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title: "Framework agreement for rollout, installation and disposal of decentralised IT systems"
canonical: "https://zephior.com/tenders/7d4fdab8-2018-41d2-97f6-117bc2f5a16b/it-system-rollout-installation-and-disposal-framework"
last-updated: 2026-11-04T10:23:40.885803+00:00
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# Framework agreement for rollout, installation and disposal of decentralised IT systems

The State of Baden-Württemberg, represented by IT Baden-Württemberg, is procuring one framework agreement for IT system rollout and removal, installation, assembly, logistics and disposal. The notice gives estimated minimum-term quantities, but no minimum purchases are guaranteed. The minimum term is 24 months from award, starting no earlier than 9 January 2027. It automatically extends by one year unless the buyer gives notice at least three months before expiry; two one-year extensions are contemplated. The contract ends at its EUR 400,000 net call-off ceiling unless increased by a contract amendment under section 132 GWB. Offers are due electronically in German by 10 November 2026 at 09:00 CET.

- Status: closing-soon
- Country: DE
- Buyer: Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
- Submission deadline: 2026-11-10T08:00:00+00:00 (instant)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/25a17cec-adb7-4447-a571-5d28073e466c
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    "notice_analysis": {
      "scope": "The single lot covers rollout and removal of IT systems, installation, assembly, logistics, transportation and disposal. Planned minimum-term quantities include 1,000 rollout installations with assembly and transport, 100 rollout transport tasks, 100 rollout assembly and transport tasks, 500 roll-in removals and transport tasks, 500 roll-in removals, transport and disposal tasks, 9,900 metres of Cat7 cable and 80 hours of labour. These are estimates for planning and do not require the authority to purchase a minimum quantity. Services are generally performed across Baden-Württemberg state administration locations; remote work is generally from Germany, and EU-based delivery requires advance notice and approval.",
      "missing_information": [
        "Award criteria and their weighting are not stated in the current notice data; consult the procurement documents for the award method."
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        "Electronic tenders in German are required. Variants and electronic catalogues are not allowed, multiple tenders are not permitted, no tender guarantee is required, and offers remain valid for 139 days.",
        "Three comparable IT system rollout or roll-in project references from August 2023 to August 2026 are required. The ISMS must follow BSI IT-Grundschutz or ISO/IEC 27001 and cover the services, information, applications and systems; certification is due by service start.",
        "The notice also requires liability insurance and commercial registration, and sets out declarations and obligations on sanctions, employment rules, privacy, incident reporting, business continuity and audits.",
        "No award criteria or weighting are stated in the current notice data.",
        "The 24-month minimum term may automatically continue in one-year increments unless the buyer gives notice at least three months before expiry. The contract ends at the EUR 400,000 net maximum unless amended under section 132 GWB."
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  "facts": {
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        "title": "RV Roll-Out/-In, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme",
        "source_ref": "official_notice_api_current#/lots/0/purpose",
        "description": "Die Rahmenvereinbarung beinhaltet folgende Leistungen: \n\n- den Roll-Out von IT Systeme \n(Installationsleistungen, Montagetätigkeiten und Logistiktätigkeiten)\n- reine Logistiktätigkeiten (Transport)\n- das Roll-In von IT Systeme (Demontagetätigkeiten\nLogistiktätigkeiten)\n- die Entsorgung von IT Systeme (Demontagetätigkeiten, Logistiktätigkeiten, Entsorgung).\n\nEs wird von folgender geschätzter Auftragsmenge gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt während der Mindestvertragslaufzeit ausgegangen. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die Mengenangaben dienen der Kalkulationsgrundlage.\nGeplante Abnahmemenge für die Mindestvertragslaufzeit sind:\n\n1. 000 Stück Roll-Out - Installationsleistungen, Montage und Transport\n100 Stück Roll-Out - Transport\n100 Stück Roll-Out - Montage und Transport \n500 Stück Roll-In - Demontage und Transport \n500 Stück Roll-In - Demontage, Transport und Entsorgung \n9900 Meter - Cat7 Kabel \n80 Std. Lohnarbeit \n\nDas für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten, optionalen Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. \nDa an unterschiedlichen Standorten von Kunden der Auftraggeberin gleichzeitig Dienstleistungen abgerufen werden können, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass im Falle einer Angebotsabgabe für die geforderte Leistungserbringung die personellen, technischen und räumlichen Ressourcen vorhanden sind.\nDer Auftragnehmer muss die Leistungsfähigkeit seiner Organisation in Bezug auf eine mögliche gleichzeitige Erbringung dieser Mengen (vgl. Kapitel 3.3 - Leistungszeitraum der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung) der ausgeschriebenen Dienstleistungen bestätigen.\n\nDie Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens aber zum 09.01.2027 und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). \nDie Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag  zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). \nDie Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.\n\nDer Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 400.000,00 EUR netto; 476.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen.\nWird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. \nVom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen."
