# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/tenders?categories=aviation-weather-station-support

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title: "Station services at the DWD Frankfurt Airport weather station"
canonical: "https://zephior.com/tenders/0fcd6e6e-e24c-4aeb-bc54-7d6bfe78dadd/dwd-frankfurt-airport-weather-station-support"
last-updated: 2026-10-14T20:41:27.540328+00:00
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# Station services at the DWD Frankfurt Airport weather station

The German Weather Service (DWD) seeks station support services at its Frankfurt Airport weather station and measuring field under an open VgV procedure. The notice defines one service lot, CPV 71356300, with an estimated term from 1 October 2027 to 30 September 2033. The offer deadline is 2 November 2026 at 23:59 in the official portal, which gives no time zone; the available notice information separately stores 22:59 UTC, so the relationship is not assumed. Electronic submission in German is required. Requirements include comparable recent experience, EUR 10 million liability cover for personal injury and other damage, technical resources, and airport security checks and access passes for assigned staff. The accessible notice does not state an estimated value or award criteria.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Deutscher Wetterdienst
- Submission deadline: 2026-11-02 (date)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/136488ad-9960-4c3d-bef4-deeb54a3eaa2
- Source checked: 2026-10-14T20:38:21.542478Z

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        "The tender requires proof of business liability insurance of at least EUR 10 million for personal injury and EUR 10 million for other damage; a bidder may state that it holds the cover or will obtain it if awarded.",
        "The notice requests professional-register information, any relevant prequalification or official-register entry, and details of equipment, devices and technical resources.",
        "Personnel need a reliability/background check under §7 LuftSiG and airport access authorization for the DWD weather station and measuring field. The contractor must arrange required training and permits, provide tools and vehicles, and bear the associated costs."
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    "text": "Ausschreibungsdetails\n1\nBeschaffer\n1.1\nOffizielle Bezeichnung\n:\nDeutscher Wetterdienst\nArt des öffentlichen Auftraggebers\n:\nObere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB\nHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers\n:\nAllgemeine öffentliche Verwaltung\n2\nVerfahren\n2.1\nTitel\n:\nStationsbetreuung an der Flugwetterwarte Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes (DWD)\nBeschreibung\n:\nStationsbetreuung an der Flugwetterwarte Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung\nKennung des Verfahrens\n:\nc9692140-a460-4f83-8127-4b12e14f90c3\nInterne Kennung\n:\nOV-63921-26-CHR\nVerfahrensart\n:\nOffenes Verfahren\nBeschleunigtes Verfahren\n:\nnein\n2.1.1\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nDienstleistungen\nHauptklassifizierungscode\n(\ncpv\n):\n71356300\nTechnische Unterstützung\n2.1.2\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nFlughafen Frankfurt\nOrt\n:\nFrankfurt am Main\nPostleitzahl\n:\n60549\nNUTS-3-Code\n:\nFrankfurt am Main, Kreisfreie Stadt\n(\nDE712\n)\nLand\n:\nDeutschland\n2.1.4\nAllgemeine Informationen\nRechtsgrundlage\n:\nRichtlinie 2014/24/EU\nvgv\n-\n2.1.6\nAusschlussgründe\nQuellen der Ausschlussgründe\n:\nBekanntmachung\nBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen:\n- § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),\n- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)\n- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)\n- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)\nBetrug oder Subventionsbetrug\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen:\n- § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden\n- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.\nBildung krimineller Vereinigungen\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.\nBildung terroristischer Vereinigungen\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist.\nEinstellung der beruflichen Tätigkeit\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.\nGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB\nvorliegen:\n- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.\n- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).\nInsolvenz\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.\nInteressenkonflikt\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.\nMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.\nMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.\nMit Insolvenz vergleichbares Verfahren\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.\nRein nationale Ausschlussgründe\n:\nWeiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden:\n-§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes\n-§ 98c des Aufenthaltsgesetzes\n-§ 19 des Mindestlohngesetzes\n-§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes\n-Verordnung (EU) 2022/576\nSchwere Verfehlung\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.\nTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder\ndas Unternehmen\na)\nversucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,\nb)\nversucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder\nc)\nfahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.\nVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\nVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\nVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\nVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn\ndas Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder\ndie öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.\nSatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.\nVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn\ndas Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder\ndie öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.\nSatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.\nWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.\nWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.\nZahlungsunfähigkeit\n:\nDie Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.\n5\nLos\n5.1\nInterne Referenz-ID Los\n:\nLOT-0000\nTitel\n:\nStationsbetreuung an der Flugwetterwarte Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes (DWD)\nBeschreibung\n:\nStationsbetreuung an der Flugwetterwarte Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung\nInterne Kennung\n:\nOV-63921-26-CHR - Frankfurt\n5.1.1\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nDienstleistungen\nHauptklassifizierungscode\n(\ncpv\n):\n71356300\nTechnische Unterstützung\n5.1.2\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nStartbbahn Nord\nOrt\n:\nFrankfurt am Main\nPostleitzahl\n:\n60549\nNUTS-3-Code\n:\nFrankfurt am Main, Kreisfreie Stadt\n(\nDE712\n)\nLand\n:\nDeutschland\nZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort\n:\n5.1.3\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/10/2027\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/09/2033\n5.1.6\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)\n:\nnein\n5.1.7\nStrategische Auftragsvergabe\nArt der strategischen Beschaffung\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9\nEignungskriterien\nQuellen der Auswahlkriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung\n:\n- Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.\n- Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus\nArtikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die\nPräqualifizierungsdatenbank)\n- Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung,\ndass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 10.000.000 € für Personen- und von mindestens 10.000.000 € für sonstige Schäden nachgewiesen wird.\nDer Bietende erklärt mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung/des Angebotes,\ndass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. der angegebenen Summen verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen.\n- Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu\nvergebenden Leistung vergleichbar sind.\nEs sollte mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die\nLeistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden.\nEs reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für\nöffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.\n- Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres\nSitzes oder Wohnsitzes\nKriterium\n:\nMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität\nBeschreibung\n:\n- Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zur Erfüllung der geforderten Anforderungen.\n5.1.11\nAuftragsunterlagen\nVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen\n:\nDeutsch\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=893489\n5.1.12\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nVerfahrensbedingungen\n:\nSicherheitsüberprüfung ist erforderlich\nBeschreibung\n:\ngem. Leistungsbeschreibung 1.3 und Vertragsvorlage §8:\nLeistungsbeschreibung 1.3:\nEine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) des einzusetzenden Personals ist zwingend erforderlich. Erst nach dieser Überprüfung\nkann ein Flughafenausweis, Fahrausweise etc. beantragt werden.\nAlle Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen die Zugangsberechtigungen für den Bereich des Flughafens besitzen, in denen der DWD die Wetterstation und das\nMessfeld betreibt.\nAlle Schulungen und administrativen Tätigkeiten zur Erwirkung des erforderlichen Flughafenausweises müssen durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers\nselbstständig durchgeführt werden.\nEine Handwerkerbescheinigung zur Mitnahme von Werkzeugen ist vom Auftragnehmer für seine Mitarbeiter ebenfalls selbständig zu erwirken.\nDer Auftragnehmer muss eigenes Werkzeug und Fahrzeuge vorhalten und die erforderlichen Genehmigungen, auf eigene Kosten, für die Arbeiten auf dem\nFlughafengelände (z. B. kennzeichengebundene Zugangsgenehmigungen) selbständig erwerben und aufrechterhalten.