# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/tenders?buyer=stadt-husum

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title: "Bicycle leasing framework for Stadt Husum employees"
canonical: "https://zephior.com/tenders/376cdaf3-737b-4555-9cf8-35f6a5844dac/stadt-husum-bicycle-leasing-framework"
last-updated: 2026-10-23T03:23:13.152722+00:00
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# Bicycle leasing framework for Stadt Husum employees

Stadt Husum seeks a supplier for a framework agreement to lease bicycles for its more than 300 employees. The initial term is 36 months, with one possible 12-month extension. Offers are due by 20 November 2026 at 09:00 UTC+01:00.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Stadt Husum
- Submission deadline: 2026-11-20T09:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/727041-2026
- Source checked: 2026-10-23T03:19:57.915787Z

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Werden diesbezüglich keine Angaben gemacht oder keine Nachweise erbracht erfolgt die Bewertung mit 0 Punkten. Bieterfragen: Zusatzinformationen über die Vergabeunterlagen bzw. Mitteilungen über Unklarheiten in diesen Unterlagen können bis zum 11.11.2026 erbeten werden. Bis dahin gelten die Zusatzinformationen als rechtzeitig angefordert. Später eingereichte Bieterfragen führen nicht zu einer Verlängerung von Angebotsfristen. Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche \"Kommunikation\" elektronisch zu führen ist. Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht. Verwenden Sie für Ihr Angebot kein Papier mit aufgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Bedingungen (Änderung der Vertragsunterlagen führen zum Ausschluss). Die Registrierung bei DTVP ist für Bietende und Bewerbende kostenlos und unverbindlich. Einzelheiten finden Sie im Service & Support-Center unterwww.support.cosinex.de/unternehmen/Bitte beachten Sie bei der Registrierung, dass die hinterlegte E-Mail im laufenden Verfahren immer diejenige sein wird, die über das Tool \"Kommunikation\" kontaktiert wird. Diese E-Mail-Adresse ist daher mit Sorgfalt zu wählen, damit keine Benachrichtigungen \"verloren\" gehen, weil Mitarbeitende beispielsweise abwesend sind. Support für Unternehmen/Bietende/Bewerbende: Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang der Teilnahmeanträge beziehungsweise der Angebote ist der Zeitstempel des Vergabeportals. Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen; es wird auf die entsprechenden gesetzlichen/verordnungsrechtlichen Bestimmungen für dieses Ausschreibungsverfahren verwiesen. Unternehmen, Bewerbende beziehungsweise Bietende sind gehalten, die Teilnahmeanträge oder Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die Vergabeplattform (DTVP) einzureichen, um einen fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge zu gewährleisten. Die Empfehlung der Vergabestelle ist an dieser Stelle ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 24 Stunden. Sollte die Vergabeplattform (DTVP) nicht funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle unverzüglich per Email untervergabestelle@husum.dezu informieren. Der Plattformanbieter (DTVP) stellt zudem unterwww.support.cosinex.de/unternehmen/einen Support für die E-Vergabe zur Verfügung; dort ist auch ein entsprechendes Kontaktformular hinterlegt. Auszug Support unterhttps://support.cosinex.de/unternehmen/vom 03.09.2025 (Angabe ohne Gewähr): In dringenden Fällen stellen wir eine Hotline für Bieter bzw. Bewerber für Fragen zur Bedienung der Vergabemarktplätze zur Verfügung:https://support.cosinex.de/unternehmen/Service-Telefonnummer: 0900-3-243837 (Angabe ohne Gewähr) (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr\nRechtsgrundlage:\nRichtlinie 2014/24/EU\nvgv-\n2.1.6.\nAusschlussgründe\nQuellen der Ausschlussgründe:Bekanntmachung,Auftragsunterlagen\nVerstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:\nBeteiligung an einer kriminellen Vereinigung:\nTerroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:\nGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:\nBetrug:\nKorruption:\nKinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:\nVerstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:\nVerstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:\nVerstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:\nVerstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:\nVerstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:\nZahlungsunfähigkeit:\nVerwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:\nEinstellung der gewerblichen Tätigkeit:\nDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:\nSchwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:\nVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:\nInteressenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:\nDirekte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:\nVorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:\nTäuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:\n5.Los\n5.1.\nLos:LOT-0001\nTitel:Abschluss einer Rahmenvereinbarung - Rahmenvereinbarung Dienstradleasing\nBeschreibung:Die Stadt Husum beabsichtigt einen Rahmenvertrag über das Leasing von verschiedenen Fahrrädern möglichst vieler Hersteller für die Beschäftigten der Stadt Husum abzuschließen. Da die öffentliche Hand beim Klimaschutz eine allgemeine Vorbildfunktion hat, soll durch den abzuschließenden Rahmenvertrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beigetragen werden. Die Stadt Husum möchte daher seinen über 300 Beschäftigten ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Radleasing anbieten, um ihrer Vorbildfunktion beim Klimaschutz und der Luftreinhaltung weiter auszubauen. Grundlage ist der \"Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing)\" vom 01.03.2021 und § 19 Abs. 2 SHBesG. Darüber hinaus sind die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Erbringung der Leistung einzuhalten. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.\nInterne Kennung:2026/046\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags:Lieferleistungen\nHaupteinstufung(cpv):34430000Fahrräder\nZusätzliche Einstufung(cpv):34422000Fahrräder mit Hilfsmotor,66114000Finanzierungs-Leasing\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt:25813 Husum\nLand, Gliederung (NUTS):Nordfriesland(DEF07)\nLand:Deutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nLaufzeit:36Monate\n5.1.4.\nVerlängerung\nMaximale Verlängerungen:1\nWeitere Informationen zur Verlängerung:Verlängerung um weitere 12 Monate (1 Jahr)\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nEs handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge\nBeschreibung:Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird voraussichtlich eine Ausschreibung für einen Anschlussvertrag erfolgen.\nVorbehaltene Teilnahme:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:ja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:nein\nZusätzliche Informationen:Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien:Auftragsunterlagen\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:Deutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:11/11/202623:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen:https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHPDYHR51PPG/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal:\nURL:https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHPDYHR51PPG\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung:\nElektronische Einreichung:Erforderlich\nAdresse für die Einreichung:https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHPDYHR51PPG\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch\nElektronischer Katalog:Nicht zulässig\nVarianten:Nicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen:Nicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote:20/11/202609:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss:60Tage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen:Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Für eine zügige Prüfung der Angebote wird darum gebeten, alle unter den Punkten 14 und 15 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Unterlagen sowie die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Unterlagen vorzulegen bzw. den entsprechenden Nachweis mit dem Angebot abzugeben.\nAuftragsbedingungen:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Nein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags:Bitte beachten Sie die Angaben im Dokument 2026_046 Angebotsblatt Fahrradleasing.\nElektronische Rechnungsstellung:Zulässig\nAufträge werden elektronisch erteilt:nein\nZahlungen werden elektronisch geleistet:ja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung:\nRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb\nHöchstzahl der Teilnehmer:1\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nSchlichtungsstelle:Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus\nÜberprüfungsstelle:Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus\nInformationen über die Überprüfungsfristen:Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Absatz § GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) geregelt; dort heißt es: \"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\"\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:Stadt Husum\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Husum\n8.Organisationen\n8.1.\nORG-0001\nOffizielle Bezeichnung:Stadt Husum\nRegistrierungsnummer:01054056-0000-95\nPostanschrift:Zingel 10\nStadt:Husum\nPostleitzahl:25813\nLand, Gliederung (NUTS):Nordfriesland(DEF07)\nLand:Deutschland\nE-Mail:vergabestelle@husum.de\nTelefon:+49 48416666105\nFax:+49 48416666010\nInternetadresse:https://www.husum.org/\nRollen dieser Organisation:\nBeschaffer\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n8.1.\nORG-0002\nOffizielle Bezeichnung:Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus\nRegistrierungsnummer:keine Angaben\nPostanschrift:Düsternbrooker Weg 94\nStadt:Kiel\nPostleitzahl:24105\nLand, Gliederung (NUTS):Kiel, Kreisfreie Stadt(DEF02)\nLand:Deutschland\nE-Mail:vergabekammer@wimi.landsh.de\nTelefon:+49 4319884542\nFax:+49 4319884702\nInternetadresse:https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer\nRollen dieser Organisation:\nÜberprüfungsstelle\nSchlichtungsstelle\n8.1.\nORG-0003\nOffizielle Bezeichnung:Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)\nRegistrierungsnummer:0204:994-DOEVD-83\nStadt:Bonn\nPostleitzahl:53119\nLand, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)\nLand:Deutschland\nE-Mail:noreply.esender_hub@bescha.bund.de\nTelefon:+49228996100\nRollen dieser Organisation:\nTED eSender\nInformationen zur Bekanntmachung\nKennung/Fassung der Bekanntmachung:6eebc1e9-dda7-4288-ad58-242ade7eb153-01\nFormulartyp:Wettbewerb\nArt der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nUnterart der Bekanntmachung:16\nDatum der Übermittlung der Bekanntmachung:20/10/202612:25:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nSprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist:Deutsch\nVeröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:727041-2026\nABl. S – Nummer der Ausgabe:204/2026\nDatum der Veröffentlichung:21/10/2026\n",
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# Street-lighting operations, maintenance and renewals in Husum

The City of Husum seeks a contract to operate and maintain its street-lighting system, manage faults, and renew lighting installations as a separately commissioned service. The fixed term is four years from 1 January 2027 through 31 December 2030. The contract may renew for a further four years unless either party gives written termination at least 12 months before the service period ends. The contractor must provide security equal to 5% of expected gross operation and maintenance costs for the fixed term. The current TED notice sets the submission deadline at 4 November 2026, 09:00 CET (UTC+01:00), nine hours later than the available notice information’s 00:00 CET on the same date. The notice states no estimated value or award criterion, and no award is recorded.

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title: "Husum street-lighting operation, maintenance and fault management"
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# Husum street-lighting operation, maintenance and fault management

The City of Husum seeks a contractor to operate and maintain its public street-lighting system, manage faults around the clock and carry out separately commissioned renewal works. The initial term is 1 January 2027 to 31 December 2030, with one possible four-year extension. The system comprises about 3,600 lighting points; the price schedule evaluates annual fees for 2,866 LED and 702 conventional lights. Bids are due 4 November 2026 at 09:00 CET.

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- Country: DE
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  ],
  "content": {
    "title": "Husum street-lighting operation, maintenance and fault management",
    "summary": "The City of Husum seeks a contractor to operate and maintain its public street-lighting system, manage faults around the clock and carry out separately commissioned renewal works. The initial term is 1 January 2027 to 31 December 2030, with one possible four-year extension. The system comprises about 3,600 lighting points; the price schedule evaluates annual fees for 2,866 LED and 702 conventional lights. Bids are due 4 November 2026 at 09:00 CET.",
    "key_facts": [
      {
        "label": "Buyer",
        "value": "Stadt Husum",
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      {
        "label": "Procedure",
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      },
      {
        "label": "Scope",
        "value": "Operation, maintenance and fault management for the City of Husum’s street-lighting system; renewal is commissioned separately.",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "label": "Scale",
        "value": "The contract refers to approximately 3,600 lighting points and around 70–80 switching stations. The price schedule lists 2,866 LED and 702 conventional lights as annual evaluation quantities.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "label": "Location",
        "value": "Husum, Nordfriesland, Germany; city area 25813 Husum.",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "label": "Submission deadline",
        "value": "4 November 2026 at 09:00 CET (UTC+01:00).",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "label": "Questions deadline",
        "value": "26 October 2026 at 23:59:59 CET (UTC+01:00).",
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      },
      {
        "label": "Bid validity",
        "value": "56 days; the offer form gives 30 December 2026 as the binding-period end.",
        "source_ref": "dtvp_631eu"
      },
      {
        "label": "Contract period",
        "value": "1 January 2027–31 December 2030, with one automatic four-year extension unless either party gives written notice 12 months before expiry; maximum end 31 December 2034.",
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      },
      {
        "label": "Award criterion",
        "value": "Price, based on the evaluated tender total.",
        "source_ref": "dtvp_631eu"
      },
      {
        "label": "Estimated total contract value",
        "value": "No estimated total contract value is stated in the published documents.",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "label": "Bid prices",
        "value": "The published price schedule contains no completed bidder prices; bidders enter their own prices.",
        "source_ref": "dtvp_price_sheet"
      },
      {
        "label": "Performance security",
        "value": "A primary-obligor suretyship (German: “selbstschuldnerische Bürgschaft”), under which the surety waives the defense requiring prior enforcement against the contractor. Security is 5% of expected gross operating and maintenance costs over the fixed four-year term, calculated from the contractor’s gross bid total. It is due within four weeks after award. After a four-year service period it may be reduced to 50% of its amount only if an auditable final account exists and all obligations for that period have been met; on a four-year extension, security is provided for the further four-year period. The issuer must be an authorized credit institution or credit/surety insurer in the EU, EEA or a WTO Government Procurement Agreement state.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "label": "Insurance",
        "value": "By the start of the term: at least EUR 2 million for personal injury and EUR 1 million for property and financial loss.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "label": "Service response",
        "value": "24/7 fault intake. Priority 1: attend within 120 minutes for danger, including pedestrian crossings; priority 2: repair within 24 hours for threatened lighting performance, especially three or more consecutive lights out; priority 3: within four working days. Temporary measures are due within those times, with full repair within four weeks.",
        "source_ref": "dtvp_spec"
      },
      {
        "label": "Penalties",
        "value": "For missed response times: EUR 100 for each started additional hour (priority 1) or started additional day (priorities 2 and 3); further damages remain possible.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "label": "Payment and price adjustment",
        "value": "Annual per-light-point fee invoiced quarterly on 15 March, 15 June, 15 September and 15 December. Price adjustment may first be requested after two years and then annually from 1 January, using equal 50% labor and 50% material index weights.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "label": "Maintenance cycles",
        "value": "Inspect each light point at least annually; inspect every mast mechanically every two years; clean each light once within a four-year period.",
        "source_ref": "dtvp_spec"
      },
      {
        "label": "Included cable faults",
        "value": "The annual operating fee includes three underground cable-fault repairs per year; unused cases carry forward.",
        "source_ref": "dtvp_spec"
      },
      {
        "label": "Records and reporting",
        "value": "The specification contains two different recording deadlines: clause 2 item 7 says all activities are to be entered within one week, while clause 6 says measures must be entered no later than 10 days after performance. The documents do not reconcile these clauses. Recording within one week would meet both stated periods; bidders may seek clarification through the portal. The annual report is due by the end of the following month; after written warning and a cure period, the monthly fee may be reduced by 10% for each month the report remains missing or incomplete.",
        "source_ref": "dtvp_spec"
      },
      {
        "label": "Review deadlines",
        "value": "A known procurement-law breach generally must be challenged within 10 calendar days; notice or tender-document breaches must be challenged by the offer deadline; a challenge after refusal to remedy must be filed within 15 calendar days.",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "label": "CPV codes",
        "value": "50232100; 50000000; 50232110.",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "label": "Contracting authority contacts",
        "value": "vergabestelle@husum.de; +49 48416666105; fax +49 48416666010; submissions through the DTVP platform.",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "label": "Payment deadlines",
        "value": "The fixed annual operating fee is invoiced in four equal quarterly instalments on 15 March, 15 June, 15 September and 15 December. Invoices must be issued no later than 30 days after performance. Separately ordered on-demand work is payable within 30 days after acceptance and receipt of an auditable invoice; if there is no acceptance, payment is due within 30 days after notice of the completion date and receipt of an auditable invoice.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "label": "Performance security conditions",
        "value": "A primary-obligor suretyship (German: “selbstschuldnerische Bürgschaft”), under which the surety waives the defense requiring prior enforcement against the contractor. Security is 5% of expected gross operating and maintenance costs over the fixed four-year term, calculated from the contractor’s gross bid total. It is due within four weeks after award. After a four-year service period it may be reduced to 50% of its amount only if an auditable final account exists and all obligations for that period have been met; on a four-year extension, security is provided for the further four-year period. The issuer must be an authorized credit institution or credit/surety insurer in the EU, EEA or a WTO Government Procurement Agreement state.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "label": "Competition damages",
        "value": "If the contractor or persons acting for it are proven to have made an agreement connected with the procurement that unlawfully restricts competition, damages equal to 15% of the contract sum are payable unless a different amount of loss is proven. This applies even if the contract has been terminated or completed; other contractual and statutory claims remain unaffected.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "label": "Legal succession",
        "value": "A party may transfer contractual rights and duties to a legal successor with the other party’s consent; the other party must be notified within 14 days. Consent is deemed given for an affiliated company under §§15 et seq. AktG or corporate universal/partial succession under the Transformation Act. Otherwise consent must be granted if the successor provides secure assurance of performance.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      }
    ],
    "notice_analysis": {
      "scope": "Operation, inspection, maintenance, repairs, fault response, documentation and advice for the municipal street-lighting network; renewal and construction work are separate on-demand orders. Energy supply is outside the contract.",
      "missing_information": [
        "The published documents do not state an estimated total contract value.",
        "The published price schedule contains no completed bidder prices.",
        "The exact awarded supplier and award result are not yet stated."
      ],
      "participation_requirements": [
        "Provide a current commercial-register extract or equivalent business-register evidence; a company-profile self-declaration is also required.",
        "Submit references for comparable street-lighting services: each reference must have ended within the preceding three years and at least one must show a term of 36 months or more; the qualification form requests three references at shortlist stage.",
        "Provide liability cover by the start of the contract of at least EUR 2 million for personal injury and EUR 1 million for property and financial loss.",
        "Name the delivery personnel and state their professional qualifications. Provide an RSA 21 roadworks-safety certificate, suitably qualified electrical staff, and a state-certified lighting technician with lighting-planning qualifications under DIN 67518.",
        "Show DVGW GW 381 certification or equivalent for utility works; this also applies to subcontractors. No minimum turnover threshold is specified in the published documents.",
        "Submit in German, electronically, using the prescribed forms. Only one bid is permitted; variants are not allowed. Form 633 and the Excel price schedule are mandatory and cannot be requested later; the bid remains valid for 56 days.",
        "A primary-obligor suretyship (German: “selbstschuldnerische Bürgschaft”), under which the surety waives the defense requiring prior enforcement against the contractor. Security is 5% of expected gross operating and maintenance costs over the fixed four-year term, calculated from the contractor’s gross bid total. It is due within four weeks after award. After a four-year service period it may be reduced to 50% of its amount only if an auditable final account exists and all obligations for that period have been met; on a four-year extension, security is provided for the further four-year period. The issuer must be an authorized credit institution or credit/surety insurer in the EU, EEA or a WTO Government Procurement Agreement state."
      ]
    }
  },
  "facts": {
    "lots": [
      {
        "id": "LOT-0001",
        "title": "Street-lighting operation and maintenance in Husum",
        "source_ref": "ted_notice_pdf",
        "description": "Four-year operation and maintenance contract for the municipal street-lighting system, including fault management; renewal is separately commissioned."
