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Canonical results: https://zephior.com/fr/tenders?categories=bim-engineering-services

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title: "Gestion et coordination BIM pour l’aménagement de l’A59"
canonical: "https://zephior.com/fr/tenders/4ef6959b-f56f-48a7-a14d-33d25e5c6ea5/bim-management-coordination-a59-koeln"
last-updated: 2026-10-13T19:21:46.060354+00:00
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# Gestion et coordination BIM pour l’aménagement de l’A59

Die Autobahn GmbH prévoit une gestion BIM et une coordination générale pour planifier l’élargissement de l’A59 entre les échangeurs Köln-Porz et Bochum-Nordost. L’avis décrit deux phases; la seconde est facultative et nécessite un ordre distinct.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
- Submission deadline: 2026-11-03T10:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/84c09589-8de8-499e-a5dc-eb34fe49a9a7
- Source checked: 2026-10-13T19:10:09.689595Z

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        "description": "A59, BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination\n\n\nDie Beauftragung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Stufenvertrages. Die einzelnen Vertragsstufen sind den Projekten wie folgt zugeordnet:\n*Stufe 1: Projekt A.07739.00 (Vertrags-Nr. 45-26-5008), Abschnitt 3\n*Stufe 2: Projekt A.07707.10 (Vertrags-Nr. 45-26-5009), Abschnitt 2\nDie Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional durch den Auftraggeber und steht unter dem Vorbehalt einer gesonderten schriftlichen Abrufentscheidung.\nDas Projekt A.07739.00 (Abschnitt 3) befindet sich derzeit im Vergabeverfahren. Die Vergabe ist voraussichtlich für das 1. Quartal 2027 vorgesehen.\nDie für das Projekt A.07739.00 vorliegende AIA wird vorerst auch als Grundlage für die anstehenden Leistungsphasen des Projektes A.07707.10 ab der Leistungsphase 1 verwendet. Sobald die Ausschreibung des Stufe-2-Projektes erfolgt, wird die AIA an die projektspezifischen Anforderungen angepasst und der AN darüber informiert.\n\nStufe1: \nDie BIM-Methodik wird mit Beginn dieses Projektes erstmalig eingeführt. Ein BIM-Abwicklungsplan (BAP) liegt dementsprechend noch nicht vor und ist durch die Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erstellen und fortzuschreiben. Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) für die Stufe 1 wurden bereits finalisiert (siehe Anlage [TH16.1]02) und sind Bestandteil der Ausschreibung der Verkehrsanlagen- und Ingenieurbauwerksplanung. Ebenso werden die AIA bei der Beauftragung der Umweltplanung sowie der Geotechnik berücksichtigt und als Vertragsbestandteil eingeführt.\nIn der Leistungsphase 2 sind drei Varianten der Verkehrsanlage zu entwickeln und entsprechend den Vorgaben der BIM-Methodik zu modellieren und fachübergreifend zu koordinieren. Ab der Leistungsphase 3 (HOAI) wird lediglich die Vorzugsvariante weiterbearbeitet. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Planung und Abstimmung der Bauphasen, der Baustellenverkehrsführung sowie der bauzeitlichen Verkehrsführung im Bereich der Siegbrücke.\nDie BIM-Anwendungen umfassen insbesondere die modellbasierte Planung, die Fachmodellkoordination, die Kollisionsprüfung, die Planableitung sowie die Unterstützung der Variantenuntersuchung und Entscheidungsfindung. Die erarbeiteten Modelle sind so aufzubauen, dass eine transparente Nachvollziehbarkeit der Varianten und ihrer Randbedingungen gewährleistet wird. Mit Erstellung des BIM-Abwicklungsplans sind die Verantwortlichkeiten der Projektbeteiligten, Prozesse der Modellkoordination, Prüf- und Freigabeverfahren sowie die Informationslieferungen der einzelnen Fachmodelle festzulegen. Besonderes Augenmerk ist auf die frühzeitige Integration der Fachmodelle der Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerke, Umweltplanung und Geotechnik zu legen. Die regelmäßige Durchführung von Koordinations- und Kollisionsprüfungen ist sicherzustellen und entsprechend zu dokumentieren. Die projektrelevanten Daten und Modelle sind über eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment, CDE) bereitzustellen und auszutauschen. Hierbei sind die Vorgaben der AIA sowie die Anforderungen an die Datenqualität und Modellstruktur einzuhalten.