# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/tenders?categories=gigabit-network-operation

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title: "Operation of the Breitband Ostalb Gigabit network, OAK Cluster Nord"
canonical: "https://zephior.com/tenders/d7a2b623-43b1-492d-b0e4-ed6aac3a5d59/breitband-ostalb-gigabit-network-operation-oak-cluster-nord"
last-updated: 2026-10-14T01:43:50.124064+00:00
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# Operation of the Breitband Ostalb Gigabit network, OAK Cluster Nord

Breitband Ostalb and municipalities in the Ostalb district are offering three concessions to operate passive FTTB broadband infrastructure and build the active network layer, providing high-speed broadband to end users for a fee. Lots cover Abtsgmünd, Adelmannsfelden and Cluster Nord Ellwangen. Each has guaranteed minimum and maximum connection-point quantities. The notice gives a 249-month framework term, an initial term through 30 November 2041 and two optional three-year extensions. Applications must be submitted electronically in German by 2 November 2026 at 11:00 CET. Applicants may seek one or more lots, and all three may be awarded to one bidder. Network rent is the sole award criterion.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Breitband Ostalb KAöR
- Submission deadline: 2026-11-02T11:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/97f4debd-e058-444f-959d-05a52672ed00
- Source checked: 2026-10-14T01:40:47.209604Z

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    "description": "Die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises errichten eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises. Hierzu wurden Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises hergestellt. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.",
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    "title": "Operation of the Breitband Ostalb Gigabit network, OAK Cluster Nord",
    "summary": "Breitband Ostalb and municipalities in the Ostalb district are offering three concessions to operate passive FTTB broadband infrastructure and build the active network layer, providing high-speed broadband to end users for a fee. Lots cover Abtsgmünd, Adelmannsfelden and Cluster Nord Ellwangen. Each has guaranteed minimum and maximum connection-point quantities. The notice gives a 249-month framework term, an initial term through 30 November 2041 and two optional three-year extensions. Applications must be submitted electronically in German by 2 November 2026 at 11:00 CET. Applicants may seek one or more lots, and all three may be awarded to one bidder. Network rent is the sole award criterion.",
    "key_facts": [
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        "value": "EUR 80,353,039 estimated value stated for the notice; lot estimates total EUR 80,353,038, a EUR 1 difference. VAT treatment is not stated; this is not an award amount.",
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    "notice_analysis": {
      "scope": "Lease and operate passive fibre-to-the-building infrastructure, install and operate active network technology, and deliver high-speed broadband services to end users for a fee. Three geographic lots cover the Abtsgmünd, Adelmannsfelden and Cluster Nord Ellwangen projects.",
      "missing_information": [
        "The notice estimate of EUR 80,353,039 is EUR 1 higher than the sum of three lot estimates. Lot 3 address count in the funding application is under revision. The notice expresses duration both as 249 months and as an initial end date of 30 November 2041 with two optional three-year extensions up to 30 November 2047. Additional technical, financial and funding-annex details are in tender documents and annexes that were not reviewed."
      ],
      "participation_requirements": [
        "Submit a participation request electronically in German by 2 November 2026 at 11:00 CET through the Deutsche eVergabe portal. Variants and multiple offers are not allowed. Applicants may apply for one, several or all three lots; the notice states there is no award limit and all lots may go to one bidder.",
        "For each lot, provide at least three references from the previous five years for active telecommunications networks serving end users with internet, telephone and television; more than 30% of the referenced network must be operational with active technology.",
        "Maintain business liability insurance of EUR 10 million per claim for personal injury and EUR 5 million per claim for property damage, confirmed by a policy or insurer statement no older than 12 months. Minimum net annual turnover in the relevant field for each of the last three completed years is EUR 880,000 for Lot 1, EUR 360,000 for Lot 2 and EUR 6.8 million for Lot 3.",
        "Provide current commercial or professional register evidence and 2023-2025 average operating workforce figures (no minimum). Consortium bids are allowed; some declarations are individual, while turnover and references can be combined under the published rules. A Russia-related sanctions declaration and a public-contract undertaking under the German Posted Workers Act are required."
