# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/de/tenders?categories=process-mining-platform-software-services

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title: "Rahmenvertrag über eine Process-Mining-Plattform für das Hessische Polizeipräsidium für Technik"
canonical: "https://zephior.com/de/tenders/02877cdc-6a6d-495a-8786-89a497f3d279/hessian-police-process-mining-platform-framework"
last-updated: 2026-10-14T01:56:05.420640+00:00
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# Rahmenvertrag über eine Process-Mining-Plattform für das Hessische Polizeipräsidium für Technik

Das Hessische Polizeipräsidium für Technik beschafft eine Process-Mining-Plattform in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der Sofortumfang umfasst eine Plattformlizenz und die Umsetzung von drei Anwendungsfällen. Eine zweite Abrufoption ohne Abnahmeverpflichtung umfasst eine Lizenz, bis zu 21 weitere Use Cases und Weiterentwicklung. Der Rahmenvertrag läuft vier Jahre mit bis zu drei jährlichen Verlängerungen. Sein Höchstwert beträgt 20 Mio. EUR ohne MwSt.; dies ist ein Höchstbetrag und kein geschätzter Auftragswert. Teilnahmeanträge sind laut Bekanntmachung bis zum 3. November 2026 um 11:00 Uhr einzureichen. Eine Zeitzone wird nicht angegeben, daher wird die öffentliche Frist nur mit Tagesgenauigkeit dargestellt.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
- Submission deadline: 2026-11-03 (date)
- Original notice: https://vergabe.hessen.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TOID=54321-NetTender-1a0fb10911d-74cfcc66d1229827&Category=InvitationToTender
- Source checked: 2026-10-14T01:54:24.549275Z

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        "Ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Bekanntmachung nennt einen Höchstwert des Rahmenvertrags von 20 Mio. EUR ohne MwSt. Für die Teilnahmefrist um 11:00 Uhr wird keine Zeitzone genannt; eine Frist für endgültige Angebote ist nicht angegeben. Detaillierte Sicherheitsbestimmungen stehen in gesonderten Vergabeunterlagen, die nicht geöffnet wurden."
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        "Mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zum produktiven Einsatz der Plattform oder eines technisch vergleichbaren Vorgängers. Die Referenzen müssen eine vergleichbare Einsatzumgebung, heterogene Quellsysteme, große Datenmengen und produktive Process-Mining-Funktionen belegen. Außerdem nennt die Bekanntmachung Informationssicherheit und Umgang mit klassifizierten Informationen, mindestens 5 Mio. EUR Jahresumsatz netto, deutsche Teilnahmeanträge sowie den Ausschluss von Nebenangeboten und Mehrfachanträgen. Elektronische Einreichung ist zulässig; eine Sicherheitsleistung ist nicht erforderlich."
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        "description": "A process-mining platform framework with an EUR 20,000,000 maximum value excluding VAT, not an estimated value. Committed first option: licence and three use cases. Second option: licence, up to 21 further cases and development, without a purchase commitment."
