# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/fr/tenders?categories=gigabit-network-operation

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title: "Exploitation du réseau Gigabit de Breitband Ostalb, OAK Cluster Nord"
canonical: "https://zephior.com/fr/tenders/d7a2b623-43b1-492d-b0e4-ed6aac3a5d59/exploitation-du-reseau-gigabit-de-breitband-ostalb-oak-cluster-nord"
last-updated: 2026-10-14T01:43:50.124064+00:00
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# Exploitation du réseau Gigabit de Breitband Ostalb, OAK Cluster Nord

Breitband Ostalb et les communes de l’Ostalbkreis proposent trois concessions pour exploiter l’infrastructure passive FTTB et construire la couche réseau active afin de fournir du haut débit aux clients finaux contre rémunération. Les lots concernent Abtsgmünd, Adelmannsfelden et le Cluster Nord Ellwangen. Des quantités minimales garanties et maximales de points de raccordement sont indiquées pour chaque lot. L’avis mentionne 249 mois, une période initiale jusqu’au 30 novembre 2041 et deux prolongations optionnelles de trois ans. Les candidatures doivent être déposées électroniquement en allemand avant le 2 novembre 2026 à 11 h 00 CET. Les candidats peuvent viser un ou plusieurs lots et les trois peuvent être attribués au même soumissionnaire. Le seul critère d’attribution est la redevance de réseau.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Breitband Ostalb KAöR
- Submission deadline: 2026-11-02T11:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/97f4debd-e058-444f-959d-05a52672ed00
- Source checked: 2026-10-14T01:40:47.209604Z

## Source-backed public facts

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  "title": "Exploitation du réseau Gigabit de Breitband Ostalb, OAK Cluster Nord",
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    "title": "Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Cluster Nord",
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    "description": "Die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises errichten eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises. Hierzu wurden Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises hergestellt. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.",
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    "title": "Exploitation du réseau Gigabit de Breitband Ostalb, OAK Cluster Nord",
    "summary": "Breitband Ostalb et les communes de l’Ostalbkreis proposent trois concessions pour exploiter l’infrastructure passive FTTB et construire la couche réseau active afin de fournir du haut débit aux clients finaux contre rémunération. Les lots concernent Abtsgmünd, Adelmannsfelden et le Cluster Nord Ellwangen. Des quantités minimales garanties et maximales de points de raccordement sont indiquées pour chaque lot. L’avis mentionne 249 mois, une période initiale jusqu’au 30 novembre 2041 et deux prolongations optionnelles de trois ans. Les candidatures doivent être déposées électroniquement en allemand avant le 2 novembre 2026 à 11 h 00 CET. Les candidats peuvent viser un ou plusieurs lots et les trois peuvent être attribués au même soumissionnaire. Le seul critère d’attribution est la redevance de réseau.",
    "key_facts": [
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        "value": "Programme : 859 points de raccordement/874 unités ; minimum garanti de 473 points ; maximum de 945 points/960 unités.; Programme : 257 points de raccordement/361 unités ; minimum garanti de 142 points ; maximum de 283 points/387 unités.; Nombre d’adresses financées en révision ; minimum garanti de 2 255 points ; maximum de 5 701 points/7 411 unités.",
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    "notice_analysis": {
      "scope": "Louer et exploiter l’infrastructure passive de fibre jusqu’au bâtiment, installer et exploiter la couche réseau active et fournir des services haut débit aux clients finaux contre rémunération. Trois lots géographiques concernent Abtsgmünd, Adelmannsfelden et le Cluster Nord Ellwangen.",
      "missing_information": [
        "La valeur globale de 80 353 039 EUR dépasse de 1 EUR la somme des valeurs des trois lots. Le nombre d’adresses du dossier de financement du lot 3 est en cours de révision. La durée est indiquée à la fois comme 249 mois et comme une période initiale jusqu’au 30 novembre 2041 suivie de deux prolongations optionnelles de trois ans au plus tard jusqu’au 30 novembre 2047. Les détails techniques, financiers et de financement figurent dans des documents et annexes non examinés."