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    "requirements": [
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        "text": "The notice describes one lot, LOT-0001, for rollout and removal of IT systems, installation, assembly, logistics and disposal. The estimated minimum-term call-off quantities are planning estimates only and do not create a minimum purchase obligation.",
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      {
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      {
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      {
        "text": "Offers must be submitted electronically in German. Electronic catalogues and variants are not allowed, multiple tenders are not permitted, no tender guarantee is required, and the offer validity period is 139 days.",
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      {
        "text": "The minimum term is 24 months from award, starting no earlier than 9 January 2027. It may automatically extend by one year unless the buyer gives notice at least three months before expiry; two one-year extensions are contemplated. The EUR 400,000 net maximum call-off limit ends the contract unless increased by an amendment under section 132 GWB.",
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    "award_criteria": [],
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  "award": null,
  "contractPeriod": "Minimum term 24 months from award, starting no earlier than 9 January 2027. The term automatically extends by one year unless the buyer gives notice at least three months before expiry; two one-year extensions are contemplated. The agreement ends at the EUR 400,000 net maximum call-off limit unless that limit is increased by a contract amendment under section 132 GWB.",
  "noticeText": {
    "text": "Rahmenvereinbarung über das Roll-Out/-In von IT-Systemen, Installationsleistungen nach Vorgaben, Montage- und Logistiktätigkeiten sowie Entsorgung von IT-Systemen.\n\nWeitere Textfelder der aktuellen Bekanntmachung, im deutschen Original:\n\nAuftragstitel\nRV Roll-Out/-In, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme\n\nAuftragsbeschreibung\nDie Rahmenvereinbarung beinhaltet folgende Leistungen: \n\n- den Roll-Out von IT Systeme \n(Installationsleistungen, Montagetätigkeiten und Logistiktätigkeiten)\n- reine Logistiktätigkeiten (Transport)\n- das Roll-In von IT Systeme (Demontagetätigkeiten\nLogistiktätigkeiten)\n- die Entsorgung von IT Systeme (Demontagetätigkeiten, Logistiktätigkeiten, Entsorgung).\n\nEs wird von folgender geschätzter Auftragsmenge gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt während der Mindestvertragslaufzeit ausgegangen. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die Mengenangaben dienen der Kalkulationsgrundlage.\nGeplante Abnahmemenge für die Mindestvertragslaufzeit sind:\n\n1. 000 Stück Roll-Out - Installationsleistungen, Montage und Transport\n100 Stück Roll-Out - Transport\n100 Stück Roll-Out - Montage und Transport \n500 Stück Roll-In - Demontage und Transport \n500 Stück Roll-In - Demontage, Transport und Entsorgung \n9900 Meter - Cat7 Kabel \n80 Std. Lohnarbeit \n\nDas für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten, optionalen Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. \nDa an unterschiedlichen Standorten von Kunden der Auftraggeberin gleichzeitig Dienstleistungen abgerufen werden können, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass im Falle einer Angebotsabgabe für die geforderte Leistungserbringung die personellen, technischen und räumlichen Ressourcen vorhanden sind.\nDer Auftragnehmer muss die Leistungsfähigkeit seiner Organisation in Bezug auf eine mögliche gleichzeitige Erbringung dieser Mengen (vgl. Kapitel 3.3 - Leistungszeitraum der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung) der ausgeschriebenen Dienstleistungen bestätigen.\n\nDie Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens aber zum 09.01.2027 und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). \nDie Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag  zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). \nDie Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.\n\nDer Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 400.000,00 EUR netto; 476.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen.\nWird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. \nVom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.\n\nLeistungsorte und Ausführung\nDie Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. \nDie Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden. \nWeitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden.\nIm Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden.\n\nZusätzliche Angaben und Anforderungen\n#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLDYRPEK3YL#\n\n\n- Wir erklären, dass es sich bei dem Bieter nicht um a) russische Staatsangehörige od. in Russland niedergelassene natürliche od. juristische Personen, Organisationen od. Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen od. Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar od. mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, od. c) natürliche od. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen od. auf Anweisung einer der unter Buchstabe a od. b genannten Organisationen handelt. Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten od. Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen.(A) \n-Angabe einer verantwortliche deutschsprachige Ansprechperson für die anschließende Auftragsabwicklung, die für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht.(A)\n-Eigenerklärung, dass der Bieter zu sichert, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird.(A)\n-Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- & Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält.(A) \n-Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann & für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird.(A) \n-Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen & zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird.(A) \n- Eigenerklärung, dass der Bieter die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist & für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren od. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet od. die Eröffnung beantragt od. dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter nicht in Liquidation befinden.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben & Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen sind.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter weder das oben genannte Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner od. Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft od. Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.(A)\n- Angabe der Kontaktdaten des/der Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheits-bevollmächtigten (m/w/d), über welchen die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet.(A)\n- Nachweis von drei Projektreferenzen innerhalb der letzten 36 Monate (08/2023 - 08/2026), die der Bieter als verantwortliches Unternehmen mit Bezug auf Rollin-/Rollout-Projekt von IT-Systemen erbracht hat. Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien & Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden:(A) - Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO\n- Eigenerklärung, dass der Bieter damit einverstanden ist, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird.(A)\n-Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiten.(A)\n-Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen:(A) -Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive: -Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck). -Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten. -Angabe der vertraglichen, technischen & organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung & Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung). - Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment). -Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen od. Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (od. einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail).\n- Eigenerklärung, dass der Bieter ein angemessenes & wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz od. ISO/IEC 27001, dessen Geltungsbereich die zu erbringende Dienstleistung mit den dabei verarbeiteten Informationen & den hierzu eingesetzten Anwendungen & informationstechnischen Systemen vollumfänglich abdeckt, muss nachgewiesen & aufrechterhalten werden. Der Bieter verpflichtet sich, dies durch ein Zertifikat des BSI oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Das Zertifikat muss spätestens bei Beginn des Bezugs der Leistung nachgewiesen werden.(A) \n\n- Eigenerklärung, dass der Bieter sich verpflichtet:  \n- ein Notfallmanagement nach einem national oder international anerkannten Standard in der jeweils aktuellen Fassung zu betreiben (bspw. BSI-Standard 200-4 oder ISO 22301).(A)\n- eine angemessene Aufbauorganisation für das Notfallmanagement zu etablieren & zu betreiben sowie die notwendigen Schnittstellen & erforderlichen Kontaktpersonen mit der BITBW zu vereinbaren.(A)\n- gemeinsame Notfallübungen mit der BITBW durchzuführen.(A)\n- sicherheitsrelevante Vorfälle betreffend die zu erbringende Dienstleistung inkl. einer Risikobewertung sowie deren Behandlungstand unverzüglich zu melden.(A)\n- der BITBW oder einem von ihr beauftragten Dritten, im Rahmen von Dienstleister-Audits Auskunft und Einsicht zu gewähren, um die Angemessenheit & Wirksamkeit der realisierten Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das vertraglich vereinbarte Sicherheitsniveau zu überprüfen.(A)\n- regelmäßige eigene Notfallübungen durchzuführen & relevante Ergebnisse der BITBW zur Kenntnis zu bringen.