# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/fr/tenders?buyer=gemeinde-gemmingen

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title: "Façade en plaquettes de brique et isolation extérieure pour centre de pompiers et dépôt"
canonical: "https://zephior.com/fr/tenders/906a44c5-1efe-413d-ac18-b7987eb0882a/facade-en-plaquettes-de-brique-et-isolation-exterieure-pour-centre-de-pompiers"
last-updated: 2026-10-15T18:03:00.942295+00:00
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# Façade en plaquettes de brique et isolation extérieure pour centre de pompiers et dépôt

La commune de Gemmingen lance un marché de travaux à lot unique pour le nouveau centre de pompiers et dépôt municipal : environ 1 030 m² de façade en plaquettes de brique et 420 m² de système composite d’isolation thermique extérieure. L’avis situe le chantier à Ziegeleistraße 2, 75050 Gemmingen et prévoit une exécution du 14 décembre 2026 au 31 mars 2027. Aucune valeur estimée n’est indiquée. Le seul critère d’attribution est le prix brut (100 %) ; le bordereau rempli doit être remis en format GAEB ou PDF, faute de quoi l’offre doit être exclue selon l’avis. Les offres doivent être déposées électroniquement via DTVP et rédigées en allemand avant le 13 novembre 2026 à 10 h 00 UTC+01:00. Le snapshot indique séparément le 12 novembre à 23 h 00 UTC, ce qui constitue une contradiction. Les questions sont attendues avant le 6 novembre 2026 à 23 h 59 min 59 s UTC+01:00. L’avis fixe des exigences détaillées d’immatriculation, de chiffre d’affaires, d’effectifs, de références et de déclarations d’exclusion ; les variantes et offres multiples sont interdites et les offres restent valables 60 jours.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Gemeinde Gemmingen
- Submission deadline: 2026-11-13T10:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/711773-2026
- Source checked: 2026-10-15T17:57:24.915556Z

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        "L’avis n’indique ni valeur estimée du marché ni résultat d’attribution.",
        "Les descriptions détaillées des postes figurent dans le bordereau de prix référencé ; aucun document complémentaire de consultation n’a été ouvert.",
        "La date limite officielle est le 13 novembre 2026 à 10 h 00 UTC+01:00 ; le snapshot indique séparément le 12 novembre 2026 à 23 h 00 UTC. La contradiction reste non résolue et les deux valeurs sont attribuées à leurs sources."
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        "Les offres doivent être déposées par voie électronique via la plateforme de l’avis DTVP et rédigées en allemand ; les communications, questions, clarifications et notifications juridiquement pertinentes passent exclusivement par la fonction de communication de la plateforme.",
        "Une seule offre par candidat est autorisée ; les variantes sont interdites. Les offres doivent rester valables 60 jours.",
        "Un lot, sans accord-cadre ni système d’acquisition dynamique. Le seul critère d’attribution est le prix brut (100 %). Le bordereau rempli doit être remis de préférence en GAEB ou en PDF ; l’absence des deux formats entraîne l’exclusion, et les prix manquants ne peuvent pas être complétés après coup.",
        "Les candidats déclarent leur inscription au registre du commerce, au registre des métiers ou à la chambre de commerce, ou l’absence d’obligation d’inscription ; des justificatifs peuvent être exigés. Les entreprises préqualifiées peuvent utiliser le registre de préqualification du bâtiment ; les autres remettent l’auto-déclaration requise ou le DUME et produisent les justificatifs sur demande.",
        "Le chiffre d’affaires comparable des trois derniers exercices clos doit être déclaré, y compris la part issue de contrats exécutés conjointement. Les candidats déclarent disposer de la main-d’œuvre nécessaire et fournissent, sur demande, les effectifs des trois dernières années.",
        "Au moins une référence de travaux comparables des cinq dernières années civiles est exigée (ou depuis la création pour une entreprise plus récente). L’avis détaille les renseignements de référence à fournir : client/projet, travaux, lieu, dates, rôle, quantités et valeurs, effectifs, exigences techniques ou temporelles particulières ; une attestation peut être demandée.",
        "Les candidats déclarent l’absence de motifs d’exclusion applicables, de procédure d’insolvabilité/liquidation disqualifiante et le paiement régulier des impôts, taxes et cotisations sociales. Les attestations demandées et les preuves d’affiliation à l’assurance professionnelle doivent être remises dans le délai fixé. À partir de 50 000 € de valeur du marché, l’autorité prévoit une consultation du registre de la concurrence pour l’attributaire pressenti.",
        "Les groupements remettent la déclaration de consortium exigée ; ses membres peuvent devoir la signer ou la sceller électroniquement sur demande. Les candidats qui recourent à des sous-traitants ou aux capacités d’autres entités identifient les prestations/capacités et prouvent leur disponibilité et leur aptitude sur demande ; les capacités financières empruntées entraînent une responsabilité solidaire.",
        "L’offre doit inclure la déclaration relative aux liens avec la Russie, l’engagement de respect du salaire minimum et des conventions collectives régionales, ainsi que le formulaire d’information sur la protection des données.",
        "Le prix seul est évalué. Le bordereau détaillé et les spécifications techniques sont référencés comme documents de consultation et n’ont pas été ouverts."
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        "text": "Gross price is the sole award criterion and has a 100% weight. The completed bill of quantities is to be submitted in GAEB format, preferably, or PDF; missing both requires exclusion and price information cannot be requested later.",
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  "noticeText": {
    "text": "[Complete 12-page official German TED main-notice PDF transcript. Personal contact names, emails and telephone/fax coordinates are redacted; contracting authority and review-body identities, registration IDs, business postal locations and stable public notice/document references remain.]\n\n                                                                                See the notice on TED website\n\n   711773-2026 - Wettbewerb\n   Deutschland – Wärmedämmarbeiten – Klinkerriemchen / WDVS - Neubau Feuerwehr und Bauhof\n   OJ S 200/2026 15/10/2026\n   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n   Bauleistungen\n\n\n   1. Beschaffer\n\n      1.1. Beschaffer\n           Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gemmingen\n           E-Mail: [contact detail redacted]\n           Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung\n           des öffentlichen Rechts\n           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung\n\n   2. Verfahren\n\n      2.1. Verfahren\n           Titel: Klinkerriemchen / WDVS - Neubau Feuerwehr und Bauhof\n           Beschreibung: Die Gemeinde Gemmingen mit dem Ortsteil Stebbach liegt etwa 16 km\n           westlich von Heilbronn im nordöstlichen Kraichgau und ist Teil des Landkreises Heilbronn. Im\n           Zuge der Kreis- und Gebietsreform wurde die Gemeinde Stebbach 1974 nach Gemmingen\n           eingemeindet. Die seither jeweils noch bestehenden \"Freiwilligen Feuerwehren\" haben sich\n           zusammengeschlossen und beschlossen ihre Einsatzkräfte und Ausstattung an einem\n           gemeinsamen Feuerwehrstandort zu bündeln. Hierfür bedarf es eines neuen\n           Feuerwehrgebäudes in einer zu beiden Ortsteilen günstig gelegenen Lage. Da dies auf den\n           bestehenden aber ebenfalls zu erneuernden Bauhof an der Industriestraße zutrifft, wurde\n           beschlossen, beide Neubauten mit der Möglichkeit Synergien zu nutzen an dieser Stelle zu\n           errichten. Dabei erhält der Neubau der freiwilligen Feuerwehr 5 Fahrzeugboxen für 6\n           Fahrzeuge, der MTW (Mannschaftstransportwagen) und der RW (Rüstwagen) werden\n           hintereinander abgestellt. Hinzu kommt ein separater Garagenstellplatz für ein\n           Katastrophenschutzfahrzeug des DRK Ortsvereins. Der Bauhof benötigt neben\n           Fahrzeugstellplätzen im Hofbereich auch Stellplätze für Winterdienstfahrzeuge in einer\n           beheizbaren Fahrzeughalle sowie eine Werkstatt für die Fahrzeuge.