      }
    ],
    "schedule": [
      {
        "event": "Deadline for bidder questions",
        "value": "2026-10-26T23:59:59+01:00",
        "source_ref": "dtvp_631eu"
      },
      {
        "event": "Tender submission deadline",
        "value": "2026-11-04T09:00:00+01:00",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "event": "Bid validity ends",
        "value": "2026-12-30",
        "source_ref": "dtvp_631eu"
      },
      {
        "event": "Statutory procurement challenge periods",
        "value": "Known breaches: 10 calendar days; notice/document breaches no later than the offer deadline; challenge after refusal to remedy: 15 calendar days.",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "event": "Contract begins",
        "value": "2027-01-01",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "event": "Initial contract period ends",
        "value": "2030-12-31",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "event": "Possible extended end date",
        "value": "2034-12-31, if the single four-year extension takes effect",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "event": "Quarterly operating-fee invoice dates",
        "value": "15 March, 15 June, 15 September and 15 December each year",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "event": "Annual report",
        "value": "By the end of the month following each reporting year; after written warning and a cure deadline, the monthly fee may be reduced by 10% for every month the report remains missing or incomplete.",
        "source_ref": "dtvp_spec"
      },
      {
        "event": "Digital work records",
        "value": "The specification gives two different periods: clause 2 item 7 says all activities within one week; clause 6 says measures no later than 10 days after performance. The documents do not reconcile them. Recording within one week would meet both stated periods; bidders may request clarification through the portal.",
        "source_ref": "dtvp_spec"
      },
      {
        "event": "Price indexation",
        "value": "At most once per year from 1 January; earliest request is two years after contract commencement.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      }
    ],
    "requirements": [
      {
        "text": "Handelsregisterauszug oder, falls keine Eintragung besteht, Gewerberegisterauskunft bzw. gleichwertige Bescheinigung; mit dem Angebot als Eigenerklärung.",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "text": "Unternehmensprofil als Eigenerklärung (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen und Leistungsfähigkeit).",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "text": "Referenzprojekte für die vorgesehenen Straßenbeleuchtungsleistungen: jedes Projekt endete höchstens drei Jahre vor Einreichung; mindestens ein Projekt muss mindestens 36 Monate Laufzeit aufweisen. Das Formular 124 verlangt für die engere Wahl drei Referenzen.",
        "source_ref": "ted_notice_pdf"
      },
      {
        "text": "Haftpflichtversicherung spätestens zum Beginn der Vertragslaufzeit mit mindestens 2 Mio. EUR Deckung für Personenschäden sowie mindestens 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      },
      {
        "text": "Im Angebot sind Namen und berufliche Qualifikationen des für die Ausführung vorgesehenen Personals anzugeben. Erforderlich sind eine nach RSA 21 zertifizierte Person für Baustellensicherung, elektrotechnisch qualifiziertes Personal für Arbeiten unter Spannung sowie ein staatlich geprüfter Lichttechniker mit nachgewiesener Qualifikation nach DIN 67518.",
        "source_ref": "dtvp_spec"
      },
      {
        "text": "Für Arbeiten am Leitungsbau ist eine Zertifizierung nach DVGW GW 381 oder Gleichwertiges nachzuweisen; dies gilt auch für Nachunternehmer.",
        "source_ref": "dtvp_spec"
      },
      {
        "text": "Angebotssprache ist Deutsch; elektronische Einreichung über die Vergabeplattform ist erforderlich. Nur ein Angebot; Varianten sind nicht zugelassen.",
        "source_ref": "dtvp_631eu"
      },
      {
        "text": "Formular 633 und das Excel-Preisblatt müssen mit dem Angebot eingereicht werden und werden nicht nachgefordert; fehlt eines davon, wird das Angebot ausgeschlossen. Das Angebot muss 56 Tage gültig bleiben.",
        "source_ref": "dtvp_631eu"
      },
      {
        "text": "Der Auftragnehmer stellt spätestens vier Wochen nach Zuschlag eine selbstschuldnerische Bürgschaft über 5 % der erwarteten Bruttokosten für Betrieb und Instandhaltung während der festen vierjährigen Vertragslaufzeit.",
        "source_ref": "dtvp_contract"
      }
    ],
    "award_criteria": [
      {
        "text": "Zuschlagskriterium Preis; der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt.",
        "source_ref": "dtvp_631eu"
      }
    ],
    "estimated_value": null
  },
  "award": null,
  "contractPeriod": "1 January 2027 to 31 December 2030; one automatic four-year extension unless either party gives written notice 12 months before expiry; maximum end date 31 December 2034.",
  "noticeText": {
    "text": "                                                                                                               \n\n   683955-2026 - Wettbewerb\n   Deutschland – Wartung von Straßenbeleuchtungen – Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum -\n   Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und Störungsmanagement\n   sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n   OJ S 192/2026 05/10/2026\n   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n   Dienstleistungen\n\n\n   1. Beschaffer\n\n      1.1. Beschaffer\n           Offizielle Bezeichnung: Stadt Husum\n           E-Mail: vergabestelle@husum.de\n           Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung\n           des öffentlichen Rechts\n           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung\n\n   2. Verfahren\n\n      2.1. Verfahren\n           Titel: Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum - Betriebsführung der Straßenbeleuchtung\n           (Betrieb mit Instandhaltung und Störungsmanagement sowie Erneuerung der\n           Straßenbeleuchtungsanlagen)\n           Beschreibung: Dienstleistung\n           Kennung des Verfahrens: c0bb8379-c008-4809-a639-a5a46b02205f\n           Interne Kennung: 2026/045\n           Verfahrensart: Offenes Verfahren\n           Das Verfahren wird beschleunigt: nein\n\n     2.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Dienstleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen\n            Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50232110\n            Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen\n\n     2.1.2. Erfüllungsort\n            Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)\n            Land: Deutschland\n            Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet von 25813 Husum\n\n     2.1.4. Allgemeine Informationen\n            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXVHYHPDY64KPNR1# Bieterfragen:\n            Zusatzinformationen über die Vergabeunterlagen bzw. Mitteilungen über Unklarheiten in\n            diesen Unterlagen können bis zum 26.10.2026 erbeten werden. Bis dahin gelten die\n            Zusatzinformationen als rechtzeitig angefordert. Später eingereichte Bieterfragen führen nicht\n            zu einer Verlängerung von Angebotsfristen. Verwenden Sie für Ihr Angebot kein Papier mit\n            aufgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Bedingungen (Änderung der\n            Vertragsunterlagen führen zum Ausschluss). Die Registrierung bei DTVP ist für Bietende und\n            Bewerbende kostenlos und unverbindlich. Einzelheiten finden Sie im Service & Support-\n\n683955-2026                                                                                                     \n\f              Center unter www.support.cosinex.de/unternehmen/ Bitte beachten Sie bei der Registrierung,\n              dass die hinterlegte E-Mail im laufenden Verfahren immer diejenige sein wird, die über das\n              Tool \"Kommunikation\" kontaktiert wird. Diese E-Mail-Adresse ist daher mit Sorgfalt zu wählen,\n              damit keine Benachrichtigungen \"verloren\" gehen, weil Mitarbeitende beispielsweise\n              abwesend sind. Support für Unternehmen/Bietende/Bewerbende: Maßgeblich für den\n              rechtzeitigen Eingang der Teilnahmeanträge beziehungsweise der Angebote ist der\n              Zeitstempel des Vergabeportals. Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote, die nicht\n              rechtzeitig eingegangen sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen; es wird auf\n              die entsprechenden gesetzlichen/verordnungsrechtlichen Bestimmungen für dieses\n              Ausschreibungsverfahren verwiesen. Unternehmen, Bewerbende beziehungsweise Bietende\n              sind gehalten, die Teilnahmeanträge oder Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen\n              Vorlauf über die Vergabeplattform (DTVP) einzureichen, um einen fristgerechten Eingang der\n              Teilnahmeanträge zu gewährleisten. Die Empfehlung der Vergabestelle ist an dieser Stelle ein\n              zeitlicher Vorlauf von mindestens 24 Stunden. Sollte die Vergabeplattform (DTVP) nicht\n              funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle unverzüglich per Email unter vergabestelle@husum.\n              de zu informieren. Der Plattformanbieter (DTVP) stellt zudem unter www.support.cosinex.de\n              /unternehmen/ einen Support für die E-Vergabe zur Verfügung; dort ist auch ein\n              entsprechendes Kontaktformular hinterlegt. Auszug Support unter https://support.cosinex.de\n              /unternehmen/ vom 03.09.2025 (Angabe ohne Gewähr): In dringenden Fällen stellen wir eine\n              Hotline für Bieter bzw. Bewerber für Fragen zur Bedienung der Vergabemarktplätze zur\n              Verfügung: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Service-Telefonnummer: 0900-3-243837\n              (Angabe ohne Gewähr) (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten\n              können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00\n              bis 17.00 Uhr Im Interesse eine schnellen Angebotsauswertung wird darum gebeten, alle mit\n              dem Angebot vorzulegenden Dokumente auch vorzulegen. Eine Nachforderung von\n              Unterlagen verzögert den Prüfprozess; bitte beachten Sie, dass einige Unterlagen nicht\n              nachgefordert werden und das Angebot dann auszuschließen ist.\n              Rechtsgrundlage:\n              Richtlinie 2014/24/EU\n              vgv -\n\n     2.1.6. Ausschlussgründe\n            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen\n            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten\n            Verpflichtungen:\n            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:\n            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:\n            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:\n            Betrug:\n            Korruption:\n            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:\n            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:\n            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:\n            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:\n            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:\n            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:\n            Zahlungsunfähigkeit:\n            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:\n            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:\n            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:\n\n683955-2026                                                                                                      \n\f              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:\n              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:\n              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:\n              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:\n              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:\n              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher\n              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:\n\n   5. Los\n\n      5.1. Los: LOT-0001\n           Titel: Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum - Betriebsführung der Straßenbeleuchtung\n           (Betrieb mit Instandhaltung und Störungsmanagement sowie Erneuerung der\n           Straßenbeleuchtungsanlagen)\n           Beschreibung: Ausgeschrieben wird ein Vertrag über die Betriebsführung der\n           Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und Störungsmanagement sowie die\n           Erneuerung (als gesonderte zu beauftragende Leistung) für die Straßenbeleuchtungsanlagen\n           der Stadt Husum für eine Laufzeit von vier Jahren, beginnend am 01.01.2027.\n           Interne Kennung: 2026/045\n\n     5.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Dienstleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen\n            Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50232110\n            Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen\n\n     5.1.2. Erfüllungsort\n            Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)\n            Land: Deutschland\n            Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet von 25813 Husum\n\n     5.1.3. Geschätzte Dauer\n            Datum des Beginns: 01/01/2027\n            Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030\n\n     5.1.4. Verlängerung\n            Maximale Verlängerungen: 1\n            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich um vier weitere Jahre,\n            sofern er nicht zwölf Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums durch den Auftraggeber oder\n            den Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.\n\n     5.1.6. Allgemeine Informationen\n            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge\n            Beschreibung: Im 4. Quartal 2030 bzw. bei Verlängerung dieses Vertrags im 4. Quartal 2034\n            wird diese Leistung voraussichtlich wieder ausgeschrieben werden..\n            Vorbehaltene Teilnahme:\n            Teilnahme ist nicht vorbehalten.\n            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten\n            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot\n            Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\n            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja\n            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja\n\n683955-2026                                                                                                \n\f              Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#\n\n     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe\n            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung\n\n     5.1.9. Eignungskriterien\n            Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen\n            Kriterium: Eintragung in das Handelsregister\n            Beschreibung des Eignungskriteriums: Handelsregsterauszug (Mit dem Angebot; Mittels\n            Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder, sofern keine\n            Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach\n            Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Bieter ansässig ist.\n\n              Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensprofil (Mit dem Angebot; Mittels\n              Eigenerklärung): Eine Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte,\n              Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit).\n\n              Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels\n              Eigenerklärung): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, spätestens zum Beginn der\n              Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2\n              Millionen Euro bei Personenschäden und mindestens 1 Million Euro bei Sach- und\n              Vermögensschäden abzuschließen und dem Auftraggeber nachzuweisen.\n\n              Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Vorlage von Referenzprojekten (Mit dem Angebot;\n              Mittels Eigenerklärung): Vorlage von Referenzprojekten für die im Straßenbeleuchtungsvertrag\n              der Stadt Husum vorgesehenen Dienstleistungen. Das Ende eines jeden eingereichten\n              Referenzprojektes darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Mindestens ein Referenzprojekt\n              muss eine Laufzeit von 36 Monaten oder mehr ausweisen.\n\n              Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweise und Zertifikate aus der\n              Leistungsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Innerhalb des Dokuments\n              \"Leistungsverzeichnis zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in Husum\" werden unter\n              den Punkten 2 Grundpflichten und 3 Vorbereitung Nachweise angefordert. Diese Nachweise\n              sind mit den Angebot vorzulegen.\n\n   5.1.11. Auftragsunterlagen\n           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch\n           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/10/2026 23:59:59 (UTC+01:00)\n           Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\n           Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice\n           /CXVHYHPDY64KPNR1/documents\n           Ad-hoc-Kommunikationskanal:\n           URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHPDY64KPNR1\n\n   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe\n           Bedingungen für die Einreichung:\n           Elektronische Einreichung: Erforderlich\n\n\n683955-2026                                                                                                  \n\f              Adresse für die Einreichung: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHPDY64KPNR1\n              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch\n              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig\n              Varianten: Nicht zulässig\n              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig\n              Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher\n              Verpflichtungen aus dem Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der\n              Leistungen einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz und für die\n              Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen - ist vom Auftragnehmer eine\n              Sicherheitsleistung zu erbringen. Die Sicherheit ist über eine selbstschuldnerische Bürgschaft\n              in Höhe von 5 % der erwarteten Brutto-Kosten für Betrieb und Instandhaltung (Pos.1) über die\n              feste Vertragslaufzeit (4 Jahre) zu stellen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem\n              Straßenbeleuchtungsvertrag, § 19 Sicherheiten\n              Frist für den Eingang der Angebote: 04/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,\n              Westeuropäische Sommerzeit\n              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage\n              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\n              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf\n              nachgereicht werden.\n              Zusätzliche Informationen: Das Formular 633-Angebotsschreiben wird nicht nachgefordert.\n              Das Preisblatt (Excel-Tabelle) wird nicht nachgefordert. Fehlt eines oder beide vorgenannten\n              Dokumente ist das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.\n              Auftragsbedingungen:\n              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte\n              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein\n              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der abzuschließende\n              Straßenbeleuchtungsvertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Vertragsbedingungen\n              sind diesem Dokument zu entnehmen.\n              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig\n              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein\n              Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja\n\n   5.1.15. Techniken\n           Rahmenvereinbarung:\n           Keine Rahmenvereinbarung\n           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:\n           Kein dynamisches Beschaffungssystem\n\n   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\n           Schlichtungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,\n           Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus\n           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,\n           Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus\n           Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen\n           sind in § 160 Absatz § GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) geregelt; dort heißt\n           es: \"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß\n           gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber\n           dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf\n           der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die\n           aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der\n\n\n683955-2026                                                                                                    \n\f              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem\n              Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den\n              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung\n              oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15\n              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu\n              wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder\n              Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf\n              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1\n              Satz 2 bleibt unberührt.