\n\nStufe 2:\nFür die Stufe 2 wurden die bisherigen Planungsleistungen ohne Anwendung der BIM-Methodik erbracht. Die vorhandene Planung ist auf Grundlage der BIM-Methodik in ein digitales Bestands- und Planungsmodell zu überführen sowie auf Basis der aktuellen technischen Regelwerke zu überprüfen und fortzuschreiben. Aus diesem Grund ist ein Mitwirken bei der Fortschreibung und Optimierung der AIA unter Berücksichtigung der im Projekt (Stufe 1) gewonnenen Erfahrungen (\"Lessons Learned\") vorgesehen. Im Rahmen der Grundlagenermittlung ist ein Bestandsmodell auf Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung durch das zukünftige Planungsbüro zu erstellen[MD18.1]. Das Bauwerk der Anschlussstelle Wahn ist hierbei in einem höheren Detaillierungsgrad abzubilden, da es bereits in den Jahren 2020/2021 auf die erforderliche Ausbaubreite ersatzneugebaut wurde.\nDie vorliegende Entwurfsplanung der Verkehrsanlage sowie der Tank- und Rastanlage ist auf den aktuellen Stand der Regelwerke zu bringen. Dabei sind die Planungen der Rheinspange BAB 553 zu berücksichtigen. Im Zuge der Überprüfung und Aktualisierung der Planung kommt der Erfassung, Modellierung und Koordination der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen eine besondere Bedeutung zu. Die Leitungen von Fremdträgern sind hinsichtlich ihrer Lage, ihrer Wechselwirkungen mit der Planung sowie möglicher Konflikte im BIM-Modell abzubilden und zu koordinieren. Besondere Aufmerksamkeit erfordern hierbei die Freileitungen der Amprion, da für diese ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren vorgesehen ist. Da die bisherigen Planungsstände nicht BIM-basiert erarbeitet wurden, ist eine besondere Qualitätssicherung bei der Überführung der Bestandsunterlagen in die Fachmodelle erforderlich. Die Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität der Bestandsdaten sind zu prüfen und zu dokumentieren. Hierfür sind in regelmäßigen Abständen modellgestützte Koordinations- und Kollisionsprüfungen durchzuführen."
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        "text": "Mit dem Angebot einzureichen:\n\nEigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). \nMindeststandard:\nDer Bieter muss Fachkräfte mit mindestens folgender Befähigung nachweisen:\n\nBIM-Management\nMindestens eine technische Fachkraft die maßgeblich die Leistung erbringt sowie deren Stellvertretung, mit abgeschlossenem Studium Baumanagement, Bauinformatik, Bau- oder Wirtschaftsingenieurwesen oder vergleichbarer Qualifikation mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich BIM-Management.\nZusätzlich ist der Nachweis der Zusatzqualifikation BIM (nach dem Mindeststandard der VDI 2552 Blatt 8.2 und 8.3 (Building-Information-Modeling-Qualifikationen - Vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten)) zu erbringen.\nDies hat über\n-das buildingSMART Zertifikat Practitioner openBIM Management oder eine vergleichbare firmeninterne Qualifikationsmaßnahme oder Fortbildung (Nachweise aus denen die Inhalte der Fortbildung hervorgehen)\nund\n-ein Referenzprojekt in der Rolle des BIM-Managements oder deren Vertretung (ab LPH 2 HOAI) für ein vergleichbares Verkehrsinfrastrukturprojekt aus den vergangenen 10 Jahren mit mind. zwei aufeinanderfolgenden abgeschlossenen HOAI-Leistungsphasen\nzu erfolgen (Eintrag siehe A 01 bis A 02).\n\nAls vergleichbare Verkehrsinfrastrukturprojekte werden angesehen:\nMaßnahme mit mindestens einem Brückenbauwerk und einer Verkehrsanlage (mind. zweibahnige Bundesfernstraße oder vergleichbare Straßen-/Schienenanlage).\n\n\nBIM-Gesamtkoordination\nMindestens eine technische Fachkraft die maßgeblich die Leistung erbringt sowie deren Stellvertretung, mit abgeschlossenem Studium Baumanagement, Bauinformatik, Bau- oder Wirtschaftsingenieurwesen oder vergleichbarer Qualifikation mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich BIM-Gesamtkoordination.