\n           Kennung des Verfahrens: c6549114-b49f-4abf-a44b-9a357025b093\n           Interne Kennung: GGE_1700_2025\n           Verfahrensart: Offenes Verfahren\n           Das Verfahren wird beschleunigt: nein\n\n     2.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Bauleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 45321000 Wärmedämmarbeiten\n            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45443000 Fassadenarbeiten\n\n     2.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: Ziegeleistraße 2\n            Stadt: Gemmingen\n            Postleitzahl: 75050\n            Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)\n\n711773-2026                                                                                          Page 1/12\n\f              Land: Deutschland\n\n     2.1.4. Allgemeine Informationen\n            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMWA8# 1. Bietergemeinschaften\n            Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg\n            Bietergem - mit dem Angebot abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist sie von allen\n            Mitgliedern fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren oder mit einem fortgeschrittenen oder\n            qualifizierten Siegel zu versehen. 2. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge,\n            Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen\n            ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die\n            erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer\n            Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im\n            Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der\n            Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die\n            erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese\n            Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die\n            Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen\n            nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl - dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der\n            Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im\n            Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen\n            diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit\n            der \"Verpflichtungserklärung\" (- KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat\n            andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende\n            Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu\n            ersetzen. 3. Hinweis zu Formvorgaben: Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen\n            Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte\n            Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische\n            Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters\n            zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen\n            Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine\n            handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots\n            allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher\n            nicht. 4. Angebotsschreiben: Der Bieter hat mit dem Angebot das Angebotsschreiben, KEV\n            115.2 (B) Ang EU, ausgefüllt einzureichen.\n            Rechtsgrundlage:\n            Richtlinie 2014/24/EU\n            vob-a-eu -\n\n     2.1.6. Ausschlussgründe\n            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung\n            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten\n            Verpflichtungen: Erklärung des Bieters 1) Angabe, dass nachweislich keine schwere\n            Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt\n            Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e\n            EU VOB/A vorliegen. - ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes\n            gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer\n            Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen\n            oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. - für mein/unser\n            Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein\n            /unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich\n\n\n711773-2026                                                                                            Page 2/12\n\f              /wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n),\n              durch die für mein/unser Unter-nehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Hinweis:\n              Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen\n              Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim\n              Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. 2) Angabe zu Insolvenzverfahren und\n              Liquidation Erklärung des Bieters: - Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein\n              vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein\n              Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser\n              Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig\n              bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. 3) Angaben zur Zahlung von\n              Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre\n              (n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der\n              Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,\n              ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat\n              auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen:\n              Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - soweit der Betrieb des Bieters\n              beitragspflichtig ist - , sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.\n              Bescheinigung in Steuersachen - soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt -\n              vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den\n              Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten\n              angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag\n              ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt\n              werden. 4) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters: Ich\n              bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl\n              kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen:\n              Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter\n              zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Das Angebot ist\n              auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden.\n              Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende\n              Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von\n              Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte\n              auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B)\n              Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im\n              Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf\n              gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung\n              für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische\n              Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die\n              zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte \"Eigenerklärung zur\n              Eignung\" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte\n              auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung\n              (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die\n              Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf.\n              ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen\n              Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des\n              Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)\n              geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt\n              das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen\n              Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der \"Eigenerklärung zur\n\n\n\n711773-2026                                                                                          Page 3/12\n\f              Eignung\" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen\n              zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst\n              sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.\n\n   5. Los\n\n      5.1. Los: LOT-0001\n           Titel: Klinkerriemchen / WDVS - Neubau Feuerwehr und Bauhof\n           Beschreibung: Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Lieferung und Montage von -\n           einer Klinkerriemchen-Fassade (ca. 1030 qm); sowie - eines Wärmedämmverbundsystems\n           (ca. 420 qm) für den Neubau der Feuerwehr und des Bauhofs in der Gemeinde Gemmingen\n           beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.\n           Interne Kennung: GGE_1700_2025\n\n     5.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Bauleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 45321000 Wärmedämmarbeiten\n            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45443000 Fassadenarbeiten\n            Optionen:\n            Beschreibung der Optionen: - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem\n            Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur\n            Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf\n            Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige\n            Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit\n            seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge\n            der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H.\n            von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs.\n            3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist\n            auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu\n            vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden\n            Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich\n            ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht\n            durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise\n            einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem\n            Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und\n            Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge\n            ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB\n            /B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere\n            Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung\n            des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden\n            (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder\n            andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen\n            Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er\n            sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte\n            technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu\n            tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als\n            solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). -\n            Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung\n            (Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung\n            notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für\n\n711773-2026                                                                                         Page 4/12\n\f              die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist.\n              Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung\n              der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen\n              des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu\n              machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder\n              behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte\n              Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4\n              VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene\n              Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche /\n              fiktive) Abnahme.\n\n     5.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: Ziegeleistraße 2\n            Stadt: Gemmingen\n            Postleitzahl: 75050\n            Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)\n            Land: Deutschland\n\n     5.1.3. Geschätzte Dauer\n            Datum des Beginns: 14/12/2026\n            Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027\n\n     5.1.6. Allgemeine Informationen\n            Vorbehaltene Teilnahme:\n            Teilnahme ist nicht vorbehalten.\n            Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\n            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein\n            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein\n            Zusätzliche Informationen: Besondere Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und\n            Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW): Der Bieter hat mit dem Angebot die\n            Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz\n            erfasst werden ausgefüllt einzureichen (KEV 179.3) einzureichen.\n\n     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe\n            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung\n\n     5.1.9. Eignungskriterien\n            Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung\n            Kriterium: Eintragung in das Handelsregister\n            Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung des Bieters: Ich bin / Wir sind - im\n            Handelsregister eingetragen. - für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle\n            eingetragen. - bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. - zu keiner Eintragung in\n            die genannten Register verpflichtet. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat\n            auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen:\n            Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle\n            (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer. Das Angebot ist\n            auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden.\n            Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende\n            Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von\n            Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte\n            auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B)\n            Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im\n\n711773-2026                                                                                           Page 5/12\n\f              Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf\n              gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung\n              für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische\n              Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die\n              zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte \"Eigenerklärung zur\n              Eignung\" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte\n              auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung\n              (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die\n              Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf.\n              ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen\n              Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des\n              Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)\n              geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt\n              das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen\n              Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der \"Eigenerklärung zur\n              Eignung\" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen\n              zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst\n              sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.\n\n              Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe des Bieters zum Umsatz des Unternehmens in\n              den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen und andere\n              Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den\n              Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Der\n              Bieter hat das Jahr (JJJJ) sowie den Umsatz (in EUR) für die letzten drei (3) abgeschlossenen\n              Geschäftsjahre anzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung\n              für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die\n              Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt\n              durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens\n              - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im\n              Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf\n              gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung\n              für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische\n              Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die\n              zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte \"Eigenerklärung zur\n              Eignung\" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte\n              auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung\n              (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die\n              Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf.\n              ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen\n              Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des\n              Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)\n              geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt\n              das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen\n              Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der \"Eigenerklärung zur\n              Eignung\" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen\n              zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst\n              sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.\n\n              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft\n\n711773-2026                                                                                          Page 6/12\n\f              Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung des Bieters: Ich erkläre/Wir erklären, dass mir\n              /uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.\n              Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle\n              folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen: Angabe zur Zahl der in den letzten drei (3)\n              abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert\n              nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Das Angebot ist\n              auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden.\n              Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende\n              Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von\n              Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte\n              auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B)\n              Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im\n              Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf\n              gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung\n              für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische\n              Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die\n              zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte \"Eigenerklärung zur\n              Eignung\" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte\n              auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung\n              (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die\n              Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf.\n              ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen\n              Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des\n              Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)\n              geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt\n              das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen\n              Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der \"Eigenerklärung zur\n              Eignung\" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen\n              zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst\n              sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.\n\n              Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung des Bieters: Ich erkläre / Wir erklären, dass\n              ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe /\n              haben. Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens eine (1) Referenz auf den Seiten 3 und 4\n              \"Ergänzende Eigenerklärungen zur Eignung\" nachzuweisen. Der Bieter, dessen Angebot in\n              engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht\n              vorzulegen: Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des damaligen Auftraggebers zu der\n              benannten Referenz, dass der Bieter die Leistungen auftragsgemäß erbracht hat. Außerdem\n              hat der Bieter in diesem Fall den Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers zu benennen.