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Canonical results: https://zephior.com/de/tenders?buyer=gemeinde-teutschenthal

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title: "Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Kita Angersdorf"
canonical: "https://zephior.com/de/tenders/c8cc0b77-fd65-47c9-a49d-f761d946bdc9/bodenbelagsarbeiten-fur-den-neubau-der-kita-angersdorf"
last-updated: 2026-10-23T05:29:11.653834+00:00
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# Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Kita Angersdorf

Die Gemeinde Teutschenthal beschafft Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Kita Angersdorf. Die Bekanntmachung beschreibt ein zweigeschossiges Gebäude in Holz-Massiv-Hybridbauweise und weist dieses Los als Bodenbelagsarbeiten aus. Die kurze Losbeschreibung nennt keine Mengen oder Bodenbelagsarten. Angebote sind bis zum 20. November 2026 um 12:00 Uhr MEZ (UTC+01:00), entsprechend 11:00 UTC, einzureichen. Der Preis macht 100 Prozent der Angebotswertung aus.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Gemeinde Teutschenthal
- Submission deadline: 2026-11-20T11:00:00+00:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/733567-2026
- Source checked: 2026-10-23T05:00:21Z

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        "Die Bekanntmachung nennt keinen geschätzten Auftragswert, keine detaillierten Bodenbelagsmengen oder Materialien und keinen Leistungszeitraum. Für den Leistungsumfang wird auf gesonderte Vergabeunterlagen verwiesen."
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        "Die in Anlage B.7 verlangten Angaben zur Identität und Registrierung des Unternehmens einreichen.",
        "Erklärungen zu Ausschlussgründen sowie zur Erfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten abgeben; Nachweise können angefordert werden.",
        "Bei Bedarf Mitglieder der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und Eignungsleiher sowie deren Leistungsteile angeben.",
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    "text": "See the notice on TED website\n\n   733567-2026 - Wettbewerb\n   Deutschland – Bauarbeiten für Kindergärten – Neubau Kita Angersdorf, Los 20 -\n   Bodenbelagsarbeiten\n   OJ S 205/2026 22/10/2026\n   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n   Bauleistungen\n\n\n   1. Beschaffer\n\n      1.1. Beschaffer\n           Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Teutschenthal\n           E-Mail: vergabeverfahren@abante.de\n           Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung\n           des öffentlichen Rechts\n           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung\n\n   2. Verfahren\n\n      2.1. Verfahren\n           Titel: Neubau Kita Angersdorf, Los 20 - Bodenbelagsarbeiten\n           Beschreibung: Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Angersdorf. Die\n           hiesige Ausschreibung betrifft die Bodenbelagsarbeiten.\n           Kennung des Verfahrens: 7c6253b9-05b0-4757-90c2-8af04248f2b9\n           Interne Kennung: 500/24\n           Verfahrensart: Offenes Verfahren\n           Das Verfahren wird beschleunigt: nein\n\n     2.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Bauleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten\n            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten\n\n     2.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: An der Feuerwache\n            Stadt: Teutschenthal\n            Postleitzahl: 06179\n            Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)\n            Land: Deutschland\n\n     2.1.4. Allgemeine Informationen\n            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MM24S#\n            Rechtsgrundlage:\n            Richtlinie 2014/24/EU\n            vob-a-eu -\n\n     2.1.6. Ausschlussgründe\n            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen\n            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten\n            Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 2 GWB: \"§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c\n\n\n733567-2026                                                                                          Page 1/12\n\f              des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des\n              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und §\n              14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.\"\n              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: \"Öffentliche\n              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach\n              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das\n              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten\n              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des\n              Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung\n              terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische\n              Vereinigungen im Ausland)\"\n              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.\n              § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,\n              dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,\n              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes\n              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §\n              129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs\n              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und\n              terroristische Vereinigungen im Ausland)\"\n              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: \"Öffentliche\n              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach\n              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das\n              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten\n              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des\n              Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)\"\n              Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen\n              zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon\n              haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,\n              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes\n              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)\n              4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der\n              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in\n              ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit\n              sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,\n              die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden\"\n              Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber schließen ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie\n              Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen\n              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §\n              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer\n              Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im\n              geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und\n              Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und\n              Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige\n              Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung\n              und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische\n              und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler\n\n733567-2026                                                                                            Page 2/12\n\f              Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem\n              Geschäftsverkehr)\"\n              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:\n              \"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine\n              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig\n              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über\n              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.\n              den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches\n              (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,\n              Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).\"\n              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:\n              \"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das\n              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur\n              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder\n              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen\n              Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1\n              nachweisen können.\"\n              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123\n              Abs. 4 S. 1 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt\n              des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das\n              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur\n              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder\n              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen\n              Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1\n              nachweisen können.