\nZusätzlich ist der Nachweis der Zusatzqualifikation BIM (nach dem Mindeststandard der VDI 2552 Blatt 8.2 und 8.3 (Building-Information-Modeling-Qualifikationen - Vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten)) zu erbringen.\nDies kann entweder über\n-das buildingSMART Zertifikat Practitioner openBIM Coordination oder eine vergleichbare firmeninterne Qualifikationsmaßnahme oder Fortbildung (Nachweise aus denen die Inhalte der Fortbildung hervorgehen)\nund\n-ein Referenzprojekt in der Rolle der BIM-Gesamtkoordination oder deren Vertretung (ab LPH 2 HOAI) für ein vergleichbares Verkehrsinfra- strukturprojekt aus den vergangenen 10 Jahren mit mind. zwei aufeinanderfolgenden abgeschlossenen HOAI-Leistungsphasen\nzu erfolgen (Eintrag siehe A 03 bis A 04).\n\nAls vergleichbare Verkehrsinfrastrukturprojekte werden angesehen:\nMaßnahme mit mindestens einem Brückenbauwerk und einer Verkehrsanlage (mind. zweibahnige Bundesfernstraße oder vergleichbare Straßen-/Schienenanlage).\n\n\nZur Sicherstellung der Kontrolle bzw. der Qualitätssicherung ist eine Trennung der Aufgabenzuordnungen und Funktionen zwingend erforderlich. Für das BIM-Management und die BIM-Gesamtkoordination sowie deren jeweiligen Vertretungen sind jeweils verschiedene Personen einzusetzen.\n\nZeitgleich läuft aktuell das Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Leistungen 45-23-5007 \"Verkehrsanlage Lph 1-4 u. Ingenieurbauwerk/TWP Lph 1-3\" im Rahmen derselben Ausbaumaßnahme. Zur Sicherstellung der Kontrolle und der Qualität ist eine Trennung der Aufgabenzuordnung und Funktionen (BIM-Autorenschaft/BIM-Koordination zu BIM-Management) zwingend erforderlich. Bei gleichzeitiger Bewerbung auf beide Verträge darf der Zuschlag nur für einen der beiden Verträge erfolgen.\n\nGleiches gilt für den später vorgesehenen Vertrag für die Planung des zweiten Ausbauabschnittes. Dort darf auf Grund der Qualitätssicherung nur ein Zuschlag erfolgen, wenn bei dem hier vorliegenden Vertrag (45-26-5008) kein Zuschlag erfolgt ist. \n\nDies betrifft auch die Beteiligung an Bewerbergemeinschaften.",
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        "text": "Mit dem Angebot einzureichen:\n\nAngabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).\n\nMindeststandard:\n\nBieter sind nur dann geeignet, wenn die von ihnen benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.\nDer Unterauftragnehmer muss die Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe nachweisen können. (siehe §45(4) Nr.2 VgV)\nDer Unterauftragnehmer muss die geforderte Eignungskriterien für die übernommenen Leistungen nachweisen. (siehe §46(3) Nr.2 VgV)",
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        "text": "Mit dem Angebot einzureichen:\n\nEigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio.€ und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2,0 Mio.€ besteht.\nEs ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt.\nBei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen. Bei Unterauftragnehmern sind Eigenerklärung und Nachweis seperat zu erbringen.\noder \nEigenerklärung, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft/ UA derzeit zwar nicht über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit vor genannten Mindestdeckungssummen verfügt/-en, der Bieter/(alle) Mitglieder der Bietergemeinschaft/UA sich aber verpflichtet/-n, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine bestehende Versicherung für die Dauer des Auftrags entsprechend zu erhöhen. \nBei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen.\nAuf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:\nVersicherungsnachweis bzw. Bestätigung des Versicherers über den Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.",
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        "text": "Mit dem Angebot einzureichen:\n\nKlarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.",