\n              Der Referenznachweis muss folgende Angaben des Bieters enthalten: - Bezeichnung der\n              Baumaßnahme; - Angabe zu Bauherr, Auftraggeber; - Anschrift; - Leistung, - Ort der\n              Ausführung; - Ausführungszeit (Angabe zu von und bis der Ausführungszeit); - Ankreuzen, wie\n              der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-\n              Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer); - Angabe, welche Leistungen der Bieter\n              im eigenen Betrieb ausgeführt hat (Angabe der Leistung(en) sowie Angabe zu der Menge,\n              Einheit); - Angabe des Auftragswerts im Hinblick auf die gesamte Leistung (in EUR) und\n              Angabe des Auftragswerts der eigenen Leistungen (in EUR); - Angabe zur Anzahl an\n              Arbeitnehmern und zur Anzahl an Leitungskräften für die Auftragsausführung durchschnittlich\n              eingesetzt waren; - Angabe, welche besondere technische und / oder gerätespezifische und /\n\n711773-2026                                                                                          Page 7/12\n\f              oder zeitliche und / oder sonstige Anforderungen es gab. Präqualifizierte Unternehmen führen\n              den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des\n              Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und\n              ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des\n              Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen\n              das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen\n              Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind\n              oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte\n              auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als\n              vorläufigen Nachweis für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die\n              ausgefüllte \"Eigenerklärung zur Eignung\" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - hier:\n              Seite 3 und 4 der Eigenerklärung zur Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte\n              auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung\n              (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die\n              Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf.\n              ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen\n              Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des\n              Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)\n              geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt\n              das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen\n              Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der \"Eigenerklärung zur\n              Eignung\" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen\n              zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst\n              sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.\n\n   5.1.10. Zuschlagskriterien\n           Kriterium:\n           Art: Preis\n           Bezeichnung: Preis (brutto)\n           Beschreibung: Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur\n           Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83)\n           ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-\n           Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis\n           weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben,\n           führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht\n           möglich.\n           Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)\n           Zuschlagskriterium — Zahl: 100\n\n   5.1.11. Auftragsunterlagen\n           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch\n           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)\n           Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\n           Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMWA8\n           /documents\n           Ad-hoc-Kommunikationskanal:\n           Name: Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und\n           Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die\n\n\n\n\n711773-2026                                                                                         Page 8/12\n\f              Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für\n              die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bezüglich aller Informationen besteht\n              eine Holschuld der Bieter.\n              URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMWA8\n\n   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe\n           Bedingungen für die Einreichung:\n           Elektronische Einreichung: Erforderlich\n           Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMWA8\n           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch\n           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig\n           Varianten: Nicht zulässig\n           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig\n           Frist für den Eingang der Angebote: 13/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,\n           Westeuropäische Sommerzeit\n           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage\n           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\n           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf\n           nachgereicht werden.\n           Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in\n           Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der\n           Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen -\n           insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise -nachzureichen, zu vervollständigen\n           oder - mit Ausnahme von leistungsbezogenen Unterlagen - zu korrigieren. Es sind nur\n           Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (§ 16a EU Abs. 1\n           VOB/A). Inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene)\n           Unterlagen sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die\n           Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden\n           nicht nachgefordert. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote,\n           die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind\n           auszuschließen (§ 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Nachforderung von fehlenden Preisangaben\n           wird gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen; das bedeutet auch, dass fehlende\n           Preisangaben im Leistungsverzeichnis nicht nachgefordert werden. Die Unterlagen sind vom\n           Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen,\n           nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A). Werden die\n           nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot\n           auszuschließen (§ 16a EU Abs. 5 VOB/A).\n           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:\n           Eröffnungstermin: 13/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische\n           Sommerzeit\n           Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))\n           Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei (2)\n           Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach\n           Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt (vgl. § 14 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A). Bieter sind bei der\n           Öffnung der Angebote nicht zugelassen.