      ],
      "participation_requirements": [
        "Déposer une demande de participation par voie électronique en allemand avant le 2 novembre 2026 à 11 h 00 CET sur Deutsche eVergabe. Les variantes et les offres multiples sont interdites. La candidature peut viser un, plusieurs ou les trois lots ; aucune limite d’attribution n’est prévue et les trois lots peuvent revenir au même soumissionnaire.",
        "Pour chaque lot, fournir au moins trois références des cinq dernières années concernant des réseaux de télécommunications actifs desservant des clients finaux en internet, téléphonie et télévision ; plus de 30 % du réseau référencé doit fonctionner avec une technologie active.",
        "Justifier d’une assurance entreprise de 10 millions EUR par sinistre pour les dommages corporels et 5 millions EUR pour les dommages matériels, avec police ou attestation de moins de douze mois. Chiffre d’affaires net annuel minimal dans le domaine concerné pour chacun des trois derniers exercices clos : 880 000 EUR pour le lot 1, 360 000 EUR pour le lot 2 et 6,8 millions EUR pour le lot 3.",
        "Fournir un extrait récent du registre du commerce ou professionnel et les effectifs opérationnels moyens en ETP de 2023 à 2025 (sans seuil minimum). Les groupements sont admis ; certaines déclarations sont individuelles, tandis que chiffres d’affaires et références peuvent être mutualisés selon les règles publiées. Une déclaration relative aux sanctions visant la Russie et un engagement au titre de la loi allemande sur le détachement des travailleurs sont requis."
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  "facts": {
    "lots": [
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        "title": "Los 1 Abtsgmünd GFP 1.0",
        "source_ref": "official_api#lots/LOT-0001/purpose",
        "description": "Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022\n\nsowie nach der\n\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert.\n\nDer vorläufige Förderbescheid des Bundes sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\nLos 1 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21949\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/238-819102639\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie.\n\nDer Vertrag für Los 1 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 859 Gebäudeanschlusspunkte mit 874 Nutzungseinheiten\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 945 Gebäudeanschlusspunkte mit 960 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 473 Gebäudeanschlusspunkte\n\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Estimated value: EUR 8,807,823.00."
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        "id": "LOT-0002",
        "title": "Los 2 Adelmannsfelden GFP 1.0",
        "source_ref": "official_api#lots/LOT-0002/purpose",
        "description": "Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021\n\nsowie nach der\n\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert.\n\nDer Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in abschließender Höhe nebst vorläufigem Bescheid und Änderungsbescheiden sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\nLos 2 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21218\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/77\n\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie.\n\nDer Vertrag für Los 2 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 257 Gebäudeanschlusspunkte mit 361 Nutzungseinheiten\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 283 Gebäudeanschlusspunkte mit 387 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 142 Gebäudeanschlusspunkte\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Estimated value: EUR 3,550,654.00."
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      {
        "id": "LOT-0003",
        "title": "Los 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0",
        "source_ref": "official_api#lots/LOT-0003/purpose",
        "description": "Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) i. V. m. der Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020\nsowie nach der\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert.\n\nDer vorläufige Förderbescheid des Bundes nebst Änderungsbescheiden sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\n\nLos 3 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-23 03BW20178\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.6/30\n\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0.\n\nDer Vertrag für Los 3 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: Die Anzahl der Gebäudeanschlusspunkte und der Nutzungseinheiten ist in Überarbeitung\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 5.701 Gebäudeanschlusspunkte mit 7.411 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.255 Gebäudeanschlusspunkte\n\nGehen im Rahmen eines nachträglichen Markterkundungsverfahrens (Nr. 5.7 Gigabit-Richtlinie 2.0) berücksichtigungsfähige Meldungen ein, darf die eigenwirtschaftliche Erschließung der betroffenen Adressen unter Nutzung des geförderten Netzes frühestens zwei Jahre nach dessen Inbetriebnahme erfolgen (Nebenbestimmungen Nr. 3.1 und 3.2 des Änderungsbescheids vom 13.11.2025).\n\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Estimated value: EUR 67,994,561.00."
