer des\n              Auftraggebers f. Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem\n              / Umfang 10. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel,\n              Systemspezifikation, Lieferung/Installation/Einweisung, Technische Serviceleistungen und IT-\n              Spezifikationen 11. [X] vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform) 12.\n              [X] vollständig ausgefüllte Rahmenvereinbarung Verbrauchsmaterialien (Textform) 13. [X]\n              vollständig ausgefüllte Geheimhaltungsverpflichtungserklärung [Textform) 14. [X]\n              Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen\n              seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer 15. [X]\n              Zertifikat Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) 16. [X] Zertifikat MPDG 17. [X] Zertifikat\n              MPBetreibV 18. [X] Zertifikat DIN EN IEC 60601-2-20 für Transportinkubatoren 19. [X]\n              Zertifikat DIN EN 60601-1 und einschlägige Ergänzungsnormen, soweit auf die einzelnen\n              Systemkomponenten anwendbar 20. [X] Zertifikat DIN EN 13976-1 und DIN EN 13976-2 für\n              das Transportinkubatorsystem 21. [X] Zertifikat DIN EN 13718-1 für Medizinprodukte im\n              Luftfahrzeug 22. [X] Zertifikat DIN EN 13718-2 für Luftfahrzeuge zum Patiententransport 23.\n              [X] Zertifikat DIN EN 1789 für Krankenkraftwagen bzw. deren Anforderungen an\n              Transportinkubatorsysteme 24. [X] Zertifikat DO-160 Sicherheit medizinischer Geräte in der\n              Luftfahrt 25. [X] Bestätigungen über die Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den\n              Rettungswagen und Helikoptern des folgenden Operators: Berufsfeuerwehr der Stadt Halle\n              (Saale) 26. [X] Bestätigungen über die Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den\n              Rettungswagen und Helikoptern des folgenden Operators: ASB der Stadt Halle (Saale) 27. [X]\n              Bestätigungen über die Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den Rettungswagen\n              und Helikoptern des folgenden Operators: Babynotarztwagen FELIX der Stadt Halle (Saale)\n              28. [X] Bestätigungen über die Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den\n              Rettungswagen und Helikoptern des folgenden Operators: DRF (Christoph Halle H145) 29. [X]\n              Bestätigungen über die Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den Rettungswagen\n              und Helikoptern des folgenden Operators: ADAC 30. [X] Bestätigungen über die\n              Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den Rettungswagen und Helikoptern des\n              folgenden Operators: Johanniter Luftrettung 31. [X] vollständige Datenblätter/ Prospekte oder\n              Produktbeschreibungen und Bedienungs- und Aufbereitungsanleitungen aller angebotenen\n              Positionen in Wort und Bild 32. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende\n              Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH) (Textform) 33. [X] vollständig ausgefüllte\n              Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular UKH) (Textform) 34. [X] vollständig\n              ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen\n              Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer Bewerber-\n              /Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem\n              Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen\n              (Textform) 35. X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der\n\n              Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis:\n              bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-\n              /Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 36. [X] vollständig ausgefüllte\n              Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform) 37. [X] Aufbereitungs- und\n              Reinigungsvorgaben sowie sonstige hygienerelevante Anlagen 38. [X] Muster eines Standard-\n              Wartungsvertrages. Hinweis: Der eingereichte Vertrag muss mindestens den Anforderungen\n              dieses Leistungsverzeichnisses entsprechen. Abweichende oder ergänzende\n              Vertragsbedingungen des Bieters werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie den\n              Vergabeunterlagen nicht widersprechen. Bei Widersprüchen gehen die Vergabeunterlagen\n              vor. 39. [X] Nachweis der Eignung des Beatmungsgerätes für den Einsatz im boden- und\n              luftgebundenen Patiententransport 40. [X] Aufbereitungs- und Reinigungsvorgaben sowie\n              sonstige hygienerelevante Anlagen 41. [X] für das angebotene Gesamtsystem erforderlichen\n              Konformitätsnachweise.\n              Legal basis:\n              Directive 2014/24/EU\n              vgv -\n\n     2.1.6. Grounds for exclusion\n            Sources of grounds for exclusion: Notice\n            Participation in a criminal organisation: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen\n            (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen\n            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße\n            rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?\n            Money laundering or terrorist financing: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB):\n            Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig\n            verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen\n            einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung\n            unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person,\n            deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen\n            das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261\n            Strafgesetzbuch?\n            Fraud: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem\n            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen\n            eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? /\n            (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem\n            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen\n            eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?\n            Corruption: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6\n            GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig\n            verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen\n            einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von\n            Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem\n            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen\n            eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? /\n            (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren\n            Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das\n            Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und\n            334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9\n\n              GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig\n              verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen\n              einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?