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        "text": "Mit dem Angebot einzureichen:\n\nErklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.\nDie im Formblatt EIGENERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG geforderten Erklärungen sind von jedem Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, eignungsverleihenden Unterauftragnehmer und - soweit im Teilnahmewettbewerb bereits benannt - anderen Unterauftragnehmern abzugeben.\nAuf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:\nNachweis der Berufsqualifikation",
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        "text": "Elektronische Einreichung ist zugelassen.",
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        "text": "Nebenangebote sind nicht zugelassen.",
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        "text": "Kriterium2: Konzept zur Organisation und Koordination — 50 %: -Darstellung des Koordinationsprozesses (Personalorganisation, beteiligte BIM-Rollen und Schnittstellen/Abgrenzungen, grafische Darstellungen von Prozessen, Organigramme und eingesetzte Software & Schnittstellen zur CDE) (Unterwichtung: 40%)\n-Einbindung aller an der Planung beteiligten Fachdisziplinen (Unterwichtung: 20%)\n-Berücksichtigung der projektbezogenen Besonderheiten (Vertragliche Konstellationen, weitere Randbedingungen, vertiefender projektspezifischer Inhalt): (Unterwichtung: 40%)\nHinweis: Das Konzept wird Vertragsbestandteil.",
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        "text": "Kriterium3: Konzept Workshops — 20 %: -Konzept zur Planung und Durchführung von Workshops der Leistungserbringung (Ziele & Inhalte, zeitliche Planung, Zielgruppe/Teilnehmerkreis, Formate & Tools und Organisation)\n\nHinweis: Das Konzept wird Vertragsbestandteil.",
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        "text": "Preis — 30 %: Honorar/Preis",
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  "contractPeriod": "4 janvier 2027 au 30 juin 2032",
  "noticeText": {
    "text": "CPV-Klassifikation laut Bekanntmachung: 71300000\n\nTitel der Bekanntmachung:\nA59, BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination\n\nBeschreibung:\nA59, BIM -Management und BIM-Gesamtkoordination für die Ausbauplanung zwischen AD K-Porz und AD Bo-Nordost\n\nInterne Kennung:\n45-26-5008\n\nArt des Auftrags:\nDienstleistungen\n\nWeitere Angaben der Bekanntmachung:\nFür die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.\nEs werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.\nEin Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.\nKleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werdenbesonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen.\n\nLeistungsort:\n50679; Köln; Aussenstelle Köln\n\nLos 1 (LOT-0000)\nLosbezeichnung:\nA59, BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination\nLeistungsbeschreibung des Loses:\nA59, BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination\n\n\nDie Beauftragung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Stufenvertrages. Die einzelnen Vertragsstufen sind den Projekten wie folgt zugeordnet:\n*Stufe 1: Projekt A.07739.00 (Vertrags-Nr. 45-26-5008), Abschnitt 3\n*Stufe 2: Projekt A.07707.10 (Vertrags-Nr. 45-26-5009), Abschnitt 2\nDie Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional durch den Auftraggeber und steht unter dem Vorbehalt einer gesonderten schriftlichen Abrufentscheidung.\nDas Projekt A.07739.00 (Abschnitt 3) befindet sich derzeit im Vergabeverfahren. Die Vergabe ist voraussichtlich für das 1. Quartal 2027 vorgesehen.\nDie für das Projekt A.07739.00 vorliegende AIA wird vorerst auch als Grundlage für die anstehenden Leistungsphasen des Projektes A.07707.10 ab der Leistungsphase 1 verwendet. Sobald die Ausschreibung des Stufe-2-Projektes erfolgt, wird die AIA an die projektspezifischen Anforderungen angepasst und der AN darüber informiert.\n\nStufe1: \nDie BIM-Methodik wird mit Beginn dieses Projektes erstmalig eingeführt. Ein BIM-Abwicklungsplan (BAP) liegt dementsprechend noch nicht vor und ist durch die Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erstellen und fortzuschreiben. Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) für die Stufe 1 wurden bereits finalisiert (siehe Anlage [TH16.1]02) und sind Bestandteil der Ausschreibung der Verkehrsanlagen- und Ingenieurbauwerksplanung. Ebenso werden die AIA bei der Beauftragung der Umweltplanung sowie der Geotechnik berücksichtigt und als Vertragsbestandteil eingeführt.\nIn der Leistungsphase 2 sind drei Varianten der Verkehrsanlage zu entwickeln und entsprechend den Vorgaben der BIM-Methodik zu modellieren und fachübergreifend zu koordinieren. Ab der Leistungsphase 3 (HOAI) wird lediglich die Vorzugsvariante weiterbearbeitet. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Planung und Abstimmung der Bauphasen, der Baustellenverkehrsführung sowie der bauzeitlichen Verkehrsführung im Bereich der Siegbrücke.\nDie BIM-Anwendungen umfassen insbesondere die modellbasierte Planung, die Fachmodellkoordination, die Kollisionsprüfung, die Planableitung sowie die Unterstützung der Variantenuntersuchung und Entscheidungsfindung. Die erarbeiteten Modelle sind so aufzubauen, dass eine transparente Nachvollziehbarkeit der Varianten und ihrer Randbedingungen gewährleistet wird. Mit Erstellung des BIM-Abwicklungsplans sind die Verantwortlichkeiten der Projektbeteiligten, Prozesse der Modellkoordination, Prüf- und Freigabeverfahren sowie die Informationslieferungen der einzelnen Fachmodelle festzulegen. Besonderes Augenmerk ist auf die frühzeitige Integration der Fachmodelle der Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerke, Umweltplanung und Geotechnik zu legen. Die regelmäßige Durchführung von Koordinations- und Kollisionsprüfungen ist sicherzustellen und entsprechend zu dokumentieren. Die projektrelevanten Daten und Modelle sind über eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment, CDE) bereitzustellen und auszutauschen. Hierbei sind die Vorgaben der AIA sowie die Anforderungen an die Datenqualität und Modellstruktur einzuhalten.\n\nStufe 2:\nFür die Stufe 2 wurden die bisherigen Planungsleistungen ohne Anwendung der BIM-Methodik erbracht. Die vorhandene Planung ist auf Grundlage der BIM-Methodik in ein digitales Bestands- und Planungsmodell zu überführen sowie auf Basis der aktuellen technischen Regelwerke zu überprüfen und fortzuschreiben. Aus diesem Grund ist ein Mitwirken bei der Fortschreibung und Optimierung der AIA unter Berücksichtigung der im Projekt (Stufe 1) gewonnenen Erfahrungen (\"Lessons Learned\") vorgesehen. Im Rahmen der Grundlagenermittlung ist ein Bestandsmodell auf Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung durch das zukünftige Planungsbüro zu erstellen[MD18.1]. Das Bauwerk der Anschlussstelle Wahn ist hierbei in einem höheren Detaillierungsgrad abzubilden, da es bereits in den Jahren 2020/2021 auf die erforderliche Ausbaubreite ersatzneugebaut wurde.\nDie vorliegende Entwurfsplanung der Verkehrsanlage sowie der Tank- und Rastanlage ist auf den aktuellen Stand der Regelwerke zu bringen. Dabei sind die Planungen der Rheinspange BAB 553 zu berücksichtigen. Im Zuge der Überprüfung und Aktualisierung der Planung kommt der Erfassung, Modellierung und Koordination der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen eine besondere Bedeutung zu. Die Leitungen von Fremdträgern sind hinsichtlich ihrer Lage, ihrer Wechselwirkungen mit der Planung sowie möglicher Konflikte im BIM-Modell abzubilden und zu koordinieren. Besondere Aufmerksamkeit erfordern hierbei die Freileitungen der Amprion, da für diese ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren vorgesehen ist. Da die bisherigen Planungsstände nicht BIM-basiert erarbeitet wurden, ist eine besondere Qualitätssicherung bei der Überführung der Bestandsunterlagen in die Fachmodelle erforderlich. Die Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität der Bestandsdaten sind zu prüfen und zu dokumentieren. Hierfür sind in regelmäßigen Abständen modellgestützte Koordinations- und Kollisionsprüfungen durchzuführen.