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Canonical results: https://zephior.com/fr/tenders?categories=lightning-protection-construction

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title: "Protection contre la foudre et mise à la terre d’un nouveau gymnase scolaire"
canonical: "https://zephior.com/fr/tenders/abb77cd9-15da-4090-b32a-4726e4b4bc96/lightning-protection-and-grounding-for-a-new-school-sports-hall-abb77cd9"
last-updated: 2026-10-14T19:34:29.404165+00:00
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# Protection contre la foudre et mise à la terre d’un nouveau gymnase scolaire

La ville de Rheine lance un marché pour les installations de protection contre la foudre et de mise à la terre du nouveau gymnase à trois terrains de l’Elsa-Brändström-Realschule. Le bâtiment est décrit comme rectangulaire avec des angles arrondis, avec les vestiaires au rez-de-chaussée et le terrain au premier étage. Les travaux sont prévus du 25 janvier au 19 août 2027. Les offres doivent être déposées électroniquement en allemand. Les candidats doivent déclarer leur chiffre d’affaires comparable, les sous-traitances envisagées et trois références comparables datant d’environ cinq ans. La date limite est le 17 novembre 2026 à 10 h 00 UTC+01:00.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Stadt Rheine
- Submission deadline: 2026-11-17T09:00:00+00:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/703889-2026
- Source checked: 2026-10-14T19:23:44.889072Z

