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title: "Printer and multifunction-device framework for Limburg-Weilburg County"
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# Printer and multifunction-device framework for Limburg-Weilburg County

Limburg-Weilburg County is seeking a framework for renting printers and multifunction systems across county facilities, including delivery, installation, commissioning, user instruction and full service. The published award model allocates 40% to technical quality, 40% to total net costs and 20% to electricity costs. The technical scoring method and cost formulas are described in the notice; some technical subcriteria refer to the consultation documents. The notice does not state an overall contract value in the retrieved fields. The notice also requires electronic German-language bids through subreport and sets out Hessian minimum-wage, subcontractor approval and chain limits, evidence and control duties, and capped contractual penalties. The deadline is 10 November 2026 at 10:00 UTC+01:00.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg
Amt  für Finanzen und Organisation
Fachdienst IT und Digitalisierung
- Submission deadline: 2026-11-10T10:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ceb7399b-15ba-453d-8c46-f937dac52c01
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        "Offers must be submitted electronically in German through subreport; multiple tenders are permitted, while variants are not. The additional notice text requires compliance with the Hessian procurement and minimum-wage law, written tariff and minimum-wage undertakings for the contractor and subcontractors, approval before subcontractors are used, a subcontracting chain of no more than two onward steps, and associated evidence and controls. It states contractual penalties of 5% of net invoicing per breach, capped at 10% in total. Portal: https://www.subreport.de/E62222765."
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    "text": "Titel: Druckerkonzept Landkreis Limburg-Weilburg\n\nBeschreibung: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme\nfür alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg\nMiete der Systeme, Dienstleistung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme,\nEinweisung, Fullservice\n\nCPV-Hauptcode: 72590000\n\nWeitere CPV-Codes: 30232100\n\nLeistungsort: Limburg\n\nLos LOT-0001, Titel: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme\n\nLosbeschreibung: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme\nfür alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg\nDie derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg verteilt.\nDer Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 507 Drucker und Multifunktionssysteme in einer konsolidierten Struktur\nDerzeit liegt das Seitenvolumen im Format DIN A4 bei den Druckern über alle Standorte hinweg bei den SW-Seiten bei ca. 82,5 Mio. Seiten und im Farbbereich bei ca. 12,7 Mio. Seiten in 60 Monaten.\nEs soll im Rahmen des nun angesetzten Konzeptionierungs- und Ausschreibungsprojektes eine Konsolidierung und Optimierung des Paper-Outputs erfolgen.\nDie ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Beschaffung, Miete, Lieferung, Inbetriebnahme und den Fullservice von Druckern und Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg.\n\nZuschlagskriterium: -; Sämtliche Gesamtpreise netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils\nniedrigste Angebotspreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher Angebotspreis\nmit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Angebotspreise werden linear interpoliert zugeordnet.\nDie erreichten Punktwerte werden mit 40 % gewichtet.; Gewichtung: 40.0 %\n\nZuschlagskriterium: Das Angebot mit der höchsten Summe der Leistungspunktzahlen erhält als Bewertungspunktewert den\nWert 10, die Hälfte der Summe erhält als Bewertungspunktewert den Wert 0. Alle anderen Angebote\nwerden interpoliert nach der Formel:\nBewertungspunktewert = 20 / (höchste Summe der Leistungspunkte) * (Leistungspunkte des Angebots)\n– 10. Negative Faktoren werden als 0 angegeben.; Technische Werte\nDie Punktewerte werden für die genannten Einzelkriterien siehe Vergabeunterlagen Pos. 2.4. der Anlage 2 vergeben. Die Punktevergabe\npro Kriterium des Leistungsverzeichnisses richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an dieses Kriterium.