\"\n              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt\n              Husum\n              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Husum\n\n   8. Organisationen\n\n      8.1. ORG-0001\n           Offizielle Bezeichnung: Stadt Husum\n           Registrierungsnummer: 01054056-0000-95\n           Postanschrift: Zingel 10\n           Stadt: Husum\n           Postleitzahl: 25813\n           Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: vergabestelle@husum.de\n           Telefon: +49 48416666105\n           Fax: +49 48416666010\n           Internetadresse: https://www.husum.org/\n           Rollen dieser Organisation:\n           Beschaffer\n           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n\n      8.1. ORG-0002\n           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,\n           Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus\n           Registrierungsnummer: keine Angaben\n           Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94\n           Stadt: Kiel\n           Postleitzahl: 24105\n           Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de\n           Telefon: +49 4319884542\n           Fax: +49 4319884702\n           Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft\n           /vergabekammer\n           Rollen dieser Organisation:\n           Überprüfungsstelle\n           Schlichtungsstelle\n\n\n\n683955-2026                                                                                                \n\f      8.1. ORG-0003\n           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des\n           Beschaffungsamts des BMI)\n           Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83\n           Stadt: Bonn\n           Postleitzahl: 53119\n           Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de\n           Telefon: +49228996100\n           Rollen dieser Organisation:\n           TED eSender\n\n   Informationen zur Bekanntmachung\n\n              Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e1bc414b-07e3-420e-88ce-2f5f17136757 - 01\n              Formulartyp: Wettbewerb\n              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n              Unterart der Bekanntmachung: 16\n              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2026 00:00:10 (UTC+02:00)\n              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\n              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch\n              Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 683955-2026\n              ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2026\n              Datum der Veröffentlichung: 05/10/2026\n\n\n\n\n683955-2026                                                                                            \n\f\n631EU\n(VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)\n\n\nVergabestelle:                                               Vergabeart\nStadt Husum                                                         offenes Verfahren\nZingel 10\n                                                                    nicht offenes Verfahren\n25813 Husum\n                                                                    Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbe-\n                                                                    werb\n                                                                    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewett-\n                                                                    bewerb\n                                                                    Wettbewerblicher Dialog\n                                                                    Innovationspartnerschaft\n                                                             Ablauf der Angebotsfrist\n                                                             Datum: 04.11.2026                Uhrzeit: 09:00 Uhr\n\n                                                             Bindefrist endet am: 30.12.2026\n\n\nAufforderung zur Abgabe eines Angebots\n(Vergabeverfahren gemäß VgV)\n\n\n Vergabenummer:            2026/045\n\n Maßnahme:                 Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n\n                           Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n Leistung:\n                           Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\n\nAnlagen\n\nA)   die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:\n\n      632EU       Bewerbungsbedingungen\n\n        226       Mindestanforderungen an Nebenangebote\n\n        227       Zuschlagskriterien\n\n\nB)   die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:\n\n                  Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonst. Anlagen\n\n        634       Besondere Vertragsbedingungen\n\n        635       Zusätzliche Vertragsbedingungen\n\n        241       Abfall\n\n        244       Datenverarbeitung\n\n\nC)   die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:\n\n        633       Angebotsschreiben (immer vorzulegen)\n\n                  Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, sonst. Anlagen\n\n        234       Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft\n\n        235       Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen\n\n                                                                 \n\f631EU\n(VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)\n\n                   2026_045 Preisblatt Husum (immer vorzulegen)\n\n                   Vorlage der in der Leistungsbeschreibung geforderten Nachweise\n                   (Beispiel: 2. Grundpflichten, Punkt 5: Nachweis eines Zertifikat nach RSA21)\n\n         124       Eigenerklärung zur Eignung\n\n         127       Erklärung Russland Bezug\n\n\nD)    die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:\n\n        236     Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen\n\n                siehe Anlage „Vorzulegende Nachweise/Unterlagen“\n\n\n1     Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen\n      und für Rechnung\n\n      Stadt Husum, Zingel 10, 25813 Husum\n\n      zu vergeben.\n\n2     Kommunikation\n      die Kommunikation erfolgt\n         elektronisch über die Vergabeplattform / Modul Kommunikation\n         in Textform unter nachstehender Anschrift:\n\n       Name\n\n       Anschrift\n\n       Tel.                                 Fax                      E-Mail\n\n\n     Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form über das Vergabeportal (Kommunikation) bis spätesten-\n     zum 26.10.2026 einzureichen. Bis dahin gelten die Zusatzinformationen als rechtzeitig angefordert. Spä-\n     ter eingereichte Bieterfragen führen nicht zu einer Verlängerung von Angebotsfristen.\n\n3     Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)\n      Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die\n      Bieterin / den Bieter, die / der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister\n      beim Bundeskartellamt abrufen.\n\n3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:\n\n          siehe Vergabebekanntmachung\n\n          siehe Anlage „Vorzulegende Nachweise/Unterlagen“\n\n          siehe Punkt C dieses Formulars sowie die Angaben innerhalb des Leistungsverzeichnisses\n\n\n\n3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen\n\n          siehe (Auftrags)Bekanntmachung\n\n          Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248\n\n          siehe Punkt D dieses Formulars\n\n\n                                                                 \n\f631EU\n(VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)\n\n\n\n\n3.3 entfällt\n\n4     Losweise Vergabe\n\n          nein\n\n          ja, Angebote sind möglich für\n               alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)\n               eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessens-\n               bestätigung\n               nur ein Los\n       bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:\n          Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann\n          Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung\n          Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An-\n          gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen\n\n5     Nebenangebote\n5.1      Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht\n5.2      Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -\n         ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -\n               für die gesamte Leistung\n\n               nur für nachfolgend genannte Bereiche:\n\n\n               mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:\n\n\n         unter folgenden weiteren Bedingungen:\n             nur in Verbindung mit einem Hauptangebot\n\n\n\n6     Angebotswertung\n\n      Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote\n          Zuschlagskriterium Preis\n          Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.\n          Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,\n          insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.\n\n          Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien\n\nZugelassene Angebotsabgabe\n          Elektronisch\n               in Textform      mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel   mit qualifizierter/m Signatur/Siegel\n          Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls\n          vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.\n          Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Verga-\n          beplattform der Vergabestelle zu übermitteln.\n\n          Schriftlich\n\n                                                                 \n\f631EU\n(VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)\n\n          Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in ver-\n          schlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder\n          dort abzugeben:\n              siehe Briefkopf\n              Stelle: Stadt Husum, Vergabestelle Bauamt, Zingel 10, 25813 Husum\n          Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe:\n          Bitte nicht öffnen! Angebot für:\n            Vergabenummer:\n            Baumaßnahme:\n            Leistung:\n            Eröffnungstermin:\n            Ort:\n            Raum:\n          zu versehen, ggf. unter der Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.\n\n8    Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die\n     Vergabebestimmungen wenden kann:\n     Vergabekammer (§ 156 GWB):\n     Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,\n     Arbeit, Technologie und Tourismus\n     Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel\n     Tel. 0431/988-4640, Fax 0431/988-4702\n\n9    Hinweise:\n     Nachforderung von Unterlagen:\n     Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, können nachgefordert werden.\n     Ausnahme: Das Formular 633-Angebotsschreiben wird nicht nachgefordert. Das Preisblatt (Excel-\n     Tabelle) wird nicht nachgefordert. Fehlt eines oder beide vorgenannten Dokumente ist das Angebot\n     von der Wertung ausgeschlossen.\n\n\n\n\n                                                                 \n\f\n632EU\n(VgV - Bewerbungsbedingungen EU)\n\n\n    Vergabenummer:     2026/045\n\n    Maßnahme:          Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n\n                       Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n    Leistung:\n                       Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\n\nBewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen\nDas Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).\n\n1         Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen\n          Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkei-\n          ten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf\n          hinzuweisen.\n2         Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen\n          Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs-\n          sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.\n          Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte dar-\n          über zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen ver-\n          bunden ist.\n3         Angebot\n3.1       Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.\n3.2       Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das An-\n          gebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.\n          Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.\n3.3       Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.\n          Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbind-\n          lich.\n3.4       Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von\n          der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.\n3.5       Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.\n3.6       Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen gefor-\n          derten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, be-\n          nennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die\n          Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositio-\n          nen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.\n3.7       Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.\n          Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu-\n          geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss\n          des Angebotes hinzuzufügen.\n          Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die\n          - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden\n          und\n          - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.\n          Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser-\n          teilung Vertragsinhalt.\n4         Nebenangebote\n4.1       Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsab-\n          gabe nachzuweisen.\n4.2       Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be-\n          schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.\n                                                              \n\f632EU\n(VgV - Bewerbungsbedingungen EU)\n\n        Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau-\n        leistung erforderlich sind.\n        Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver-\n        tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende\n        Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.\n4.3     Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus-\n        sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelprei-\n        sen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).\n4.4     Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge-\n        schlossen.\n5       Bietergemeinschaften\n5.1     Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung\n        abzugeben,\n        - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,\n        - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte\n          Vertreter bezeichnet ist,\n        - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbind-\n          lich vertritt,\n        - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.\n5.2     Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich\n        erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet ha-\n        ben, nicht zugelassen.\n6       Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)\n        Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich\n        bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, tech-\n        nische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür\n        vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesonder-\n        tes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm\n        die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unter-\n        nehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten die-\n        ser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen\n        vorzulegen.\n        Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-\n        keit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen\n        diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der\n        Verpflichtungserklärung abzugeben.\n        Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre-\n        chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu\n        ersetzen.\n7       Eignung\n        Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot\n        -   Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestäti-\n            gung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige\n            Nachweise)\n        -   Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.\n        Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Un-\n        terlagen/die EEE auch für diese abzugeben.\n        Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen\n        Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zustän-\n        diger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist ei-\n        ne Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.\n        Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eig-\n        nung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen\n        ist.\n                                                            \n\f\n                  Leistungsverzeichnis zur Betriebsführung\n\n                      der Straßenbeleuchtung in Husum\n\n                              Version 28.09.2026\n\n\n\n      1 Einleitung\n\nDie dem Auftragnehmer (AN) im Rahmen des Betriebsführungsvertrags übertra-\ngenen Aufgaben werden in dieser Leistungsbeschreibung konkretisiert. Der AN\nist verpflichtet, die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten zu übernehmen und\ndamit den Beleuchtungserfolg in der Stadt Husum sicher zu stellen.\n\nAlle Leistungen müssen unter Einhaltung der gültigen technischen Richtlinien,\nNormen, Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften erbracht werden.\n\nDas Leistungsverzeichnis teilt sich in die Vorbereitung, die Aufgaben für den Be-\ntrieb mit Wartung/Instandhaltung, Störungsmanagement und weitere Leistungen,\ndie durch den Auftraggeber (AG) beauftragt werden können.\n\nSoweit in diesem Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich ausgenommen, sind\nalle Aufgaben aus diesem Leistungsverzeichnis durch das Entgelt für den Betrieb\n(Beleuchtungsentgelt) lt. Preisblatt Pos. 1.1 und 1.2 abgegolten.\n\n\n\n      2 Grundpflichten\n\n1. Der AN gewährleistet eine funktionierende öffentliche Beleuchtung. Er nimmt\ndie Aufgaben zur Wartung und Instandhaltung, Kontrolle, Reparatur und Doku-\nmentation wahr. Er stellt während der Laufzeit des Vertrages die Beleuchtung auf\nöffentlichen Straßen und Plätzen Husums durch geeignete Maßnahmen und\ndurch die Beratung der Stadt sicher. Außerdem wird er sich, bei gesonderter Be-\nauftragung, um die Sanierung und Erweiterung der Anlage kümmern.\n\n2. Um die Funktion der Anlage aufrecht zu erhalten, muss der AN eine 24/7 Be-\nreitschaft einrichten. Die Einsätze der Bereitschaft sind in der Lichtpunktdoku-\nmentation zu dokumentieren. Besonders bei Unfällen, Vandalismus oder Stark-\nwetterereignissen, bei denen die Infrastruktur beschädigt wurde, wird er sich um\neine umfassende Dokumentation der Schäden unter Zuhilfenahme von Fotos\nkümmern.\n\n\n\n\n                                        1\n\f3. Alle Leistungen sind unter Berücksichtigung der jeweils gültigen technischen\nRichtlinien, Normen, Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften zu erbringen. Re-\nlevant sind z.B. DIN 31051, DIN EN 40, Eurocode 3, DGUV Vorschrift 3, DIN\nVDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0115, DIN EN 50341, DIN VDE 0211, DIN\nVDE 0710, StrlSchV, RAS-Q, UVV, StVO, DVGW-Richtlinien und die DSGVO,\ndas MiLoG. Der AN verpflichtet sich auch die Einhaltung aller Vorschriften bei\nevtl. eingesetzten Nachunternehmern einzufordern und die Einhaltung zu kontrol-\nlieren.\n\nDer AN verpflichtet sich, auf Verlangen des AGs die Einhaltung der Regelungen\nnachzuweisen. Die Nachweispflicht gilt auch für evtl. eingesetzte Nachunterneh-\nmen.\n\n4. Der AN hat die Instandhaltungsintervalle unter Beachtung der Prüffristen für\nelektrische Anlagen nach den jeweiligen Unfallverhütungs-vorschriften (zurzeit\nDGUV Vorschrift 2 und DGUV Vorschrift 3) zu wählen. Der AN hat festzustellen\nfür welche Anlagen und Betriebsteile die dort aufgeführten Prüfungspflichten gel-\nten. Sollten die Vorgaben aus den Unfallverhütungsvorschriften kürzere Intervalle\nvorsehen als in diesem Vertrag angegeben, so ist der AG darüber zu informie-\nren. Die Durchführung der Prüfungen ist in der Lichtpunktdokumentation zu do-\nkumentieren.\n\n5. Der AN stellt sicher, dass bei der Erbringung aller Leistungen die Vorschriften\nder StVO eingehalten werden. Insbesondere sind die notwendigen straßenver-\nkehrsrechtlichen Anordnungen der zuständigen Behörde gemäß § 45 Abs. 6\nStVO einzuholen und zu beachten. Der AN benennt dem AG eine Person mit\ngültigem Zertifikat nach RSA21, Sicherung von Baustellen an Straßen.\n\n6. Der AN verpflichtet sich zur Annahme von Störungsmeldungen auch außer-\nhalb der regelmäßigen werktäglichen Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen.\n\n7. Alle Tätigkeiten an der Beleuchtungsanlage sind in der digitalen Lichtpunktdo-\nkumentation binnen einer Woche zu erfassen. Die erfassten Daten müssen der\nVerwaltung über die ihr eingerichteten Zugänge zugänglich sein.\n\n8. Das notwendige Material für die Erbringung der Vertragsleistungen ist vom AN\nauf eigenen Namen und eigene Rechnung zu beschaffen. Dafür ist eine geeig-\nnete lang-, mittel- und kurzfristige Beschaffungsstrategie zu entwickeln, ggf. in-\nklusive Lagerungs- und Verwaltungsstrategie. Die Strategie ist innerhalb von 3\nMonaten nach Vertragsbeginn dem AG vorzulegen und jeweils zum jährlichen\nBericht zu aktualisieren.\n\n\n\n                                         2\n\f9. Der AN verpflichtet sich, bei allen Eingriffen in den Straßenkörper und in die\nNebenflächen, diese im Grabungsportal des AGs anzuzeigen.\n\n10. Zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen des Aufgrabungsmanagements,\nweist der AN der Abteilung Tiefbau des AG als Straßenbaulastträger, eine Zertifi-\nzierung nach DVGW Arbeitsblatt GW 381 „Mindestanforderungen für Bauunter-\nnehmen im Leitungsbau“, oder gleichwertig nach. Diese Nachweispflicht besteht\nauch für Nachunternehmer.\n\n11. Sofern in dieser Leistungsbeschreibung und im Vertrag keine anderweitigen\nVereinbarungen getroffen sind, sind alle in dieser Leistungsbeschreibung ge-\nnannten Arbeiten mit dem Beleuchtungsentgelt abgegolten. Dies betrifft auch die\nBeratungsleistungen, die benötigten Materialien, die Entsorgung von Altmaterial,\nsowie alle Nebenarbeiten wie z.B. das Einholen der verkehrsrechtlichen Anord-\nnungen.\n\n12. Erweiterungen der Beleuchtungsanlage, auch durch Dritte, übernimmt der\nAN in seinen Anlagenbestand. Änderungen der Anzahl von Beleuchtungskörpern\nwerden zum Ende des Monats der Meldung gültig. Mit der Gültigkeit passt sich\ndas Beleuchtungsentgelt an.\n\n\n\n       3 Vorbereitung\n\n1. Der AN benennt einen Anlagenverantwortlichen im Sinne der DIN VDE 0105-\n100 oder einer Nachfolgenorm und stellt diesen dem AG schriftlich vor. Außer-\ndem benennt der AN einen persönlichen Ansprechpartner sowie einen Vertreter,\nder dem AG für alle abwicklungsrelevanten Fragen zur Verfügung steht. Jeder\nWechsel in den Zuständigkeiten ist dem AG schriftlich anzuzeigen.\n\n2. Der AN übernimmt den vorliegenden Datenbestand der Anlage und fügt ihn in\nseine digitale Lichtpunktverwaltung ein. Der Funktionsumfang der Verwaltung\nsoll mindestens den Möglichkeiten des Programms Luxdata der Firma Sixdata\nentsprechen. In der digitalen Verwaltung soll sich die Beleuchtungsanlage mit al-\nlen Anlageteilen abbilden und alle Vorgänge, die die Beleuchtungsanlage betref-\nfen, vom AN dokumentiert werden. Aus dieser Dokumentation sollen alle Daten\nfür das geforderte Berichtswesen entnommen werden können. Alle vorliegenden\ndaten sind im Zuge der Tätigkeit durch den AN zu kontrollieren und ggf. in der\nDokumentation zu berichtigen. Fehlende Daten hat der AN im Laufe seiner Tätig-\nkeit zu erheben und in die Dokumentation aufzunehmen.\n\n\n\n\n                                         3\n\fDem AG sind vom AN mindestens zwei passwortgeschützte Onlinezugänge mit\nLese- und Exportrechten zu dieser Verwaltung einzurichten.\n\n3. Der AN übernimmt außerdem die Daten des Nord-GIS des AG. Hierin pflegt er\nalle von ihm unternommenen Änderungen am Kabelsystem ein und übergibt die\naktualisierten Daten jeweils im Februar und August dem AG.\n\n4. Der AN bestückt sein Lager mit den für die Durchführung notwendigen Materi-\nalien. Speziell für den Tausch von konventionellen Leuchten in LED-Leuchten\nmuss ein Lagerbestand vorgehalten werden. Die Materialbeschaffung führt der\nAN auf eigenem Namen und eigene Rechnung aus. Sollte zum Ende des Vertra-\nges beim AN ein Lagerbestand der Leuchten vorliegen, so wird dieser vom AG\nzu den dann gültigen Preisen aus dem Preisblatt erworben. Der Erwerb der ver-\nbliebenen Lagerbestände durch den AG ist auf die Menge eines Jahresbedarfs\nbeschränkt.