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    "schedule": [
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        "value": "2026-11-02T11:00:00+01:00",
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      {
        "event": "Framework duration",
        "value": "249 months; initial term through 2041-11-30; two optional three-year extensions up to 2047-11-30.",
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    "requirements": [
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        "text": "Electronic participation request in German by 2 November 2026 at 11:00 CET; no variants or multiple tenders.",
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      },
      {
        "text": "At least three similar references from the previous five years for active telecom network operations with end-user internet, telephone and TV; more than 30% of each reference network must operate with active technology.",
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      },
      {
        "text": "Per-lot net minimum annual turnover in each of the last three completed years: EUR 880,000 / 360,000 / 6,800,000 for lots 1 / 2 / 3.",
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      },
      {
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        "source_ref": "official_api#lots/LOT-0001/selectionCriteria/slc-stand-ins"
      },
      {
        "text": "Consortium applications are permitted with individually submitted exclusion and professional declarations; turnover and references may be combined under stated rules. The notice also requires Russia-related sanctions and posted-worker declarations.",
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      }
    ],
    "estimated_value": {
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        "fr": "80,353,039 EUR de valeur estimée globale ; les estimations par lot totalisent 80,353,038 EUR, écart de 1 EUR. Base TVA non précisée ; il ne s’agit pas d’un montant attribué."
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    "text": "Bekanntmachungskennung: 97f4debd-e058-444f-959d-05a52672ed00\n\nVeröffentlichung: 2026-10-02T02:08:47.890081Z\n\nInterne Kennung: 00827/24 – OAK Cluster Nord\n\nTitel: Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Cluster Nord\n\nBeschreibung: Die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises errichten eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises. Hierzu wurden Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises hergestellt. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nAuftragsart: services\n\nVerfahren: neg-w-call (Rechtsgrundlage: konzvgv)\n\nGeschätzter Gesamtwert: 80353039 EUR (der Veröffentlichungsdatensatz weist zusätzlich losbezogene geschätzte Werte aus).\n\nElektronische Teilnahmeanträge bis: 2026-11-02T11:00:00+01:00\nEinreichung: elektronisch verpflichtend über die Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/97f4debd-e058-444f-959d-05a52672ed00; Sprache: Deutsch; elektronische Signatur: nicht gefordert. Nebenangebote und mehrere Angebote: nicht zulässig.\n\n\nLos 1 Abtsgmünd GFP 1.0 (LOT-0001)\nLosbeschreibung:\nFür die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022\n\nsowie nach der\n\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert.\n\nDer vorläufige Förderbescheid des Bundes sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\nLos 1 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21949\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/238-819102639\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie.\n\nDer Vertrag für Los 1 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 859 Gebäudeanschlusspunkte mit 874 Nutzungseinheiten\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 945 Gebäudeanschlusspunkte mit 960 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 473 Gebäudeanschlusspunkte\n\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.\nGeschätzter Loswert: 8807823.00 EUR\nLaufzeitdauer: 249.0 MONTH\nFrist: 2026-11-02T11:00:00+01:00\nNachforderung unvollständiger Teilnahmeantragsunterlagen:\nDer Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV entsprechend). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden gebeten, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.\nAuswahlkriterien:\n\nslc-stand-ins:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder – bei niedrigerer Deckung – eine Erklärung des Versicherers vorlegen, dass die Deckung im Auftragsfall auf die geforderten Summen erhöht wird. Nachweis: Versicherungsschein oder Bestätigung des Versicherers (nicht älter als zwölf Monate) bzw. Erklärung des Versicherers zur Erhöhung.\nBei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. die vorgenannte Erklärung des Versicherers vorlegt; die Versicherung muss die Leistungen aller Mitglieder abdecken.\n\n\nslc-stand-to-spec:\nDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 25 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:[AZ5.1]\nLos 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 880.000 Euro netto\nLos 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 360.000 Euro netto\nLos 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 6.800.000 Euro netto[AZ6.1]\nBei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.\n\n\nslc-abil-ref-services:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.