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Canonical results: https://zephior.com/tenders?categories=green-facade-construction

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title: "Vertical and horizontal green façade system for VHF"
canonical: "https://zephior.com/tenders/c7cdac79-070f-4302-b12f-6089dfbe4254/vertical-and-horizontal-green-fa-ade-system-for-vhf"
last-updated: 2026-10-13T11:04:59.474551+00:00
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# Vertical and horizontal green façade system for VHF

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz seeks construction of a vertical and horizontal climbing-plant façade system. The notice specifies 410 m² of vertical greening, 57 point foundations with additional support pipes at 0.97 m height, and 250 m² of horizontal greening. The contract period is listed from 18 May 2027 to 1 April 2028. The notice says price determines the award, with the lowest evaluated price winning.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
- Submission deadline: 2026-11-09T11:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/687540-2026
- Source checked: 2026-10-13T11:00:40.272032Z

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        "text": "VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise (insbesondere in Bezug auf die Referenzen) nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden! Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung, soweit bei der jeweiligen Anforderung nicht eine andere Form des Nachweises angegeben ist. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.",
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        "text": "A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf gesonderte Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).",
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        "text": "C) Erklärung zur Eintragung in die folgenden Register: Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handwerkskammer. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer",
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        "text": "D) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.",
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        "text": "E) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG",
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        "text": "F) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies gesondert mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf gesonderte Anforderung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über ein wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: Euro 3.000.000 für Personenschäden Euro 3.000.000 für sonstige Schäden Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber nicht eingeschränkt.",
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        "text": "G) Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über ein wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: Euro 3.000.000 für Personenschäden Euro 3.000.000 für sonstige Schäden Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber nicht eingeschränkt.",
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        "text": "I) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Bei präqualifizierten Unternehmen ist eine Nachbesserung der Referenzen nicht zulässig. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen für den Beleg der Eignung nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachforderung diesbezüglich ist nicht zulässig.",
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        "text": "J) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist zusätzlich als Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Erklärung hinsichtlich der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.",
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        "text": "K) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234) Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend.",
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        "text": "L) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: (1) Erklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235; bei der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die obere Tabelle auf dem Formblatt auszufüllen) Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (2) Verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist zusätzlich die Abgabe einer gemeinsamen Haftungserklärung hinsichtlich der Auftragsausführung gefordert (Formblatt 236). (3) Darüber hinaus sind für das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden die folgenden Unterlagen einzureichen: (a) Allgemeine Erklärungen zur Eignung gem. Ziffer 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung, Buchstabe A bis H. Auf gesonderte Anforderung ist auch für das eignungsverleihende Unternehmen die gem. Ziffer 5.1.9 in den Buchstaben A bis D auf gesonderte Anforderung vorzulegenden Nachweise einzureichen. (b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen. (4) Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, entsprechend.",
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        "text": "N) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt werden.",
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        "text": "Preis. Der günstigste Wertungspreis erhält den Zuschlag.",
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  "award": null,
  "contractPeriod": "18 May 2027 to 1 April 2028",
  "noticeText": {
    "text": "Deutschland – Bauarbeiten – VHF Grünfassade\n\nvertikales Begrünungssystem/Ranksystem (VHF Grünfassade) 410m2 Punktfundamente + zusätzl. Tragrohre H=0,97m 57 Stck horizontales Begrünungssystem/Ranksystem 250m2\n\nVORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise (insbesondere in Bezug auf die Referenzen) nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden! Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung, soweit bei der jeweiligen Anforderung nicht eine andere Form des Nachweises angegeben ist. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.\n\nA) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf gesonderte Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).\n\nB) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind – Gesonderter Nachweis: Formblatt zu weiteren Ausschlussgründen).\n\nC) Erklärung zur Eintragung in die folgenden Register: Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handwerkskammer. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer\n\nD) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.\n\nE) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG\n\nF) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies gesondert mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf gesonderte Anforderung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über ein wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: Euro 3.000.000 für Personenschäden Euro 3.000.000 für sonstige Schäden Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber nicht eingeschränkt.\n\nG) Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über ein wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: Euro 3.000.000 für Personenschäden Euro 3.000.000 für sonstige Schäden Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber nicht eingeschränkt.\n\nH) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.\n\nI) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Bei präqualifizierten Unternehmen ist eine Nachbesserung der Referenzen nicht zulässig. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen für den Beleg der Eignung nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachforderung diesbezüglich ist nicht zulässig.\n\nJ) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist zusätzlich als Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Erklärung hinsichtlich der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.\n\nK) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234) Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend.\n\nL) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: (1) Erklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235; bei der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die obere Tabelle auf dem Formblatt auszufüllen) Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (2) Verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist zusätzlich die Abgabe einer gemeinsamen Haftungserklärung hinsichtlich der Auftragsausführung gefordert (Formblatt 236). (3) Darüber hinaus sind für das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden die folgenden Unterlagen einzureichen: (a) Allgemeine Erklärungen zur Eignung gem. Ziffer 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung, Buchstabe A bis H. Auf gesonderte Anforderung ist auch für das eignungsverleihende Unternehmen die gem. Ziffer 5.1.9 in den Buchstaben A bis D auf gesonderte Anforderung vorzulegenden Nachweise einzureichen. (b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen. (4) Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, entsprechend.\n\nN) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt werden.\n\nPreis. Der günstigste Wertungspreis erhält den Zuschlag.",
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