# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/tenders?categories=childcare-training

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title: "Training courses for child day-care providers in Hildesheim"
canonical: "https://zephior.com/tenders/c6d32656-5bfc-4fcd-beef-598ad4442635/training-courses-for-child-day-care-providers-in-hildesheim"
last-updated: 2026-10-12T23:25:23.598806+00:00
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# Training courses for child day-care providers in Hildesheim

Landkreis Hildesheim is tendering a 36-month training programme for child day-care providers. The services include general professional development, QHB combined qualification courses and an additional inclusion qualification. The notice requires the provider to meet Lower Saxony childcare law and funding requirements, hold the state quality seal for early-childhood qualification programmes, and deliver further training in child day-care under the QHB. Electronic offers in German are due 10 November 2026 at 11:00 CET and must remain valid for 31 days. The public notice does not state an estimated monetary value or reproduce course-by-course specifications.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Landkreis Hildesheim
- Submission deadline: 2026-11-10T11:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/693585-2026
- Source checked: 2026-10-12T23:22:16.553596Z

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    "text": "693585-2026 - Wettbewerb\n   Deutschland – Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste – Vergabe von Kursen für die\n   Kindertagespflege\n   OJ S 195/2026 08/10/2026\n   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n   Dienstleistungen\n\n   1. Beschaffer\n\n      1.1. Beschaffer\n           Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim\n           E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de\n           Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft\n           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung\n\n   2. Verfahren\n\n      2.1. Verfahren\n           Titel: Vergabe von Kursen für die Kindertagespflege\n           Beschreibung: ergabe eines Fortbildungsprogramms, QHB Komibi Kurse sowie eines\n           Zusatzqualifikationskurs Inklusion für Kindertagespflege für den Landkreis Hildesheim\n           Kennung des Verfahrens: 448bebf2-37cd-4f9e-ba4d-b212f1645767\n           Interne Kennung: 2026-189\n           Verfahrensart: Offenes Verfahren\n           Das Verfahren wird beschleunigt: nein\n\n     2.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Dienstleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 80410000 Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste\n\n     2.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3\n            Stadt: Hildesheim\n            Postleitzahl: 31134\n            Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)\n            Land: Deutschland\n\n     2.1.4. Allgemeine Informationen\n            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YHADY6JC8KJP# Anfragen zum\n            Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 02.11.2026. Wichtiger Hinweis:\n            Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform\n            einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot\n            keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.\n            Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend\n            an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich\n            die Vergabestelle\n            Rechtsgrundlage:\n            Richtlinie 2014/24/EU\n            vgv -\n\n     2.1.6. Ausschlussgründe\n            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung\n            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig\n            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über\n            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129\n            des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs\n            (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).\n            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:\n            Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine\n            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt\n            worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer\n            Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische\n            Vereinigungen im Ausland).\n            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig\n            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über\n            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c\n            des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen\n            Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass\n            diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden\n            sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des\n            Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).\n            Betrug: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen\n            eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt\n            worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit\n            sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,\n            die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,\n            Korruption: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das\n            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten\n            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs\n            (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des\n            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des\n            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des\n            Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des\n            Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a\n            des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des\n            Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer\n            Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)\n            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss, wenn Unternehmen\n            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes\n            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den\n            §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,\n            Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter\n            Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).\n            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber\n            schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an\n            einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung\n            von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und\n\n              dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung\n              festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die\n              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.\n              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:\n              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das\n              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur\n              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder\n              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen\n              Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1\n              nachweisen können.\n              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der\n              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche\n              Verpflichtungen verstoßen hat\n              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das\n              Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende\n              sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das\n              Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche\n              Verpflichtungen verstoßen hat\n              Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig\n              ist\n              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen befindet\n              sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB\n              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen\n              seine Tätigkeit eingestellt hat.\n              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:\n              Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des\n              Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder\n              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden\n              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit\n              eingestellt hat.\n              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung\n              begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach §\n              124 Abs. 1 Nr. 3 GWB\n              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der\n              Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen\n              Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,\n              Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.\n              Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB\n              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss nach §\n              124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,\n              der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen\n              Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch\n              andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.\n              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss\n              nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das\n              Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese\n              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt\n              werden kann.\n\n              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss\n              nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung\n              eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd\n              mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu\n              einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.