\n\n5, Dem AN kann durch den AG eine Lagerfläche bei der KSH zur Verfügung ge-\nstellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Abstimmung des AN mit der KSH und\ndie Einhaltung der Vorgaben zur Überlassung der Fläche.\n\n6. Der AN richtet eine Störungswarte für die Annahme von Schadensmeldungen\nein. Diese Warte soll 24/7 für die Meldungen durch Bürger, Polizei oder andere\nDienste zur Verfügung stehen. Der AN teilt die Kontaktdaten den jeweiligen Stel-\nlen mit.\n\nDieser Dienst muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen, insbesondere\nhinsichtlich Art. 32 (Sicherheit der Verarbeitung). Eine Zertifizierung nach\nISO/IEC 27001 oder vergleichbarem Standard wird empfohlen. Die Störungs-\nwarte muss eine unmittelbare Kommunikation zu den ausführenden Stellen des\nAN gewährleisten. Die Kontaktdaten der Störungswarte sind den Ordnungskräf-\nten wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, sowie dem AG schriftlich mit-\nzuteilen.\n\nBei der Aufnahme der Meldungen sollen folgende Daten erhoben und weiterge-\nleitet werden: Datum, Uhrzeit, Art der Störung, Ort der Störung und gegebenen-\nfalls Kontaktdaten des Meldenden für Rückfragen.\n\n7. Die Arbeiten sind zu Teilen unter Spannung auszuführen. Daher muss der AN\neine Elektrofachkraft oder eine für diese Tätigkeiten nach VDE 1000-10, bzw.\nTRBS 1203 elektrotechnisch ausgebildete Person bereitstellen, die über die ent-\nsprechende Qualifikation verfügt.\n\n\n\n\n                                       4\n\fDa Arbeiten zum Teil in gemischt genutzten Anlagen zusammen mit Anlagen des\nVerteilnetzbetreibers stehen, sind die Qualifikationen der Person auch dem Ver-\nteilnetzbetreiber schriftlich nachzuweisen.\n\n8. Für die geforderte lichttechnische Beratung, muss der AN einen staatlich ge-\nprüften Lichttechniker mit nachgewiesener Qualifikation in lichttechnischer Pla-\nnung gemäß DIN 67518 beschäftigen.\n\n9. Der AG kann jederzeit vom AN verlangen, Nachweise über die Einhaltung der\nVoraussetzungen vorzulegen.\n\n\n\n      4 Betrieb\n\n      4.1 Wartung und Instandhaltung\n\nUnter Wartung und Instandhaltung sind sämtliche Maßnahmen zur Erhaltung des\nfunktionsfähigen Zustandes der Beleuchtungsanlagen und der Rückführung in\ndiesen (Instandsetzung) zu verstehen. Dazu gehören die für einen ordnungsge-\nmäßen Betrieb erforderlichen Kontroll-, Unterhaltungs-, Reinigungs-, Wartungs-\nund Instandsetzungsmaßnahmen.\n\nAlle Tätigkeiten der Wartung und Instandhaltung sind in der Lichtpunktdokumen-\ntation zu erfassen.\n\n      4.2 Funktionskontrolle\n\nDer AN hat die Wartunsintervalle unter Beachtung der Prüffristen für elektrische\nAnlagen nach den jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften zu wählen. Der AN hat\nfestzustellen für welche Anlagen und Betriebsteile die dort aufgeführten Prü-\nfungspflichten gelten. Sofern keine anderweitigen Vorgaben in der Leistungsbe-\nschreibung vorgegeben sind, sind die Wartungsintervalle an der Anlagenart, der\nAnlagenumgebung und der Betriebsdauer auszurichten. Die vorgesehenen Ter-\nmine der Wartung sind in der Lichtpunktdokumentation je Lichtpunkt zu hinterle-\ngen, ebenso ist die Durchführung dort zu dokumentieren.\n\nZur Wahrung des Beleuchtungserfolges, der allgemeinen Sicherheit, der Gefah-\nrenabwehr und der Sicherstellung des zuverlässigen Betriebs der Straßenbe-\nleuchtung ist jeder Lichtpunkt mindestens einmal im Jahr, vorzugsweise im\nHerbst vor der Beleuchtungssaison, auf Funktion zu überprüfen. Bei dieser Über-\nprüfung soll die Funktion, der allgemeine Zustand des Lichtpunktes incl. Mast,\nsowie die ungehinderte Abstrahlung der Leuchte überprüft werden. Sollten Män-\ngel festgestellt werden, sind diese zu beseitigen.\n\n                                        5\n\fSollte die Inspektion einen akuten Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr erge-\nben, so meldet der AN diesen unverzüglich dem AG und bespricht mit ihm das\nweitere Vorgehen.\n\n       4.3 Mechanische Sicherheit\n\nZur Kontrolle des Mastes überprüft der AN jeden Mast alle 2 Jahre mittels Ham-\nmerschlag-verfahren auf Korrosion und Wandstärke. Sollten Schäden am Mast,\nbzw. Mast und Ausleger festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem AG\nzu melden. Der Mast ist außerdem in der Lichtpunktverwaltung so zu kennzeich-\nnen, dass er in der Liste für die nächste Ultraschall-Mastprüfung lt. Preisblatt er-\nscheint.\n\nSollten an einem Lichtpunkt lose oder fehlende Teile festgestellt werden, sind\ndiese unverzüglich neu zu befestigen oder zu ersetzen.\n\nIm Fall von abschattendem Bewuchs, soll dieser durch den AN beschnitten wer-\nden, sofern dies mit einer einfachen Astschere möglich ist. Sollte ein umfangrei-\ncheres Freischneiden erforderlich sein, ist dieses zu dokumentieren und, bei öf-\nfentlichem Grün, dem Straßenamt zu melden. Bei privatem Grün ist der abschat-\ntende Bewuchs schriftlich, z.B. per E-Mail, an den AG zu melden. Bei Wildplaka-\ntierung und Graffiti sind diese gleichfalls zu dokumentieren und dem AG zu mel-\nden.\n\n       4.4 Elektrische Sicherheit\n\nZur nachhaltigen Herstellung der elektrischen Sicherheit der Anlage, sollen im\nvorgesehenen Prüfintervall (siehe Grundpflichten), alle Anlagenbestandteile\nelektrisch nach den einschlägigen Normen geprüft werden.\n\nNach der Prüfung sind folgende Angaben zu dokumentieren:\n- Art und Standort der Beleuchtungsanlage bzw. des Lichtpunktes\n- Netzform, Spannung und Stromkreis (Bezeichnung der Schaltstelle)\n- Schutzmaßnahme, Schutzeinrichtung\n- Messergebnisse\n- Bestätigung des einwandfreien Zustandes durch den Prüfer\n\n       4.5 Kontrolle der Leuchten\n\nIm gleichen Intervall wie die elektrische Sicherheit sollen auch die Leuchten und\nKabelübergangskästen kontrolliert werden. Dazu ist die Einhaltung der Über-\ngangswiderstände zum Erdleiter zu prüfen und sicher zu stellen. Außerdem sol-\nlen alle Teile, Kabel, Dichtungen, Schrauben und Mastklappen auf Beschädigun-\ngen bzw. festen Sitz geprüft werden und bei Bedarf repariert oder ersetzt\n\n                                         6\n\fwerden. Sollten Schäden auftreten, die auf einen Garantiefall hinweisen, ist der\nAG zu informieren und die Garantie mit dem Hersteller abzuwickeln. Die Durch-\nführung der Kontrolle ist in der Lichtpunktverwaltung zu dokumentieren.\n\n      4.6 Reparatur von defekten Leuchten\n\nDefekte konventionelle Leuchten sind bei Ausfall gegen neue LED-Leuchten ge-\nmäß Beleuchtungskonzept auszutauschen. Die Kosten für die Anschaffung der in\ndiesen Fällen benötigten LED-Leuchten trägt der AG, alle weiteren Kosten sind\ndurch das Beleuchtungsentgelt abgedeckt. Sollte für die defekte Leuchte noch\nkeine Austauschtype nach dem Beleuchtungskonzept feststehen, spricht der AN\ndas Vorgehen mit dem AG ab. Kabelübergangskästen, die noch keinen Über-\nspannungsschutz aufweisen, sind im Falle der Erstinstallation einer LED-Leuchte\ngegen solche mit Überspannungsschutz zu tauschen. Für diese Fälle ist die Ver-\ngütung dem Preisblatt zu entnehmen.\n\nDefekte an LED-Leuchten sind dem Hersteller der Leuchten zu melden. Mit ihm\nist der Tausch zu den Garantiebedingungen abzustimmen. Sollte der Defekt\nnicht unter die Garantiebedingungen fallen, ist die defekte Leuchte zu reparieren\noder durch eine neue Leuchte gleichen Typs zu ersetzen. Kosten, die über die\nGarantiebedingungen der Hersteller hinaus gehen, sind durch das Beleuchtungs-\nentgelt abgedeckt. Die bei den Herstellern gültigen Garantiebestimmungen kön-\nnen bei der Verwaltung angefordert werden.\n\n      4.7 Reinigung und mechanische Einstellung der Leuchten\n\nInnerhalb von 4 Jahren soll jede Leuchte einmal gereinigt werden. Die Leuchten-\nreinigung umfasst die Säuberung der Leuchtenabdeckungen innen und außen,\nder Dichtungen und Verschlüsse. Es sind umweltschonende Reinigungsmittel zu\nverwenden.\n\nBei der Reinigung soll auch die Aufneigung der LED-Leuchten überprüft werden.\nSollte die Aufneigung 10 Grad oder mehr betragen, so ist die Leuchte bis auf\neine Aufneigung von maximal ca. 5 Grad zurückzustellen.\n\n      4.8 Kontrolle der Netz- und Schaltstellen\n\nDie Kontrolle der Schaltschränke beschränkt sich auf den Bereich, der sich im Ei-\ngentum des AG befindet. Sollten Schäden an anderen Teilen der Anlage auffal-\nlen, sind diese dem Netzbetreiber zu melden.\n\nUm einen sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten, soll neben der Sichtprü-\nfung der Anlagen mindestens einmal während der Laufzeit des Vertrages, alle\nSchaltschränke auf Einhaltung des Isolationswiderstandes geprüft werden.\n\n                                        7\n\fAußerdem sind dabei die Abschaltbedingungen aller Sicherungen mittels Schlei-\nfenimpedanzmessung zu überprüfen.\n\nSollte sich aus den Messungen ein Handlungsbedarf ableiten, so wird der AN\ndiesen unverzüglich dem AG melden.\n\nAlle Ergebnisse sind im Lichtpunktmanagement zu dokumentieren.\n\nDer AN übernimmt die Reparatur und die Einstellung der Schalteinrichtungen\nund der astronomischen Uhren in den Schaltschränken der Straßenbeleuchtung.\nSollten diese in den Netzstationen des Netzbetreibers verbaut sein, stimmt er\nden Zugang mit dem Netzbetreiber ab.\n\n      4.9 Zählerablesung\n\nDer AN liest einmal jährlich, vorzugsweise um den Jahreswechsel, alle der Stra-\nßenbeleuchtung zugeordneten Stromzähler ab. Die Daten übergibt er in digitaler\nForm an den AG. Die Kosten hierfür werden nach den im Preisblatt aufgeführten\nPreisen abgerechnet.\n\n      4.10 Mängelbeseitigung\n\nAlle Mängel, die im Zuge des Betriebs festgestellt werden, sind unter Einhaltung\nder Fristen aus der Prioritätenliste (5.2) zu reparieren.\n\n\n\n      5 Störungsmanagement\n\nStörungen sind alle Schäden an der Anlage, die nicht durch die Inspektion, son-\ndern durch eine Meldung, z.B. über die 24/7 Hotline, bekannt werden. Zu diesen\nFällen gehört der Ausfall einzelner Leuchten, aber auch Schäden z.B. durch Ext-\nremwetter, Vandalismus oder Unfallschäden.\n\nDer AN schuldet dem AG die erste Besichtigung des Schadens, die Sicherung\nder Schadensstelle zur Abwehr akuter Gefahren und die Dokumentation des Vor-\ngangs in der Lichtpunktverwaltung. Im Falle von Schäden durch Extremwetter,\nVandalismusschäden oder Unfallschäden und muss die Dokumentation mindes-\ntens 6 Fotos enthalten. Diese Leistung ist durch das Beleuchtungsentgelt abge-\ndeckt.\n\n      5.1 Störungsbeseitigung an defekten Lichtpunkten\n\nDefekte konventionelle Leuchten sind bei Ausfall gegen neue LED-Leuchten ge-\nmäß Beleuchtungskonzept auszutauschen. Die Kosten für die Anschaffung der in\n\n                                        8\n\fdiesen Fällen benötigten LED-Leuchten trägt der AG, die Installation und weitere\nmit der Installation zusammenhängende Kosten sind durch das Beleuchtungsent-\ngelt abgedeckt. Sollte für die defekte Leuchte noch keine Austauschtype nach\ndem Beleuchtungskonzept feststehen, spricht der AN das Vorgehen mit dem AG\nab. Kabelübergangskästen, die noch keinen Überspannungsschutz aufweisen,\nsind im Falle der Erstinstallation einer LED-Leuchte gegen solche mit Überspan-\nnungsschutz zu tauschen. Für diese Fälle ist die Vergütung dem Preisblatt zu\nentnehmen.\n\nDefekte an LED-Leuchten sind dem Hersteller der Leuchten zu melden. Mit ihm\nist der Tausch zu den Garantiebedingungen abzustimmen. Sollte der Defekt\nnicht unter die Garantiebedingungen fallen, ist die defekte Leuchte zu reparieren\noder durch eine neue Leuchte gleichen Typs zu ersetzen. Kosten, die über die\nGarantiebedingungen der Hersteller hinaus gehen, sind durch das Beleuchtungs-\nentgelt abgedeckt. Die bei den Herstellern gültigen Garantiebestimmungen kön-\nnen bei der Verwaltung angefordert werden.\n\nIm Falle eines Unfalls, mit Feststellung des Verursachers, tritt der AG die Versi-\ncherungsleistung an den AN ab. Hierzu meldet der AG dem AN den Unfallbericht\nder Polizei mit dem festgestellten Verursacher. Der AN übernimmt die Abwick-\nlung des Schadens mit der Versicherung des Verursachers. Sollte die Abwick-\nlung der Schadensübernahme durch den Verursacher nicht möglich sein, so wird\nder AG, die Kosten übernehmen. Hierzu meldet der AN seine Aufwände und\nseine vergeblichen Bemühungen um die Begleichung durch den Verursacher,\ndem AG.\n\nSollte eine Störung vollständig auf Extremwetter oder Vandalismus zurückzufüh-\nren sein, übernimmt der AG die Kosten.\n\nFür die Beseitigung der Störungen, die laut Preisblatt Kosten über €3.000 nto.\nverursachen, unterbreitet der AN dem AG innerhalb einer Woche nach Feststel-\nlung des Schadens ein Angebot auf Basis der im Preisblatt verzeichneten Preise.\nDer AG wird dann zeitnah nach Prüfung einen gesonderten Auftrag an den AN\nerteilen. Für Störungen, die laut Preisblatt einen Auftragswert von €3.000 nto.\nnicht übersteigen, gilt der Auftrag als erteilt.\n\n      5.2 Prioritätenliste\n\nDie Prioritätenliste gilt gleichermaßen für Mängel durch Störungen und Mängel,\ndie durch Wartungsarbeiten im Zuge des Betriebs festgestellt werden.\n\nDie Frist zur Störungs- oder Schadensbeseitigung hängt von der Dringlichkeit ab:\n\n\n                                        9\n\fPriorität 1   - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr müssen innerhalb von 120 Mi-\nnuten nach Meldung beim Bereitschaftsdienst vor Ort veranlasst werden. Zu die-\nser Dringlichkeit gehören auch Störungen an der Beleuchtung von Fußgänger-\nüberwegen.\n\nPriorität 2   - Ist der Beleuchtungserfolg gefährdet, insbesondere bei Ausfall\nvon drei oder mehr räumlich aufeinander folgenden Lichtpunkten, ist die Störung\ninnerhalb von 24 Stunden zu beseitigen.\n\nPriorität 3  - Andere Störungen, die nicht unter Priorität 1 oder 2 fallen, sind\nspätestens nach 4 Arbeitstagen zu beseitigen.\n\nIst die vollständige Störungsbeseitigung nicht fristgerecht möglich, ist innerhalb\nder vorgenannten Fristen ein entsprechendes Provisorium einzurichten, das mit\ndem Beleuchtungsentgelt abgegolten ist. Im Anschluss hat der AN den vertrag-\nlich geschuldeten Zustand der Beleuchtungsanlagen innerhalb von vier Wochen\nwiederherzustellen. Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, ist der AG\ndarüber innerhalb der oben gesetzten Fristen zu unterrichten.\n\nErfolgt die Störungsbeseitigung, aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, nicht\ninnerhalb der vorgenannten Fristen, ist der AG berechtigt, ohne erneute Fristset-\nzung die Störungsbeseitigung durch Ersatzvornahme zu veranlassen.\n\n      5.3 Kabelfehler\n\nDer AN schuldet dem AG die Beseitigung von Kabelfehlern in Erdkabeln. Die in\nder Beleuchtungsentgelt inbegriffenen Fehler sind auf jährlich 3 Fälle begrenzt.\nSind in einem Jahr weniger Kabelfehler in Erdkabeln zu beseitigen, steht das\nnicht genutzte Kontingent zugunsten des AG in den Folgejahren zur Verfügung.\nZur Beseitigung der Kabelfehler gehört auch das Einmessen der neu gesetzten\nMuffen und die Übergabe der Daten in einem für den AG lesbaren Format an\nden AG.\n\nDarüberhinausgehende weitere Kabelfehler in Erdkabeln zeigt der AN dem AG\nunverzüglich an. Dem AG steht es jedoch frei, zur Beseitigung von nicht vom Be-\nleuchtungsentgelt umfassten Kabelfehlern in Erdkabeln, den AN zu dem im\nPreisblatt optional angebotenen Entgelten zu beauftragen, oder einen Dritten zu\nbeauftragen.\n\n\n\n\n                                        10\n\f      6 Dokumentation\n\nAlle Maßnahmen müssen spätestens 10 Tage nach Durchführung digital erfasst-\nund in einer Datenbank der Verwaltung zugänglich gemacht werden. Der AG\nmuss durch Zugänge zu der Lichtpunktverwaltung jederzeit die Vorgänge in der\nAnlage einsehen können.\n\nIm Falle von Arbeiten am Kabelnetz, z.B. bei der Behebung von Kabelfehlern,\nhat der AN die eingebauten Teile zu vermessen und in das GIS-System des AN\neinzutragen (siehe Vorbereitung, Punkt 3). Die aktualisierten Daten sind dem AG\nim Februar und August so zu übergeben, dass er sie in sein GIS einspielen kann.\n\nDer AG informiert den AN über neu hinzukommende Beleuchtungsanlagen.\nDiese wird der AN unverzüglich in die Datenverwaltung aufnehmen und die ver-\ntraglichen Leistungen auch für die neue Beleuchtungsanlage(n) erbringen. Das\ngilt insbesondere auch bei Änderungen an den Beleuchtungskabeln (ober- und\nunterirdisch); eine Planauskunft über die neu verlegten Kabel muss aus dem\nvom AN zu pflegendem Datenbestand jederzeit zutreffend möglich sein.\n\nDer AG informiert den AN über den erfolgten Abbau von Beleuchtungsanlagen\nmit Angabe des Abbaudatums.\n\nÄnderungen der Anzahl von Beleuchtungskörpern werden zur nächsten, auf die\nMeldung folgenden Zahlungsperiode gültig. Mit der Gültigkeit passt sich das Be-\nleuchtungsentgelt an.\n\n\n\n      7 Berichte\n\nDer AN legt dem AG jährlich einen Bericht über die Anlagenentwicklung und die\nLeistungserbringung vor. Der Bericht soll der Verwaltung eine Datenbasis für die\nPlanung der nächsten Jahre geben. Dafür sollen in dem Bericht alle Veränderun-\ngen der Anlage aufgeführt werden und Statistiken der im Jahr ausgeführten Tä-\ntigkeiten enthalten sein. Außerdem sollen Statistiken zum konkreten Störungs-\naufkommen sowie deren Beseitigung aufgeführt werden.\n\nIm Einzelnen sollen in dem Bericht folgende Daten aufbereitet sein:\n\n1. Zusammenfassung der Leistungserbringung\n2. Veränderungen im Mengengerüst der Beleuchtungsanlagen (Leuchten,\nSchaltschränke, Verteilerschränke, Kabel)\n3. Übersicht über die Leistungserbringung durch Nachunternehmer\n                                       11\n\f4. Daten zur Steuerung der Anlage\n5. Daten zur Materialwirtschaft\n6. Statistiken über die Leistungserbringung, insbesondere\n       Wartung, Inspektion, Instandsetzung, in Verbindung mit der Störanfällig-\n       keit der Anlageteile\n       Entstörung und Schadensbeseitigung, in Verbindung mit den auslösenden\n       Vorkommnissen\n7. Der voraussichtliche Wartungsplan für die nächsten 12 Monate\n\n8. Vorschläge für ein Investitionsprogramm, dass dem Ziel dient, die öffentliche\nBeleuchtung weiterhin kostengünstig, ökologisch und energieeffizient zu betrei-\nben. Inhalt sollen Maßnahmen zur Modernisierung, Erweiterung oder zum Rück-\nbau der öffentlichen Beleuchtung einschließlich der jeweiligen Kosten sowie der\nvorgeschlagene Baubeginn und die Dauer der Maßnahmen sein. Die Vorschläge\nsollen sich auf die 3 Folgejahre beziehen. Der AN hat keinen Anspruch auf Um-\nsetzung der Vorschläge.\n\nDer Bericht ist in digitaler Form (PDF) dem AG bis Ende des auf das Berichtsjahr\nfolgenden Monats zur Verfügung zu stellen. Bei Verzug erfolgt eine schriftliche\nMahnung und Fristsetzung durch den AG. Sollte die in der Mahnung gesetzte\nFrist verstreichen, so ist der AG berechtigt, das Beleuchtungsentgelt für jeden\nMonat, in dem der Bericht nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurde, um 10%\nzu kürzen.\n\n\n\n      8 Weitere Unterstützung durch den Auftragnehmer\n\nDer AN berät den AG in allen Belangen der Anlage. Bei Neu- oder Umplanungen\nder Beleuchtung wird der AN der Stadt mit seiner Expertise beratend zur Seite\nstehen. Der AG bezieht den AN rechtzeitig in alle Planungen, die mit der Sanie-\nrung, dem Umbau oder dem Neubau der Straßenbeleuchtung zu tun haben, ein.\n\nZur Diskussion der Vorschläge des Investitionsprogramms, wird der AN an mo-\nnatlichen Treffen mit der Verwaltung teilnehmen.\n\nDer AN unterstützt den AG bei der Abnahme von Beleuchtungsanlagen, indem\ner die Abnahme vorbereitet, an der Abnahme vor Ort teilnimmt und den AG be-\nrät. Sofern der AG ihm im jeweiligen Einzelfall Vollmacht zur Abnahme erteilt,\nvertritt der AN den AG bei der Abnahme. Die hierfür geleisteten Stunden werden\nnach Preisblatt abgerechnet.\n\n\n\n\n                                       12\n\f\n### SHEET Tabelle1\nC2=Betrieb der Straßenbeleuchtung in HUSUM\nC3=Preisblatt Bau- und Bedarfsleistungen\nC4=46295\nE5=\nB7=lfd. Nr.\tC7=Pos.\tD7=Abschnitt\tE7=Leistung\tF7=Wertungs-menge /Jahr\tG7=Einheit\tH7=Preis\tI7=Geamtpreis\nB8=1\tC8=1.1\tD8=Betrieb\tE8=Jährliches Entgelt für den Betrieb einer LED-Leuchte nach den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Vorgaben\tF8=2866\tG8=Pro Leuchte\tH8=\tI8=0 [OOXML formula=\"H8*F8\" f_type=\"normal\" f_text=\"H8*F8\" cached_value=\"0\"]\nB9=2\tC9=1.2\tD9=Betrieb\tE9=Jährliches Entgelt für den Betrieb einer konventionellen Leuchte nach den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Vorgaben\tF9=702\tG9=Pro Leuchte\tH9=\tI9=0 [OOXML formula=\"H9*F9\" f_type=\"normal\" f_text=\"H9*F9\" cached_value=\"0\"]\nB10=3\tC10=2.1\tD10=Leuchten\tE10=Tausch einer konventionellen Leuchte gegen eine LED Leuchte bis zu einer Montagehöhe von 4,5m. Kosten ohne Beschaffung der Leuchte. Enthalten sind Demontage und Entsorgung der Altleuchte, Installation der neuen Leuchte und Lieferung und Montage eines Kabelübergangskastens mit Überspannungsschutz, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, Dokumentation.\tF10=5\tG10=Pro Leuchte\tH10=\tI10=0 [OOXML formula=\"H10*F10\" f_type=\"normal\" f_text=\"H10*F10\" cached_value=\"0\"]\nB11=4\tC11=2.2\tD11=Leuchten\tE11=Tausch einer konventionellen Leuchte gegen eine LED Leuchte bis zu einer Montagehöhe von 6m. Kosten ohne Beschaffung der Leuchte. Enthalten sind Demontage und Entsorgung der Altleuchte, Installation der neuen Leuchte und Lieferung und Montage eines Kabelübergangskastens mit Überspannungsschutz, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, Dokumentation.\tF11=40\tG11=Pro Leuchte\tH11=\tI11=0 [OOXML formula=\"H11*F11\" f_type=\"shared\" f_ref=\"I11:I61\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"H11*F11\" cached_value=\"0\"]\nB12=5\tC12=2.3\tD12=Leuchten\tE12=Tausch einer konventionellen Leuchte gegen eine LED Leuchte bis zu einer Montagehöhe von 8m. Kosten ohne Beschaffung der Leuchte. Enthalten sind Demontage und Entsorgung der Altleuchte, Installation der neuen Leuchte und Lieferung und Montage eines Kabelübergangskastens mit Überspannungsschutz, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, Dokumentation.\tF12=5\tG12=Pro Leuchte\tH12=\tI12=0 [OOXML formula=\"H12*F12\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB13=6\tC13=2.4\tD13=Leuchten\tE13=Tausch eines Kabelübergangskastens incl. Lieferung und Nebenarbeiten wie Anschluss, Dokumentation und Sicherheitsüberprüfung. Kabelübergangskasten nach DIN 43628 / VDE 0660. Kasten mit Mehrpoligen Überspannungsableiter Typ 2 mit Überwachungseinrichtung und Abtrennvorrichtung.\tF13=50\tG13=Pro Einbau\tH13=\tI13=0 [OOXML formula=\"H13*F13\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB14=7\tC14=2.5\tD14=Leuchten\tE14=Installation einer LED Leuchte bis zu einer Montagehöhe von 4,5m. Enthalten sind  Installation der neuen Leuchte, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, Dokumentation.\tF14=5\tG14=Pro Leuchte\tH14=\tI14=0 [OOXML formula=\"H14*F14\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB15=8\tC15=2.6\tD15=Leuchten\tE15=Installation einer LED Leuchte bis zu einer Montagehöhe von 6,0m. Enthalten sind  Installation der neuen Leuchte, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, Dokumentation.\tF15=5\tG15=Pro Leuchte\tH15=\tI15=0 [OOXML formula=\"H15*F15\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB16=9\tC16=2.7\tD16=Leuchten\tE16=Installation einer LED Leuchte bis zu einer Montagehöhe von 8m. Enthalten sind  Installation der neuen Leuchte, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, Dokumentation.