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  "facts": {
    "lots": [
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        "id": "LOT-0001",
        "title": "Los 1 Abtsgmünd GFP 1.0",
        "source_ref": "official_api#lots/LOT-0001/purpose",
        "description": "Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022\n\nsowie nach der\n\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert.\n\nDer vorläufige Förderbescheid des Bundes sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\nLos 1 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21949\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/238-819102639\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie.\n\nDer Vertrag für Los 1 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 859 Gebäudeanschlusspunkte mit 874 Nutzungseinheiten\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 945 Gebäudeanschlusspunkte mit 960 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 473 Gebäudeanschlusspunkte\n\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Estimated value: EUR 8,807,823.00."
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        "title": "Los 2 Adelmannsfelden GFP 1.0",
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        "description": "Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021\n\nsowie nach der\n\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert.\n\nDer Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in abschließender Höhe nebst vorläufigem Bescheid und Änderungsbescheiden sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\nLos 2 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21218\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/77\n\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie.\n\nDer Vertrag für Los 2 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 257 Gebäudeanschlusspunkte mit 361 Nutzungseinheiten\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 283 Gebäudeanschlusspunkte mit 387 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 142 Gebäudeanschlusspunkte\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Estimated value: EUR 3,550,654.00."
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        "id": "LOT-0003",
        "title": "Los 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0",
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        "description": "Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) i. V. m. der Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020\nsowie nach der\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert.\n\nDer vorläufige Förderbescheid des Bundes nebst Änderungsbescheiden sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\n\nLos 3 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-23 03BW20178\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.6/30\n\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0.\n\nDer Vertrag für Los 3 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: Die Anzahl der Gebäudeanschlusspunkte und der Nutzungseinheiten ist in Überarbeitung\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 5.701 Gebäudeanschlusspunkte mit 7.411 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.255 Gebäudeanschlusspunkte\n\nGehen im Rahmen eines nachträglichen Markterkundungsverfahrens (Nr. 5.7 Gigabit-Richtlinie 2.0) berücksichtigungsfähige Meldungen ein, darf die eigenwirtschaftliche Erschließung der betroffenen Adressen unter Nutzung des geförderten Netzes frühestens zwei Jahre nach dessen Inbetriebnahme erfolgen (Nebenbestimmungen Nr. 3.1 und 3.2 des Änderungsbescheids vom 13.11.2025).\n\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Estimated value: EUR 67,994,561.00."
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        "text": "Electronic participation request in German by 2 November 2026 at 11:00 CET; no variants or multiple tenders.",
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      {
        "text": "At least three similar references from the previous five years for active telecom network operations with end-user internet, telephone and TV; more than 30% of each reference network must operate with active technology.",
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      {
        "text": "Per-lot net minimum annual turnover in each of the last three completed years: EUR 880,000 / 360,000 / 6,800,000 for lots 1 / 2 / 3.",
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        "text": "Business liability insurance: EUR 10 million per claim for personal injury and EUR 5 million per claim for property damage, with insurer proof no older than 12 months.",
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      },
      {
        "text": "Consortium applications are permitted with individually submitted exclusion and professional declarations; turnover and references may be combined under stated rules. The notice also requires Russia-related sanctions and posted-worker declarations.",
        "source_ref": "official_api#additionalInformation"
      }
    ],
    "award_criteria": [
      {
        "text": "Network lease, 100%: fixed rent per passively connected unit 60%, additional rent per active private/SOHO unit 20%, and percentage of net revenue from active commercial and open-access units 20%.",
        "source_ref": "official_api#lots/LOT-0001/awardCriteria"
      }
    ],
    "estimated_value": {
      "basis": "Aggregate estimated value stated at notice level; lot estimates sum to EUR 80,353,038, a EUR 1 discrepancy. VAT basis unspecified; estimated value, not award.",
      "amount": 80353039,
      "currency": "EUR",
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      "localized_basis": {
        "de": "80,353,039 EUR geschätzter Gesamtwert der Bekanntmachung; Loswerte zusammen 80,353,038 EUR, Abweichung 1 EUR. MwSt.-Basis nicht angegeben; kein Zuschlagswert.",
        "en": "EUR 80,353,039 estimated value stated for the notice; lot estimates total EUR 80,353,038, a EUR 1 difference. VAT treatment is not stated; this is not an award amount.",
        "fr": "80,353,039 EUR de valeur estimée globale ; les estimations par lot totalisent 80,353,038 EUR, écart de 1 EUR. Base TVA non précisée ; il ne s’agit pas d’un montant attribué."