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    "text": "Bekanntmachung\nProcess Mining Plattform\nVertragspartei und Dienstleister\nBeschaffer\nOffizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik\nIdentifikationsnummer: DE 113823665\nPostanschrift: Willy-Brandt-Allee 20\nPostleitzahl / Ort: 65197 Wiesbaden\nNUTS-3-Code: DE714\nLand: Deutschland\nKontaktstelle: SG 121 Vergabemanagement\nE-Mail: SG121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de\nTelefon: +49 611-8801-0\nArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden\nHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit\nFederführendes Mitglied: Ja\nZentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja\nZentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein\nVerfahren\nZweck\nRechtsgrundlage\nRichtlinie 2009/81/EG\nBeschreibung\nInterne Kennung: VG-0008_ihub-2026-0005\nTitel: Process Mining Plattform\nBeschreibung: 1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung\n1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung\nArt des Auftrags: Dienstleistungen\nUmfang der Auftragsvergabe\nHöchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 20.000.000,00 EUR\nHauptklassifizierung (CPV-Code)\nCPV-Code Hauptteil: 72200000-7\nErfüllungsort\nPostanschrift: Willy-Brandt-Allee 20\nPostleitzahl / Ort: 65197 Wiesbaden\nNUTS-3-Code: DE714\nLand: Deutschland\nBedingungen für die Einreichung eines Angebots\nGrundlage für den Ausschluss\nAuftragsunterlagen\nGrenzübergreifende Rechtsvorschriften\nEinzelheiten zum Verfahrenstyp\nVerfahrensart\nVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb\nZusätzliche Informationen\nBeschaffungsinformationen (allgemein)\nVergabeverfahren\nFrühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)\nBedingungen der Auktion\nEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein\nAuftragsvergabeverfahren\nRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb\nBedingungen für die Einreichung eines Angebots\nQuelle der Eignungskriterien\nAuftragsunterlagen, Bekanntmachung\nEignungskriterien\nReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen\nBeschreibung: Der Bewerber hat mindestens drei geeignete Referenzen über den produktiven Einsatz der angebotenen Process-Mining-Plattform oder einer Produkt- oder Vorgängerversion nachzuweisen. Bei einer Produkt- oder Vorgängerversion muss diese hinsichtlich der für die jeweilige Referenz geltend gemachten Funktionalitäten technisch im Wesentli-chen vergleichbar sein. Die Referenzen müssen aus den letzten fünf Jahren stammen. Reine Proof-of-Concept-, Test- oder Pilotinstallationen ohne produktiven Einsatz werden nicht als Referenz anerkannt.\nEine Referenz kann mehrere der nachfolgend genannten Mindestanforderungen gleichzeitig erfüllen.\n1. Vergleichbares Einsatzumfeld\n2. Integration heterogener Quellsysteme\n3. Verarbeitung großer Datenmengen\n4. Produktive Process-Mining-Funktionalitäten\nEs ist nicht erforderlich, für jede Mindestanforderung eine gesonderte Referenz vorzulegen. (s. Anlage 3 TNW)\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja\nInformationssicherheit\nBeschreibung: Anlage 4\nVerpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV (Bewerber)\nVerpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV (Bewerber)\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja\nSicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen\nBeschreibung: Anlage 2 - Datenherausgabe an Drittstaaten\nDer Auftragnehmer sichert zu, Daten nur auf Weisung des Auftraggebers oder aufgrund von zwingendem Recht der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten herauszugeben. Anordnungen von Behörden aus Drittstaaten, insbesondere der USA, aufgrund des dort geltenden Rechts wird der Auftragnehmer nicht Folge leisten und den Auftraggeber\nunverzüglich über solche Anfragen informieren.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja\nSpezifischer Jahresumsatz\nBeschreibung: Anlage 2\nDer Mindestjahresumsatz darf nicht niedriger als 5.000.000,00 € netto betragen.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja\nVorgehen zur Teilnehmerauswahl\nDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja\nHöchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:\nMindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:\nWeitere Bedingungen zur Qualifizierung\nNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.\nZusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen gemäß § 38 Abs. 2 VSVgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Gehen die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist oder nicht vollständig ein, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.\nSofern Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen oder Angeboten bestehen, behält sich die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die betreffenden Unternehmen analog § 15 Abs. 5 VSVgV zur Aufklärung aufzufordern. Ein Anspruch auf Aufklärung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.