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Canonical results: https://zephior.com/fr/tenders?categories=pedestrian-mobility

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title: "Diagnostics de la marche dans 20 communes de Rhénanie-Palatinat"
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last-updated: 2026-10-27T09:00:00+00:00
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# Diagnostics de la marche dans 20 communes de Rhénanie-Palatinat

Ce marché de services de deux ans porte sur des diagnostics de la marche dans 20 communes sélectionnées de Rhénanie-Palatinat. L’avis demande une expérience en mobilité piétonne et sa promotion, en coopération municipale, en événements participatifs et en parcours avec habitants, élus et administrations. Des effectifs et équipements adaptés sont également requis. Le prix représente 30 % de la notation indiquée et la qualité de la prestation 70 %, selon des sous-critères portant sur la conception générale, l’organisation du travail et l’équipe.

- Status: closing-soon
- Country: DE
- Buyer: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
- Submission deadline: 2026-11-03T10:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5e6a1a44-fec5-48d2-aca2-b233c2a5c63e
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Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.\nKennung des Verfahrens:6e8951ea-3612-4de8-abd6-7550c9b632f0\nInterne Kennung:045-0016#2026/0008-0801 8101\nVerfahrensart:Offenes Verfahren\nDas Verfahren wird beschleunigt:nein\n2.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags:Dienstleistungen\nHaupteinstufung(cpv):75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung\n2.1.2.\nErfüllungsort\nLand, Gliederung (NUTS):Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)\nLand:Deutschland\nZusätzliche Informationen:Die Fußverkehrs-Checks sind in den Jahren 2027 und 2028 in jeweils zehn im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählten Kommunen in Rheinland-Pfalz (DEB) durchzuführen.\n2.1.4.\nAllgemeine Informationen\nZusätzliche Informationen:#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYS4V#\nRechtsgrundlage:\nRichtlinie 2014/24/EU\nvgv-\n2.1.6.\nAusschlussgründe\nQuellen der Ausschlussgründe:Auftragsunterlagen\n5.Los\n5.1.\nLos:LOT-0001\nTitel:Durchführung von Fußverkehrs-Checks 2027-2028\nBeschreibung:Der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten und Ortszentren nachhaltig zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, Antworten auf die inzwischen deutlich spürbaren klimatischen Veränderungen zu finden. In diesem Zusammenhang spielt der Fußverkehr eine maßgebliche Rolle. Städte, die sich zu Fuß erleben lassen, sind attraktiver und bieten eine höhere Lebensqualität. Davon profitieren Einzelhandel und Gastronomie: Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt Angebote ganz anders wahr als andere Verkehrsteilnehmer. Überdies hat das Gehen positive Folgen für die Gesundheit und das Klima. Vor diesem Hintergrund möchte das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima auch in den Jahren 2027 und 2028 jeweils zehn im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählten Kommunen im Land die Durchführung von professionell vorbereiteten und begleiteten Fußverkehrs-Checks anbieten. Für die umfassende Abwicklung dieses Projekts wird ein externer Dienstleister gesucht. Unter einem Fußverkehrs-Check wird hier ein dialogorientiertes, partizipatives Veranstaltungsformat verstanden, bei dem die Bürger einer Stadt, die Verwaltung und die Politik in mehreren Terminen gemeinsam die Situation des Fußverkehrs in der Kommune erörtern. Im Mittelpunkt des Fußverkehrs-Checks stehen zwei geführte Begehungen pro Kommune, bei der die Stärken und Schwächen im Fußwegenetz erfasst und analysiert werden. Basierend auf den Erkenntnissen wird schließlich ein Maßnahmenplan zur Behebung der Mängel entwickelt. Die Fußverkehrs-Checks können unter ein bestimmtes Motto gestellt werden (z.B. Lebensqualität, Querungen). Die Durchführung der Fußverkehrs-Checks als landesweite Maßnahme zielt darauf ab, den Fußverkehr und seine spezifischen Ansprüche in Rheinland-Pfalz und insbesondere in den teilnehmenden Kommunen stärker in das Bewusstsein der Verwaltung und der Politik sowie der Bürger zu rücken. Die Fußverkehrsförderung in den Kommunen soll nachhaltig gestärkt werden, indem konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden (z.B. Status quo im Fußverkehr, Stärken-Schwächen-Analyse, Maßnahmenplan mit Prioritäts- und Kostenvermerk). Darüber hinaus soll die Institutionalisierung der Fußverkehrsförderung in den Kommunen unterstützt werden. Die landesweite Aktion soll Interesse an weiteren Maßnahmen der Fußverkehrsförderung wecken