\tF16=5\tG16=Pro Leuchte\tH16=\tI16=0 [OOXML formula=\"H16*F16\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB17=10\tC17=2.8\tD17=Leuchten\tE17=Straßenleuchte der Fa Schreder  IZYL11-C200-079-32 IZYL11-100052_DAZH_AKZO900GS  aus Handlager des AN liefern\tF17=5\tG17=Pro Leuchte\tH17=\tI17=0 [OOXML formula=\"H17*F17\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB18=11\tC18=2.9\tD18=Leuchten\tE18=Straßenleuchte der Fa Schreder IZYL11-C200-079-33 IZYL11-012893_DAZH_AKZO900GS  aus Handlager des AN liefern\tF18=5\tG18=Pro Leuchte\tH18=\tI18=0 [OOXML formula=\"H18*F18\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB19=12\tC19=2.10\tD19=Leuchten\tE19=Straßenleuchte der Fa Schreder PILZEO-C200-006-81 PILZEO-006630_D7F5_AKZO900GS  aus Handlager des AN liefern\tF19=10\tG19=Pro Leuchte\tH19=\tI19=0 [OOXML formula=\"H19*F19\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB20=13\tC20=2.11\tD20=Leuchten\tE20=Straßenleuchte der Fa Philips Luma Mini 30 LEDs, DM10, 3.000lm 3.000k   aus Handlager des AN liefern\tF20=3\tG20=Pro Leuchte\tH20=\tI20=0 [OOXML formula=\"H20*F20\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB21=14\tC21=2.12\tD21=Leuchten\tE21=Ersatzwanne Luma Mini liefern und montieren\tF21=10\tG21=Pro Leuchte\tH21=\tI21=0 [OOXML formula=\"H21*F21\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB22=15\tC22=2.13\tD22=Leuchten\tE22=Ersatzwanne Luma 1 liefern und montieren\tF22=10\tG22=Pro Leuchte\tH22=\tI22=0 [OOXML formula=\"H22*F22\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB23=16\tC23=2.14\tD23=Leuchten\tE23=Umbau Luma Mini auf 3000lm, 2200k. Umbausatz liefern, montieren und dokumentieren.\tF23=10\tG23=Pro Leuchte\tH23=\tI23=0 [OOXML formula=\"H23*F23\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB24=17\tC24=2.15\tD24=Leuchten\tE24=Umbau Luma Mini auf 3000lm, 3000k. Umbausatz liefern, montieren und dokumentieren.\tF24=10\tG24=Pro Leuchte\tH24=\tI24=0 [OOXML formula=\"H24*F24\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB25=18\tC25=2.16\tD25=Leuchten\tE25=Umbau Luma 1 auf 4000lm, 2200k. Umbausatz liefern, montieren und dokumentieren.\tF25=10\tG25=Pro Leuchte\tH25=\tI25=0 [OOXML formula=\"H25*F25\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB26=19\tC26=2.17\tD26=Leuchten\tE26=Umbau Luma 1 auf 4000lm, 3000k. Umbausatz liefern, montieren und dokumentieren.\tF26=10\tG26=Pro Leuchte\tH26=\tI26=0 [OOXML formula=\"H26*F26\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB27=20\tC27=3.1\tD27=Masten\tE27=Stellen eines konischen Stahlrohraufsatzmastes entsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 4,5m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF27=1\tG27=Pro Mast\tH27=\tI27=0 [OOXML formula=\"H27*F27\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB28=21\tC28=3.2\tD28=Masten\tE28=Stellen eines konischen Stahlrohraufsatzmastesentsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 6m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF28=1\tG28=Pro Mast\tH28=\tI28=0 [OOXML formula=\"H28*F28\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB29=22\tC29=3.3\tD29=Masten\tE29=Stellen eines konischen Stahlrohraufsatzmastesentsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 8m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF29=1\tG29=Pro Mast\tH29=\tI29=0 [OOXML formula=\"H29*F29\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB30=23\tC30=3.4\tD30=Masten\tE30=Stellen eines konischen Stahlrohrpeitschenmastes entsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 6m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF30=1\tG30=Pro Mast\tH30=\tI30=0 [OOXML formula=\"H30*F30\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB31=24\tC31=3.5\tD31=Masten\tE31=Stellen eines konischen Stahlrohrpeitschenmastes entsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 8m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF31=1\tG31=Pro Mast\tH31=\tI31=0 [OOXML formula=\"H31*F31\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB32=25\tC32=3.6\tD32=Masten\tE32=Tauschen eines abgesetzter Mastes mit 3,5 m LPH (Innenstadt) Mast entsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 3,5m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF32=1\tG32=Pro Mast\tH32=\tI32=0 [OOXML formula=\"H32*F32\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB33=26\tC33=3.7\tD33=Masten\tE33=Tauschen eines Aufsatzmastes gegen einen konischen Stahlrohraufsatzmast entsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 4,5m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF33=1\tG33=Pro Mast\tH33=\tI33=0 [OOXML formula=\"H33*F33\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\tJ33=\tK33=\tL33=\tM33=\tN33=\tO33=\tP33=\nB34=27\tC34=3.8\tD34=Masten\tE34=Tauschen eines Aufsatzmastes gegen einen konischen Stahlrohraufsatzmast entsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 6m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF34=1\tG34=Pro Mast\tH34=\tI34=0 [OOXML formula=\"H34*F34\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB35=28\tC35=3.9\tD35=Masten\tE35=Tauschen eines Aufsatzmastes gegen einen konischen Stahlrohraufsatzmast entsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 8m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF35=1\tG35=Pro Mast\tH35=\tI35=0 [OOXML formula=\"H35*F35\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB36=29\tC36=3.10\tD36=Masten\tE36=Tauschen eines Aufsatzmastes gegen einen konischen Stahlrohraufsatzmast entsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 6m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF36=1\tG36=Pro Mast\tH36=\tI36=0 [OOXML formula=\"H36*F36\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB37=30\tC37=3.11\tD37=Masten\tE37=Tauschen eines Aufsatzmastes gegen einen konischen Stahlrohraufsatzmast entsprechend DIN EN 40, feuerverzinkt, Höhe über Flur 8m, mindestwandsstärke 3mm, mit Kantenschutz und Absenkplatte, beschaffen und nach den statischen Erfordernissen mit Fundament installieren. Oberfläche wieder herstellen, Aufstellung dokumentieren. Preis mit An- und Abfahrt.\tF37=1\tG37=Pro Mast\tH37=\tI37=0 [OOXML formula=\"H37*F37\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB38=31\tC38=3.12\tD38=Masten\tE38=Doppelaufsatz Stahl feuerverzinkt mit Ausladung 0,5m Liefern, montieren und dokumentieren.\tF38=1\tG38=Pro Aufsatz\tH38=\tI38=0 [OOXML formula=\"H38*F38\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB39=32\tC39=3.13\tD39=Masten\tE39=Dreifachaufsatz Stahl feuerverzinkt mit Ausladung 0,5m Liefern, montieren und dokumentieren.\tF39=1\tG39=Pro Aufsatz\tH39=\tI39=0 [OOXML formula=\"H39*F39\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB40=33\tC40=3.14\tD40=Masten\tE40=Mastprüfung im Ultraschall-Verfahern. Jährliche Prüfung in einer Gruppe von mindetens 75 Masten.\tF40=150\tG40=Pro Mast\tH40=\tI40=0 [OOXML formula=\"H40*F40\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB41=34\tC41=3.15\tD41=Masten\tE41=Betonfundament bis 1m³ abbrechen\tF41=1\tG41=Pro Fundament\tH41=\tI41=0 [OOXML formula=\"H41*F41\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB42=35\tC42=4.1\tD42=Kabelverlegung\tE42=Kabelverlegung 5x10² in Kabelgraben 0,3x0,6m (BxT). Graben herstellen, Kabel liefern, auf Sandbettung einlegen und mit Kennzeichnungsband versehen. Graben schichtweise verdichten. Oberfläche Gruppe I (Straßenrandgrün) wieder herstellen.\tF42=10\tG42=Pro Meter\tH42=\tI42=0 [OOXML formula=\"H42*F42\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB43=36\tC43=4.2\tD43=Kabelverlegung\tE43=Kabelverlegung 5x10² in Kabelgraben 0,3x0,6m (BxT). Graben herstellen, Kabel  liefern, auf Sandbettung einlegen und mit Kennzeichnungsband versehen. Graben schichtweise verdichten. Oberfläche Gruppe II (Gehwegplatten, Klinker) wieder herstellen.\tF43=5\tG43=Pro Meter\tH43=\tI43=0 [OOXML formula=\"H43*F43\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB44=37\tC44=4.3\tD44=Kabelverlegung\tE44=Kabelverlegung 5x10² in Kabelgraben 0,3x0,6m (BxT). Graben herstellen, Kabel  liefern, auf Sandbettung einlegen und mit Kennzeichnungsband versehen. Graben schichtweise verdichten. Oberfläche Gruppe III (Großpflaster) wieder herstellen.\tF44=5\tG44=Pro Meter\tH44=\tI44=0 [OOXML formula=\"H44*F44\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB45=38\tC45=4.4\tD45=Kabelverlegung\tE45=Kabelverlegung 5x10² in Kabelgraben 0,3x0,6m (BxT). Graben herstellen, Kabel liefern, auf Sandbettung einlegen und mit Kennzeichnungsband versehen. Graben schichtweise verdichten. Oberfläche Gruppe IV (Bituminöse Oberflächen in Gehwegen) wieder herstellen.\tF45=5\tG45=Pro Meter\tH45=\tI45=0 [OOXML formula=\"H45*F45\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB46=39\tC46=4.5\tD46=Kabelverlegung\tE46=Aufpreis für Tausch von nichtverdichtungsfähigem Boden gegen frostsicheres Material\tF46=10\tG46=Pro m³\tH46=\tI46=0 [OOXML formula=\"H46*F46\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB47=40\tC47=4.6\tD47=Kabelverlegung\tE47=Verdrengungspressung mit Rakete, Durchmesser bis 80mm, einschließlich Start- und Zielgrube, Einbau eines Kabelschutzrohres und Einzoiehen des Kabels. Wiederherstellen der Oberflächen.\tF47=5\tG47=Pro Meter\tH47=\tI47=0 [OOXML formula=\"H47*F47\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB48=41\tC48=4.7\tD48=Kabelverlegung\tE48=Verbindungsmuffe wie z.B. Scotchmuffe mit Epoxyisolation für Beleuchtungskabel liefern, einbauen, einmessen und dokumentieren.\tF48=1\tG48=Pro Muffe\tH48=\tI48=0 [OOXML formula=\"H48*F48\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB49=42\tC49=4.8\tD49=Kabelverlegung\tE49=T-Muffe wie z.B. Scotchmuffe mit Epoxyisolation für Beleuchtungskabel liefern, einbauen, einmessen und dokumentieren.\tF49=1\tG49=Pro Muffe\tH49=\tI49=0 [OOXML formula=\"H49*F49\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB50=43\tC50=4.9\tD50=Kabelverlegung\tE50=Lieferung und Installation eines Beleuchtunsschaltschrank mit Polyestersockel, Zählerplatz, Platz für Steuereinheit, 2 Schützen für Ganznacht und Halbnachtschaltung, Sicherungslasttrenner und  Bypasschaltung für den Handbetrieb.\nSchaltschrank ausgelegt für 6 Abgänge à 25A liefern, aufstellen, einschließlich Anschluss der Beleuchtungskabel sowie Anschluss des Versorgungskabels mit Abwicklung der Zähleranmeldung, Elektrische Überprüfung und Dokumentation des Schaltstellenstandortes.\tF50=1\tG50=Pro Schalt-schrank\tH50=\tI50=0 [OOXML formula=\"H50*F50\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB51=44\tC51=4.10\tD51=Kabelverlegung\tE51=Aufpreis für die Ausrüstung des Beleuchtungsschaltschranks mit Tiefenerder.\tF51=1\tG51=Pro Schalt-schrank\tH51=\tI51=0 [OOXML formula=\"H51*F51\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB52=45\tC52=4.11\tD52=Kabelverlegung\tE52=Anschlusssäule mit min. 3 Abgängen aufstellen und anschließen, prüfen und dokumentieren.\tF52=1\tG52=Pro Anschluss-säule\tH52=\tI52=0 [OOXML formula=\"H52*F52\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB53=46\tC53=5.1\tD53=Kabelfehler\tE53=Kabelfehler orten, Schadstelle freilegen und beseitigen. Oberflächengruppe I-III, inkl. Arbeitsgrube Oberflächenbefestigung aufnehmen, Muffenloch herstellen, Verbindungsmuffen montieren, Muffenloch wieder verfüllen, lagenweise verdichten, Oberfläche wieder herstellen.\tF53=1\tG53=Pro Kabelfehler\tH53=\tI53=0 [OOXML formula=\"H53*F53\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB54=47\tC54=5.2\tD54=Kabelfehler\tE54=Kabelfehler orten, Schadstelle freilegen und beseitigen. Oberflächengruppe IV und V, inkl. Arbeitsgrube Oberflächenbefestigung aufnehmen, Muffenloch herstellen, Verbindungsmuffen montieren, Muffenloch wieder verfüllen, lagenweise verdichten, Oberfläche wieder herstellen.\tF54=1\tG54=Pro Kabelfehler\tH54=\tI54=0 [OOXML formula=\"H54*F54\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB55=48\tC55=6.1\tD55=Sonstiges\tE55=Ablesen der Zähler in allen ca. 65 Schaltschränken bzw. Schaltanlagen. Übergabe der Daten als Auflistung mit Standort Schaltschrank, Zählernummer und abgelesenem Wert in Excel-Liste.\tF55=1\tG55=Ablesen aller Zähler\tH55=\tI55=0 [OOXML formula=\"H55*F55\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB56=49\tC56=7.1\tD56=Stundensätze\tE56=Normalstunde Monteur mit abgeschlossener Elektro-Fachausbildung \tF56=1\tG56=Std.\tH56=\tI56=0 [OOXML formula=\"H56*F56\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB57=50\tC57=7.2\tD57=Stundensätze\tE57=Normalstunde Elektromeister\tF57=1\tG57=Std.\tH57=\tI57=0 [OOXML formula=\"H57*F57\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB58=51\tC58=7.3\tD58=Stundensätze\tE58=Normalstunde Dipl.Ing. Fachrichtung Elektro\tF58=1\tG58=Std.\tH58=\tI58=0 [OOXML formula=\"H58*F58\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB59=52\tC59=7.4\tD59=Stundensätze\tE59=Normalstunde Hilfskraft\tF59=1\tG59=Std.\tH59=\tI59=0 [OOXML formula=\"H59*F59\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB60=53\tC60=\tD60=\tE60=Werkstattwagen\tF60=1\tG60=Std.\tH60=\tI60=0 [OOXML formula=\"H60*F60\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB61=54\tC61=\tD61=\tE61=Steiger\tF61=1\tG61=Std.\tH61=\tI61=0 [OOXML formula=\"H61*F61\" f_type=\"shared\" f_shared_index=\"0\" f_text=\"\" cached_value=\"0\"]\nB62=\tC62=\tD62=\tE62=\tF62=\tG62=\tH62=\tI62=\nB63=\tC63=\tD63=\tE63=Summe netto\tF63=\tG63=\tH63=\tI63=0 [OOXML formula=\"SUM(I8:I61)\" f_type=\"normal\" f_text=\"SUM(I8:I61)\" cached_value=\"0\"]\nB64=\tC64=\tD64=\tE64=MwSt.\tF64=\tG64=\tH64=\tI64=0 [OOXML formula=\"I63/100*19\" f_type=\"normal\" f_text=\"I63/100*19\" cached_value=\"0\"]\nB65=\tC65=\tD65=\tE65=Summe brutto\tF65=\tG65=\tH65=\tI65=0 [OOXML formula=\"I63+I64\" f_type=\"normal\" f_text=\"I63+I64\" cached_value=\"0\"]\nB66=\tC66=\tD66=\tE66=\tF66=\tG66=\tH66=\nB67=\tC67=\tD67=\tE67=\tF67=\tG67=\tH67=\nB68=\tC68=\tD68=\tE68=\tF68=\tG68=\tH68=\nB69=\tC69=\tD69=\tE69=\tF69=\tG69=\tH69=\nB70=\tC70=\tD70=\tE70=\tF70=\tG70=\tH70=\nB71=\tC71=\tD71=\tE71=\tF71=\tG71=\tH71=\nB72=\tC72=\tD72=\tE72=\tF72=\tG72=\tH72=\nB73=\tC73=\tD73=\tE73=\tF73=\tG73=\tH73=\nB74=\tC74=\tD74=\tE74=\tF74=\tG74=\tH74=\nB75=\tC75=\tD75=\tE75=\tF75=\tG75=\tH75=\n\n124_LD\n(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)\n\n\n     Vergabenummer:          2026/045\n\n     Maßnahme:               Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n                             Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung\n     Leistung:               und Störungsmanagement sowie Erneuerung der\n                             Straßenbeleuchtungsanlagen)\nEigenerklärung zur Eignung\n\n     Name und Anschrift des Unternehmens:\n\n\n\n\n        Bewerber*)\n        Bieter*)\n        Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*)\n        Nachunternehmer*)\n        anderes Unternehmen*)\n\n\n     Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abge-\n                                                                                                  €\n     schlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen\n     und andere Leistungen betrifft, die mit der zu verge-\n                                                                                                  €\n     benden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des\n     Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aus-\n                                                                                                  €\n     geführten Leistungen\n\n     Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind\n     Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen aus-\n     geführt habe/haben.\n     Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/ wer-\n     den wir drei Referenzen aus den letzten drei1 Jahren mit mindestens folgenden Angaben\n     benennen:\n     Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum\n     Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und\n     Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.\n\n\n     Angaben zu Arbeitskräften\n     Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Be-\n     schäftigten zur Verfügung stehen.\n     Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde\n     ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftig-\n     ten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.\n\n\n\n\n*)\n     zutreffendes ankreuzen\n1 Soweit in der Bekanntmachung ein abweichender Zeitraum angegeben wurde, ist dieser maßge-\n\nbend.\n\n                                                                     \n\f124_LD\n(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)\n\n Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes\n      Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.\n\n    Ich bin/ Wir sind eingetragen\n bei:\n Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde\n ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:\n\n\n Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation\n      Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich ge-\n     regeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung\n     nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Li-\n     quidation befindet.\n     Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir\n     ihn vorlegen.\n\n Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverläs-\n sigkeit als Bewerber in Frage stellt\n Ich/Wir erkläre(n), dass\n    für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB\n    vorliegen\n      ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,\n     der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe\n     von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder\n     einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind\n      für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt.\n     zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt,\n     ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen\n     habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt\n     wurde\n Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für\n den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem\n Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt abrufen.\n\n Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversi-\n cherung\n Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und\n Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht\n zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.\n Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde\n ich/werden wir eine\n Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2\n vorlegen.\n\n\n\n\n2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt\n\n\n                                                                     \n\f124_LD\n(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)\n\n Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft\n Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.\n\n\n\n\n Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigen-\n erklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten an-\n gemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag\n ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorge-\n legt werden.\n\n Ort, Datum, Unterschrift3\n\n\n\n\n3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist\n\n\n                                                                     \n\f\n                                                                                                               127\n                                                                                           (Erklärung Bezug Russland)\n\nEigenerklärung Bezug Russland\nEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April\n2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor-\nschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per-\nsonen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte\nUnterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.\n\nEin Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht\n    a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be-\n       werbers/Bieters in Russland,\n\n       b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien\n           nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr\n           als 50 Prozent,\n\n       c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter-\n           nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.\n\nBereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu\nRussland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.\n\n\n    Maßnahmennummer                                          Vergabenummer 2026/045\n\n    Maßnahme oder Baumaßnahme\n    Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n\n    Leistung\n    Betriebsführung der Straßenbeleuchtung\n\n\n            Bieter 1\n            Mitglied     der          Bewerber-      bzw.\n            Bietergemeinschaft1\n            Auftragnehmer1\n                                                             (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)\n\n    Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle\n    zutrifft.\n    Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung\n          nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An-\n          spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).\n          folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch\n          nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).\n\n\n\n\n                   Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.\n\n                   Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU)\n                   2022/576) zulässig.\n\n\n\n\n1\n    Zutreffendes ankreuzen (Bieter)\n© VHB | VHL | VHF Bayern – Stand November 2022                                                                1 von 2\n\f                                                                                                          127\n                                                                                      (Erklärung Bezug Russland)\n                  Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum\n                  10. Oktober 2022 beendet.\n\n\n        keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen\n        beauftrage(n) / beauftragt habe(n).\n\n        folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen\n        beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).\n\n\n\n\n                  Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.\n\n                  Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU)\n                  2022/576) zulässig.\n                  Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum\n                  10. Oktober 2022 beendet.\n\n\n        keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf-\n        trage(n) / beauftragt habe(n).\n        folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf-\n        tragen werde(n) /beauftragt habe(n).\n\n\n\n\n                  Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.\n\n                  Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU)\n                  2022/576) zulässig.\n                  Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum\n                  10. Oktober 2022 beendet.\n\n\n\n\n (Ort, Datum, Unterschrift) 2\n\n\n\n\n2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Angebotes ist\n\n\n© VHB | VHL | VHF Bayern – Stand November 2022                                                           2 von 2\n\f\n 234\n (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)\n\n   Vergabenummer:           2026/045\n\n   Maßnahme:                Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n                            Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n   Leistung:\n                            Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\n Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft\n\n Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,\n Bevollmächtigter Vertreter\n\n Mitglied:\n USt-ID:\n\n Weitere Mitglieder\n\n Mitglied:\n\n USt-ID:\n\n\n Mitglied:\n\n USt-ID:\n\n\n Mitglied:\n\n USt-ID:\n\n beschließen im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären, dass\n der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt\n und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.