\nDie Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein\nVon einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:\nVorbehaltene Auftragsvergabe\nDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein\nDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein\nNebenangebote\nNebenangebote sind zulässig: Nein\nRegelmäßig wiederkehrende Leistungen\nAuftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Ja\nBeschreibung: Serviceleistungen/Wartungsleistunge\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein\nAnforderungen für die Ausführung des Auftrags\nReservierte Vertragsdurchführung\nDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein\nLeistungsbedingungen\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Teilnahmebedingungen\neRechnung\nElektronische Rechnungsstellung: Ja\nAnforderungen\nDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt\nVerfahren nach der Vergabe\nAufträge werden elektronisch erteilt: Ja\nZahlungen werden elektronisch geleistet: Nein\nAntrag auf Vergabe von Unteraufträgen\nObligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Entfällt\nVerpflichtungen im Zusammenhang mit Subunternehmen\nEine Verpflichtung des Bieters bezüglich der Vergabe von Unteraufträgen: Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben\nBestimmungen zur Finanzierung\nWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel: Sofort\nOrganisation, die Angebote entgegennimmt\noben genannte Kontaktstelle\nInformationen zur Einreichung\nFristen\nVoraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15.12.2026\nFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03.11.2026 11:00 Uhr\nSprachen der Einreichung\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU\nAngaben zu Sicherheitsleistungen\nSicherheitsleistung erforderlich: Nein\nEinreichungsmethode\nElektronische Einreichung zulässig: Ja\nAdresse für die Einreichung (URL):https://vergabe.hessen.de\nAuftragsunterlagen\nDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL):https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a01529eacf-695c7eb4c628a1c1\nVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU\nAd-hoc-Kommunikationskanal\nOrganisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt\noben genannte Kontaktstelle\nÜberprüfung\nFristen für Nachprüfungsverfahren\nInformationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflichten gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Rügeobliegenheit trifft, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen insbesondere auch dann, wenn diese die dem späteren Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Ausführungsbestimmungen, Regelungen und Klauseln des\nVertrags in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit als beanstandungswürdig ansehen. Wenn und soweit entsprechende Rügen nicht oder nicht rechtzeitig bereits im Vergabeverfahren vorgebracht werden, verwirken die\nBieter damit insbesondere das Recht sich im Rahmen der späteren Vertragsausführung auf die vermeintliche Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vertraglichen Regelungen zu berufen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\nVerstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15\nKalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: \"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen\nwerden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.\n(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.\nStelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\nOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt\nIdentifikationsnummer: DE 812056745\nPostanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3\nPostleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt\nNUTS-3-Code: DE711\nLand: Deutschland\nE-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de\nTelefon: +49 6151-126603\nFax.: +49 611327648534\nOrganisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt\nLand: Deutschland\nSchlichtungsstelle\nLand: Deutschland\nBeschaffungsinformationen (speziell)\nVergabeverfahren\nBeschreibung der Beschaffung\nBeschreibung: 1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform und Umsetzung einer Erstellung von 3 Uses-Cases auf der Plattform\n1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform, Erstellung der bis zu 21 verbleibenden Use-Cases, Weiterentwicklung, etc.\nUmfang der Auftragsvergabe\nDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein\nArt der Auftragsvergabe\nArt der strategischen Beschaffung:\nErfüllungsort\nGeschätzte Laufzeit\nLaufzeit in Monaten: 84\nVerlängerungen und Optionen\nBeschreibung der Optionen: siehe Teilnahme- und Verfahrensbedingungen, sowie\nAnlage_Vertrag\nWeitere Informationen zur Verlängerung: Der Rahmenvertrag beginnt ab Zuschlag für vier Jahre mit der Option um drei weitere Jahre zu verlängern (1+1+1). Er verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Jahr (max. 3 mal), sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des 4. Vertragsjahrs bzw. danach zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Erstellung der ersten 3 Use Cases (Mindestabnahmemenge) zu. Die Kündigung bedarf der Textform.\nDas Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen.\nVerlängerung - Maximale Anzahl: 3\nVerwendung von EU-Mitteln\nDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein\nInformationen über die Rahmenvereinbarung\nHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1\nBegründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: In Bezug auf die optionale dreimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung liegt aufgrund der dargestellten Komplexität der Leistungen sowie der im Einzelfall nicht sicher prognostizierbaren zeitlichen Verläufe ein im Vergleich zu durchschnittlichen Beschaffungen anzunehmender Sonderfall im Sinne des § 38 Abs. 6 VSVgV vor.\nHöchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 20.000.000,00 EUR\nZusätzliche Informationen\nBedingungen für die Einreichung eines Angebots\nZuschlagskriterien\nQualitätskriterium\nTechnik, Beschreibung: Technik, Gewichtung: 70,00\nPreis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 30,00\nInformationen über die Anwendbarkeit von EED\nEED anwendbar: Nein\nElektronischer Katalog\nElektronischer Katalog: Nein\nInformationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge\nDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein\n",
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