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Canonical results: https://zephior.com/fr/tenders?categories=print-output-management

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title: "Gestion des impressions pour les centres hospitaliers universitaires de Greifswald et Rostock"
canonical: "https://zephior.com/fr/tenders/29cf9f41-1e48-4dec-b25c-c055ecd4c546/gestion-des-impressions-pour-les-centres-hospitaliers-universitaires-de"
last-updated: 2026-10-14T20:29:26.637452+00:00
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# Gestion des impressions pour les centres hospitaliers universitaires de Greifswald et Rostock

Les centres hospitaliers universitaires de Greifswald et Rostock souhaitent renouveler leur infrastructure d’imprimantes et de multifonctions et en confier l’exploitation à un prestataire pendant 36 mois. L’avis décrit six catégories d’appareils, une utilisation uniforme, l’impression depuis SAP, l’authentification RFID, FollowMe Print, la gestion centralisée du parc et des flux, le suivi des consommables et des incidents, ainsi que la livraison des fournitures. Le fournisseur installe et raccorde les systèmes et forme les utilisateurs; le papier et le remplacement du toner restent à la charge de l’acheteur. Les candidats doivent déclarer leur chiffre d’affaires et leurs effectifs sur trois ans, fournir trois références comparables, des éléments de gestion de la qualité et l’assurance demandée. Offre électronique en allemand, valable 60 jours; variantes et offres multiples interdites. L’avis ne donne ni valeur estimée ni critères d’attribution. Date limite : 19 novembre 2026 à 12 h (UTC+01:00).

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Universitätsmedizin Greifswald KöR
- Submission deadline: 2026-11-19T12:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/702698-2026
- Source checked: 2026-10-14T20:28:32.752327Z

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        "L’avis public ne précise ni valeur estimée ni critères d’attribution. Les spécifications techniques détaillées renvoient aux documents de marché, non consultés."
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      "participation_requirements": [
        "Submit proof of professional registration or trade authorisation by self-declaration, including the relevant register and number; the notice also requests a prequalification declaration if available and an ILO core-labour-standards declaration.",
        "Submit declarations concerning subcontracting, reliance on another entity’s capacity, joint bidding and affiliated companies.",
        "Declare total turnover and turnover in the relevant business area for each of the last three financial years.",
        "Submit a business/professional liability insurance declaration: EUR 5 million for property and personal injury, and EUR 100,000 for financial loss per insurance year and claim, with double aggregate coverage. A bidder without the stated limits commits to obtain or increase cover if awarded.",
        "Provide three references for comparable services, a quality-management declaration, and staffing declarations for the average total workforce and staff in relevant business areas over the last three years. The names and professional qualifications of personnel assigned to performance must be provided with the offer.",
        "Submit electronically in German. Electronic catalogues, variants and multiple offers are not allowed. The offer must remain valid for 60 days."
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        "description": "Renew the print and multifunction-device infrastructure at all sites of Universitätsmedizin Greifswald and Universitätsmedizin Rostock, with an external operating model. The notice describes a basket of six device classes, uniform operation and a universal PCL6/PS3 driver, printing from SAP, RFID/transponder authentication (at least Mifare Classic and Desfire), FollowMe printing, installation and commissioning, staff instruction, cost-centre/department charging, central fleet and print/scan workflow management, alerts for toner, meter readings and faults, and delivery/distribution of consumables other than paper. The supplier performs toner delivery; the buyer changes toner. Integration with the buyer’s existing IT infrastructure is required."
