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title: "Occupational safety specialist services for Stadt Schwelm, 2027–2031"
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# Occupational safety specialist services for Stadt Schwelm, 2027–2031

Stadt Schwelm seeks a qualified occupational safety specialist for technical occupational safety support from 1 July 2027 to 30 June 2031, with a possible extension through 30 June 2033. The notice estimates 290 hours per year and sets a maximum of 440 hours per year. Applicants must provide proof of professional qualification under section 7 of the German Occupational Safety Act, municipal-sector references, a sample operating instruction and evidence of business liability insurance. The stated award criterion is hourly price. The recorded submission deadline was 15 October 2026 at 07:00 UTC; the procedure is closed.

- Status: closed
- Country: DE
- Buyer: Stadt Schwelm
- Submission deadline: 2026-10-15T07:00:00+00:00 (instant)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/25854984
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        "description": "Es wird eine Mindeststundenzahl von 290 Stunden pro Jahr angenommen. Insgesamt ist von einer Maximalstundenzahl von 440 Stunden per anno auszugehen. \n\nI. Eignungskriterien\n\n1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung\na) Betriebshaftpflichtversicherung \n\n2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit \na) 3 Referenzen: 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren aus dem kommunalen Sektor, musterhafte Vorlage einer Betriebsanweisung\n\n3. rechtliche Eignung\n§ 7 Arbeitssicherheitsgesetz - Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Nachweis) \n\nII. Eigenerklärungen\nFolgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:\n1) VHB Bund 124 \"Eigenerklärung zur Eignung\"\n2) VHB NRW 521 \"Eigenerklärung Ausschlussgründe\"\n3) VHB NRW 522 \"Eigenerklärung Mindestlohngesetz\"\n4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)\n\nIII. Überprüfungsklausel\nDie Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.\n\nFür den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.\n\nDies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.\n\nIV. Abwehrklausel\nDiese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.\n\nV. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974)\nDas Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.\n\nVI. Ausführungszeitraum :\n01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033)\n\nVII. Zuschlagskriterien:\nPreis pro Stunde \n\n\n!!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!\n\nArbeitsicherheitsfachkraft Arbeitssicherheit sicherheitstechnische Betreuung Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebssicherheit",
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