(A)\n- relevante interne & externe Prüfungen die in einem Bezug zur Leistungserbringung stehen, der BITBW zur Kenntnis zu bringen.(A)\n\n- Eigenerklärung, dass der Bieter nach entsprechenden Aktualisierungen bzw. Re-Zertifizierungen unaufgefordert das jeweils aktuelle Zertifikat nach den oben genannten Standards für die zu erbringende Dienstleistung vorzulegen.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter regelmäßig, mindestens jährlich, einen Statusbericht zur Informationssicherheit und zum Notfallmanagement mit den folgenden Mindestinhalten zur Verfügung stellt:(A) - Sicherheitsvorfälle im Berichtszeitraum - Verbesserungsmaßnahmen aus dem ISMS - Erfolgte Auditierungen und wesentliche Erkenntnisse - Notfallübungen und wesentliche Ergebnisse\n- Eigenerklärung, sofern der Bieter für die Bereitstellung der zu erbringenden Dienstleistung für die BITBW, ein Mehrmandantensysteme einsetzt, so setzt der Bieter für diese Systeme eine wirksame und nachweisbare logische Mandantentrennung um.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter seine für die zu erbringende Dienstleistung betriebenen Systeme härtet und orientiert sich dabei an den Sicherheitsvorgaben der Hersteller sowie an gängigen Best-Practices.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer müssen im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüfrechte durch und Berichte an die BITBW. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen.(A)\n\n- Eigenerklärung, dass sich der Bieter bereit erklärt nach entsprechender Abstimmung & Ankündigung die für die BITBW betriebenen Systeme sicherheitstechnisch durch die BITBW oder von ihr beauftrage Dritte überprüfen zu lassen. Hierzu gehören bspw. Schwachstellenscans & Penetrationstests.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter zusichert, dass die BITBW oder ein von ihr beauftragter Dritter in relevante Prüf- und Auditberichte Einsicht erhält, soweit dies rechtlich möglich ist.(A)\n\nWeitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben & dem Angebotsblatt Unternehmen.(A)\n\nAusschlussgründe\ncrime-org: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nterr-offence: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nfinan-laund: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nfraud: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\ncorruption: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nhuman-traffic: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\ntax-pay: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nsocsec-pay: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nenvir-law: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nsocsec-law: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nlabour-law: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\ninsolvency: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nliq-admin: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nsusp-act: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nbankr-nat: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nprof-misconduct: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\ndistorsion: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\npartic-confl: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nprep-confl: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nsanction: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nmisrepresent: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\n\nEignungskriterien\nGemäß Allgemeine Angaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):\n\nGemäß Angebotsblatt Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):\n\nISMS-Zertifikat gemäß Angebotsblatt Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ein angemessenes und wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz oder ISO/IEC 27001, dessen Geltungsbereich die zu erbringende Dienstleistung mit den dabei verarbeiteten Informationen und den hierzu eingesetzten Anwendungen und informationstechnischen Systemen vollumfänglich abdeckt, muss nachgewiesen und aufrechterhalten werden.\nDer Bieter verpflichtet sich, dies durch ein Zertifikat des BSI oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Das Zertifikat muss spätestens bei Beginn des Bezugs der Leistung nachgewiesen werden.\n\nHaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):\n\nHandelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):\n\nGemäß Angebotsblatt Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):\n\nBedingungen für die Ausführung\n- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A) \n- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A) - Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 124 GWB vorliegen. (A) \n- Angabe, von Name und Hauptsitz seines Unternehmens. (A) \n- Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A) \n- Angabe der nationale Identifikationsnummer an. (A) \n- Angabe, ob das Unternehmen börsennotiert ist. (A) \n- Angabe der Staatsangehörigkeit(en) des/der Eigentümer*in bzw. der Eigentümer*innen an. (A) \nEigenerklärung, ob beabsichtigt wird Unterauftragnehmer einzusetzen. (A) \nsiehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\n\nNachforderung fehlender Unterlagen\nEs wird darauf hingewiesen, dass die Aufklärung innerhalb der gesetzten Frist vorzunehmen ist und der Teilnahmeantrag / das Angebot gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wird, wenn die Nachlieferung nicht innerhalb der Frist erfolgt, verweigert wird oder unzureichend ist.