\"\n              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: \"Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher\n              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen\n              verstoßen hat\"\n              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: \"Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher\n              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen\n              verstoßen hat\"\n              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: \"Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher\n              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen\n              verstoßen hat\"\n              Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des\n              Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder\n\n733567-2026                                                                                          Page 3/12\n\f              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden\n              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit\n              eingestellt hat\"\n              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2\n              GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen\n              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein\n              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen\n              Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der\n              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat\"\n              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber\n              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu\n              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des\n              Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder\n              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden\n              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit\n              eingestellt hat\"\n              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124\n              Abs. 1 Nr. 2 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes\n              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen\n              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein\n              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen\n              Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der\n              Liquidation befindet oder seine\n              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: \"Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete\n              Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine\n              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt\n              wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden\"\n              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §\n              124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des\n              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.\n              der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das\n              Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen\n              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des\n              Wettbewerbs bezwecken oder bewirken\"\n              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.\n              5 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5.ein Interessenkonflikt bei\n              der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und\n              Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung\n              des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger\n              einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann\"\n\n733567-2026                                                                                           Page 4/12\n\f              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.\n              1 Nr. 6 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine\n              Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung\n              des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch\n              andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann\"\n              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124\n              Abs. 1 Nr. 7 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes\n              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der\n              Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags\n              oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die\n              Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach\n              Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben\"\n              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher\n              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1\n              Nr. 8, 9 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug\n              auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen\n              oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu\n              übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen\n              Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche\n              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen\n              könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die\n              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder\n              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.\" a) versucht hat, die Entscheidungsfindung\n              des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,\n              vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim\n              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende\n              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers\n              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.\"\n\n   5. Los\n\n      5.1. Los: LOT-0001\n           Titel: Neubau Kita Angersdorf, Los 20 - Bodenbelagsarbeiten\n           Beschreibung: Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Angersdorf. Die\n           Baumaßnahme umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes in Holz- Massiv-\n           Hybridbauweise und die dazugehörigen Außenanlagen, inkl. Erschließung der Liegenschaft.\n           Erschlossen ist das Grundstück über eine Anliegerstraße (Ahornstraße / An der Feuerwache),\n           welche von der L163 (Lauchstädter Straße) abzweigt. Diese Anliegerstraßen (Ahornstraße /\n           An der Feuerwache) und der angrenzende Parkplatz sind mit Bitumenbelag befestigt. Die von\n           dort weiterführende Zuwegung am Baufeld ist ein unbefestigter Rasenweg. In der Vornutzung\n           lag das Gelände brach, bzw. war landwirtschaftlich genutzt. Die Tragfähigkeit und\n           Befahrbarkeit ist daher z.T. eingeschränkt, bzw. im Rohzustand nur Witterungsabhängig.\n           Durch ein Drittgewerk ist die Baustelleneinrichtung vorhanden. Das Bedeutet, dass eine WC-\n           Container (geschlechtergetrennt mit 3 WC-Anlagen, 2 Urinale, 2 Waschbecken) Bauzauns\n           und mobiler Videoüberwachung gesichert. Bauwasser und Baustrom sind eingerichtet.\n\n733567-2026                                                                                            Page 5/12\n\f              Eventuelle Mobilkräne sind eigenverantwortlich in die eigene Baustelleneinrichtung\n              einzukalkulieren. (siehe BE-Plan) Die hiesige Ausschreibung betrifft die Bodenbelagsarbeiten.\n              Interne Kennung: 500/24\n\n     5.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Bauleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten\n            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten\n\n     5.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: An der Feuerwache\n            Stadt: Teutschenthal\n            Postleitzahl: 06179\n            Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)\n            Land: Deutschland\n\n     5.1.3. Geschätzte Dauer\n            Andere Laufzeit: Unbekannt\n\n     5.1.6. Allgemeine Informationen\n            Vorbehaltene Teilnahme:\n            Teilnahme ist nicht vorbehalten.\n            Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\n            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein\n            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja\n            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch\n            geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:\n            other-sme#\n\n     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe\n            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung\n\n     5.1.9. Eignungskriterien\n            Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen\n            Kriterium: Eintragung in das Handelsregister\n            Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz\n            Gefordert sind die folgenden Angaben zur Identität und Existenz des Unternehmens: Name,\n            Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen,\n            Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung,\n            Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch\n            Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von\n            Auszügen aus dem jeweiligen Register vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot\n            einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die\n            Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf\n            gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist\n            zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot\n            einzureichen.