\n              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher\n              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der Öffentliche\n              Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen\n              Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,\n              Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.\n              Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9\n\n   5. Los\n\n      5.1. Los: LOT-0001\n           Titel: Vergabe von Kursen für die Kindertagespflege\n           Beschreibung: Der Landkreis Hildesheim hat Kindertagespflegepersonen, welche im\n           gesamten Kreisgebiet, neben den Kindertagesstätten, die Aufgabe der Kindertagesbetreuung\n           übernehmen. Es liegt ein großes Interesse darauf, diese Kindertagespflegepersonen\n           entsprechend zu schulen und weiterzubilden, um eine angemessen hohe Betreuungsqualität\n           herzustellen. Daher ist vorgesehen, ein allgemeines Fortbildungsprogramm für die\n           Kindertagespflegepersonen zur Verfügung zu stellen, sowie die Qualifizierungskurse nach\n           QHB anzubieten. Darüber hinaus soll eine Zusatzqualifizierung für Inklusion angeboten\n           werden, um den steigenden Inklusionsbedarf auch über die Kindertagespflege mit abdecken\n           zu können. Die Detailbeschreiben sind dem jeweiligen Leistungsverzeichnis zu entnehmen.\n           Interne Kennung: 2026-189\n\n     5.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Dienstleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 80410000 Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste\n\n     5.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3\n            Stadt: Hildesheim\n            Postleitzahl: 31134\n            Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)\n            Land: Deutschland\n\n     5.1.3. Geschätzte Dauer\n            Laufzeit: 36 Monate\n\n     5.1.6. Allgemeine Informationen\n            Vorbehaltene Teilnahme:\n            Teilnahme ist nicht vorbehalten.\n            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten\n            Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich\n            Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\n            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja\n            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja\n            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#\n\n     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe\n\n              Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung\n\n     5.1.9. Eignungskriterien\n            Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung\n            Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz\n            Beschreibung des Eignungskriteriums: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung (Mit dem\n            Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):\n\n              Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung (Mit dem\n              Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):\n\n              Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung (Mit dem\n              Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Qualifizierung muss den gesetzlichen\n              Anforderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und\n              Kindertagespflege (NKiTaG) entsprechen und die Voraussetzungen für eine Förderung gemäß\n              § 35 Abs. 5 und 6 NKiTaG erfüllen. Der Bildungsträger muss das Gütesiegel des Landes\n              Niedersachsen für Qualifizierungsmaßnahmen Frühkindliche Bildung besitzen und als\n              Bildungsträger Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Kindertagespflege nach dem QHB\n              durchführen.\n\n   5.1.11. Auftragsunterlagen\n           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch\n           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)\n           Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\n           Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice\n           /CXS0YHADY6JC8KJP/documents\n           Ad-hoc-Kommunikationskanal:\n           URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHADY6JC8KJP\n\n   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe\n           Bedingungen für die Einreichung:\n           Elektronische Einreichung: Erforderlich\n           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice\n           /CXS0YHADY6JC8KJP\n           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch\n           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig\n           Varianten: Nicht zulässig\n           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig\n           Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - ZVB Nds 2020\n           Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,\n           Westeuropäische Sommerzeit\n           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage\n           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\n           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf\n           nachgereicht werden.\n           Zusätzliche Informationen: keine\n           Auftragsbedingungen:\n           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte\n           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein\n\n              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Qualifizierung muss den gesetzlichen\n              Anforderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und\n              Kindertagespflege (NKiTaG) entsprechen und die Voraussetzungen für eine Förderung gemäß\n              § 35 Abs. 5 und 6 NKiTaG erfüllen. Der Bildungsträger muss das Gütesiegel des Landes\n              Niedersachsen für Qualifizierungsmaßnahmen Frühkindliche Bildung besitzen und als\n              Bildungsträger Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Kindertagespflege nach dem QHB\n              durchführen.\n              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig\n              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein\n              Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein\n\n   5.1.15. Techniken\n           Rahmenvereinbarung:\n           Keine Rahmenvereinbarung\n           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:\n           Kein dynamisches Beschaffungssystem\n\n   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\n           Schlichtungsstelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung\n           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,\n           Verkehr und Bauen\n           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 160 Gesetz gegen\n           Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur\n           auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten\n           Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und\n           gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;\n           der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen\n           Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis\n           zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur\n           Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen\n           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis\n           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber\n           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,\n           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\n           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis\n           Hildesheim\n           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Hildesheim\n\n   8. Organisationen\n\n      8.1. ORG-0001\n           Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim\n           Registrierungsnummer: 03254-0-60\n           Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3\n           Stadt: Hildesheim\n           Postleitzahl: 31134\n           Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)\n           Land: Deutschland\n           Kontaktperson: 103 - Hauptamt\n           E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de\n\n              Telefon: +49 51213091251\n              Internetadresse: https://www.landkreishildesheim.de/\n              Rollen dieser Organisation:\n              Beschaffer\n              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n\n      8.1. ORG-0002\n           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,\n           Verkehr und Bauen\n           Registrierungsnummer: t:04131153308\n           Postanschrift: Auf der Hude 2\n           Stadt: Lüneburg\n           Postleitzahl: 21339\n           Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de\n           Telefon: +49 4131151334\n           Fax: +49 4131152943\n           Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de\n           Rollen dieser Organisation:\n           Überprüfungsstelle\n\n      8.1. ORG-0003\n           Offizielle Bezeichnung: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung\n           Registrierungsnummer: keine Angabe\n           Postanschrift: Friedrichswall 1\n           Stadt: Hannover\n           Postleitzahl: 30159\n           Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de\n           Telefon: +49 5111207807\n           Fax: +49 5111205770\n           Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de\n           Rollen dieser Organisation:\n           Schlichtungsstelle\n\n      8.1. ORG-0004\n           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des\n           Beschaffungsamts des BMI)\n           Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83\n           Stadt: Bonn\n           Postleitzahl: 53119\n           Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de\n           Telefon: +49228996100\n           Rollen dieser Organisation:\n           TED eSender\n\n   Informationen zur Bekanntmachung\n\n              Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2958cbcc-e3b9-436c-ad4c-63aa1eb02db7 - 01\n              Formulartyp: Wettbewerb\n              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n              Unterart der Bekanntmachung: 16\n              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2026 08:08:16 (UTC+02:00)\n              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\n              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch\n              Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 693585-2026\n              ABl. S – Nummer der Ausgabe: 195/2026\n              Datum der Veröffentlichung: 08/10/2026",
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