      }
    }
  },
  "award": null,
  "contractPeriod": "249 months. The notice states an initial term through 30 November 2041 and two optional three-year extensions up to 30 November 2047.",
  "noticeText": {
    "text": "Bekanntmachungskennung: 97f4debd-e058-444f-959d-05a52672ed00\n\nVeröffentlichung: 2026-10-02T02:08:47.890081Z\n\nInterne Kennung: 00827/24 – OAK Cluster Nord\n\nTitel: Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Cluster Nord\n\nBeschreibung: Die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises errichten eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises. Hierzu wurden Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises hergestellt. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nAuftragsart: services\n\nVerfahren: neg-w-call (Rechtsgrundlage: konzvgv)\n\nGeschätzter Gesamtwert: 80353039 EUR (der Veröffentlichungsdatensatz weist zusätzlich losbezogene geschätzte Werte aus).\n\nElektronische Teilnahmeanträge bis: 2026-11-02T11:00:00+01:00\nEinreichung: elektronisch verpflichtend über die Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/97f4debd-e058-444f-959d-05a52672ed00; Sprache: Deutsch; elektronische Signatur: nicht gefordert. Nebenangebote und mehrere Angebote: nicht zulässig.\n\n\nLos 1 Abtsgmünd GFP 1.0 (LOT-0001)\nLosbeschreibung:\nFür die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022\n\nsowie nach der\n\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert.\n\nDer vorläufige Förderbescheid des Bundes sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\nLos 1 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21949\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/238-819102639\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie.\n\nDer Vertrag für Los 1 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 859 Gebäudeanschlusspunkte mit 874 Nutzungseinheiten\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 945 Gebäudeanschlusspunkte mit 960 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 473 Gebäudeanschlusspunkte\n\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.\nGeschätzter Loswert: 8807823.00 EUR\nLaufzeitdauer: 249.0 MONTH\nFrist: 2026-11-02T11:00:00+01:00\nNachforderung unvollständiger Teilnahmeantragsunterlagen:\nDer Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV entsprechend). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden gebeten, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.\nAuswahlkriterien:\n\nslc-stand-ins:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder – bei niedrigerer Deckung – eine Erklärung des Versicherers vorlegen, dass die Deckung im Auftragsfall auf die geforderten Summen erhöht wird. Nachweis: Versicherungsschein oder Bestätigung des Versicherers (nicht älter als zwölf Monate) bzw. Erklärung des Versicherers zur Erhöhung.\nBei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. die vorgenannte Erklärung des Versicherers vorlegt; die Versicherung muss die Leistungen aller Mitglieder abdecken.\n\n\nslc-stand-to-spec:\nDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 25 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:[AZ5.1]\nLos 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 880.000 Euro netto\nLos 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 360.000 Euro netto\nLos 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 6.800.000 Euro netto[AZ6.1]\nBei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.\n\n\nslc-abil-ref-services:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.\n\nslc-suit-reg-trade:\nAktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht\n\nslc-abil-staff-yrly-avg-mp:\nAngabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung)\n\nZuschlagskriterium:\nNetzpacht (Fixpacht 60 %, Zusatzpacht 40 %); Gewichtung gesamt 100, im Einzelnen:\n1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60\n2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20\n2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20\n\n\n\nLos 2 Adelmannsfelden GFP 1.0 (LOT-0002)\nLosbeschreibung:\nFür die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021\n\nsowie nach der\n\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert.\n\nDer Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in abschließender Höhe nebst vorläufigem Bescheid und Änderungsbescheiden sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\nLos 2 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21218\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/77\n\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie.\n\nDer Vertrag für Los 2 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 257 Gebäudeanschlusspunkte mit 361 Nutzungseinheiten\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 283 Gebäudeanschlusspunkte mit 387 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 142 Gebäudeanschlusspunkte\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.\nGeschätzter Loswert: 3550654.00 EUR\nLaufzeitdauer: 249.0 MONTH\nFrist: 2026-11-02T11:00:00+01:00\nNachforderung unvollständiger Teilnahmeantragsunterlagen:\nDer Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV entsprechend). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden gebeten, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.\nAuswahlkriterien:\n\nslc-stand-ins:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder – bei niedrigerer Deckung – eine Erklärung des Versicherers vorlegen, dass die Deckung im Auftragsfall auf die geforderten Summen erhöht wird. Nachweis: Versicherungsschein oder Bestätigung des Versicherers (nicht älter als zwölf Monate) bzw. Erklärung des Versicherers zur Erhöhung.\nBei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. die vorgenannte Erklärung des Versicherers vorlegt; die Versicherung muss die Leistungen aller Mitglieder abdecken.