\n  Ort, Datum, Stempel und Unterschrift bevollmächtigter Vertreter\n\n\n\n\n  Ort, Datum, Stempel und Unterschrift weiteres Mitglied\n\n\n\n\n  Ort, Datum, Stempel und Unterschrift weiteres Mitglied\n\n\n\n\n  Ort, Datum, Stempel und Unterschrift weiteres Mitglied\n\n\n\n\nHinweis: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben; auf Verlangen-\n         der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifizierte Erklärung abzu-\n         geben.\n                                                                      \n                                                                                                                  Stand 03/2024\n\f\n235\n(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)\n\n Vergabenummer:          2026/045\n\n Baumaßnahme:            Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n                         Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n Leistung:\n                         Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\nErgänzung des Angebotsschreibens\n\nVerzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un-\nternehmen bedienen wird.\n\nZur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistun-\ngen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).\n\nOZ/Leistungsbereich         Beschreibung der Teilleistungen\n\n\n\n\nIn Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit\n                                                               Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasse-\n              Name des Unternehmens\n                                                                                 nen Eignung\n\n\n\n\n                                                                     \n\f\n633\n(Angebotsschreiben - Liefer-/Dienstleistungen)\n\nName und Anschrift des Bieters\n                                                             Ort:\n(Firmenname lt. Handelsregister)\n                                                             Datum:\n                                                             Tel.:\n                                                             Fax:\n                                                             e-mail:\n                                                             USt.-ID-Nr.:\n                                                             HR-Nr.:\n                                                             Registergericht\n                                                             BImA-Nummer\n\n (Name und Anschrift der Vergabestelle)\n\n Stadt Husum - Vergabestelle Bauamt\n Zingel 10\n 25813 Husum\n Deutschland\n\nAngebotsschreiben (bitte vollständig ausfüllen)\n\n    Vergabenummer:        2026/045\n\n    Maßnahme:             Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n                          Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n    Leistung:\n                          Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\n\n\n1         Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten\n          Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist ge-\n          bunden.\n\n2         Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschrei-\n          bung einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) beträgt                                                  €\n\n3         Anzahl der Nebenangebote                                                                       St.\n\n4         Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt-\n          und alle Nebenangebote                                                                          %\n\n5         Bestandteil meines/ unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen\n          Anlagen:\n           - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,\n           - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B\n\n6         Ich/ Wir erklären, dass\n                -   ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leis-\n                    tung erfülle(n).\n\n                -   ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich-\n                    nisses als alleinverbindlich anerkenne(n).\n                -   mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres\n                    Angebotes sind.\n\n\n\n\n                                                                 \n\f633\n(Angebotsschreiben - Liefer-/Dienstleistungen)\n\n             -   das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn\n                 Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten\n                 und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wur-\n                 den.\n             -   falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch\n                 die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.\n             -   ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs-\n                 summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich\n                 eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es\n                 sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.\n             -   ich/wir die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen\n                 (AGB) ausschließe(n).\n\n\n\n\nOrt, Datum, Stempel und Unterschrift\n\n\n\n\nIst das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.\n\n\n\n\n                                                               \n\f\n Vergabenummer:     2026/045\n\n Maßnahme:          Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n\n                    Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n Leistung:\n                    Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\n\nAnlage: Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlusskriterien gem. § 123 u. 124 GWB\n\nIch versichere mit meiner Unterschrift an Eidesstatt, dass folgende Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124\nGWB gegen mich/uns nicht vorliegen (bitte ankreuzen):\n§ 123 (1)       Eine rechtskräftige Verurteilung oder eine rechtskräftige Festsetzung einer Geld-         Liegt nicht   Liegt vor\n                buße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen:                                 vor\n§ 123 (1) 1.    § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen),\n                § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen),\n                § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)\n§ 123 (1) 2.    § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an\n                einer solchen Tat\n\n§ 123 (1) 3.    § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche)\n§ 123 (1) 4.    § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der\n                Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union\n                oder in ihrem Auftrag verwaltet werden\n§ 123 (1) 5.    § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den\n                Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der\n                Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden\n§ 123 (1) 6.    § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver-\n                kehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im\n                Gesundheitswesen)\n§ 123 (1) 7.    § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)\n                oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung)\n§ 123 (1) 8.    den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils\n                auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale\n                Bedienstete)\n§ 123 (1) 9.    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung\n                ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)\n                oder\n§ 123 (1) 10.   den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches\n                (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,\n                Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)\n§ 123 (4) 1.    Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder\n                Beiträgen zur Sozialversicherung nicht erfüllt\n§ 124           Weitere Ausschlussgründe                                                                  Liegt nicht   Liegt vor\n                                                                                                             vor\n§ 124 (1) 1.    Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde gegen geltende umwelt-, sozial- oder ar-\n                beitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.\n§ 124 (1) 2.    Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde\n                ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die\n                Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. Das Unterneh-\n                men befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.\n§ 124 (1) 3.    Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung be-\n                gangen.\n§ 124 (1) 8.    Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine\n                schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten.\n\n\n Ggf. Firmenname\n\n\n\n\n                                                                                                                            1\n\f\n                    Straßenbeleuchtungsvertrag\n\n\n\n\nzwischen\n\n\n\n\nder Stadt Husum\nvertreten durch Herrn Bürgermeister [personal name redacted]\nZingel 10\n25813 Husum\n\n\n\n\n- nachfolgend „AG“ genannt -\n\n\n\n\nund\n\n\n\n\n- nachfolgend „AN“ genannt -\n\n\n\n\n                                             \n\fInhaltsverzeichnis\n§1       Vertragsgrundlagen .................................................................................................. 3\n§2       Bestands- und Betriebsdaten .................................................................................... 3\n§3       Vertragsgegenstand .................................................................................................. 4\n§4       Begriffsbestimmungen .............................................................................................. 4\n§5       Leistungsumfang ....................................................................................................... 5\n§6       Betrieb ...................................................................................................................... 6\n§7       Wartung, Instandhaltung und Störungsmanagement................................................ 7\n§8       Bedarfsleistungen ..................................................................................................... 7\n§9       Vergütung ................................................................................................................. 8\n§ 10     Rechte und Pflichten des Auftragnehmers ................................................................ 9\n§ 11     Rechte und Pflichten des Auftraggebers................................................................. 11\n§ 12     Vertragsstrafen für Störungsmanagement .............................................................. 11\n§ 13     Abnahme- und Leistungshindernisse....................................................................... 11\n§ 14     Rechtsnachfolge ...................................................................................................... 12\n§ 15 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot; Leistungsverweigerungsrechte .................... 12\n§ 16     Haftung ................................................................................................................... 12\n§ 17     Vertragslaufzeit ....................................................................................................... 13\n§ 18     Endschaftsklausel ..................................................................................................... 14\n§ 19     Sicherheiten ............................................................................................................ 14\n§ 20     Vergabekartellbekämpfung ..................................................................................... 15\n§ 21 Schlussbestimmungen............................................................................................... 15\n§ 22     Vertragsbestandteile ............................................................................................... 16\n§ 23 Anlagen zu diesem Vertrag ....................................................................................... 17\n\n\n\n\n                                                                         \n\f     Präambel:\n\n     Ziel dieses Straßenbeleuchtungsvertrages ist es in Erfüllung der jeweils geltenden\n     rechtlichen und technischen Vorgaben, die Funktion der vorhandenen\n     Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten sowie den\n     Energieverbrauch und die Kosten des Betriebes der Straßenbeleuchtungsanlagen\n     nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen\n     Gesichtspunkten zu planen, zu errichten, zu erneuern und zu betreiben.\n\n\n\n§1     Vertragsgrundlagen\n     (1)    Die sich aus diesem Straßenbeleuchtungsvertrag ergebenden Verpflichtungen\n            des Auftragnehmers beziehen sich auf das Stadt-/Gemeindegebiet des\n            Auftraggebers. Sollten künftig Stadt-/Gemeindegebiet in das Stadtgebiet\n            eingemeindet werden, wachsen diese vorbehaltlich einer abweichenden\n            Regelung zwischen den Parteien dem Vertragsgebiet zu. Die Vertragsparteien\n            werden sich für diesen Fall über die Einbindung neuer Stadt/Gemeindegebiete\n            mit dem Ziel verständigen, eine einheitliche Bewirtschaftung der\n            Straßenbeleuchtung sicherzustellen.\n\n     (2)    Der Auftragnehmer übernimmt alle Verkehrssicherungspflichten der\n            Auftraggeberin hinsichtlich der öffentlichen Beleuchtung im Rahmen seines\n            vertraglichen Aufgabenbereichs und trägt dafür Sorge, dass diese eingehalten\n            werden. Die elektrotechnische und statische Anlagenverantwortung übernimmt\n            der Auftragnehmer.\n\n\n\n§2     Bestands- und Betriebsdaten\n     (1)    Die Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt Husum bestehen derzeit aus ca.\n            3.600 Leuchtstellen. Die Leuchtstellen stehen im Eigentum des Auftraggebers.\n            Diese sind über derzeit ca. 70 - 80 Schaltstellen mit dem Netz der Allgemeinen\n            Versorgung verbunden.\n\n            Eine Basisdokumentation, ist Teil der Anlage 3, in der alle bereits errichteten\n            Beleuchtungsanlagen und soweit vorhanden, deren örtliche Lage als auch\n            deren Betriebsdaten enthalten sind. Die konkretisierenden Daten,\n            insbesondere Material, Typ, Standort und Alter -soweit bekannt- der Anlagen,\n            sind im Leuchtstellenregister, das diesem Vertrag als Teil der Anlage 3\n            beigefügt ist, hinterlegt.\n\n\n\n                                                      \n\f     (2)   Der Arbeitnehmer übernimmt die zur Anlage vorliegenden Daten und verfährt\n           mit ihnen wie im Leistungsverzeichnis beschrieben.\n\n     (3)   Soweit bei ihm vorhanden, ist der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur\n           Herausgabe aller bei ihm vorhandenen Verträge, Unterlagen und Daten\n           betreffend die Straßenbeleuchtung verpflichtet. Die Herausgabepflicht bezieht\n           sich mindestens auf die Übergabe von Kopien der vorhandenen Unterlagen.\n\n           Soweit solche Unterlagen nicht vorhanden sind, wird der Auftraggeber den\n           Auftragnehmer insoweit unterstützen, als sie entweder den Auftragnehmer\n           bevollmächtigt die Verträge, Unterlagen und Daten bei Dritten anzufordern\n           oder diese im eigenen Namen für den Auftragnehmer selbst anfordern.\n\n\n§3     Vertragsgegenstand\n     (1)   Dieser Straßenbeleuchtungsvertrag regelt\n\n              •      den Betrieb mit Instandhaltung und Störungsmanagement und\n              •      die Erneuerung, als durch den AG gesondert zu beauftragende\n                     Leistung\n           der Straßenbeleuchtungsanlage des Auftraggebers.\n\n\n\n§4     Begriffsbestimmungen\n     (1)   Betrieb\n\n           Der Betrieb umfasst sämtliche Maßnahmen zur Herbeiführung des\n           Beleuchtungserfolges.\n\n     (2)   Instandhaltung\n\n           Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung.\n\n           Die Inspektion umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des\n           Ist-Zustandes der Straßenbeleuchtungsanlage.\n\n           Die Wartung umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes, auch\n           hin-sichtlich der Beleuchtungsgüte, der Straßenbeleuchtungsanlage.\n\n           Die Instandsetzung umfasst alle Maßnahmen zur Wiederherstellung des\n           Sollzustandes der Straßenbeleuchtungsanlage.\n\n\n\n\n                                                     \n\f§5     Leistungsumfang\n     (1)   Leistungsgegenstand\n\n           Die Leistungen des Auftragnehmers, die Gegenstand dieses Vertrages sind\n           erstrecken    sich   ausschließlich     auf   die     Bestandteile   der\n           Straßenbeleuchtungsanlage, die im Eigentum des Auftraggebers stehen.\n\n           Dies gilt auch für die während der Vertragslaufzeit errichteten, geänderten\n           oder erneuerten Anlagenteile.\n\n           Die Straßenbeleuchtungsanlage, auf die sich die Leistungen dieses Vertrages\n           erstrecken, besteht aus\n               • dem Straßenbeleuchtungsnetz mit Schaltschränken\n               •   den Leuchtstellen an Masten, an Häusern, oder in Tunneln und an\n                   Brücken sofern diese am Beleuchtungsnetz angeschlossen sind.\n\n\n           Die Bestandteile einer Leuchtstelle sind:\n               • der Leuchtenträger (Lichtmast, Wandausleger, ggf.\n                  Mastaufsatzstück (bei Mehrfachanordnungen der Leuchten)\n               •   eine oder mehrere Leuchten,\n               •   alle in der Leuchte befindlichen Bauteile,\n               •   Lampen oder LEDs,\n\n               •   die Zuleitungen zur jeweiligen Leuchte innerhalb des Lichtmastes\n                   ab Sicherungskasten,\n\n               •   der Kabelübergangskasten mit Sicherungen im Mast\n\n\n           Die Bestandteile des Straßenbeleuchtungsnetzes sind:\n               • Beleuchtungskabel\n               •   Steuerschränke einschließlich der Kabeleinschleifungen,\n               •   Messeinrichtungen (Zähler)\n               •   Steuereinrichtungen (z.B. Rundsteuerempfänger),\n               •   Haupt- und Fortschaltstellen und\n\n               •   Verteilersäulen.\n\n           Nicht Bestandteile des Straßenbeleuchtungsnetzes im Sinne dieses Vertrages\n           sind:\n               • Ampelanlagen\n\n               •   Leuchten in Wartehäuschen des ÖPNV\n\n\n\n\n                                                     \n\f           Soweit sich die beschriebenen Leistungen auf Bestandteile des\n           Straßenbeleuchtungsnetzes beziehen, sind diese nur dann zu erbringen, wenn\n           sich die entsprechenden Anlagenteile im Eigentum des Auftraggebers\n           befinden.\n\n     (2)   Soweit sich Teile des Straßenbeleuchtungsnetzes in sogenannten gemischt\n           genutzten Anlagen befinden, d.h. in Bauwerken, die im Eigentum eines Dritten,\n           z.B. des Netzbetreibers des örtlichen Verteilnetzes und nicht des Auftraggebers\n           stehen, ist zur Ausführung von Arbeiten innerhalb dieser gemischt genutzten\n           Anlagen eine besondere Abstimmung mit dem Netzbetreiber bzw. dem Dritten\n           erforderlich. Der hierbei entstehende Aufwand wird von der Stadt getragen. Ist\n           die Durchführung von Arbeiten in diesen Anlagen aus nicht vom Auftragnehmer\n           zu vertretenden Gründen unmöglich, entfällt die Verpflichtung des\n           Auftragnehmers zur Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtung. Die\n           Beweislast, dass die Durchführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer in\n           gemischt genutzten Anlagen aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen\n           unmöglich ist obliegt dabei dem Auftragnehmer.\n\n     (3)   Parkleitsysteme, Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen sind nicht\n           Bestandteil dieses Vertrages.\n\n\n\n§6     Betrieb\n           Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum ordnungsgemäßen Betrieb der\n           Straßenbeleuchtungsanlagen unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben\n           verpflichtet.\n\n           Der Umfang der Betriebspflichten ergibt sich aus der in Anlage 3 zu diesem\n           Vertrag niedergelegten Leistungsbeschreibung.\n\n           Die Bereitstellung von Energie zum Betrieb der Straßenbeleuchtung ist\n           ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vertrages.\n\n           Sollten sich gesetzliche oder rechtliche Vorgaben für den Betrieb der\n           Straßenbeleuchtung während der Laufzeit dieses Vertrages ändern, so stimmt\n           der Auftragnehmer schon heute einer Anpassung der Leistungsbeschreibung\n           zu. Die Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Änderung\n           werden die Vertragsparteien einvernehmlich klären.\n\n\n\n\n                                                    \n\f§7     Wartung, Instandhaltung und Störungsmanagement\n           Der Auftragnehmer hält die Straßenbeleuchtungsanlagen gemäß den\n           Regelungen dieses Straßenbeleuchtungsvertrages instand. Dabei sind alle\n           einschlägigen Vorschriften, insbesondere die berufsgenossenschaftlichen\n           Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV, DGUV),\n           Unfallverhütungsvorschriften sowie die anerkannten Regeln der Technik (VDE-\n           Bestimmungen, DIN- und EN-Normen) zu beachten soweit diese rechtlich\n           verpflichtend sind.\n\n           Die Einzelheiten der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers regelt die\n           Leistungsbeschreibung gemäß Anlage 1 zu diesem Vertrag.\n\n\n\n§8     Bedarfsleistungen\n     (1)   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf gesonderten Auftrag des\n           Auftraggebers, die im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung stehenden\n           Aufgaben zur Durchführung von Erneuerungs-, Neubau-, Rückbau-, Umbau-\n           und Änderungsmaßnahmen auszuführen.\n\n     (2)   Dafür erstellt der AN dem AG ein Angebot mit Beschreibung des Projektes auf\n           der Grundlage der Positionen im Preisblatt. Eine Verpflichtung der\n           Auftraggeberin, den Auftragnehmer mit den Maßnahmen zu beauftragen,\n           besteht nicht.\n\n     (3)   Die Preise schließen neben der Durchführung auch Planung, Projektierung, und\n           Inbetriebnahme der Maßnahmen ein. Soweit im Text nicht ausdrücklich\n           ausgenommen, enthalten die Preise auch alle Nebenkosten wie z.B. für\n           Einrichtung der Baustelle, Materialkosten, Einlagerung von Material, ggf.\n           Entsorgung und Kosten für Maschinen.\n\n     (4)   Alle Arbeiten sind in Kenntnis und unter Beachtung aller infrage kommender\n           Vorschriften, Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.\n           Die Unfallverhütungs- und die VDE-Vorschriften sind einzuhalten. Zu jeder\n           elektrischen Installation gehören die einschlägigen Prüfungen nach DGUV-V3.\n\n           Zur Bauausführung notwendige Schaltungen im Niederspannungsnetz,\n           Drehfeldüberprüfungen, sowie die digitale Einmessung von Muffen, Verteilern\n           und Kabeln werden nicht gesondert vergütet.\n\n     (5)   Die Preise des Preisblatts werden jährlich, jedoch frühestens 2 Jahre nach\n           Vertragsbeginn anhand der vereinbarten Preisgleitklausel angepasst.