\n\nRechtsschutzfristen\nGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\n\n1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.\n\n2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.\n\n3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.\n\n4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\n\nÄnderung der Bekanntmachung\nFristverlängerung:\n- Frist zur Abgabe der Angebote 10.11.2026\n- Mitteilung nach § 134 Abs. 2 GWB - voraussichtlich - 23.12.2026\n- Zuschlagstermin - voraussichtlich - 05.01.2027\n- Bindefrist 29.03.2027\nAktualisierte Dokumente:\nAufforderung zur Angebotsabgabe\nBewerbungsbedingungen\nAnlage 1 zum Vertrag - Erg Vereinbarungen\nAngebotsblatt Ansprechperson\nAngebotsblatt Technical Field Service 1\nAngebotsblatt Technical Field Service 2",
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Die Mengenangaben dienen der Kalkulationsgrundlage.\nGeplante Abnahmemenge für die Mindestvertragslaufzeit sind:\n\n1. 000 Stück Roll-Out - Installationsleistungen, Montage und Transport\n100 Stück Roll-Out - Transport\n100 Stück Roll-Out - Montage und Transport \n500 Stück Roll-In - Demontage und Transport \n500 Stück Roll-In - Demontage, Transport und Entsorgung \n9900 Meter - Cat7 Kabel \n80 Std. Lohnarbeit \n\nDas für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten, optionalen Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. \nDa an unterschiedlichen Standorten von Kunden der Auftraggeberin gleichzeitig Dienstleistungen abgerufen werden können, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass im Falle einer Angebotsabgabe für die geforderte Leistungserbringung die personellen, technischen und räumlichen Ressourcen vorhanden sind.\nDer Auftragnehmer muss die Leistungsfähigkeit seiner Organisation in Bezug auf eine mögliche gleichzeitige Erbringung dieser Mengen (vgl. Kapitel 3.3 - Leistungszeitraum der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung) der ausgeschriebenen Dienstleistungen bestätigen.\n\nDie Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens aber zum 09.01.2027 und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). \nDie Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag  zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). \nDie Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.\n\nDer Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 400.000,00 EUR netto; 476.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen.\nWird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. \nVom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.\n\nLeistungsorte und Ausführung\nDie Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. \nDie Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden. \nWeitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden.\nIm Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden.\n\nZusätzliche Angaben und Anforderungen\n#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLDYRPEK3YL#\n\n\n- Wir erklären, dass es sich bei dem Bieter nicht um a) russische Staatsangehörige od. in Russland niedergelassene natürliche od. juristische Personen, Organisationen od. Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen od. Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar od. mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, od. c) natürliche od. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen od. auf Anweisung einer der unter Buchstabe a od. b genannten Organisationen handelt. Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten od. Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen.(A) \n-Angabe einer verantwortliche deutschsprachige Ansprechperson für die anschließende Auftragsabwicklung, die für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht.(A)\n-Eigenerklärung, dass der Bieter zu sichert, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird.(A)\n-Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- & Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält.(A) \n-Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann & für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird.(A) \n-Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen & zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird.(A) \n- Eigenerklärung, dass der Bieter die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist & für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren od. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet od. die Eröffnung beantragt od. dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter nicht in Liquidation befinden.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben & Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen sind.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter weder das oben genannte Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner od. Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft od. Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.(A)\n- Angabe der Kontaktdaten des/der Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheits-bevollmächtigten (m/w/d), über welchen die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet.(A)\n- Nachweis von drei Projektreferenzen innerhalb der letzten 36 Monate (08/2023 - 08/2026), die der Bieter als verantwortliches Unternehmen mit Bezug auf Rollin-/Rollout-Projekt von IT-Systemen erbracht hat. Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien & Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden:(A) - Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO\n- Eigenerklärung, dass der Bieter damit einverstanden ist, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird.(A)\n-Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. 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Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck). -Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten. -Angabe der vertraglichen, technischen & organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung & Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung). - Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment). -Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen od. Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (od. einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail).\n- Eigenerklärung, dass der Bieter ein angemessenes & wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz od. ISO/IEC 27001, dessen Geltungsbereich die zu erbringende Dienstleistung mit den dabei verarbeiteten Informationen & den hierzu eingesetzten Anwendungen & informationstechnischen Systemen vollumfänglich abdeckt, muss nachgewiesen & aufrechterhalten werden. Der Bieter verpflichtet sich, dies durch ein Zertifikat des BSI oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Das Zertifikat muss spätestens bei Beginn des Bezugs der Leistung nachgewiesen werden.(A) \n\n- Eigenerklärung, dass der Bieter sich verpflichtet:  \n- ein Notfallmanagement nach einem national oder international anerkannten Standard in der jeweils aktuellen Fassung zu betreiben (bspw. BSI-Standard 200-4 oder ISO 22301).(A)\n- eine angemessene Aufbauorganisation für das Notfallmanagement zu etablieren & zu betreiben sowie die notwendigen Schnittstellen & erforderlichen Kontaktpersonen mit der BITBW zu vereinbaren.(A)\n- gemeinsame Notfallübungen mit der BITBW durchzuführen.(A)\n- sicherheitsrelevante Vorfälle betreffend die zu erbringende Dienstleistung inkl. einer Risikobewertung sowie deren Behandlungstand unverzüglich zu melden.(A)\n- der BITBW oder einem von ihr beauftragten Dritten, im Rahmen von Dienstleister-Audits Auskunft und Einsicht zu gewähren, um die Angemessenheit & Wirksamkeit der realisierten Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das vertraglich vereinbarte Sicherheitsniveau zu überprüfen.(A)\n- regelmäßige eigene Notfallübungen durchzuführen & relevante Ergebnisse der BITBW zur Kenntnis zu bringen.(A)\n- relevante interne & externe Prüfungen die in einem Bezug zur Leistungserbringung stehen, der BITBW zur Kenntnis zu bringen.(A)\n\n- Eigenerklärung, dass der Bieter nach entsprechenden Aktualisierungen bzw. Re-Zertifizierungen unaufgefordert das jeweils aktuelle Zertifikat nach den oben genannten Standards für die zu erbringende Dienstleistung vorzulegen.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter regelmäßig, mindestens jährlich, einen Statusbericht zur Informationssicherheit und zum Notfallmanagement mit den folgenden Mindestinhalten zur Verfügung stellt:(A) - Sicherheitsvorfälle im Berichtszeitraum - Verbesserungsmaßnahmen aus dem ISMS - Erfolgte Auditierungen und wesentliche Erkenntnisse - Notfallübungen und wesentliche Ergebnisse\n- Eigenerklärung, sofern der Bieter für die Bereitstellung der zu erbringenden Dienstleistung für die BITBW, ein Mehrmandantensysteme einsetzt, so setzt der Bieter für diese Systeme eine wirksame und nachweisbare logische Mandantentrennung um.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter seine für die zu erbringende Dienstleistung betriebenen Systeme härtet und orientiert sich dabei an den Sicherheitsvorgaben der Hersteller sowie an gängigen Best-Practices.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer müssen im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüfrechte durch und Berichte an die BITBW. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen.(A)\n\n- Eigenerklärung, dass sich der Bieter bereit erklärt nach entsprechender Abstimmung & Ankündigung die für die BITBW betriebenen Systeme sicherheitstechnisch durch die BITBW oder von ihr beauftrage Dritte überprüfen zu lassen. Hierzu gehören bspw. Schwachstellenscans & Penetrationstests.(A)\n- Eigenerklärung, dass der Bieter zusichert, dass die BITBW oder ein von ihr beauftragter Dritter in relevante Prüf- und Auditberichte Einsicht erhält, soweit dies rechtlich möglich ist.(A)\n\nWeitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben & dem Angebotsblatt Unternehmen.(A)\n\nAusschlussgründe\ncrime-org: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nterr-offence: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nfinan-laund: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nfraud: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\ncorruption: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nhuman-traffic: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\ntax-pay: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nsocsec-pay: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nenvir-law: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nsocsec-law: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nlabour-law: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\ninsolvency: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nliq-admin: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nsusp-act: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nbankr-nat: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nprof-misconduct: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\ndistorsion: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\npartic-confl: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nprep-confl: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nsanction: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\nmisrepresent: Siehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\n\nEignungskriterien\nGemäß Allgemeine Angaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):\n\nGemäß Angebotsblatt Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):\n\nISMS-Zertifikat gemäß Angebotsblatt Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ein angemessenes und wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz oder ISO/IEC 27001, dessen Geltungsbereich die zu erbringende Dienstleistung mit den dabei verarbeiteten Informationen und den hierzu eingesetzten Anwendungen und informationstechnischen Systemen vollumfänglich abdeckt, muss nachgewiesen und aufrechterhalten werden.\nDer Bieter verpflichtet sich, dies durch ein Zertifikat des BSI oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Das Zertifikat muss spätestens bei Beginn des Bezugs der Leistung nachgewiesen werden.\n\nHaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):\n\nHandelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):\n\nGemäß Angebotsblatt Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):\n\nBedingungen für die Ausführung\n- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A) \n- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A) - Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 124 GWB vorliegen. (A) \n- Angabe, von Name und Hauptsitz seines Unternehmens. (A) \n- Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A) \n- Angabe der nationale Identifikationsnummer an. (A) \n- Angabe, ob das Unternehmen börsennotiert ist. (A) \n- Angabe der Staatsangehörigkeit(en) des/der Eigentümer*in bzw. der Eigentümer*innen an. (A) \nEigenerklärung, ob beabsichtigt wird Unterauftragnehmer einzusetzen. (A) \nsiehe Bewerbungsbedingungen und Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen\n\nNachforderung fehlender Unterlagen\nEs wird darauf hingewiesen, dass die Aufklärung innerhalb der gesetzten Frist vorzunehmen ist und der Teilnahmeantrag / das Angebot gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wird, wenn die Nachlieferung nicht innerhalb der Frist erfolgt, verweigert wird oder unzureichend ist.\n\nRechtsschutzfristen\nGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\n\n1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.\n\n2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.\n\n3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.\n\n4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\n\nÄnderung der Bekanntmachung\nFristverlängerung:\n- Frist zur Abgabe der Angebote 10.11.2026\n- Mitteilung nach § 134 Abs. 2 GWB - voraussichtlich - 23.12.2026\n- Zuschlagstermin - voraussichtlich - 05.01.2027\n- Bindefrist 29.03.2027\nAktualisierte Dokumente:\nAufforderung zur Angebotsabgabe\nBewerbungsbedingungen\nAnlage 1 zum Vertrag - Erg Vereinbarungen\nAngebotsblatt Ansprechperson\nAngebotsblatt Technical Field Service 1\nAngebotsblatt Technical Field Service 2",
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