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  "noticeText": {
    "text": "702698-2026 - Wettbewerb\n   Deutschland – Dienstleistungen des Druckgewerbes – Rahmenvertrag Druckoutputmanagement\n   OJ S 197/2026 12/10/2026\n   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung\n   Dienstleistungen\n\n\n   1. Beschaffer\n\n      1.1. Beschaffer\n           Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR\n           E-Mail: Jan.Gleissenberger@med.uni-greifswald.de\n           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung\n           des öffentlichen Rechts\n           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit\n\n      1.1. Beschaffer\n           Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Rostock\n           E-Mail: vergabestelle@med.uni-rostock.de\n           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung\n           des öffentlichen Rechts\n           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit\n\n   2. Verfahren\n\n      2.1. Verfahren\n           Titel: Rahmenvertrag Druckoutputmanagement\n           Beschreibung: Das Vergabeverfahren \"Druckoutputmanagement\" hat das Ziel, die\n           klinikumsweite Infrastruktur der Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock - bestehend\n           aus Druckern und Multifunktionsgeräten und den damit verbundenen Lieferungen und\n           Leistungen - zu erneuern. Der klinikumsweite Betrieb der Druck- und Multifunktionssysteme\n           soll durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines vertraglichen Betriebsmodells\n           erbracht werden. Der Umfang des Projektes betrifft alle Standorte des AG.\n           Kennung des Verfahrens: e517149a-0336-421f-9724-4c314186de38\n           Interne Kennung: #5304-427002-2\n           Verfahrensart: Offenes Verfahren\n           Das Verfahren wird beschleunigt: nein\n\n     2.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Dienstleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 79820000 Dienstleistungen des Druckgewerbes\n\n     2.1.2. Erfüllungsort\n            Stadt: Greifswald\n            Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)\n            Land: Deutschland\n\n     2.1.4. Allgemeine Informationen\n            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5YTALX9EVJ# Zusätzlich zu den\n            Preisangaben im Vergabemanagementsystem sind den abzugebenden Unterlagen alle\n\n\n\n\n              Datenblätter der im Umfang des Angebots enthaltenen Artikel und Leistungen beizufügen. Das\n              Vergabeverfahren \"Druckoutputmanagement\" hat das Ziel, die klinikumsweite Infrastruktur der\n              Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock - bestehend aus Druckern und\n              Multifunktionsgeräten und den damit verbundenen Lieferungen und Leistungen - zu erneuern.\n              Der klinikumsweite Betrieb der Druck- und Multifunktionssysteme soll durch einen externen\n              Dienstleister im Rahmen eines vertraglichen Betriebsmodells erbracht werden. Der Umfang\n              des Projektes betrifft alle Standorte des AG.\n              Rechtsgrundlage:\n              Richtlinie 2014/24/EU\n              vgv -\n\n     2.1.6. Ausschlussgründe\n            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung\n            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten\n            Verpflichtungen: § 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von\n            Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5\n            von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht\n            ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie §\n            124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so\n            können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen\n            es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine\n            förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor\n            einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu\n            bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des\n            Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.\n            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer\n            kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass\n            ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn\n            er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat.\n            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §\n            123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n            Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine\n            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig\n            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über\n            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129\n            des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs\n            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und\n            terroristische Vereinigungen im Ausland).\n            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein\n            Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche\n            betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann,\n            wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden\n            Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen.\n            Betrug: Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6\n            GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren\n            ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig\n            verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe\n            oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen\n            wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um\n            unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten.\n\n\n\n              Korruption: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen\n              ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn\n              sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem\n              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine\n              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt\n              worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und\n              Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs\n              (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)\n              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Ausschlussgrund aufgrund von\n              Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr.\n              10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren\n              ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder\n              Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in\n              denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde.\n              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 GWB Zwingende\n              Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn\n              1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder\n              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige\n              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.\n              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123\n              GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen\n              zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder\n              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige\n              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.