\n\n     (6)   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unter § 1 Abs. (1) dieses\n           Straßenbeleuchtungsvertrages genannten Leistungen zur Erneuerung oder\n           zum Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen auch im Rahmen von\n           Maßnahmen privater Erschließungsträger zu erbringen, soweit der\n\n                                                    \n\f           Auftraggeber mit dem privaten Erschließungsträger einen entsprechenden\n           Erschließungsvertrag abgeschlossen hat, in dem auch die Errichtung der\n           Straßenbeleuchtungsanlage vereinbart ist. In diesem Fall erfolgt die\n           Beauftragung direkt durch den privaten Erschließungsträger an den\n           Auftragnehmer, der Auftragnehmer rechnet auch direkt mit dem privaten\n           Erschließungsträger ab.\n\n\n§9    Vergütung\n     (1)   Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer für den Betrieb der\n           Straßenbeleuchtung ein Beleuchtungsentgelt in Form einer jährlichen\n           pauschalen Vergütung je Lichtpunkt.\n           Sofern in dem Leistungsverzeichnis keine anderweitigen Vereinbarungen\n           getroffen sind, sind alle dort beschriebenen Leistungen, zusammen mit den\n           Neben- und Nachbereitungsleistungen, den benötigten Materialien und ggf.\n           Entsorgung, mit dem Beleuchtungsentgelt abgegolten.\n           Das Beleuchtungsentgelt steht im Preisblatt an Position 1.1 und 1.2.\n\n           Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber vierteljährlich, jeweils zum 15.03.,\n           15.06., 15.09. und 15.12. eine Rechnung in Höhe eines Viertels der\n           geschuldeten Pauschalvergütung, multipliziert mit der Anzahl der laut\n           Mengengerüst in der Stadt installierten Lichtpunkte. Veränderungen im\n           Mengengerüst durch hinzukommende oder wegfallende Lichtpunkte, werden\n           zur jeweils nächsten Rechnungsstellung gültig.\n           Sollte die Vergütung nicht für das ganze Jahr geschuldet sein, so wird sie\n           anteilig für jeden angefangenen Monat des jeweiligen Jahres berechnet.\n\n           Die im Preisblatt verzeichneten Bedarfsleistungen werden auf gesonderte\n           Rechnung des AN vergütet.\n\n           Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Leistungserbringung zu stellen. Alle\n           Teile, die der Auftragnehmer in die Anlage einbaut, gehen mit dem Einbau in\n           das Eigentum des Auftraggebers über.\n           Um Preisentwicklungen bei Material und Arbeitskosten während der\n           Vertragslaufzeit angemessen zu berücksichtigen, vereinbaren die Parteien eine\n           Anpassung des Beleuchtungsentgelts und der Preise laut Preisblatt gemäß der\n           folgenden Preisgleitklausel.\n           Grundlage für die Berechnung sind die vom Statistischen Bundesamt\n           veröffentlichten Indizes:\n           Für Arbeitskosten: WZ08-24-02 Metall- und Elektroindustrie-Index der\n           tariflichen Monatsverdienste mit Sonderzahlungen\n           https://www-\n           genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/62221/table/62221-0001\n           Für Materialkosten: Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte: Deutschland\n           Jahre Code 61241\n           https://www-\n           genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/61241/table/61241-0001\n\n\n                                                    \n\f          Die Preisänderung erfolgt einmal jährlich zum 1. Januar und berechnet sich für\n          alle auf dieses Datum folgende Arbeiten.\n          Pneu=Palt*[(0,5*Lneu/Lref)+(0,5*Mneu/Mref)]\n\n                                                       𝐿𝑛𝑒𝑢            𝑀𝑛𝑒𝑢\n                           𝑃𝑛𝑒𝑢 = 𝑃𝑎𝑙𝑡 ∗ [(0,5 ∗            ) + (0,5 ∗      )]\n                                                       𝐿𝑟𝑒𝑓            𝑀𝑟𝑒𝑓\n          Dabei gilt:\n          Pneu: neues Beleuchtungsentgelt\n          Palt: Beleuchtungsentgelt bei Vertragsschluss\n          Lneu: aktueller Lohnindex\n          Lref: Lohnindex zu Vertragsbeginn\n          Mneu: aktueller Materialindex\n          Mref: Materialindex zu Vertragsbeginn\n          Die Referenzwerte Mref und Lref sind die zuletzt veröffentlichten Werte vor\n          dem Monat des Vertragsbeginns. Die aktuellen Werte Mneu und Lneu sind die\n          zuletzt veröffentlichten Werte vor dem jeweiligen Anpassungsmonat.\n          Die Anpassung kann vom Auftragnehmer frühestens 2 Jahre nach\n          Vertragsbeginn und dann jährlich verlangt werden. Stichtag ist der Tag des\n          Vertragsabschlusses. Die Preisanpassung ist dem Auftraggeber vor\n          Inkrafttreten schriftlich anzukündigen.\n\n          Die Vergütung der Bedarfsleistungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Abnahme\n          und Stellung einer prüffähigen Rechnung, oder wenn keine Abnahme\n          stattfindet, binnen 30 Tagen nach Mitteilung des Fertigstellungszeitpunkts und\n          Stellung einer prüffähigen Rechnung durch den Auftragnehmer.\n\n\n\n    (2)   Soweit nachträglich Änderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs\n          vorgenommen werden, so werden sich die Parteien einvernehmlich über eine\n          entsprechende Preisanpassung verständigen.\n\n\n\n§ 10 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers\n\n   (1)    Der Auftragnehmer betreibt die Straßenbeleuchtung und verpflichtet sich, bei\n          allen von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten Maßnahmen, den in der\n          Leistungsbeschreibung      beschriebenen    Standard   einzuhalten      und\n          gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen herzustellen.\n\n   (2)    Bei der Durchführung der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind alle\n          Vorschriften, insbesondere berufsgenossenschaftliche Vorschriften für\n          Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV) zu beachten.\n\n   (3)    Verkehrssicherungspflicht\n\n          Die Verkehrssicherungspflichten werden auf den Auftragnehmer übertragen,\n          soweit Leistungspflichten aus diesem Vertrag betroffen sind. Der\n          Auftragnehmer verpflichtet sich, für einen ordnungsgemäßen Zustand und\n          Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage zu sorgen. Soweit die Stadt oder der\n                                                    \n\f      Auftraggeber entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung des Auftragnehmers\n      im Bereich der Verkehrssicherungspflichten der Straßenbeleuchtung\n      Maßnahmen anweist oder durchführt, sind dem Auftragnehmer aus diesen\n      Maßnahmen resultierende Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten nicht\n      zuzurechnen.\n\n\n(4)   Sonderaufgaben\n      Auf Wunsch des Auftraggebers führt der Auftragnehmer Sonderaufgaben z. B.\n      Lieferung und Montage einer Weihnachtsbeleuchtung oder Wartung der\n      Sportplatzbeleuchtung auf gesonderten Auftrag auf Kosten des Auftraggebers\n      durch.\n\n\n(5)   Versicherung\n      Der Auftragnehmer ist verpflichtet, spätestens zum Beginn der Vertragslaufzeit\n      eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2\n      Millionen Euro bei Personenschäden und mindestens 1 Million Euro bei Sach-\n      und Vermögensschäden abzuschließen und dem Auftraggeber nachzuweisen.\n\n\n(6)   Unterauftragnehmer\n      Der Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, zur\n      Durchführung dieses Vertrages Unterauftragnehmer zu beauftragen, sofern die\n      Unterauftragnehmer in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend\n      Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer\n      verpflichtet sich, dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren\n      Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und\n      Sicherheitsleistungen – zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber\n      vereinbart sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen.\n      Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die beabsichtigte Beauftragung\n      von Unterauftragnehmern rechtzeitig vorher schriftlich mitteilen. Der\n      Auftragnehmer steht dafür ein, dass der Unterauftragnehmer die ihm\n      übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber\n      hat zuvor schriftlich zugestimmt.\n\n(7)   Auf Anforderung des AG übernimmt der AN auch Arbeiten an der\n      Beleuchtungsanlage, die er mit Dritten abrechnet. Hierzu stimmt er sich mit\n      dem AG über Art und Umfang der Maßnahme ab und übernimmt selbstständig\n      die vollumfängliche Abwicklung inclusive Rechnungsstellung an den Dritten.\n\n(8)   Für die Vornahme der für den Betrieb und die Instandhaltung erforderlichen\n      Schalthandlungen ist der Auftragnehmer verantwortlich.\n\n\n\n\n                                                \n\f§ 11 Rechte und Pflichten des Auftraggebers\n    (1)   Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass störende\n          Einflüsse auf die Straßenbeleuchtungsanlagen ausgeschlossen werden, soweit\n          dieses in seiner Verfügungsgewalt steht.\n\n    (2)   Der Auftraggeber ist berechtigt, an den Lichtmasten Verkehrs- und\n          Hinweisschilder anzubringen und die vorübergehende Nutzung für\n          Werbeträger zuzulassen, soweit die Betriebssicherheit nicht beeinträchtigt\n          wird. Sollten wichtige Gründe gegen eine erweiterte Nutzung der Lichtpunkte\n          sprechen, kann der Auftragnehmer der Nutzung widersprechen.\n\n    (3)   Erweiterungen und Änderungen der Straßenbeleuchtungsanlage sind dem\n          Auftragnehmer rechtzeitig vor Ausführung schriftlich mitzuteilen und mit dem\n          Auftragnehmer abzustimmen. Hinsichtlich der Haftung wird auf § 17 dieses\n          Vertrages verwiesen.\n\n\n    (4)   Der Auftraggeber ist berechtigt, Weihnachtsbeleuchtung an die Leuchtstellen\n          anzuschließen und zu betreiben.\n\n    (5)   Der Auftraggeber bezieht den Auftragnehmer rechtzeitig in alle Planungen, die\n          mit der Sanierung, dem Umbau oder dem Neubau der Straßenbeleuchtung zu\n          tun haben, ein.\n\n\n\n§ 12 Vertragsstrafen für Störungsmanagement\n          Die Parteien vereinbaren, dass bei Nichteinhalten der Reaktionszeiten des\n          Störungsmanagements folgende Vertragsstrafen zur Anwendung kommen\n          können:\n          Priorität 1: Bei Überschreiten der Reaktionszeit von 120 Minuten, €100 je\n          angebrochene weitere Stunde\n          Priorität 2: Bei Überschreiten der Reaktionszeit von 24 Stunden, €100 je\n          angebrochenem weiteren Tag\n          Priorität 3: Bei Überschreiten der Reaktionszeit von 4 Arbeitstagen, €100 je\n          angebrochenem weiteren Tag\n          Das Erheben einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender\n          Ansprüche nicht aus. Eine geleistete Vertragsstrafe               wird auf\n          Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin angerechnet.\n\n\n\n§ 13 Abnahme- und Leistungshindernisse\n          Die Vertragspartner sind von der Erfüllung ihrer Leistungs- bzw.\n          Abnahmepflichten entbunden, soweit und solange sie durch höhere Gewalt\n          und infolge von Umständen, die sie nicht verschuldet haben oder deren\n          Abwendung für sie unzumutbar ist, an der Erfüllung gehindert werden.\n\n                                                   \n\f§ 14 Rechtsnachfolge\n         Jede Vertragspartei darf mit Zustimmung der anderen die Rechte und Pflichten\n         aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Die Zustimmung\n         muss erteilt werden, wenn der Rechtsnachfolger sichere Gewähr für die\n         Erfüllung der vertraglichen Pflichten bietet. Die andere Vertragspartei ist\n         innerhalb von 14 Tagen zu informieren. Die Zustimmung gilt als erteilt,\n\n            •   wenn der Rechtsnachfolger des übertragenden Vertragspartners ein\n                verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des\n                Aktiengesetzes ist, oder\n\n            •   wenn es sich um eine unternehmensrechtliche Teil- oder\n                Gesamtrechtsnachfolge i. S. d. Umwandlungsgesetz (UmWG)\n                handelt.\n\n\n\n§ 15 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot;\nLeistungsverweigerungsrechte\n         Die Parteien sind sich einig, dass Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber\n         der Auftraggeberin ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht\n         abgetreten oder verpfändet werden dürfen. Die Auftraggeberin handelt bei der\n         Erteilung der Zustimmung nach freiem Ermessen. Soweit Garantien und\n         Gewährleistungsansprüche zu Gunsten der Auftraggeberin gegenüber Dritten\n         (z.B. Leuchtenlieferanten) bestehen, ist der Auftragnehmer berechtigt und\n         verpflichtet, den Eintritt des Garantiefalles im Rahmen der Instandhaltung\n         festzustellen und geltend zu machen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem\n         Auftragnehmer gegenüber der Auftraggeberin nicht zu. Die Aufrechnung mit\n         Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit sie unbestritten oder durch\n         rechtskräftiges Urteil festgestellt sind.\n\n\n\n§ 16 Haftung\n   (1)   Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die der Auftraggeberin durch eine\n         schuldhafte Verletzung seiner Sorgfalts- und Obhutspflichten entstehen. Dies\n         gilt auch für Schäden, die von seinen Mitarbeitenden oder anderen Personen\n         verursacht werden, für deren Verhalten er verantwortlich ist. Der\n         Auftragnehmer hat solche Schäden unverzüglich zu beseitigen. Kommt er\n         dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer\n         angemessenen Frist nach, ist die Auftraggeberin berechtigt, die notwendigen\n         Aufgaben selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. Die\n         dabei entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.\n\n\n\n                                                  \n\f    (2)   Der Auftragnehmer haftet gegenüber Dritten nach den gesetzlichen\n          Vorschriften für Schäden, die durch den Zustand der Beleuchtungsanlagen\n          oder durch die nicht, nicht vollständig oder mangelhaft erfüllten vertraglichen\n          Verpflichtungen entstehen. Erstellt die Auftraggeberin von allen daraus\n          resultierenden Ansprüchen Dritter frei.\n    (3)   Die Auftraggeberin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer\n          vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für\n          Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.\n          Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten\n          (Kardinalpflichten) haftet die Auftraggeberin nur in Höhe des typischen und\n          bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung der\n          Auftraggeberin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.\n          Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.\n\n    (4)   Der Auftragnehmer und die Auftraggeberin haben im Rahmen dieses\n          Vertrages die gültigen Unfallverhütungs- und sonstigen\n          Sicherheitsvorschriften zu beachten.\n\n\n\n§ 17 Vertragslaufzeit\n    (1)   Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030.\n\n    (2)   Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um vier weitere Jahre, sofern\n          er nicht zwölf Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums durch den\n          Auftraggeber oder den Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Der\n          Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2034, ohne dass es\n          einer Kündigung bedarf.\n\n    (3)   Mit Ablauf des Vertrages gibt der Auftragnehmer an den Auftraggeber alle in\n          seinem Besitz befindlichen Unterlagen dem Auftraggeber, Dokumente,\n          Schlüssel etc. heraus. Die Übergabe ist zu protokollieren. Des Weiteren wird\n          der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die vom ihm gemäß der\n          Leistungsbeschreibungen gewonnenen Daten und aufgestellten Register sowie\n          sonstige elektronische Daten des Auftraggebers in elektronischer Form zur\n          Verfügung stellen.\n\n    (4)   Erfüllt der Auftragnehmer die ihm nach diesem Vertrag obliegenden\n          Verpflichtungen wiederholt nicht oder nicht fristgerecht, ist der Auftraggeber\n          nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung zur Vertragserfüllung unter jeweils\n          angemessener Fristsetzung zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags\n          unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen\n          Monatsende berechtigt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem\n          Grund ist hiervon unberührt.\n\n\n\n\n                                                    \n\f§ 18 Endschaftsklausel\n         Soweit        dem         Auftragnehmer          bei      Vertragsbeendigung\n         Gewährleistungsansprüche, Garantien oder andere Rechte gegenüber Dritten\n         zustehen, ist er verpflichtet, diese auf die Auftraggeberin zu übertragen. Zu\n         diesem Zweck hat der Auftragnehmer, sofern erforderlich, entsprechende\n         vertragliche Vereinbarungen mit den betreffenden Dritten zu schließen.\n\n         Der Auftragnehmer übergibt zum Ende des Vertrages das Mengengerüst und\n         alle von ihm während der Vertragslaufzeit gesammelten Daten in aktueller und\n         digitaler Form dem Auftraggeber. Das Mengengerüst soll dabei als Excel-\n         Tabelle übergeben werden, in der alle Daten eines Lichtpunktes, bzw.\n         Schaltschrankes in einzelnen Spalten organisiert sind.\n\n\n\n\n§ 19 Sicherheiten\n   (1)   Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag -\n         insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen einschließlich\n         der Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz und für die Erstattung von\n         Überzahlungen einschließlich der Zinsen - ist vom Auftragnehmer eine\n         Sicherheitsleistung zu erbringen. Die Sicherheit ist über eine\n         selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 5 % der erwarteten Brutto-Kosten\n         für Betrieb und Instandhaltung (Pos.1) über die feste Vertragslaufzeit (4 Jahre)\n         zu stellen. Die erwarteten jährlichen Brutto-Kosten errechnen sich aus der\n         Brutto-Angebotssumme des Auftragnehmers aus diesem Vertrag. Die\n         Bürgschaft kann nach einem Leistungszeitraum von 4 Jahren auf 50 % der\n         Bürgschaftssumme vermindert werden, sofern für diesen Leistungszeitraum\n         eine prüffähige Endabrechnung vorliegt und soweit der Auftragnehmer\n         sämtliche Verpflichtungen aus dem Straßenbeleuchtungsvertrag für diesen\n         Leistungszeitraum erfüllt hat. Die Bürgschaft wird bei Vertragsverlängerung um\n         einen Leistungszeitraum von 4 Jahren auf weitere 4 Jahre gestellt.\n\n   (2)   Die Bürgschaft ist spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung zu stellen\n         und gleichzeitig die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber auszuhändigen.\n\n\n   (3)   Die Bürgschaft ist von einem in der europäischen Gemeinschaft oder in einem\n         Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den europäischen\n         Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-\n         Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesens zugelassenen\n         Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.\n\n   (4)   Die Bürgschaftsurkunde enthält folgende Erklärung des Bürgen:\n\n             •   Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische\n                 Bürgschaft nach deutschem Recht.\n\n                                                   \n\f             •   Auf die Einrede der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der\n                 Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf\n                 die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder\n                 rechtskräftig festgestellte Gegen-forderungen des Hauptschuldners.\n\n             •   Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser\n                 Bürgschaftsurkunde.\n\n             •   Die Bürgschaft verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach\n                 Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über\n                 die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem AG und dem AN\n                 sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung\n                 bindend.\n\n             •   Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des AG\n                 zuständigen Stelle.\n   (5)   Die Rückgabe erfolgt erst nach Eingang und Fälligkeit einer vertragsgemäßen,\n         prüfbaren Schlussrechnung für das letzte Lieferjahr und Erfüllung aller bis dahin\n         erhobenen Ansprüche.\n\n   (6)   Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht innerhalb der Frist nach Abs. 3,\n         so ist der AG berechtigt, die Zahlungen zinslos einzubehalten, bis der\n         Sicherheitsbetrag erreicht ist. Bei späterer Übergabe einer Bürgschaft wird der\n         Einbehalt ausbezahlt\n\n\n\n§ 20 Vergabekartellbekämpfung\n         Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten oder für ihn tätigen\n         Personen aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben,\n         die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat der\n         Auftragnehmer als Schadensersatz 15 % der Auftragssumme an den\n         Auftraggeber zu bezahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe\n         nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder\n         bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des\n         Auftraggebers bleiben unberührt.\n\n\n\n\n§ 21 Schlussbestimmungen\n\n   (1)   Vertraulichkeit\n         Die Parteien vereinbaren, über den Inhalt dieses Vertrages und mit diesem in\n         Zusammenhang stehenden Verträgen bzw. Sachverhalten gegenüber Dritten\n         Vertraulichkeit zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit sie rechtlich zur\n         Auskunftserteilung verpflichtet sind.\n\n\n\n                                                    \n\f   (2)   Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen\n         Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein\n         oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht\n         berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ungültige Bestimmung\n         rückwirkend durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen\n         Bestimmung nach dem von bei-den Vertragspartnern gewollten\n         wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Schließung\n         eventueller Regelungslücken.\n\n\n   (3)   Ausfertigung\n         Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.\n\n\n   (4)   Schriftformklausel\n         Vertragsänderungen und -zusätze bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der\n         schriftlichen Form und müssen von beiden Vertragspartnern rechtsverbindlich\n         unterzeichnet werden. Dies gilt auch für die Aufhebung des\n         Schriftformerfordernisses.\n\n\n   (5)   Gerichtsstand\n         Soweit Streitigkeiten aus diesem Vertrag nicht durch Verhandlungen zwischen\n         der Stadt und dem Auftragnehmer beigelegt werden können, entscheiden die\n         ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.\n\n\n   (6)   Erfüllungsort\n         Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist das\n         Gemeindegebiet des Auftraggebers.