\n\n\nslc-stand-to-spec:\nDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 25 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:[AZ5.1]\nLos 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 880.000 Euro netto\nLos 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 360.000 Euro netto\nLos 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 6.800.000 Euro netto[AZ6.1]\nBei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.\n\n\nslc-abil-ref-services:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.\n\nslc-suit-reg-trade:\nAktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht\n\nslc-abil-staff-yrly-avg-mp:\nAngabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung)\n\nZuschlagskriterium:\nNetzpacht (Fixpacht 60 %, Zusatzpacht 40 %); Gewichtung gesamt 100, im Einzelnen:\n1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60\n2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20\n2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20\n\n\n\nLos 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0 (LOT-0003)\nLosbeschreibung:\nFür die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) i. V. m. der Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020\nsowie nach der\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert.\n\nDer vorläufige Förderbescheid des Bundes nebst Änderungsbescheiden sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\n\nLos 3 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-23 03BW20178\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.6/30\n\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0.\n\nDer Vertrag für Los 3 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: Die Anzahl der Gebäudeanschlusspunkte und der Nutzungseinheiten ist in Überarbeitung\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 5.701 Gebäudeanschlusspunkte mit 7.411 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.255 Gebäudeanschlusspunkte\n\nGehen im Rahmen eines nachträglichen Markterkundungsverfahrens (Nr. 5.7 Gigabit-Richtlinie 2.0) berücksichtigungsfähige Meldungen ein, darf die eigenwirtschaftliche Erschließung der betroffenen Adressen unter Nutzung des geförderten Netzes frühestens zwei Jahre nach dessen Inbetriebnahme erfolgen (Nebenbestimmungen Nr. 3.1 und 3.2 des Änderungsbescheids vom 13.11.2025).\n\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.\nGeschätzter Loswert: 67994561.00 EUR\nLaufzeitdauer: 249.0 MONTH\nFrist: 2026-11-02T11:00:00+01:00\nNachforderung unvollständiger Teilnahmeantragsunterlagen:\n\nDer Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV entsprechend). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden gebeten, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.\nAuswahlkriterien:\n\nslc-stand-ins:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder – bei niedrigerer Deckung – eine Erklärung des Versicherers vorlegen, dass die Deckung im Auftragsfall auf die geforderten Summen erhöht wird. Nachweis: Versicherungsschein oder Bestätigung des Versicherers (nicht älter als zwölf Monate) bzw. Erklärung des Versicherers zur Erhöhung.\nBei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. die vorgenannte Erklärung des Versicherers vorlegt; die Versicherung muss die Leistungen aller Mitglieder abdecken.\n\n\nslc-stand-to-spec:\nDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 25 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:[AZ5.1]\nLos 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 880.000 Euro netto\nLos 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 360.000 Euro netto\nLos 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 6.800.000 Euro netto[AZ6.1]\nBei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.\n\n\nslc-abil-ref-services:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.\n\nslc-suit-reg-trade:\nAktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht\n\nslc-abil-staff-yrly-avg-mp:\nAngabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung)\n\nZuschlagskriterium:\nNetzpacht (Fixpacht 60 %, Zusatzpacht 40 %); Gewichtung gesamt 100, im Einzelnen:\n1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60\n2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20\n2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20\n\n\nLaufzeit und Rahmenvereinbarung:\nVorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise.\n\nLose und Eignung: Bewerbungen sind für ein, mehrere oder alle drei Lose möglich; es können sämtliche Lose an einen Bieter vergeben werden, eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Eignung wird im Teilnahmewettbewerb losbezogen anhand der für das jeweilige Los festgelegten Mindestanforderungen geprüft.\n\nBewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Berufsausübung sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Die Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können von der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden; Umsätze der Mitglieder werden addiert, Referenzen der Mitglieder werden zusammengerechnet, die Haftpflichtversicherung genügt bei einem Mitglied oder bei der Gemeinschaft. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.\n\nIst der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben.\nBewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Bei Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften Bewerber und eignungsleihendes Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV entsprechend); bei Eignungsleihe hinsichtlich beruflicher Erfahrung muss das andere Unternehmen die Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, selbst erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV entsprechend).\n\nAlternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen:\na) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)\nb) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.\n\nDas Projekt wird nach den vorab bzw. in den Ausschreibungsunterlagen genannten Programmen gefördert. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass Teilnahmeanträge und Angebote, die den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, vom Verfahren ausgeschlossen werden. Ferner hat der Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben in den Zuwendungsbescheiden sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; das Verhalten etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet.\n\nIm Einzelnen gelten neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich der zugehörigen Leitfäden insbesondere die Vorgaben der folgenden Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter\nBundesförderung: [URL to funding/annex material omitted]\nbzw. unter\nLandesförderung: [URL to funding/annex material omitted]\nzum Download und zur Einsicht bereitstehen.\nDie Zuwendungsbescheide sind mit Anlagen zudem Bestandteil der Vergabeunterlagen (Anlage Zuwendungsbescheide).\n\nRahmenvereinbarung: Die Netzbetriebs- und Pachtverträge werden im Sinne einer Rahmenvereinbarung geschlossen. Mindest- und Höchstmengen je Los (Gebäudeanschlusspunkte): Los 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 473 / 945; Los 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 142 / 283; Los 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 2.255 / 5.701 (Einzelheiten: Anlage Aufgabenbeschreibung und Anlage Kundenpotenzial).\n\nLaufzeit: Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande; der Vertragsbeginn steht unter den aufschiebenden Bedingungen des § 15.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die Erstlaufzeit endet am 30.11.2041. Die Vertragslaufzeit beinhaltet eine Verlängerungsoption von 2x je 3 Jahre (längstens bis 30.11.2047); die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 36 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.\n\nVeröffentlichung: Die Ausschreibung wird zusätzlich auf der Online-Plattform des Projektträgers unter [URL to funding/annex material omitted] veröffentlicht (§ 5 Abs. 2 Gigabit-Rahmenregelung).\n\n\n\nKommunikation:\nVorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise.\n\nLose und Eignung: Bewerbungen sind für ein, mehrere oder alle drei Lose möglich; es können sämtliche Lose an einen Bieter vergeben werden, eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Eignung wird im Teilnahmewettbewerb losbezogen anhand der für das jeweilige Los festgelegten Mindestanforderungen geprüft.\n\nBewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Berufsausübung sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Die Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können von der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden; Umsätze der Mitglieder werden addiert, Referenzen der Mitglieder werden zusammengerechnet, die Haftpflichtversicherung genügt bei einem Mitglied oder bei der Gemeinschaft. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.\n\nIst der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben.\nBewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Bei Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften Bewerber und eignungsleihendes Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV entsprechend); bei Eignungsleihe hinsichtlich beruflicher Erfahrung muss das andere Unternehmen die Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, selbst erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV entsprechend).\n\nAlternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. 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Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass Teilnahmeanträge und Angebote, die den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, vom Verfahren ausgeschlossen werden. Ferner hat der Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben in den Zuwendungsbescheiden sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; das Verhalten etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet.\n\nIm Einzelnen gelten neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich der zugehörigen Leitfäden insbesondere die Vorgaben der folgenden Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter\nBundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/\nbzw. unter\nLandesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w\nzum Download und zur Einsicht bereitstehen.\nDie Zuwendungsbescheide sind mit Anlagen zudem Bestandteil der Vergabeunterlagen (Anlage Zuwendungsbescheide).\n\nRahmenvereinbarung: Die Netzbetriebs- und Pachtverträge werden im Sinne einer Rahmenvereinbarung geschlossen. Mindest- und Höchstmengen je Los (Gebäudeanschlusspunkte): Los 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 473 / 945; Los 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 142 / 283; Los 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 2.255 / 5.701 (Einzelheiten: Anlage Aufgabenbeschreibung und Anlage Kundenpotenzial).\n\nLaufzeit: Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande; der Vertragsbeginn steht unter den aufschiebenden Bedingungen des § 15.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. 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# Operation of the BIT AöR gigabit network in grey-spot areas

The notice covers operation of the BIT AöR gigabit network in designated “grey spots” across 11 lots. The lots name Balgheim, Bärenthal, Fridingen an der Donau, Geisingen, Immendingen, Kolbingen, Königsheim (two lots, GFP 1.0 and GFP 2.0), Neuhausen ob Eck, Renquishausen and Spaichingen. Each lot has a 216-month term, and price is weighted at 100%. The retrieved notice gives no submission deadline or monetary estimate. Technical service levels, network details and operating obligations are in procurement documents, which were not read.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
- Submission deadline: Not available (unavailable)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
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