\n\nslc-suit-reg-trade:\nAktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht\n\nslc-abil-staff-yrly-avg-mp:\nAngabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung)\n\nZuschlagskriterium:\nNetzpacht (Fixpacht 60 %, Zusatzpacht 40 %); Gewichtung gesamt 100, im Einzelnen:\n1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60\n2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20\n2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20\n\n\n\nLos 2 Adelmannsfelden GFP 1.0 (LOT-0002)\nLosbeschreibung:\nFür die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021\n\nsowie nach der\n\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert.\n\nDer Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in abschließender Höhe nebst vorläufigem Bescheid und Änderungsbescheiden sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\nLos 2 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21218\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/77\n\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie.\n\nDer Vertrag für Los 2 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 257 Gebäudeanschlusspunkte mit 361 Nutzungseinheiten\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 283 Gebäudeanschlusspunkte mit 387 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 142 Gebäudeanschlusspunkte\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.\nGeschätzter Loswert: 3550654.00 EUR\nLaufzeitdauer: 249.0 MONTH\nFrist: 2026-11-02T11:00:00+01:00\nNachforderung unvollständiger Teilnahmeantragsunterlagen:\nDer Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV entsprechend). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden gebeten, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.\nAuswahlkriterien:\n\nslc-stand-ins:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder – bei niedrigerer Deckung – eine Erklärung des Versicherers vorlegen, dass die Deckung im Auftragsfall auf die geforderten Summen erhöht wird. Nachweis: Versicherungsschein oder Bestätigung des Versicherers (nicht älter als zwölf Monate) bzw. Erklärung des Versicherers zur Erhöhung.\nBei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. die vorgenannte Erklärung des Versicherers vorlegt; die Versicherung muss die Leistungen aller Mitglieder abdecken.\n\n\nslc-stand-to-spec:\nDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 25 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:[AZ5.1]\nLos 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 880.000 Euro netto\nLos 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 360.000 Euro netto\nLos 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 6.800.000 Euro netto[AZ6.1]\nBei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.\n\n\nslc-abil-ref-services:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.\n\nslc-suit-reg-trade:\nAktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht\n\nslc-abil-staff-yrly-avg-mp:\nAngabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung)\n\nZuschlagskriterium:\nNetzpacht (Fixpacht 60 %, Zusatzpacht 40 %); Gewichtung gesamt 100, im Einzelnen:\n1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60\n2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20\n2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20\n\n\n\nLos 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0 (LOT-0003)\nLosbeschreibung:\nFür die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.\n\nAus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.\n\nAuf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nDas Projekt wird nach der\n- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) i. V. m. der Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020\nsowie nach der\n- „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert.\n\nDer vorläufige Förderbescheid des Bundes nebst Änderungsbescheiden sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.\n\nLos 3 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide:\n- Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-23 03BW20178\n- Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.6/30\n\nDieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.\n\nWeiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.\n\nDas Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0.\n\nDer Vertrag für Los 3 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben:\n- Im Förderverfahren enthaltene Adressen: Die Anzahl der Gebäudeanschlusspunkte und der Nutzungseinheiten ist in Überarbeitung\n- Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 5.701 Gebäudeanschlusspunkte mit 7.411 Nutzungseinheiten\n- Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.255 Gebäudeanschlusspunkte\n\nGehen im Rahmen eines nachträglichen Markterkundungsverfahrens (Nr. 5.7 Gigabit-Richtlinie 2.0) berücksichtigungsfähige Meldungen ein, darf die eigenwirtschaftliche Erschließung der betroffenen Adressen unter Nutzung des geförderten Netzes frühestens zwei Jahre nach dessen Inbetriebnahme erfolgen (Nebenbestimmungen Nr. 3.1 und 3.2 des Änderungsbescheids vom 13.11.2025).\n\nEine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.\n\nIm Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.\nGeschätzter Loswert: 67994561.00 EUR\nLaufzeitdauer: 249.0 MONTH\nFrist: 2026-11-02T11:00:00+01:00\nNachforderung unvollständiger Teilnahmeantragsunterlagen:\n\nDer Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV entsprechend). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden gebeten, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.