\nKennung des Loses:\nLOT-0000\nLeistungsort des Loses:\n50679; Köln; Aussenstelle Köln\nLeistungsort des Loses:\n53757; St Augustin\nLeistungsort des Loses:\n53844; Toisdorf\nLeistungsbeginn: 2027-01-04+01:00\nLeistungsende: 2032-06-30+02:00\nWeitere Angaben zum Los:\nsuitableForSmes\nWeitere Angaben zum Los:\ngpaCoverage\nWeitere Angaben zum Los:\nadditionalInformation\nWeitere Angaben zum Los:\nsuitableFor\nFrist für den Eingang der Angebote: 2026-11-03T10:00:00+01:00\nElektronische Einreichung: zugelassen\nEinreichungssprache: DEU\nNebenangebote: nicht zugelassen\nMehrere Angebote desselben Bieters: nicht zugelassen\nBindefrist: 3.0 MONTH\nAngebotsöffnung: 2026-11-03T10:00:00+01:00\nHinweis zur Angebotsöffnung: entfällt - ohne Bieter\nEignungs- und Auswahlkriterien:\nMit dem Angebot einzureichen:\n\nEigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). \nMindeststandard:\nDer Bieter muss Fachkräfte mit mindestens folgender Befähigung nachweisen:\n\nBIM-Management\nMindestens eine technische Fachkraft die maßgeblich die Leistung erbringt sowie deren Stellvertretung, mit abgeschlossenem Studium Baumanagement, Bauinformatik, Bau- oder Wirtschaftsingenieurwesen oder vergleichbarer Qualifikation mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich BIM-Management.\nZusätzlich ist der Nachweis der Zusatzqualifikation BIM (nach dem Mindeststandard der VDI 2552 Blatt 8.2 und 8.3 (Building-Information-Modeling-Qualifikationen - Vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten)) zu erbringen.\nDies hat über\n-das buildingSMART Zertifikat Practitioner openBIM Management oder eine vergleichbare firmeninterne Qualifikationsmaßnahme oder Fortbildung (Nachweise aus denen die Inhalte der Fortbildung hervorgehen)\nund\n-ein Referenzprojekt in der Rolle des BIM-Managements oder deren Vertretung (ab LPH 2 HOAI) für ein vergleichbares Verkehrsinfrastrukturprojekt aus den vergangenen 10 Jahren mit mind. zwei aufeinanderfolgenden abgeschlossenen HOAI-Leistungsphasen\nzu erfolgen (Eintrag siehe A 01 bis A 02).\n\nAls vergleichbare Verkehrsinfrastrukturprojekte werden angesehen:\nMaßnahme mit mindestens einem Brückenbauwerk und einer Verkehrsanlage (mind. zweibahnige Bundesfernstraße oder vergleichbare Straßen-/Schienenanlage).\n\n\nBIM-Gesamtkoordination\nMindestens eine technische Fachkraft die maßgeblich die Leistung erbringt sowie deren Stellvertretung, mit abgeschlossenem Studium Baumanagement, Bauinformatik, Bau- oder Wirtschaftsingenieurwesen oder vergleichbarer Qualifikation mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich BIM-Gesamtkoordination.\nZusätzlich ist der Nachweis der Zusatzqualifikation BIM (nach dem Mindeststandard der VDI 2552 Blatt 8.2 und 8.3 (Building-Information-Modeling-Qualifikationen - Vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten)) zu erbringen.\nDies kann entweder über\n-das buildingSMART Zertifikat Practitioner openBIM Coordination oder eine vergleichbare firmeninterne Qualifikationsmaßnahme oder Fortbildung (Nachweise aus denen die Inhalte der Fortbildung hervorgehen)\nund\n-ein Referenzprojekt in der Rolle der BIM-Gesamtkoordination oder deren Vertretung (ab LPH 2 HOAI) für ein vergleichbares Verkehrsinfra- strukturprojekt aus den vergangenen 10 Jahren mit mind. zwei aufeinanderfolgenden abgeschlossenen HOAI-Leistungsphasen\nzu erfolgen (Eintrag siehe A 03 bis A 04).\n\nAls vergleichbare Verkehrsinfrastrukturprojekte werden angesehen:\nMaßnahme mit mindestens einem Brückenbauwerk und einer Verkehrsanlage (mind. zweibahnige Bundesfernstraße oder vergleichbare Straßen-/Schienenanlage).\n\n\nZur Sicherstellung der Kontrolle bzw. der Qualitätssicherung ist eine Trennung der Aufgabenzuordnungen und Funktionen zwingend erforderlich. Für das BIM-Management und die BIM-Gesamtkoordination sowie deren jeweiligen Vertretungen sind jeweils verschiedene Personen einzusetzen.