\n\n              Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Das\n              Unternehmen darf keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach § 6e EU\n              VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB. Sollte es Ausschlussgründe verwirklichen, sind dazu nähere\n\n733567-2026                                                                                            Page 6/12\n\f              Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen Der Nachweis erfolgt durch\n              Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von\n              Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen.\n              Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die\n              Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf\n              gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist\n              zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot\n              einzureichen.\n\n              Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.3 Leistungen von Bietergemeinschaft,\n              Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der\n              Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen\n              alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft\n              benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft\n              voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7).\n              Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der\n              Bietergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von\n              Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die\n              Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben\n              beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist\n              mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen\n              der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die\n              Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang die Eignungsleihe vorgesehen\n              ist. Der Eignungsleihgeber muss angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt,\n              welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass\n              er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst\n              erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die\n              gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung\n              (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den\n              Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.\n\n              Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.3.4 Anforderung von Bestätigungen und Nachweisen\n              Das Unternehmen muss nachweisen, dass es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern\n              und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur\n              Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch\n              Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer\n              Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer\n              Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen\n              (jeweils nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) sowie\n              einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit\n              dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die\n              Eignungsleihgeber.\n\n              Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.3.5 Mitglied der Berufsgenossenschaft Das\n              Unternehmen erklärt, dass es Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt\n              durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer\n              qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen\n\n733567-2026                                                                                           Page 7/12\n\f              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab\n              dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot\n              einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die\n              Eignungsleihgeber.\n\n              Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 2.1 Unternehmensumsatz Das Unternehmen muss\n              seinen jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die\n              letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden\n              Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der\n              Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen\n              (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung von Gewinn- und\n              Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies\n              gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber\n              in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.\n\n              Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 2.2 Versicherungsnachweis Das Unternehmen muss\n              das Bestehen einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren\n              Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen\n              Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: - für Personenschäden mind.\n              3 Mio. EUR - für Sachschäden mind. 2 Mio. EUR - für Vermögensschäden mind. 1 Mio. EUR\n              Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf nicht auf\n              weniger als das Zweifache der Deckungssummen begrenzt sein. Als versicherte Risiken\n              müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem\n              ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.\n              7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer\n              Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.\n              Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den Eignungsleihgeber in\n              wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.\n\n              Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 3.1 Referenzen Das Unternehmen muss mindestens\n              drei Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen\n              Kalenderjahren nachweisen. Zu diesem Zweck muss es folgende Angaben machen: -\n              Referenznehmer (Wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?) - Referenzgeber (An wen\n              wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) - Referenzinhalt (Worin bestanden die\n              vergleichbaren Leistungen? Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte\n              Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben) Der\n              Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die\n              Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot\n              einzureichen. Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und den/die\n              Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht.\n\n              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 3.2 Arbeitskräfte Das Unternehmen muss nachweisen,\n              dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.\n              Zu diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren\n              jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, aufgegliedert nach Lohngruppen mit\n              gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, anzugeben. Der Nachweis erfolgt\n\n733567-2026                                                                                            Page 8/12\n\f              durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.\n              Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und den/die Eignungsleihgeber in\n              technisch-beruflicher Hinsicht.\n\n              Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 4.1 Verschwiegenheitspflicht Das Unternehmen muss\n              alle ihm seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung\n              gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln\n              (Verschwiegenheitspflicht) und darf sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie\n              des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten verarbeiten.\n              Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber\n              vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die\n              Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes\n              Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die\n              Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des\n              Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in\n              diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen.\n\n              Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 4.2 \"Russland-Erklärung\" Das Unternehmen darf nicht\n              von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23\n              Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein (\"Russland-\n              Erklärung\"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen\n              sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der\n              Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind\n              die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer\n              der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen\n              bereits mit dem Angebot einzureichen.\n\n              Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: 4.3 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Das\n              Unternehmen muss die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung\n              gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen\n              (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den\n              Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den\n              /die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des\n              Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in\n              diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen.\n\n   5.1.10. Zuschlagskriterien\n           Kriterium:\n           Art: Kosten\n           Bezeichnung: Preis\n           Beschreibung: Es entfallen 100% der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.\n           Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)\n           Zuschlagskriterium — Zahl: 100\n\n   5.1.11. Auftragsunterlagen\n           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch\n\n\n\n733567-2026                                                                                            Page 9/12\n\f              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)\n              Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\n              Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM24S\n              /documents\n              Ad-hoc-Kommunikationskanal:\n              URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM24S\n\n   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe\n           Bedingungen für die Einreichung:\n           Elektronische Einreichung: Erforderlich\n           Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM24S\n           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch\n           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig\n           Varianten: Nicht zulässig\n           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig\n           Frist für den Eingang der Angebote: 20/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,\n           Westeuropäische Sommerzeit\n           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate\n           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\n           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf\n           nachgereicht werden.\n           Zusätzliche Informationen: Die Nachforderungen erfolgen nach Ermessen sowie unter\n           Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen.\n           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:\n           Eröffnungstermin: 20/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische\n           Sommerzeit\n           Auftragsbedingungen:\n           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte\n           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt\n           Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig\n           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein\n           Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein\n\n   5.1.15. Techniken\n           Rahmenvereinbarung:\n           Keine Rahmenvereinbarung\n           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:\n           Kein dynamisches Beschaffungssystem\n\n   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\n           Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer\n           Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf\n           Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem\n           öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch\n           Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb\n           von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160\n           Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der\n           Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der\n           Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem\n           Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen\n           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens\n\n733567-2026                                                                                     Page 10/12\n\f              bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem\n              Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Erfolgt die Rüge in den\n              vorgenannten Fällen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht innerhalb der Frist von\n              10 Tagen, so ist ein auf Nachprüfung gerichteter Antrag bei der zuständigen Vergabekammer\n              insoweit unzulässig. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen\n              zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung\n              einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4\n              GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135\n              Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn\n              sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der\n              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des\n              Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.\n              Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30\n              Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt\n              der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den\n              Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit\n              nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).\n              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde\n              Teutschenthal\n              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Teutschenthal\n\n   8. Organisationen\n\n      8.1. ORG-0001\n           Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Teutschenthal\n           Registrierungsnummer: 00013179\n           Postanschrift: Am Busch 19\n           Stadt: Teutschenthal\n           Postleitzahl: 06179\n           Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)\n           Land: Deutschland\n           Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG\n           E-Mail: vergabeverfahren@abante.de\n           Telefon: +49 341 238 203 00\n           Rollen dieser Organisation:\n           Beschaffer\n           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n\n      8.1. ORG-0002\n           Offizielle Bezeichnung: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG\n           Registrierungsnummer: DE294948107\n           Postanschrift: Lessingstraße 2\n           Stadt: Leipzig\n           Postleitzahl: 04109\n           Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: vergabeverfahren@abante.de\n           Telefon: +49 341238203-00\n           Fax: +49 341238203-29\n\n733567-2026                                                                                        Page 11/12\n\f              Internetadresse: https://abante.de/\n              Rollen dieser Organisation:\n              Beschaffungsdienstleister\n\n      8.1. ORG-0003\n           Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer\n           Registrierungsnummer: t:03455141536\n           Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2\n           Stadt: Halle (Saale)\n           Postleitzahl: 06112\n           Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de\n           Telefon: +49 3455141529\n           Fax: +49 3455141115\n           Rollen dieser Organisation:\n           Überprüfungsstelle\n\n      8.1. ORG-0004\n           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des\n           Beschaffungsamts des BMI)\n           Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83\n           Stadt: Bonn\n           Postleitzahl: 53119\n           Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de\n           Telefon: +49228996100\n           Rollen dieser Organisation:\n           TED eSender\n\n   Informationen zur Bekanntmachung\n\n              Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 82b0a131-4678-4925-bc19-6db280ba5d0b - 01\n              Formulartyp: Wettbewerb\n              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n              Unterart der Bekanntmachung: 16\n              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/10/2026 15:55:28 (UTC+02:00)\n              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\n              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch\n              Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 733567-2026\n              ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2026\n              Datum der Veröffentlichung: 22/10/2026\n\n\n\n\n733567-2026                                                                                  Page 12/12",
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