\n              Child labour and including other forms of trafficking in human beings: (1) Menschenhandel\n              oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren\n              Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das\n              Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und\n              233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz\n              (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten\n              Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden\n              Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz\n              1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5\n              Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V.\n              m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße\n              von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein\n              rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des\n              durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.\n              Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Verpflichtung zur\n              Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB):\n              Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder\n              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine\n              rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw.\n              konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die\n              Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?\n              Breaching of obligations in the fields of labour law: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-,\n              sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen\n              bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder\n              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-\n              Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes\n              nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro\n              belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor\n              Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein\n              vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1\n              besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das\n              Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404\n              Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens\n              2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des\n              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten\n              oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden?\n              Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen\n              Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder\n              der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab\n              Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG\n              gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger\n              rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124\n              Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer\n              Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?\n              Insolvency: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB):\n              Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein\n              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die\n\n              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das\n              Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?\n              Grave professional misconduct: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das\n              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung\n              begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?\n              Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Vereinbarungen\n              mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber\n              über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen\n              Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des\n              Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?\n              Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Interessenkonflikt (§\n              124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des\n              Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen\n              Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen\n              könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt\n              werden kann?\n              Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure:\n              Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung\n              daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens\n              einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger\n              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?\n              Early termination, damages, or other comparable sanctions: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs.\n              1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines\n              früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd\n              mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu\n              einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?\n              Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained\n              confidential information of this procedure: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von\n              Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das\n              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende\n              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der\n              Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung,\n              vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das\n              Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in\n              unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche\n              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen\n              könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen\n              übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich\n              beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?\n              Breaching of obligations in the fields of social law: Verstoß gegen das\n              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das\n              Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs.\n              1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches\n              Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des\n              Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer\n              Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig\n              Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00\n              (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2\n\n              SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder\n              Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an\n              einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.