\n\nZeitgleich läuft aktuell das Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Leistungen 45-23-5007 \"Verkehrsanlage Lph 1-4 u. Ingenieurbauwerk/TWP Lph 1-3\" im Rahmen derselben Ausbaumaßnahme. Zur Sicherstellung der Kontrolle und der Qualität ist eine Trennung der Aufgabenzuordnung und Funktionen (BIM-Autorenschaft/BIM-Koordination zu BIM-Management) zwingend erforderlich. Bei gleichzeitiger Bewerbung auf beide Verträge darf der Zuschlag nur für einen der beiden Verträge erfolgen.\n\nGleiches gilt für den später vorgesehenen Vertrag für die Planung des zweiten Ausbauabschnittes. Dort darf auf Grund der Qualitätssicherung nur ein Zuschlag erfolgen, wenn bei dem hier vorliegenden Vertrag (45-26-5008) kein Zuschlag erfolgt ist. \n\nDies betrifft auch die Beteiligung an Bewerbergemeinschaften.\nEignungs- und Auswahlkriterien:\nMit dem Angebot einzureichen:\n\nAngabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).\n\nMindeststandard:\n\nBieter sind nur dann geeignet, wenn die von ihnen benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.\nDer Unterauftragnehmer muss die Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe nachweisen können. (siehe §45(4) Nr.2 VgV)\nDer Unterauftragnehmer muss die geforderte Eignungskriterien für die übernommenen Leistungen nachweisen. (siehe §46(3) Nr.2 VgV)\nEignungs- und Auswahlkriterien:\nMit dem Angebot einzureichen:\n\nEigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio.€ und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2,0 Mio.€ besteht.\nEs ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt.\nBei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen. Bei Unterauftragnehmern sind Eigenerklärung und Nachweis seperat zu erbringen.\noder \nEigenerklärung, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft/ UA derzeit zwar nicht über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit vor genannten Mindestdeckungssummen verfügt/-en, der Bieter/(alle) Mitglieder der Bietergemeinschaft/UA sich aber verpflichtet/-n, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine bestehende Versicherung für die Dauer des Auftrags entsprechend zu erhöhen. \nBei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen.\nAuf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:\nVersicherungsnachweis bzw. Bestätigung des Versicherers über den Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.\nEignungs- und Auswahlkriterien:\nMit dem Angebot einzureichen:\n\nKlarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.\nEignungs- und Auswahlkriterien:\nMit dem Angebot einzureichen:\n\nErklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.\nDie im Formblatt EIGENERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG geforderten Erklärungen sind von jedem Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, eignungsverleihenden Unterauftragnehmer und - soweit im Teilnahmewettbewerb bereits benannt - anderen Unterauftragnehmern abzugeben.\nAuf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:\nNachweis der Berufsqualifikation\nZuschlagskriterium:\nKriterium2: Konzept zur Organisation und Koordination — 50 %\n-Darstellung des Koordinationsprozesses (Personalorganisation, beteiligte BIM-Rollen und Schnittstellen/Abgrenzungen, grafische Darstellungen von Prozessen, Organigramme und eingesetzte Software & Schnittstellen zur CDE) (Unterwichtung: 40%)\n-Einbindung aller an der Planung beteiligten Fachdisziplinen (Unterwichtung: 20%)\n-Berücksichtigung der projektbezogenen Besonderheiten (Vertragliche Konstellationen, weitere Randbedingungen, vertiefender projektspezifischer Inhalt): (Unterwichtung: 40%)\nHinweis: Das Konzept wird Vertragsbestandteil.\nZuschlagskriterium:\nKriterium3: Konzept Workshops — 20 %\n-Konzept zur Planung und Durchführung von Workshops der Leistungserbringung (Ziele & Inhalte, zeitliche Planung, Zielgruppe/Teilnehmerkreis, Formate & Tools und Organisation)\n\nHinweis: Das Konzept wird Vertragsbestandteil.\nZuschlagskriterium:\nPreis — 30 %\nHonorar/Preis\nBedingungen für die Auftragsausführung:\nRechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):\nGesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.\nElektronische Rechnungsstellung: allowed",
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