\n\n\n\n\n§ 22 Vertragsbestandteile\n         Die nachfolgend genannten Dokumente sind Bestandteil des Vertrages. Für\n         die Durchführung dieses Vertrages gelten in dieser Reihenfolge:\n\n         a) dieser Vertrag nebst Anlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis\n            sowie das verbindliche Angebot des Auftragnehmers\n\n         b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen\n            (VOL/B in der jeweils aktuellen Fassung)\n\n         c) das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der jeweils aktuellen Fassung\n\n\n\n\n                                                   \n\f§ 23 Anlagen zu diesem Vertrag\n            •   Anlage 1 zum Straßenbeleuchtungsvertrag:\n                Leistungsverzeichnis\n\n            •   Anlage 2 zum Straßenbeleuchtungsvertrag:\n                Preisblatt\n\n            •   Anlage 3 zum Straßenbeleuchtungsvertrag:\n                digitale Standortliste aller Leuchten zum Zeitpunkt des\n                Vertragsabschlusses (Stand XXXXXX)\n\n\n\n\n         Stadt Husum                          Firma\n         Der Bürgermeister\n\n\n\n\n         ______________________________ ______________________________\n\n          [personal name redacted]\n\n\n\n\n                                                  \n\f\n241\n(Abfall)\n\n    Vergabenummer:        2026/045\n\n    Baumaßnahme:          Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n                          Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n    Leistung:\n                          Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\nErgänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots\nErgänzung der Besonderen Vertragsbedingungen\n\nVermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie\nBaustellenabfällen\n\n1          Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots\n1.1        Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die\n           in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angebo-\n           ten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass\n           -    die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur\n                Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Ab-\n                bruchabfälle annehmen wird,\n           -    bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung\n                der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,\n           -    die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,\n           -    die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getra-\n                gen werden können.\n1.2        Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle\n           benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Be-\n           lastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen\n           und nachzuweisen, dass\n           -    die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls be-\n                rechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,\n           -    die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Ab-\n                fallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung\n                einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,\n           -    die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.\n           -    die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.\n\n2          Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen\n2.1        Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu ver-\n           meiden (Bemühensklausel).\n2.2        Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer\n           der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er über-\n           nimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Ab-\n           bruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen\n           Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nach-\n           weise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverord-\n           nung (NachwV).\n2.3        Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle\n           nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerech-\n           ten Entsorgung zuzuführen.\n2.4        Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Ent-\n           sorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber\n           vorzulegen.\n\n\n\n\n                                                             \n\f\n244\n(Datenverarbeitung)\n\n    Vergabenummer:        2026/045\n\n    Baumaßnahme:          Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n                          Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n    Leistung:\n                          Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\nErgänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots\nErgänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen\n\nAnwendung der Datenverarbeitung\n\n1         Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen\n1.1       Bearbeitungsphasen\n          Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für fol-\n          gende Bearbeitungsphasen:\n          -     Angebotsanforderung,\n          -     Angebotsabgabe,\n          -     Abrechnung.\n1.2       Datenaustausch\n          Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des\n          Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA XML. Der Datenaustausch für\n          die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische\n          Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact)\n          ist im Einzelfall zu vereinbaren.\n          Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabever-\n          fahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.\n1.3       Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung\n          Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen ei-\n          nes elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausge-\n          tauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fas-\n          sung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Un-\n          terschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung\n          zu kennzeichnen.\n2         Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung\n2.1       Prüfbarkeit\n          Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden\n          kann; auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und\n          die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.\n2.2       Vereinbarung\n          Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen -\n          soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:\n          -     den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Ab-\n                rechnungsabschnitte)\n          -     die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Form-\n                blätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)\n          -     die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu ver-\n                wendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)\n          -     die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Be-\n                schriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).\n2.3       Leistungserfassung\n          Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Origi-\n          nale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger\n          Abrechnung 451 zu verwenden.\n\n                                                             \n\f244\n(Datenverarbeitung)\n\n2.4      Berichtigung einer Leistungsberechnung\n         Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell\n         deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von\n         derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederho-\n         len.\n2.5      Fehlermitteilung\n         Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Feh-\n         ler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unver-\n         züglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin\n         festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.\n         Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragneh-\n         mer umgehend mitteilen.\n2.6      Toleranzregelung\n         Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft\n         und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gel-\n         ten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder\n         Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.\n         Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftragge-\n         ber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und\n         gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils\n         kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der\n         Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden.\n\n\n\n\n                                                          \n\f\n634\n(Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)\n\n\n    Vergabenummer:         2026/045\n\n    Maßnahme:              Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n                           Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n    Leistung:\n                           Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\nBesondere Vertragsbedingungen\nDie §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).\n\n1        Überwachung der Leistung\n         Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber\n         bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.\n2        Anlieferungs- oder Annahmestelle\n          Ort            Zingel 10, 25813 Husum\n          Gebäude        Rathaus\n          Raum\n3        Ausführungsfristen\n          Beginn der Vertragslaufzeit      01.01.2027\n          Ende der Vertragslaufzeit        31.12.2030\n          folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:\n\n\n4        Vertragsstrafen (§11)\n            Diesbezügliche Angaben entnehmen Sie bitte dem Straßenbeleuchtungsvertrag, der den\n         Vergabeunterlagen beigefügt ist.\n         Der Auftragnehmer hat als Verzugsstrafe für Verzug zu zahlen:\n4.1.     bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen\n                 für jede vollendete Woche            v. H.\n                 für jeden Werktag                    v. H.\n         desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berech-\n         nung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil\n         der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen ent-\n         spricht.\n4.2      Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt                v.H. der Auftragssumme begrenzt.\n4.3      Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischenter-\n         mine (Einzelfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für\n         die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.\n5        Rechnungen (§15)\n         Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber einfach einzureichen. Weitergehende Informatio-\n         nen zur e-Rechnung erhalten Sie unter www.husum.org/rechnung .\n6        Sicherheitsleistung (§18)\n           Diesbezügliche Angaben entnehmen Sie bitte dem Straßenbeleuchtungsvertrag, der den\n         Vergabeunterlagen beigefügt ist.\n6.1      Stellung der Sicherheit\n         Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von     v.H. der Auftragssumme zu leisten,\n         sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies\n         für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.\n         Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Hinter-\n         legung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.\n         Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vor-\n         genannten ersetzen.\n\n                                                                   \n\f634\n(Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)\n\n         Für vereinbarte Abschlagzahlungen und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch\n         Bürgschaft zu leisten.\n6.2      Sicherheitsleistung durch Bürgschaft\n         Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungs-\n         bürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes\n         (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem\n         Formblatt des Auftraggebers entsprechen.\n         Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:\n         - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft\n            nach deutschem Recht.\n         - Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.\n         - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsur-\n            kunde.\n         - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach\n            Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung\n            der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für\n            den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.\n         - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen\n            Stelle.\"\n7        Zahlungsbedingungen (§17)\n         Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.\n8        - frei -\n9        Weitere Besondere Vertragsbedingungen\n         Die Auftraggeberin ist zur Kündigung (zum Rücktritt) aus wichtigem Grund berechtigt, wenn\n         der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin seine bzw. ihre Zahlungen einstellt, das Ver-\n         gleichsverfahren beantragt oder in Insolvenz gerät, wenn die Einleitung eines anderen Insol-\n         venzverfahrens droht, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt\n         wird, die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Auftragnehmers bzw. der Auftragneh-\n         merin eingeleitet wird oder die Vermögensauskunft nach § 807 ZPO abgegeben wird.\n\n\n                               - Ende der Besonderen Vertragsbedingungen -\n\n\n\n\n                                                                   \n\f\n635\n(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)\n\n    Vergabenummer:        2026/045\n\n    Maßnahme:             Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n                          Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n    Leistung:\n                          Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\nZusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen\nDie Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von\nLeistungen (VOL/B).\n\n1         Art und Umfang der Leistungen (§ 1)\n          Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung\n          bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung\n          nichts anderes angegeben ist.\n          Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen.\n          Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abge-\n          golten.\n\n2         Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3)\n2.1       Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er\n          dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst\n          der Höhe nach - schriftlich mitteilen.\n2.2       Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr-\n          oder Minderkosten nachzuweisen.\n\n3         Ausführung der Leistung (§ 4)\n          Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.\n\n4         Güteprüfung (§ 12 Nr. 2)\n          Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auf-\n          tragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.\n\n5         Abnahme (§ 13)\n5.1       Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.\n5.2       Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über\n          - bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,\n          - bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.\n\n6         Mängelansprüche (§ 14)\n          Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.\n\n7         Rechnungen (§§ 15 und 17)\n7.1       Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen;\n          der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der\n          zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewir-\n          kens der Leistung gilt.\n          Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die\n          Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgeben-\n          den Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.\n7.2       In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhal-\n          tenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge an-\n          zugeben.\n\n\n\n                                                                    \n\f635\n(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)\n\n8        Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)\n         Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich\n         Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen\n         - das Datum,\n         - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,\n         - die Art der Leistung,\n         - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,\n         - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,\n           Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwer-\n           nissen und\n         - die Gerätekenngrößen enthalten.\n         Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert\n         werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften\n         erhält der Auftragnehmer.\n\n\n\n\n                                 -Ende der Zusätzlichen Vertragsbedingungen-\n\n\n\n\n                                                                    \n\f\n236\n(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)\n\n Vergabenummer:          2026/045\n\n Maßnahme:               Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n                         Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\n Leistung:\n                         Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\n\nName, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens\n\n\n\n\nVerpflichtungserklärung anderer Unternehmen\n\n\nIch/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.\nBewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die\nnachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.\n OZ/Leistungsbereich          Beschreibung der Teilleistungen\n\n\n\n\nOrt, Datum, Stempel und Unterschrift bevollmächtigter Vertreter\n\n\n\n\n     Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis-\n     tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber\n     dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam\n     für die Auftragsausführung zu haften.1\n\n\nOrt, Datum, Stempel und Unterschrift bevollmächtigter Vertreter\n\n\n\n\nAnmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die\nVergabestelle vor, die Originale zu verlangen.\n\n\n\n\n1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.\n\n\n                                                               \n\f\nVergabe-Nr. 2026/045\n\nMaßnahme: Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum\n\nLeistung: Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und\nStörungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen)\n\n                                   Fragenkatalog\n                         (Stand vom 13.10.2026 10:16 Uhr)\n\nZum o.g. Verfahren sind bisher nachfolgende Aufklärungssachverhalte eingegangen. Eine\naktuelle Aufstellung ist jeweils bei den Vergabeunterlagen im Bereich „Sonstiges“\nhinterlegt.\n\nFragestellung 1:\nBitte teilen Sie uns mit, ob es sich bei dem als \"Leistungsverzeichnis\" bezeichneten\nDokument tatsächlich um ein Leistungsverzeichnis handelt oder die Bezeichnung auf\nLeistungsbeschreibung angepasst werden sollte\n\nDarüber hinaus bitten wir um Mitteilung, ob das Dokument im GAEB X83-Format zur\nVerfügung gestellt werden kann.\n\nAntwort:\nDie beiden Dokumente 2026_045 Leistungsverzeichnis Husum.pdf (Leistungsverzeichnis zur\nBetriebsführung der Straßenbeleuchtung in Husum – Version 28.09.2026) und 2026_045\nPreisblatt BetrSBL geschützt (1).xlsx sind insgesamt als Leistungsbeschreibung zu\nbetrachten.\nIn der pdf werden die Leistungen beschrieben, die zu erbringen sind und im Preisblatt (xlsx-\nDatei) unter den Positionen 1.1 und 1.2 mit einem Angebotspreis zu versehen sind.\n\nDas Preisblatt wird nicht im GAEB-Format zur Verfügung gestellt. Bitte nutzen Sie die den\nVergabeunterlagen beigefügte Excel-Datei.\n\n                                       *** Ende ***\n\f\nHinweise zur Abgabe eines Angebotes\nDie Erfahrung hat gezeigt, dass es immer wieder zu Ausschlüssen von Angeboten auf Grund\nvermeidbarer Fehler kommt. Wir möchten Ihnen daher ein paar Tipps geben, die Sie bei der\nAngebotsabgabe berücksichtigen sollten.\n\n   •   Wenn Sie Fragen zu den Vergabeunterlagen haben, setzen Sie sich bitte umgehend über\n       das Vergabeportal oder per E-Mail an vergabestelle@husum.de mit uns in Verbindung. Wir\n       sind zur unverzüglichen Auskunftserteilung verpflichtet und müssen ggf. Kenntnisse, die\n       sich aus der Anfrage ableiten, an alle anderen Bieter weiterreichen.\n\n   •   Wenn Sie Änderungen an Ihren Einträgen vornehmen (bitte niemals in den\n       vorgedruckten Texten!), zeichnen Sie diese bitte ab. Es können nur Änderungen\n       akzeptiert werden, die zweifelsfrei sind.\n\n   •   Änderungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss\n       Ihres Angebotes. Ggf. notwendig erscheinende technische Änderungen können, falls\n       zugelassen, in Form eines Nebenangebots gemacht werden. Nebenangebote und\n       Änderungsvorschläge sind dabei auf einer gesonderten Anlage zu unterbreiten, sind als\n       solche ausdrücklich zu kennzeichnen und müssen unterschrieben sein. Denken Sie daran, in\n       den in der Regel durch den Auftraggeber beigefügten Vordrucken zur Angebotsabgabe\n       die entsprechenden Passagen zu Nebenangeboten auszufüllen.\n\n   •   Das Angebot muss alle geforderten Preisangaben enthalten. Die Abgabe von\n       Einheitspreisen ist zwingend. Ein Strich ist kein Preis, also nehmen Sie nur eine Null (0,00),\n       wenn Sie für eine Position kein Geld fordern.\n\n   •   Maßgeblich für die Wertung sind die Eintragungen in den Einheitspreisen. Sofern Sie sich in\n       den Angebotspreisen zu den angebotenen Positionen verrechnen, werden diese auf Basis\n       der abgeforderten Mengen und Einheitspreise korrigiert.\n\n   •   Ein Angebot in Papierform, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und\n       mit einem Datum sowie Firmenstempel versehen werden. Verzichten Sie bei der\n       Zusammenstellung der Unterlagen bitte auf Heftklammern und verwenden stattdessen\n       Büroklammern.\n\n   •   Falls die Abgabe des Angebotes in Papierform zugelassen ist und Sie hiervon Gebrauch\n       machen, muss das Angebot in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden\n       (niemals per Mail oder Fax!). Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer\n       Anschrift und der Angabe „Angebot für“ (Bezeichnung der Leistungen) zu versehen. Die\n       Beschriftung als Angebot kann entfallen, sofern von Ihnen der beigefügte Etikett auf dem\n       Angebotsumschlag verwendet wird.\n\n   •   Verwenden Sie für Ihr Anschreiben kein Papier mit aufgedruckten Allgemeinen\n       Geschäftsbedingungen oder anderen Bedingungen (Änderung der Vertragsunterlagen)\n\n   •   Sofern möglich ist bitte ein Datenträger (z.B. CD-ROM) mit den Angebotspreisen als GAEB\n       84-Datei einzureichen (die Abgabe einer GAEB-Datei ist nicht zwingend erforderlich).\n\n   •   Achten Sie darauf, die im Angebotsschreiben angeforderten Erklärungen abzugeben bzw.\n       zu beantworten. Kennzeichnen Sie Nebenangebote (soweit zugelassen) auf einer\n       gesonderten Anlage (geforderte Gleichwertigkeit belegen)\n\n\n\n\nStand 09/2024\n\f",
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