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    "text": "703889-2026 - Wettbewerb\nDeutschland – Blitzschutzarbeiten – Neubau Dreifachsporthalle Elsa-Brändström-Realschule -\nBlitzschutz und Erdung\nOJ S 197/2026 12/10/2026\nAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nBauleistungen\n1. Beschaffer\n1.1. Beschaffer\nOffizielle Bezeichnung: Stadt Rheine\nE-Mail: zvs@rheine.de\nRechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft\nTätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung\n2. Verfahren\n2.1. Verfahren\nTitel: Neubau Dreifachsporthalle Elsa-Brändström-Realschule - Blitzschutz und Erdung\nBeschreibung: Blitzschutz und Erdung\nKennung des Verfahrens: 0b815760-233a-4ce6-8a3e-943445b955cc\nInterne Kennung: 2026/103\nVerfahrensart: Offenes Verfahren\nDas Verfahren wird beschleunigt: nein\n2.1.1. Zweck\nArt des Auftrags: Bauleistungen\nHaupteinstufung (cpv): 45312310 Blitzschutzarbeiten\n2.1.2. Erfüllungsort\nStadt: Rheine\nLand, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)\nLand: Deutschland\n2.1.4. Allgemeine Informationen\nVergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen\nkostenlos zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt\nnicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den\nKommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet.\nBieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche\nInformationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen\nAngebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter\nRechtsgrundlage:\nRichtlinie 2014/24/EU\nvob-a-eu -\n2.1.6. Ausschlussgründe\nQuellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung\nVerstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten\nVerpflichtungen: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §\n19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des\nLieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§\n123 bis 126 GWB § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes,\n§ 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des\nLieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§\n123 bis 126 GWB\nBeteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller\nVereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §\n129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nTerroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §\n129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs\n(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und\nterroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach\n§§ 123 bis 126 GWB\nGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Terrorismusfinanzierung: § 89c des\nStrafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat\noder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass\ndiese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden\nsoll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche:\n§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe\nnach §§ 123 bis 126 GWB\nBetrug: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der\nEuropäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in\nihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich\ndie Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen\nUnion oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe\nnach §§ 123 bis 126 GWB\nKorruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen\nVerkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im\nGesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von\nMandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),\njeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale\nBedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung\n(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem\nGeschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nKinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b\nbis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,\nAusbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: 1. Das Unternehmen ist seinen\nVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung\nnicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder\nbestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber\nkönnen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1\nnachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: 1. Das\nUnternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen\nzur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige\nGerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen\nAuftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach\nNummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126\nGWB\nVerstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung\nöffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung\nöffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung\nöffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende\nbzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nZahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein\nInsolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die\nEröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen\nbefindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw.\nfakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen ist\nzahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares\nVerfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels\nMasse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder\nhat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis\n126 GWB\nEinstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das\nVermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder\neröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt\nworden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit\neingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das\nUnternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein\nvergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen\nVerfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im\nVerfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative\nAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nSchwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Unternehmen hat im Rahmen der\nberuflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des\nUnternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Zwingende\nbzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der\nöffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das\nUnternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen\naufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des\nWettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach\n§§ 123 bis 126 GWB\nInteressenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bei der\nDurchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit\nund Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der\nDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger\neinschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative\nAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nDirekte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eine\nWettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung\ndes Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch\nandere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw.\nfakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das\nUnternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren\nöffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt\nund dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer\nvergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§\n123 bis 126 GWB\nTäuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher\nUnterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Das Unternehmen\nhat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung\nbegangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen\nNachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des\nöffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) hat versucht, vertrauliche\nInformationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen\nkönnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die\nVergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat\nversucht, solche Informationen zu übermitteln Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe\nnach §§ 123 bis 126 GWB\n5. Los\n5.1. Los: LOT-0001\nTitel: Neubau Dreifachsporthalle Elsa-Brändström-Realschule - Blitzschutz und Erdung\nBeschreibung: Die Sporthalle hat einen rechteckigen Grundriss mit runden Gebäudeecken. Im\nErdgeschoss sind die Umkleiden geplant und im 1. OG befindet sich das Sportfeld. Die\nAusschreibung umfasst die Errichtung der Blitzschutz- und Erdungsanlagen.\nInterne Kennung: 2026/103\n5.1.1. Zweck\nArt des Auftrags: Bauleistungen\nHaupteinstufung (cpv): 45312310 Blitzschutzarbeiten\n5.1.2. Erfüllungsort\nStadt: Rheine\nLand, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)\nLand: Deutschland\n5.1.3. Geschätzte Dauer\nDatum des Beginns: 25/01/2027\nEnddatum der Laufzeit: 19/08/2027\n5.1.6. Allgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten\nPersonals sind anzugeben: Nicht erforderlich\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja\n5.1.7. Strategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung\n5.1.9. Eignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung\nKriterium: Allgemeiner Jahresumsatz\nBeschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels\nEigenerklärung): Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die\nletzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen\nbetrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und Einschluss des Anteils bei\ngemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.\nKriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe\nBeschreibung des Eignungskriteriums: Unteraufträge (Mit dem Angebot; Mittels\nEigenerklärung): Angabe, welche Teile des Auftrags des Unternehmen unter Umständen als\nUnteraufträge zu vergeben beabsichtigt.\nKriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten\nBeschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen (Auf Anforderung der Vergabestelle;\nMittels Eigenerklärung): Drei vergleichbare Referenzen, insb. vergleichbar bezüglich Art und\nUmfang. Zeitraum ca. 5 Jahre\n5.1.11. Auftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)\nMitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\n/CXS0Y6UDY6JNEBK2/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal:\n5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung:\nElektronische Einreichung: Erforderlich\n/CXS0Y6UDY6JNEBK2\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch\nElektronischer Katalog: Nicht zulässig\nVarianten: Nicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig\nBeschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5\nv.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne\nUmsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der\nAbrechnungssumme\nFrist für den Eingang der Angebote: 17/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,\nWesteuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf\nnachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen: Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 16a\nEU VOB/A von der Nachforderung ausgeschlossen sind.\nAuftragsbedingungen:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte\nBeschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot\n** Mittels Eigenerklärung: - Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt\nEigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Angabe der PQ-\nNummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche\nEuropäische Eigenerklärung - Eigenerklärung \"Sanktionspaket\": Eigenerklärung\n\"Sanktionspaket\" - Eigenerklärung \"Subventionen\": Eigenerklärung \"Subventionen\" * Auf\nAnforderung der Vergabestelle ** Mittels Eigenerklärung: - 221/222 Angaben zur\nPreisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222: 221/222 Angaben zur Preisermittlung\nentsprechend Formular 221 oder 222 - Urkalkulation (VOB, VOB-EU): Vorlage der\nUrkalkulation\nElektronische Rechnungsstellung: Erforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt: nein\nZahlungen werden elektronisch geleistet: nein\nVon einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerber-\n/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:\n1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, 2. in der alle\nMitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte\nVertreter bezeichnet ist, 3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem\nAuftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.\nFinanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabe- und Vertragsunterlagen und den\nBestimmungen der VOB/A\n5.1.15. Techniken\nRahmenvereinbarung:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster\nInformationen über die Überprüfungsfristen: Der geltend gemachte Verstoß gegen\nVergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb\neiner Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen\nVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis\nspätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber\ngerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen\nerkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist\ngegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15\nKalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu\nwollen, eingehen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt\nRheine\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Rheine\n8. Organisationen\n8.1. ORG-0001\nOffizielle Bezeichnung: Stadt Rheine\nRegistrierungsnummer: 055660076076-31001-06\nPostanschrift: Klosterstraße 14\nStadt: Rheine\nPostleitzahl: 48431\nLand, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)\nLand: Deutschland\nE-Mail: zvs@rheine.de\nTelefon: +49 5971939-406\nFax: +49 5971939-8406\nRollen dieser Organisation:\nBeschaffer\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n8.1. ORG-0002\nOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster\nRegistrierungsnummer: 05515-03004-07\nPostanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9\nStadt: Münster\nPostleitzahl: 48147\nLand, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)\nLand: Deutschland\nE-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de\nTelefon: +49 251411-2735\nFax: +49 251411-2165\nRollen dieser Organisation:\nÜberprüfungsstelle\n8.1. ORG-0003\nOffizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des\nBeschaffungsamts des BMI)\nRegistrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83\nStadt: Bonn\nPostleitzahl: 53119\nLand, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\nLand: Deutschland\nE-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de\nTelefon: +49228996100\nRollen dieser Organisation:\nTED eSender\nInformationen zur Bekanntmachung\nKennung/Fassung der Bekanntmachung: e4f9c293-71ee-4291-ac18-b16d2a72faa7 - 01\nFormulartyp: Wettbewerb\nArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nUnterart der Bekanntmachung: 16\nDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/10/2026 16:52:22 (UTC+02:00)\nOsteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nSprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch\nVeröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 703889-2026\nABl. S – Nummer der Ausgabe: 197/2026\nDatum der Veröffentlichung: 12/10/2026",
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