\n           Auftragsbedingungen:\n           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte\n           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein\n           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Entsprechend der Verordnung (EU) 2025\n           /1494/576 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April\n\n711773-2026                                                                                         Page 9/12\n\f              2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland\n              im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder\n              Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn\n              Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder\n              Eignungsverleiher. Der Bieter hat mit dem Angebot die Anlage 327 \"Erklärung Bezug\n              Russland\" einzureichen. 2. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der\n              Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung Mindestlohn nach\n              Vordruck - KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - einzureichen. 3. Datenschutz Für die\n              Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der\n              Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt es die Angaben in dem Vordruck - KEV 169 Info\n              DSGVO - zu berücksichtigen.\n              Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich\n              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja\n              Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja\n\n   5.1.15. Techniken\n           Rahmenvereinbarung:\n           Keine Rahmenvereinbarung\n           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:\n           Kein dynamisches Beschaffungssystem\n\n   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\n           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden Württemberg\n           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein\n           Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß\n           gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber\n           dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf\n           der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die\n           aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der\n           Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem\n           Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den\n           Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung\n           oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15\n           Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu\n           wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung\n           der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB.\n           Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht\n           berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot\n           angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres\n           Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform\n           zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer\n           Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die\n           Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB\n           darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder\n           elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen\n           werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den\n           Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es\n           nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,\n           wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag\n           ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union\n\n\n711773-2026                                                                                      Page 10/12\n\f              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem\n              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die\n              Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im\n              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen\n              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,\n              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat\n              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,\n              endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach\n              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen\n              Union.\n              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde\n              Gemmingen\n              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Gemmingen\n\n   8. Organisationen\n\n      8.1. ORG-0001\n           Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gemmingen\n           Registrierungsnummer: 08125034-A8764-94\n           Postanschrift: Hausener Straße 1\n           Stadt: Gemmingen\n           Postleitzahl: 75050\n           Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: [contact detail redacted]\n           Telefon: [contact detail redacted]\n           Fax: [contact detail redacted]\n           Internetadresse: https://www.gemmingen.eu\n           Rollen dieser Organisation:\n           Beschaffer\n           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n\n      8.1. ORG-0002\n           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg\n           Registrierungsnummer: 08-A9866-40\n           Postanschrift: Durlacher Allee 100\n           Stadt: Karlsruhe\n           Postleitzahl: 76137\n           Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: [contact detail redacted]\n           Telefon: [contact detail redacted]\n           Fax: [contact detail redacted]\n           Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/\n           Rollen dieser Organisation:\n           Überprüfungsstelle\n\n      8.1. ORG-0003\n\n\n\n711773-2026                                                                                        Page 11/12\n\f              Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des\n              Beschaffungsamts des BMI)\n              Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83\n              Stadt: Bonn\n              Postleitzahl: 53119\n              Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\n              Land: Deutschland\n              E-Mail: [contact detail redacted]\n              Telefon: [contact detail redacted]\n              Rollen dieser Organisation:\n              TED eSender\n\n   Informationen zur Bekanntmachung\n\n              Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4ee996ec-aab4-4b9e-923f-ffd2aa4231c6 - 01\n              Formulartyp: Wettbewerb\n              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n              Unterart der Bekanntmachung: 16\n              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2026 17:53:53 (UTC+02:00)\n              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\n              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch\n              Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 711773-2026\n              ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2026\n              Datum der Veröffentlichung: 15/10/2026\n\n\n\n\n711773-2026                                                                                     Page 12/12\n\f",
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