\n\n   5. Lot\n\n      5.1. Lot: LOT-0000\n           Title: Neonatologischer Transportinkubator\n           Description: Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt der Auftraggeber die Beschaffung\n           eines mobilen, vollständig ausgestatten Transportinkubators, der für den bodengebundenen\n           Transport von 300g – 5.000g leichten Patientinnen und Patienten im Rettungswagen und\n           Intensivtransportwagen sowie für den Einsatz in den vorgesehenen Rettungshubschraubern\n           (Typ H145 mit Fünfblattrotor) nachweislich geeignet und mit den dort vorhandenen\n           Befestigungs-, Energie-, Gas- und sonstigen Schnittstellen kompatibel sowie für den\n           vorgesehenen Einsatz freigegeben ist. Bei einem Transportinkubator handelt es sich um ein\n           sicherheitskritisches Gesamtsystem, welches mit einer Vielzahl integrierter\n           Komplementärprodukte genutzt wird. Beatmungsgerät, Infusionssysteme, Plattform, Strom-\n           und Gasversorgung sowie weitere Komponenten müssen technisch und sicherheitstechnisch\n           aufeinander abgestimmt sein. Das Kombinieren dieser Produkte innerhalb eines\n           Gerätesystems kann Fragen zur Kompatibilität, Konformität, Herstellervorgaben, Befestigung,\n           Strom- und Gasversorgung, Wartung sowie zur Verantwortung im Störungs- oder\n           Schadensfall ergeben. Um diesen vorzubeugen, beabsichtigt die Hallesche\n           Universitätsmedizin die Beschaffung eines vollständig ausgestatten Systems, dessen\n           Konfiguration gemäß Leistungsverzeichnis vom Hersteller vorgesehen bzw. freigegeben ist\n           und sicher betrieben werden kann. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die\n           vollständige technische Integration und bestimmungsgemäße Funktion des angebotenen\n           Transportinkubators einschließlich aller mitgelieferten Komponenten, Schnittstellen und\n           Befestigungseinrichtungen. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass die angebotene\n           Kombination der Komponenten vom jeweiligen Hersteller für die vorgesehene Kombination\n           und den vorgesehenen Transportbetrieb freigegeben ist. Um die Patientensicherheit, einen\n           zuverlässigen Betrieb und eine eindeutige Verantwortlichkeit für das Gesamtsystem zu\n           gewährleisten, wird auf eine Losvergabe daher explizit verzichtet. Weiterhin hat das System\n           umfangreiche regulatorische und normative Anforderungen in der zum Zeitpunkt der\n           Leistungserbringung geltenden Fassung zu erfüllen, die in Gänze dem Leistungsverzeichnis\n           zu entnehmen sind. Neben der Gerätesystematik sind bieterseitig darüber hinaus diverse\n           Anforderungen im Bereich der Projektierung, Abstimmung und Integration des geforderten\n           Systems gemäß den Vorgaben der Leitungsbeschreibung zu erfüllen. Auf Grund der\n           erheblichen technischen Voraussetzungen und des vielfältigen Einsatzes in den vorbenannten\n           Transportsystemen, wird die Bereitschaft zu einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit\n           des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber, involvierten Rettungsdiensten und der Luftrettung\n           nach Zuschlagserteilung zwingend vorausgesetzt. Da die Nutzung des Systems den Einsatz\n           diverser Verbrauchsmaterialien erfordert, wird mit Zuschlagserteilung überdies eine\n           Rahmenvereinbarung zur Belieferung ebendieser Materialien abgeschlossen. Weiterhin behält\n           sich der Auftraggeber den anschließenden Abschluss eines Wartungsvertrags für die\n           angebotene Gerätekombination ausdrücklich vor (Wartungsvertrag ist optionaler Bestandteil\n           der Ausschreibung). Entsprechende Musterverträge sind den Unterlagen beizufügen. Das zur\n           Verfügung stehende Budget für die Beschaffung und damit aller notwendigen im\n           Leistungsverzeichnis aufgeführten Bestandteile [exklusive der Optionen] beträgt: 207.000,00\n           EUR (inkl. MwSt.)\n           Internal identifier: HAL_UK_2026_27\n\n     5.1.1. Purpose\n            Main nature of the contract: Supplies\n            Main classification (cpv): 33100000 Medical equipments\n            Additional classification (cpv): 33152000 Incubators, 33157400 Medical breathing devices,\n            33172000 Anaesthesia and resuscitation devices\n            Options:\n            Description of the options: Optionaler Bestandteil der Ausschreibung ist ein Wartungsvertrag\n            für 4 Jahre nach der Gewährleistungszeit/Garantie (2 Jahre). Weiteres Zubehör kann von den\n            Bieter optional angeboten werden.\n\n     5.1.2. Place of performance\n            Town: Halle (Saale)\n            Postcode: 06120\n            Country subdivision (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)\n            Country: Germany\n            Additional information: Universitätsklinikum Halle (Saale) Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle\n            (Saale)\n\n     5.1.3. Estimated duration\n            Duration: 48 Months\n\n     5.1.5. Value\n            Estimated value excluding VAT: 285 504,84 EUR\n            Maximum value of the framework agreement: 29 220,08 EUR\n\n     5.1.6. General information\n            Reserved participation:\n            Participation is not reserved.\n            Procurement Project not financed with EU Funds.\n            The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes\n            This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes\n            Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter\n            vorzulegende Unterlagen: A. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind B\n            Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden\n            Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen) 1. [X] dieses\n            Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. [X] ausgefüllte und\n            unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer\n            Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular\n            von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer\n            auszufüllen (Textform) 3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach\n            Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-\n            /Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem\n            Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen\n            (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung) 4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder\n            Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie) 5. [0]\n            ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei\n            einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-\n            /Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-\n            /Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur,\n            Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie\n            die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN\n\n              A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. [0]\n              im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des\n              Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten\n              /Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. [X] Absicherung im\n              Schadensfall, Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit folgenden\n              Deckungssummen: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR (pro Schadensfall), Sachschäden\n              mind. 3 Mio. EUR pro Schadensfall (in einfacher Kopie) 9. [X] Referenzliste mit vergleichbaren\n              Aufträgen innerhalb der letzten 2 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,\n              bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Mindestangaben\n              der Referenzen: a. Einrichtung / Auftraggeber b. Zeitraum der Leistungserbringung c. Anschrift\n              des Auftraggebers d. Ansprechpartner des Auftraggebers e. Telefonnummer des\n              Auftraggebers f. Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem\n              / Umfang 10. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel,\n              Systemspezifikation, Lieferung/Installation/Einweisung, Technische Serviceleistungen und IT-\n              Spezifikationen 11. [X] vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform) 12.\n              [X] vollständig ausgefüllte Rahmenvereinbarung Verbrauchsmaterialien (Textform) 13. [X]\n              vollständig ausgefüllte Geheimhaltungsverpflichtungserklärung [Textform) 14. [X]\n              Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen\n              seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer 15. [X]\n              Zertifikat Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) 16. [X] Zertifikat MPDG 17. [X] Zertifikat\n              MPBetreibV 18. [X] Zertifikat DIN EN IEC 60601-2-20 für Transportinkubatoren 19. [X]\n              Zertifikat DIN EN 60601-1 und einschlägige Ergänzungsnormen, soweit auf die einzelnen\n              Systemkomponenten anwendbar 20. [X] Zertifikat DIN EN 13976-1 und DIN EN 13976-2 für\n              das Transportinkubatorsystem 21. [X] Zertifikat DIN EN 13718-1 für Medizinprodukte im\n              Luftfahrzeug 22. [X] Zertifikat DIN EN 13718-2 für Luftfahrzeuge zum Patiententransport 23.\n              [X] Zertifikat DIN EN 1789 für Krankenkraftwagen bzw. deren Anforderungen an\n              Transportinkubatorsysteme 24. [X] Zertifikat DO-160 Sicherheit medizinischer Geräte in der\n              Luftfahrt 25. [X] Bestätigungen über die Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den\n              Rettungswagen und Helikoptern des folgenden Operators: Berufsfeuerwehr der Stadt Halle\n              (Saale) 26. [X] Bestätigungen über die Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den\n              Rettungswagen und Helikoptern des folgenden Operators: ASB der Stadt Halle (Saale) 27. [X]\n              Bestätigungen über die Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den Rettungswagen\n              und Helikoptern des folgenden Operators: Babynotarztwagen FELIX der Stadt Halle (Saale)\n              28. [X] Bestätigungen über die Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den\n              Rettungswagen und Helikoptern des folgenden Operators: DRF (Christoph Halle H145) 29. [X]\n              Bestätigungen über die Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den Rettungswagen\n              und Helikoptern des folgenden Operators: ADAC 30. [X] Bestätigungen über die\n              Adaptionsfähigkeit des Transportinkubators in den Rettungswagen und Helikoptern des\n              folgenden Operators: Johanniter Luftrettung 31. [X] vollständige Datenblätter/ Prospekte oder\n              Produktbeschreibungen und Bedienungs- und Aufbereitungsanleitungen aller angebotenen\n              Positionen in Wort und Bild 32. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende\n              Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH) (Textform) 33. [X] vollständig ausgefüllte\n              Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular UKH) (Textform) 34. [X] vollständig\n              ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen\n              Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer Bewerber-\n              /Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem\n              Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen\n              (Textform) 35. X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der\n              Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis:\n              bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-\n\n              /Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 36. [X] vollständig ausgefüllte\n              Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform) 37. [X] Aufbereitungs- und\n              Reinigungsvorgaben sowie sonstige hygienerelevante Anlagen 38. [X] Muster eines Standard-\n              Wartungsvertrages. Hinweis: Der eingereichte Vertrag muss mindestens den Anforderungen\n              dieses Leistungsverzeichnisses entsprechen. Abweichende oder ergänzende\n              Vertragsbedingungen des Bieters werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie den\n              Vergabeunterlagen nicht widersprechen. Bei Widersprüchen gehen die Vergabeunterlagen\n              vor. 39. [X] Nachweis der Eignung des Beatmungsgerätes für den Einsatz im boden- und\n              luftgebundenen Patiententransport 40. [X] Aufbereitungs- und Reinigungsvorgaben sowie\n              sonstige hygienerelevante Anlagen 41. [X] für das angebotene Gesamtsystem erforderlichen\n              Konformitätsnachweise.\n\n     5.1.7. Strategic procurement\n            Aim of strategic procurement: No strategic procurement\n\n     5.1.9. Selection criteria\n            Sources of selection criteria: Notice\n            Criterion: Enrolment in a trade register\n            Description of selection criterion: aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in\n            einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)\n\n   5.1.10. Award criteria\n           Criterion:\n           Type: Price\n           Name: Preis Gerätesystem\n           Description: Der Preis für das Gerätesystem fließt zu 30% in die Bewertung des\n           Gesamtangebotes ein, das entspricht 30 Punkten. Im Preisblatt unter \"\"Teil A - Geräteeinheit\"\"\n           sind alle im LV geforderten Bestandteile aufgeführt. Sollte Ihr System weitere Komponenten\n           erfordern, um eine Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, müssen diese in den zusätzlichen\n           Feldern im Preisblatt im \"\"Teil A - Systempreis\"\" hinterlegt werden. Bitte beachten Sie, dass\n           sämtliche Kleinstkomponenten, Verbindungselemente etc. zur Erzeugung einer\n           Betriebsbereitschaft monetär in den jeweiligen Oberkategorien zu berücksichtigen sind. Die\n           Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums \"\"Preis\n           Gerätesystem\"\", wird die Gesamtsumme (Netto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit\n           folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*30\n           Category of award weight criterion: Weight (points, exact)\n           Award criterion number: 30\n           Criterion:\n           Type: Price\n           Name: Preis Verbrauchsmaterialien\n           Description: Der Preis für die im Betrachtungszeitraum von vier Jahren anfallenden\n           Verbrauchsmaterialien fließt mit 10% in die Bewertung des Gesamtangebotes ein. Im \"\"Teil C\n           - Verbrauchsmaterialien\"\" des Preisblattes sind die Bieter dazu angehalten, die erforderlichen\n           Verbrauchsmaterialien für eine Behandlung während eines Transports aufzuführen. Das\n           wirtschaftlichste Angebot erhält die maximale Anzahl gewichteter Punkte. (10) Die übrigen\n           Angebotspreise (P(Bieter) werden zum wirtschaftlichsten Preis ins Verhältnis gesetzt. Zur\n           Berechnung des Zuschlagskriteriums \"\"Preis Verbrauchsmaterialien\"\", wird die Gesamtsumme\n           für 48 Monate des Preisblattes entnommen und mit folgender Formel berechent: P(min)/P\n           (Bieter)*10\n           Category of award weight criterion: Weight (points, exact)\n           Award criterion number: 10\n\n              Criterion:\n              Type: Price\n              Name: Preis Option Standard-Wartungsvertrag\n              Description: Der Preis für die Option Standard-Wartungsvertrag fließt zu 30% in die Bewertung\n              des Gesamtangebotes ein, das entspricht 30 Punkten. Im Preisblatt unter \"\"Teil E - Option\n              Standard Wartungsvertrag\"\" sind die Jahrespauschalen für einen Wartungsertrag\n              entsprechend dem LV einzutragen. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums \"\"Preis Option\n              Standard-Wartungsvertrag\"\" wird die Gesamtsumme (Netto) des Projektpreises inkl. aller\n              Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*30\n              Category of award weight criterion: Weight (points, exact)\n              Award criterion number: 30\n              Criterion:\n              Type: Quality\n              Name: Systemspezifikation\n              Description: Die Bewertung des Zuschlagskriterium \"\"Systemspezifikation\"\" erfolgt anhand der\n              im Dokument \"Bewertungsmatrix\" (Teil der Vergabeunterlagen) Bewertungsmatrix und\n              Punkteverteilung und fließt mit 30% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 75 Punkte\n              (max. gewichtete Punkte: 30) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung\n              der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium\n              'Systemspezifikation' wird folgende Formel angewendet: Erreichte Punkte(Bieter)*30/75\n              Category of award weight criterion: Weight (points, exact)\n              Award criterion number: 30\n\n   5.1.11. Procurement documents\n           Languages in which the procurement documents are officially available: German\n           Address of the procurement documents: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.\n           html?id=895544\n\n   5.1.12. Terms of procurement\n           Terms of submission:\n           Electronic submission: Required\n           Address for submission: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895544\n           Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German\n           Electronic catalogue: Not allowed\n           Variants: Not allowed\n           Tenderers may submit more than one tender: Not allowed\n           Deadline for receipt of tenders: 03/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Central European Time,\n           Western European Summer Time\n           Duration during which the tender must remain valid: 7 Months\n           Information that can be supplemented after the submission deadline:\n           At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.\n           Additional information: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der\n           Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu\n           übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu\n           vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von\n           leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand\n           der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es\n           sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht\n           verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56\n           Abs. 3 VgV) Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen\n\n              Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender\n              bestimmte Frist vorzulegen. (§ 56 Abs. 4)\n              Terms of contract:\n              The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered\n              employment programmes: No\n              Electronic invoicing: Required\n              Electronic ordering will be used: yes\n              Electronic payment will be used: yes\n\n   5.1.15. Techniques\n           Framework agreement:\n           Framework agreement, without reopening of competition\n           Maximum number of participants: 1\n           Information about the dynamic purchasing system:\n           No dynamic purchase system\n\n   5.1.16. Further information, mediation and review\n           Review organisation: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)\n           Information about review deadlines: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der\n           bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen\n           Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung\n           von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn\n           Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S.\n           1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung\n           erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten\n           Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden\n           (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den\n           Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur\n           Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160\n           Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht\n           abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der\n           Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen\n           (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit\n           unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur\n           festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach\n           der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über\n           den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss\n           geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von §\n           135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der\n           Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs.\n           1 S. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen\n           haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).\n           Organisation receiving requests to participate: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR\n           Organisation processing tenders: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR",
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