\n              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe\n              (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der\n              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder\n              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)\n              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der\n              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder\n              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschlussgrund aufgrund von\n              Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur\n              Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des\n              Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des\n              Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)\n              geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies\n              gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen\n              Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur\n              Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken\n              betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.\n              Zahlungsunfähigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber\n              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu\n\n\n\n              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des\n              Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder\n              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden\n              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit\n              eingestellt hat.\n              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ein Ausschlussgrund\n              aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen\n              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des\n              Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder\n              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden\n              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit\n              eingestellt hat.\n              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)\n              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen\n              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein\n              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen\n              Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der\n              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.\n              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein\n              Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen\n              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des\n              Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder\n              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden\n              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit\n              eingestellt hat.\n              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)\n              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen\n              der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die\n              Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend\n              anzuwenden.\n              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein\n              Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1\n              Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein\n              Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er\n              wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich\n              beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur\n              Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness\n\n\n\n\n\n              des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll\n              verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und\n              dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren.\n              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 GWB\n              Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des\n              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein\n              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die\n              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei\n              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,\n              weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.\n              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 GWB\n              Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des\n              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6.\n              eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die\n              Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung\n              nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.\n              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 GWB\n              Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des\n              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das\n              Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen\n              Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies\n              zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge\n              geführt hat.\n              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher\n              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 123 GWB\n              Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu\n              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon\n              haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,\n              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes\n              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. §\n              108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).\n\n   5. Los\n\n      5.1. Los: LOT-0001\n           Titel: Rahmenvertrag Druckoutputmanagement\n           Beschreibung: Soll-Konzept - Warenkorb mit 6 Geräteklassen - Einheitliche Bedienung auf\n           allen Multifunktionsgeräten - Einheitlicher Universaltreiber für PCL6 & PS3 - Druck aus SAP\n           heraus auf allen Systemtypen - Authentifizierung per RFID Karten/\n           Transponderauthentifizierung an allen Multifunktionssystemen und Einbindung in die zentrale\n           Managementsoftware - Ausfallsicherheit durch den Einsatz von FollowMe Print -\n           Administrative Entlastung durch automatisiertes Servicemanagement und Tonerverteilung\n           durch den Auftragnehmer - Zentrale Verwaltung der Geräteflotte und verschiedener Print- und\n           Scanworkflows über eine Managementsoftware Nachfolgend werden die Hauptziele des\n           Druckkonzeptes beschrieben: - Bereitstellen von Systemen zum Drucken, Kopieren, Faxen\n           und Scannen. - Anbindung und Inbetriebnahme dieser Systeme und Schulung bzw.\n           Einweisung der Mitarbeiter über alle angebotenen Lösungen. - Realisierung einer\n\n\n\n              Authentifizierung an den Multifunktionssystemen mit Hilfe der im Einsatz befindlichen RFID\n              Karten / Transponder (mind. Typ: Mifare Classic und Desfire). - elektronische Abrechnung auf\n              Basis von Kostenstellen oder Abteilungen über die angebotene Managementsoftware -\n              Realisierung eines Flottenmanagements zur Verwaltung und Überwachung aller angebotenen\n              Systeme, sowie der zentralen Administration und Konfiguration aller Systeme - Automatische\n              Meldung von Verbrauchsmaterial (Toner), Zählerständen und Systemstörungen - Lieferung\n              und Verteilung von Verbrauchsmaterial (außer Papier) an die Gerätestellplätze durch den\n              Auftragnehmer (Tonerwechsel erfolgt durch den Auftraggeber) - Anbindung der Systeme an\n              die bestehende Infrastruktur des AG (genauer beschrieben in Punkt 2.2 IT Infrastruktur)\n              Interne Kennung: #5304-427002-2\n\n     5.