\nAuswahlkriterien:\n\nslc-stand-ins:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder – bei niedrigerer Deckung – eine Erklärung des Versicherers vorlegen, dass die Deckung im Auftragsfall auf die geforderten Summen erhöht wird. Nachweis: Versicherungsschein oder Bestätigung des Versicherers (nicht älter als zwölf Monate) bzw. Erklärung des Versicherers zur Erhöhung.\nBei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. die vorgenannte Erklärung des Versicherers vorlegt; die Versicherung muss die Leistungen aller Mitglieder abdecken.\n\n\nslc-stand-to-spec:\nDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 25 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:[AZ5.1]\nLos 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 880.000 Euro netto\nLos 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 360.000 Euro netto\nLos 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 6.800.000 Euro netto[AZ6.1]\nBei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.\n\n\nslc-abil-ref-services:\nDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.\n\nslc-suit-reg-trade:\nAktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht\n\nslc-abil-staff-yrly-avg-mp:\nAngabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung)\n\nZuschlagskriterium:\nNetzpacht (Fixpacht 60 %, Zusatzpacht 40 %); Gewichtung gesamt 100, im Einzelnen:\n1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60\n2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20\n2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20\n\n\nLaufzeit und Rahmenvereinbarung:\nVorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise.\n\nLose und Eignung: Bewerbungen sind für ein, mehrere oder alle drei Lose möglich; es können sämtliche Lose an einen Bieter vergeben werden, eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Eignung wird im Teilnahmewettbewerb losbezogen anhand der für das jeweilige Los festgelegten Mindestanforderungen geprüft.\n\nBewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Berufsausübung sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Die Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können von der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden; Umsätze der Mitglieder werden addiert, Referenzen der Mitglieder werden zusammengerechnet, die Haftpflichtversicherung genügt bei einem Mitglied oder bei der Gemeinschaft. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.\n\nIst der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben.\nBewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Bei Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften Bewerber und eignungsleihendes Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV entsprechend); bei Eignungsleihe hinsichtlich beruflicher Erfahrung muss das andere Unternehmen die Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, selbst erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV entsprechend).\n\nAlternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen:\na) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)\nb) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.\n\nDas Projekt wird nach den vorab bzw. in den Ausschreibungsunterlagen genannten Programmen gefördert. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass Teilnahmeanträge und Angebote, die den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, vom Verfahren ausgeschlossen werden. Ferner hat der Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben in den Zuwendungsbescheiden sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; das Verhalten etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet.\n\nIm Einzelnen gelten neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich der zugehörigen Leitfäden insbesondere die Vorgaben der folgenden Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter\nBundesförderung: [URL to funding/annex material omitted]\nbzw. unter\nLandesförderung: [URL to funding/annex material omitted]\nzum Download und zur Einsicht bereitstehen.\nDie Zuwendungsbescheide sind mit Anlagen zudem Bestandteil der Vergabeunterlagen (Anlage Zuwendungsbescheide).\n\nRahmenvereinbarung: Die Netzbetriebs- und Pachtverträge werden im Sinne einer Rahmenvereinbarung geschlossen. Mindest- und Höchstmengen je Los (Gebäudeanschlusspunkte): Los 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 473 / 945; Los 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 142 / 283; Los 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 2.255 / 5.701 (Einzelheiten: Anlage Aufgabenbeschreibung und Anlage Kundenpotenzial).\n\nLaufzeit: Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande; der Vertragsbeginn steht unter den aufschiebenden Bedingungen des § 15.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die Erstlaufzeit endet am 30.11.2041. Die Vertragslaufzeit beinhaltet eine Verlängerungsoption von 2x je 3 Jahre (längstens bis 30.11.2047); die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 36 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.\n\nVeröffentlichung: Die Ausschreibung wird zusätzlich auf der Online-Plattform des Projektträgers unter [URL to funding/annex material omitted] veröffentlicht (§ 5 Abs. 2 Gigabit-Rahmenregelung).\n\n\n\nKommunikation:\nVorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise.\n\nLose und Eignung: Bewerbungen sind für ein, mehrere oder alle drei Lose möglich; es können sämtliche Lose an einen Bieter vergeben werden, eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Eignung wird im Teilnahmewettbewerb losbezogen anhand der für das jeweilige Los festgelegten Mindestanforderungen geprüft.