und den interkommunalen Erfahrungsaustausch zum Thema stimulieren. Für die Abwicklung der Maßnahme auf kommunaler Ebene sieht der Auftraggeber (AG) ein standardisiertes Projektdesign vor, das hinsichtlich Struktur, Zeit- und Kostenrahmen für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Dieses Grundgerüst kann von den Kommunen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer (AN) entsprechend den lokalen Erfordernissen inhaltlich unterschiedlich gefüllt werden. Wichtig ist dabei, dass die Fußverkehrsförderung im Fokus steht und die Vorgaben des AG nicht verletzt werden. Darüber hinaus sollen die Kommunen angeregt werden, in Eigenregie und auf eigene Kosten weitere Elemente umzusetzen. Dem zu beauftragenden Dienstleister kommen die folgenden Aufgaben zu: - Vom Datum der Auftragserteilung bis zum Abschluss der Maßnahme Ende 2028 begleitet der AN in enger Abstimmung mit dem AG die landesweite Maßnahme in vorbereitender, ausführender und nachbereitender Funktion und als Berater. - In den insgesamt 20 ausgewählten Kommunen nimmt der AN in enger und einvernehmlicher Abstimmung mit den kommunalen Akteuren die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme vor. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Der zu vergebende Auftrag gliedert sich in die nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete. AP 1.1: Projektsteuerung AP 1.2: Abstimmung mit dem Auftraggeber in Präsenz AP 1.3: Detailplanung des Projekts AP 1.4: Bewerbungsaufruf AP 1.5: Auswahlkriterien und Bewerbungsunterlagen AP 1.6: Durchführung des Bewerbungsverfahrens AP 1.7: Auswahl der Kommunen mit Hilfe einer Fachjury AP 1.8: Erstellung von allgemeinen Textvorlagen zum Fußverkehrs-Check für die Kommunen AP 1.9: Unterstützung bei der Pressearbeit auf Landesebene AP 2.1: Vorbereitungsarbeiten zum Fußverkehrs-Check in der Kommune AP 2.1.1 Konkretisierung des Untersuchungsdesigns AP 2.1.2: Organisation des Gesamtprojekts AP 2.1.3: Unterstützung der Presse- und Medienarbeit vor Ort AP 2.1.4: Teilnehmer-Akquise AP 2.2: Auftakt-Workshop AP 2.3: Begehungen in der Kommune AP 2.4: Abschluss-Workshop AP 2.5: Abschlussbericht für die Kommune AP 2.6: Vorstellung der Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks im Gemeinderat AP 3.1: Abschlussberichte auf Landesebene Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.\nInterne Kennung:045-0016#2026/0008-0801 8101\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags:Dienstleistungen\nHaupteinstufung(cpv):75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung\n5.1.2.\nErfüllungsort\nLand, Gliederung (NUTS):Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)\nLand:Deutschland\nZusätzliche Informationen:Die Fußverkehrs-Checks sind in den Jahren 2027 und 2028 in jeweils zehn im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählten Kommunen in Rheinland-Pfalz (DEB) durchzuführen.\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nLaufzeit:2Jahre\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Erforderlich für das Angebot\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:nein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:ja\nZusätzliche Informationen:#Besonders auch geeignet für:other-sme#\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien:Bekanntmachung\nKriterium:Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen\nBeschreibung des Eignungskriteriums:Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter - eine profunde fachliche Expertise im Fußverkehr und in der Fußverkehrsförderung besitzt, - über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kommunen verfügt, - mit der Organisation und Durchführung partizipativer und dialogorientierter Veranstaltungsformate bestens vertraut ist, - speziell über Erfahrungen in der Durchführung von Begehungen mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verfügt, - exzellente Kenntnis der bundesdeutschen und landesspezifischen Regel-werke im Bereich Fußverkehr und Stadtverkehr mitbringt und - in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen.\nKriterium:Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung\nBeschreibung des Eignungskriteriums:Die Bietenden müssen über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.\nKriterium:Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung des Eignungskriteriums:Die Bietenden müssen über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Über das Unternehmen des Bietenden darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.\nKriterium:Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen\nBeschreibung des Eignungskriteriums:Das gesamte Projektteam verfügt über verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache.\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium:\nArt:Preis\nBezeichnung:Preis\nBeschreibung:Grundlage ist der Gesamtbruttopreis (Wertungspreis gemäß Preisblatt). Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Zuschlags- und Bewertungsmatrix).\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:Gewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl:30\nKriterium:\nArt:Qualität\nBezeichnung:Leistung\nBeschreibung:Die Leistung wird nach folgenden Unterkriterien bewertet: - Darstellung der Gesamtkonzeption (50 Punkte) - Arbeitsgestaltung (10 Punkte) - Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams (10 Punkte) Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Zuschlags- und Bewertungsmatrix).\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:Gewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl:70\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:Deutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:20/10/202623:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen:https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYAYS4V/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal:\nURL:https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYAYS4V\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung:\nElektronische Einreichung:Erforderlich\nAdresse für die Einreichung:https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYAYS4V\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch\nElektronischer Katalog:Nicht zulässig\nVarianten:Nicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen:Nicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote:03/11/202610:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss:4Wochen\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen:Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende Unterlagen übermittelt, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzt, erläutert, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).\nAuftragsbedingungen:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Nein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags:Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die \"Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung\" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter:https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/)einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die \"Scientology-Schutzerklärung\" vorzulegen. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.\nElektronische Rechnungsstellung:Erforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt:nein\nZahlungen werden elektronisch geleistet:ja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle:Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima\nInformationen über die Überprüfungsfristen:Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html)hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima\n8.Organisationen\n8.1.\nORG-0001\nOffizielle Bezeichnung:Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima\nRegistrierungsnummer:07-0001801100000-05\nPostanschrift:Stiftsstraße 9\nStadt:Mainz\nPostleitzahl:55116\nLand, Gliederung (NUTS):Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)\nLand:Deutschland\nKontaktperson:Zentrale Vergabestelle\nE-Mail:zentralevergabestelle@mwtek.rlp.de\nTelefon:+49 6131162534\nInternetadresse:https://mwtek.rlp.de/\nRollen dieser Organisation:\nBeschaffer\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n8.1.\nORG-0002\nOffizielle Bezeichnung:Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima\nRegistrierungsnummer:DE355604198\nPostanschrift:Stiftsstraße 9\nStadt:Mainz\nPostleitzahl:55116\nLand, Gliederung (NUTS):Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)\nLand:Deutschland\nE-Mail:vergabekammer.rlp@mwtek.rlp.de\nTelefon:+49 6131162234\nFax:+49 6131162113\nRollen dieser Organisation:\nÜberprüfungsstelle\n8.1.\nORG-0003\nOffizielle Bezeichnung:Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)\nRegistrierungsnummer:0204:994-DOEVD-83\nStadt:Bonn\nPostleitzahl:53119\nLand, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)\nLand:Deutschland\nE-Mail:noreply.esender_hub@bescha.bund.de\nTelefon:+49228996100\nRollen dieser Organisation:\nTED eSender\nInformationen zur Bekanntmachung\nKennung/Fassung der Bekanntmachung:5e6a1a44-fec5-48d2-aca2-b233c2a5c63e-01\nFormulartyp:Wettbewerb\nArt der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nUnterart der Bekanntmachung:16\nDatum der Übermittlung der Bekanntmachung:30/09/202607:48:04 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nSprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist:Deutsch\nVeröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:674868-2026\nABl. 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