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Dienstleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 79820000 Dienstleistungen des Druckgewerbes\n\n     5.1.2. Erfüllungsort\n            Stadt: Greifswald\n            Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)\n            Land: Deutschland\n\n     5.1.3. Geschätzte Dauer\n            Laufzeit: 36 Monate\n\n     5.1.6. Allgemeine Informationen\n            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge\n            Beschreibung: Nach frühestens 5 Jahren.\n            Vorbehaltene Teilnahme:\n            Teilnahme ist nicht vorbehalten.\n            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten\n            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot\n            Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\n            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja\n            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein\n\n     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe\n            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung\n\n     5.1.9. Eignungskriterien\n            Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung\n            Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister\n            Beschreibung des Eignungskriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (VgV)\n            (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung §\n            44 VgV: -Eintragung in die Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und\n            Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das Handelsregister (Nennung Nummer und\n            Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung in einem sonstigen\n            Berufsregister -Eigenerklärung Präqualifizierung (falls vorhanden) -Eigenerklärung Beachtung\n            ILO Kernarbeitsnormen\n\n              Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe\n\n\n\n\n\n\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Unteraufträge (VgV) (Mit dem Angebot;\n              Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: -\n              Eigenerklärung Unteraufträge - Eigenerklärung Eignungsleihe - Eigenerklärung\n              Bietergemeinschaften -Eigenerklärung verbundene Unternehmen\n\n              Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zum Umsatz (VgV) (Mit dem Angebot;\n              Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: -\n              Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich\n              den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der\n              Gegenstand dieser Vergabe ist\n\n              Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zur Betriebs-\n              /Berufshaftpflichtversicherung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):\n              Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: -Eigenerklärung zur Betriebs-\n              /Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und\n              Personenschäden, sowie eine Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je\n              Versicherungsjahr und je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der\n              Bieter/Bewerber nicht über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten\n              Mindestdeckungssummen verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/\n              Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und\n              Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei\n              jeweils doppelter Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden\n              Versicherung entsprechend zu erhöhen.\n\n              Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen Dienstleistungen (VgV) (Mit dem Angebot;\n              Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: -3\n              Referenzen über vergleichbare Leistungen\n\n              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Qualitätsmanagement (VgV) (Mit dem\n              Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:\n              Eigenerklärung Qualitätsmanagement\n\n              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Personalstärke Belegschaft (VgV) (Mit dem Angebot;\n              Mittels Eigenerklärung): -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: -\n              Personalstärke: durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3\n              Geschäftsjahre umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den\n              Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren\n              umgerechnet auf Vollzeitkräfte -Eigenerklärung KMU\n\n   5.1.11. Auftragsunterlagen\n           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch\n           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/10/2026 23:59:59 (UTC+01:00)\n           Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\n           Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice\n           /CXS0YH5YTALX9EVJ/documents\n\n\n\n              Ad-hoc-Kommunikationskanal:\n              URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTALX9EVJ\n\n   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe\n           Bedingungen für die Einreichung:\n           Elektronische Einreichung: Erforderlich\n           Adresse für die Einreichung: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTALX9EVJ\n           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch\n           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig\n           Varianten: Nicht zulässig\n           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig\n           Frist für den Eingang der Angebote: 19/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,\n           Westeuropäische Sommerzeit\n           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage\n           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\n           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf\n           nachgereicht werden.\n           Zusätzliche Informationen: § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und\n           Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische\n           Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter\n           Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,\n           unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere\n           Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu\n           vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene\n           Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist\n           berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er\n           keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen\n           Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien\n           betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um\n           unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern\n           oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen\n           sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber\n           innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten\n           Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu\n           dokumentieren.