\n\nBewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Berufsausübung sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Die Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können von der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden; Umsätze der Mitglieder werden addiert, Referenzen der Mitglieder werden zusammengerechnet, die Haftpflichtversicherung genügt bei einem Mitglied oder bei der Gemeinschaft. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.\n\nIst der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben.\nBewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Bei Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften Bewerber und eignungsleihendes Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV entsprechend); bei Eignungsleihe hinsichtlich beruflicher Erfahrung muss das andere Unternehmen die Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, selbst erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV entsprechend).\n\nAlternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. 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Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter\nBundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/\nbzw. unter\nLandesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w\nzum Download und zur Einsicht bereitstehen.\nDie Zuwendungsbescheide sind mit Anlagen zudem Bestandteil der Vergabeunterlagen (Anlage Zuwendungsbescheide).\n\nRahmenvereinbarung: Die Netzbetriebs- und Pachtverträge werden im Sinne einer Rahmenvereinbarung geschlossen. Mindest- und Höchstmengen je Los (Gebäudeanschlusspunkte): Los 1 Abtsgmünd GFP 1.0: 473 / 945; Los 2 Adelmannsfelden GFP 1.0: 142 / 283; Los 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0: 2.255 / 5.701 (Einzelheiten: Anlage Aufgabenbeschreibung und Anlage Kundenpotenzial).\n\nLaufzeit: Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande; der Vertragsbeginn steht unter den aufschiebenden Bedingungen des § 15.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. 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Die Vertragslaufzeit beinhaltet eine Verlängerungsoption von 2x je 3 Jahre (längstens bis 30.11.2047); die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 36 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.\n\nVeröffentlichung: Die Ausschreibung wird zusätzlich auf der Online-Plattform des Projektträgers unter https://projekttraeger-breitband.de/publicProcedures veröffentlicht (§ 5 Abs. 2 Gigabit-Rahmenregelung).\n\n\n\nAuftraggeber:\nBreitband Ostalb KAöR\nStuttgarter Straße 41, 73430 Aalen\nE-Mail: vergabe@iuscomm.de\nTelefon: +49 73615035405\nWebsite: https://www.breitband-ostalb.de/sixcms/detail.php?template=start_breitband\n\nVerfahrensbetreuung:\niuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB\nPanoramastraße 29, 70174 Stuttgart\nE-Mail: vergabe@iuscomm.de\nTelefon: +49 71125359390\nWebsite: https://www.iuscomm.de\n\nNachprüfungsstelle:\nLandgericht Ellwangen\nMarktplatz 6 und 7, 73479 Ellwangen\nE-Mail: postfach@lgellwangen.justiz.bwl.de\nTelefon: +49 7961810",
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title: "Exploitation du réseau gigabit de BIT AöR dans les zones grises"
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# Exploitation du réseau gigabit de BIT AöR dans les zones grises

L’avis porte sur l’exploitation du réseau gigabit de BIT AöR dans des « zones grises » désignées, réparties en 11 lots. Les lots concernent Balgheim, Bärenthal, Fridingen an der Donau, Geisingen, Immendingen, Kolbingen, Königsheim (deux lots : GFP 1.0 et GFP 2.0), Neuhausen ob Eck, Renquishausen et Spaichingen. Chaque lot dure 216 mois et le prix pèse 100 %. L’avis récupéré ne donne ni date limite ni valeur monétaire. Les niveaux de service, données du réseau et obligations d’exploitation figurent dans les documents de consultation non lus.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
- Submission deadline: Not available (unavailable)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
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    "text": "Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – graue Flecken\n\nGegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung der im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken im Landkreis Tuttlingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetze (FTTB) Wege einer Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb der aktiven Technik und Sicherstellen der Erbringung von  Internet- und Telekommunikationsdiensten gegenüber Endkunden erbringen. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der BNetzA verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Umfasst sind auch spätere Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen etc.) innerhalb der Gemarkungsgebiete der jeweiligen Lose. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrages.\n\nLos 1 - Balgheim graue Flecken\n\nLos 2 - Bärenthal graue Flecken\n\nLos 3 - Fridingen an der Donau graue Flecken\n\nLos 4 - Geisingen graue Flecken\n\nLos 5 - Immendingen graue Flecken\n\nLos 6 - Kolbingen graue Flecken\n\nLos 7 - Königsheim graue Flecken (GFP 1.0)\n\nLos 8 - Königsheim graue Flecken (GFP 2.0)\n\nLos 9 - Neuhausen ob Eck graue Flecken\n\nLos 10 - Renquishausen graue Flecken\n\nLos 11 - Spaichingen graue Flecken",
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