\nAnforderungen schlecht erfüllt 1 Punkte\nAnforderungen sind erfüllt 5 Punkte\nAnforderungen sind übertroffen oder die Funktionalität geht deutlich über die Mindestanforderungen hinaus, wenn kein Zielwert angegeben ist     7 Punkte; Gewichtung: 40.0 %\n\nZuschlagskriterium: -; Stromverbrauchskosten\nDie Gesamtpreise der Stromverbrauchskosten netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet,\ndass der jeweils niedrigste Gesamtpreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener\ndoppelt so hoher Gesamtpreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Gesamtpreise werden linear\ninterpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 20 % gewichtet.; Gewichtung: 20.0 %\n\nGem. § 1 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Vergabe und Tariftreuegesetz sind bei Vergaben von von öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert die Schwellenwerte nach Satz 1 erreicht oder überschreitet, die §§ 4 bis 10, 13 und 18 bis 20 HVTG anzuwenden.\nD.h.\n1. Bei öffentlichen Aufträgen sind die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einzuhalten. Bei Liefer- und Dienstleistungen erfolgt der Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung.\nLeistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten für die Dauer, in der sie an der Ausführung der Leistung mitwirken, mindestens das Entgelt zu zahlen, das in einer nach Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung des Landes für die Erbringung der betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben wird. (§ 4 Abs. 1 u. 2 HVTG)\nAbgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.\nDie Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil.\n2. Nachunternehmer\nFür den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen darf derselbe Leistungsgegenstand ab dem beauftragten Unternehmen maximal zweimal weitergegeben werden (Nachunternehmerkette).\n(2) Das beauftragte Unternehmen darf nur solche Nachunternehmen oder Verleihunternehmen einsetzen, die bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen eine Verpflichtungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 abgegeben haben.\n(3) Das beauftragte Unternehmen hat für alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmen oder Verleihunternehmen spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers einzuholen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen:\n1. Name und Anschrift des Nachunternehmens oder Verleihunternehmens,\n2. bei Bauleistungen die Präqualifikationsnummer Tarif oder bei Liefer- und Dienstleistungen die\nVorlage der Verpflichtungserklärung und\n3. für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen\nist.( § 5 HVTG)\n4. Nachweise und Kontrollen\nEs gelten die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gem. §§ 18 und 20 HVTG\nVertragsstrafen nach dem Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz:\n1) Verstößt der AN schuldhaft gegen eine der folgenden Verpflichtungen, wird eine Vertragsstrafe fällig:\na) die Verpflichtung zur Tariftreue und zur Zahlung des maßgeblichen Mindestentgelts nach Maßgabe des HVTG 2026 und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen,\nb) die Nachweis-, Kontroll- und Mitwirkungspflichten,\nc) die Zustimmungs- und Mitteilungspflichten sowie die Begrenzung der Nachunternehmerkette\nDer Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Verstöße seiner Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen nach dem HVTG 2026 wie für eigenes Verschulden, soweit er sich dieses nach § 278 BGB zurechnen lassen muss.\n(2) Die Vertragsstrafe beträgt 5 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftrags je Verstoß. Bei mehreren Verstößen ist die Vertragsstrafe auf insgesamt 10 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftrags begrenzt (§ 20 Abs. 1 HVTG 2026).",
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        "text": "Titel: Druckerkonzept Landkreis Limburg-Weilburg\n\nBeschreibung: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme\nfür alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg\nMiete der Systeme, Dienstleistung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme,\nEinweisung, Fullservice\n\nCPV-Hauptcode: 72590000\n\nWeitere CPV-Codes: 30232100\n\nLeistungsort: Limburg\n\nLos LOT-0001, Titel: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme\n\nLosbeschreibung: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme\nfür alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg\nDie derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg verteilt.\nDer Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 507 Drucker und Multifunktionssysteme in einer konsolidierten Struktur\nDerzeit liegt das Seitenvolumen im Format DIN A4 bei den Druckern über alle Standorte hinweg bei den SW-Seiten bei ca. 82,5 Mio. Seiten und im Farbbereich bei ca. 12,7 Mio. Seiten in 60 Monaten.\nEs soll im Rahmen des nun angesetzten Konzeptionierungs- und Ausschreibungsprojektes eine Konsolidierung und Optimierung des Paper-Outputs erfolgen.\nDie ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Beschaffung, Miete, Lieferung, Inbetriebnahme und den Fullservice von Druckern und Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg.\n\nZuschlagskriterium: -; Sämtliche Gesamtpreise netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils\nniedrigste Angebotspreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher Angebotspreis\nmit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Angebotspreise werden linear interpoliert zugeordnet.\nDie erreichten Punktwerte werden mit 40 % gewichtet.; Gewichtung: 40.0 %\n\nZuschlagskriterium: Das Angebot mit der höchsten Summe der Leistungspunktzahlen erhält als Bewertungspunktewert den\nWert 10, die Hälfte der Summe erhält als Bewertungspunktewert den Wert 0. Alle anderen Angebote\nwerden interpoliert nach der Formel:\nBewertungspunktewert = 20 / (höchste Summe der Leistungspunkte) * (Leistungspunkte des Angebots)\n– 10. Negative Faktoren werden als 0 angegeben.; Technische Werte\nDie Punktewerte werden für die genannten Einzelkriterien siehe Vergabeunterlagen Pos. 2.4. der Anlage 2 vergeben. Die Punktevergabe\npro Kriterium des Leistungsverzeichnisses richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an dieses Kriterium.\nAnforderungen schlecht erfüllt 1 Punkte\nAnforderungen sind erfüllt 5 Punkte\nAnforderungen sind übertroffen oder die Funktionalität geht deutlich über die Mindestanforderungen hinaus, wenn kein Zielwert angegeben ist     7 Punkte; Gewichtung: 40.0 %\n\nZuschlagskriterium: -; Stromverbrauchskosten\nDie Gesamtpreise der Stromverbrauchskosten netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet,\ndass der jeweils niedrigste Gesamtpreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener\ndoppelt so hoher Gesamtpreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Gesamtpreise werden linear\ninterpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 20 % gewichtet.; Gewichtung: 20.0 %\n\nGem. § 1 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Vergabe und Tariftreuegesetz sind bei Vergaben von von öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert die Schwellenwerte nach Satz 1 erreicht oder überschreitet, die §§ 4 bis 10, 13 und 18 bis 20 HVTG anzuwenden.\nD.h.\n1. Bei öffentlichen Aufträgen sind die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einzuhalten. Bei Liefer- und Dienstleistungen erfolgt der Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung.\nLeistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten für die Dauer, in der sie an der Ausführung der Leistung mitwirken, mindestens das Entgelt zu zahlen, das in einer nach Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung des Landes für die Erbringung der betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben wird. (§ 4 Abs. 1 u. 2 HVTG)\nAbgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.\nDie Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil.\n2. Nachunternehmer\nFür den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen darf derselbe Leistungsgegenstand ab dem beauftragten Unternehmen maximal zweimal weitergegeben werden (Nachunternehmerkette).\n(2) Das beauftragte Unternehmen darf nur solche Nachunternehmen oder Verleihunternehmen einsetzen, die bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen eine Verpflichtungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 abgegeben haben.\n(3) Das beauftragte Unternehmen hat für alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmen oder Verleihunternehmen spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers einzuholen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen:\n1. Name und Anschrift des Nachunternehmens oder Verleihunternehmens,\n2. bei Bauleistungen die Präqualifikationsnummer Tarif oder bei Liefer- und Dienstleistungen die\nVorlage der Verpflichtungserklärung und\n3. für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen\nist.( § 5 HVTG)\n4. Nachweise und Kontrollen\nEs gelten die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gem. §§ 18 und 20 HVTG\nVertragsstrafen nach dem Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz:\n1) Verstößt der AN schuldhaft gegen eine der folgenden Verpflichtungen, wird eine Vertragsstrafe fällig:\na) die Verpflichtung zur Tariftreue und zur Zahlung des maßgeblichen Mindestentgelts nach Maßgabe des HVTG 2026 und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen,\nb) die Nachweis-, Kontroll- und Mitwirkungspflichten,\nc) die Zustimmungs- und Mitteilungspflichten sowie die Begrenzung der Nachunternehmerkette\nDer Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Verstöße seiner Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen nach dem HVTG 2026 wie für eigenes Verschulden, soweit er sich dieses nach § 278 BGB zurechnen lassen muss.\n(2) Die Vertragsstrafe beträgt 5 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftrags je Verstoß. 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