\n           Auftragsbedingungen:\n           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte\n           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein\n           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung Russlandsanktionen -\n           Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG\n           Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich\n           Aufträge werden elektronisch erteilt: ja\n           Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja\n\n   5.1.15. Techniken\n           Rahmenvereinbarung:\n           Keine Rahmenvereinbarung\n           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:\n           Kein dynamisches Beschaffungssystem\n\n   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\n\n\n\n              Überprüfungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,\n              Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern\n              Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens\n              innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in\n              Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann\n              binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei\n              Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst\n              binnen 6 Monaten. Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.\n              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:\n              Universitätsmedizin Greifswald KöR\n              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsmedizin Greifswald KöR\n\n   8. Organisationen\n\n      8.1. ORG-0001\n           Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR\n           Registrierungsnummer: 13-X19111018-22\n           Postanschrift: Fleischmannstraße 8\n           Stadt: Greifswald\n           Postleitzahl: 17489\n           Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: Jan.Gleissenberger@med.uni-greifswald.de\n           Telefon: +49 3834860\n           Fax: +49 3834865202\n           Internetadresse: https://www.medizin.uni-greifswald.de\n           Rollen dieser Organisation:\n           Beschaffer\n           Federführendes Mitglied\n           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n\n      8.1. ORG-0002\n           Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Rostock\n           Registrierungsnummer: 13-X73130001000-61\n           Postanschrift: Schillingallee 35\n           Stadt: Rostock\n           Postleitzahl: 18057\n           Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: vergabestelle@med.uni-rostock.de\n           Telefon: +49 381 494 5301\n           Internetadresse: https://www.med.uni-rostock.de/\n           Rollen dieser Organisation:\n           Beschaffer\n\n      8.1. ORG-0003\n           Offizielle Bezeichnung: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,\n           Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern\n           Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78\n\n\n\n\n              Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14\n              Stadt: Schwerin\n              Postleitzahl: 19053\n              Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)\n              Land: Deutschland\n              E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de\n              Telefon: +49 385588-15164\n              Fax: +49 385588-485-5817\n              Internetadresse: http://www.regierung-mv.de\n              Rollen dieser Organisation:\n              Überprüfungsstelle\n\n      8.1. ORG-0004\n           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des\n           Beschaffungsamts des BMI)\n           Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83\n           Stadt: Bonn\n           Postleitzahl: 53119\n           Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de\n           Telefon: +49228996100\n           Rollen dieser Organisation:\n           TED eSender\n\n   10. Änderung\n\n              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d29a2896-ac0d-4e81-87ca-\n              6bca68477b0e-01\n              Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar\n              Beschreibung: Die Angebotsfrist soll über die bereits angekündigte Verlängerung bis zum\n              30.10.2026 hinaus weiter verlängert werden. Grund sind die aufwendige Bearbeitung der\n              Bieterfragen und die noch ausstehenden Änderungen der Vergabeunterlagen. Das\n              Gesamtregister umfasst 87 Fragen und Teilfragen. Die abschließende Prüfung, Abstimmung\n              zwischen UMG und UMR und Freigabe stehen noch aus. Die weitere Verlängerung ist\n              deshalb nach § 20 Abs. 1 VgV sachgerecht: Komplexität und Aufwand der Angebotserstellung\n              sind zu berücksichtigen. Soweit wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen\n              vorgenommen werden, besteht nach § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV eine Pflicht zur\n              angemessenen Verlängerung. Maßgeblich sind Umfang und Kalkulationsrelevanz der\n              freigegebenen Änderungen. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Informationen sind\n              grundsätzlich spätestens sechs Tage vor Angebotsfristablauf bereitzustellen; andernfalls ist §\n              20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV zu beachten. Die Planung setzt die Veröffentlichung des\n              vollständigen berichtigten Unterlagenpakets bis zum 23.10.2026, 12:00 Uhr, und ergänzender\n              Antworten bis zum 06.11.2026, 12:00 Uhr, voraus. Damit verbleiben vier Wochen nach dem\n              Unterlagenpaket und zwei Wochen nach den ergänzenden Antworten. Diese internen\n              Zieltermine sind noch fachlich zu bestätigen. Die Zeiträume dienen der Prüfung,\n              Neukalkulation und Überarbeitung der Konzepte; sie sind keine gesetzlichen Mindestfristen.\n              Bei späterer Bereitstellung oder weiteren wesentlichen Änderungen ist die Angemessenheit\n              erneut zu prüfen und die Angebotsfrist erforderlichenfalls weiter zu verlängern. Die\n              endgültigen Fristen sind in Bekanntmachung, DTVP und Angebotsaufforderung einheitlich\n\n\n\n              nachzuführen. Freigegebene Antworten und Berichtigungen sind allen Bietern über die\n              Vergabeplattform zugänglich zu machen. Entscheidung, Umsetzung und\n              Veröffentlichungsnachweise sind nach § 8 VgV zur Vergabeakte zu nehmen.\n\n     10.1. Änderung\n           Abschnittskennung: PROCEDURE\n           Beschreibung der Änderungen: Anpassung der fristen, inhaltliche Anpassung der\n           Vergabedokumente erfolgt nach Fachbereichsfreigabe.\n\n   Informationen zur Bekanntmachung\n\n              Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ab439956-68aa-4ecc-a273-3b9a15267c50 - 01\n              Formulartyp: Wettbewerb\n              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n              Unterart der Bekanntmachung: 16\n              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/10/2026 11:58:12 (UTC+02:00)\n              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\n              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch\n              Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 702698-2026\n              ABl. S – Nummer der Ausgabe: 197/2026\n              Datum der Veröffentlichung: 12/10/2026",
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