\nFahrten im Sicherheitsbereichs des jeweiligen Flughafens mit einem privaten Kfz bzw. Dienst-Kfz zur Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen\nTätigkeiten sind nur bedingt gestattet. Die Sicherheitsvorschriften des Flughafenbetreibers sind im Vorfeld zu eruieren und zu beachten. Das Befahren des\nSicherheitsbereichs kann weitere Kosten aufgrund des Zugriffs auf die Infrastruktur des Flughafens (z. B. FollowMe) nach sich ziehen.\nVertragsvorlage §8:\n§ 8 Zugangsberechtigung für das Personal / Kostenerstattung bei fehlender Zugangs-berechtigung\n(1) Alle für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden des Auftragnehmers müssen die Zugangs-berechtigungen für den Bereich des Flughafens besitzen, in denen der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt.\n(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unverzüglich nach Zuschlagserteilung die zwingend erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) für das für den Einsatz vorgesehene Personal durchführen zu lassen und im direkten Anschluss die entsprechenden Zugangsberechtigungen für den Bereich des Flughafens, in dem der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt, selbstständig zu beantragen und aufrechtzuerhalten.\nDie erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung ist eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung eines Flughafenausweises, Fahrausweises etc..\nIm Übrigen wird auf Punkt 1.3 der Leistungsbeschreibung sowie das Stationsbasisinformationsblatt verwiesen. Weitere Einzelheiten sind diesen Dokumenten zu entnehmen.\n(3) Der Auftragnehmer trägt die Kosten für die erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie die Erlangung der Zugangsberechtigungen gemäß § 8 Absatz 2.\n(4) Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die fachliche Ansprechperson des Auftraggebers über die Einleitung sowie den Fortgang der Maßnahmen bzw. Folgemaßnahmen gemäß § 8 Absatz 2 unverzüglich zu unterrichten und entsprechende Nachweise zu erbringen.\n(5) Steht dem Auftragnehmer zu Beginn der Leistungspflicht nach § 2 Absatz 1 kein Personal mit Zugangsberechtigung für den Bereich des Flughafens, in dem der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt, zur Verfügung, sind die hierdurch dem Auftraggeber entstehenden Mehrkosten (z.B. für eine Ersatzvornahme) durch den Auftragnehmer zu tragen.\n(6) Die Pflicht zur Übernahme der Mehrkosten durch den Auftragnehmer nach § 8 Absatz 5 entsteht nicht, wenn die erforderlichen Maßnahmen gemäß § 8 Absatz 2 zwar rechtzeitig mit der erforderlichen Sorgfalt eingeleitet wurden, der Abschluss des Verfahrens sich jedoch aufgrund von nicht vorhersehbaren Gründen bzw. Ereignissen verzögert, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=893489\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nNebenangebote\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/11/2026\n23:59\nFrist, bis zu der das Angebot gültig sein muss\n:\n332\nTag\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nDie Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.\nZusätzliche Informationen\n:\nDer öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,\nnachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.\nUnterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nDatum des Eröffnungstermins\n03/11/2026\n08:00\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nUnternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).\nVerstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).\nTeilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).\nBietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.\nEin Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:\nBundeskartellamt\nVergabekammer des Bundes\nKaiser-Friedrich-Straße 16\n53113 Bonn\nTelefon: +49 (0)228 / 94 99-0\nFax: +49 (0)228 / 94 99-163\nE-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de\n8\nOrganisationen\n8.1\nORG-0001\nOffizielle Bezeichnung\n:\nDeutscher Wetterdienst\nIdentifikationsnummer\n:\n991-01769-82\nOrt\n:\nOffenbach am Main\nPostleitzahl\n:\n63067\nNUTS-3-Code\n:\nOffenbach am Main, Kreisfreie Stadt\n(\nDE713\n)\nLand\n:\nDeutschland\nE-Mail\n:\nbeschaffung@dwd.de\nTelefon\n:\n+496980620\nInternet-Adresse\n:\nhttps://www.dwd.de\nRollen dieser Organisation\n:\nBeschaffer\n8.1\nORG-0003\nOffizielle Bezeichnung\n:\nBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes\nIdentifikationsnummer\n:\nt:022894990\nPostanschrift\n:\nKaiser-Friedrich-Straße 16\nOrt\n:\nBonn\nPostleitzahl\n:\n53113\nNUTS-3-Code\n:\nBonn, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA22\n)\nLand\n:\nDeutschland\nE-Mail\n:\nvk@bundeskartellamt.bund.de\nTelefon\n:\n+4922894990\nRollen dieser Organisation\n:\nÜberprüfungsstelle\nInformationen zur Bekanntmachung\nKennung/Fassung der Bekanntmachung\n:\n136488ad-9960-4c3d-bef4-deeb54a3eaa2\n-\n01\nFormulartyp\n:\nWettbewerb\nArt der Bekanntmachung\n:\nAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nDatum der Übermittlung der Bekanntmachung\n:\n24/09/2026\n08:22\nSprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist\n:\nDeutsch\nAusschreibungsunterlagen einsehen\nPDF\nXML\nXVergabe GUID:\nc9692140-a460-4f83-8127-4b12e14f90c3\nLink zu dieser Bekanntmachung:\nhttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=893489&cookieCheck",
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