# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/de/tenders?buyer=deutsche-bahn-ag-fe-ei

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title: "Rahmenvertrag Oberbauinstandsetzung im Basler Bahnnetz"
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last-updated: 2026-11-05T19:59:33.732024+00:00
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# Rahmenvertrag Oberbauinstandsetzung im Basler Bahnnetz

DB InfraGO AG schreibt Oberbauinstandsetzungsleistungen für Gleise und Weichen im Schweizer Basler Netzgebiet als Rahmenvertrag für 2028 bis 2031 aus. Die aktuelle SIMAP-Bekanntmachung trägt die Nummer 41478-03. Sie gehört zu einem Gesamtprogramm mit 132 Vergabelosen auf Netzebene in sechs Ausschreibungswellen. Bieter müssen je Los ihre gleichzeitig verfügbaren Bauspitzen angeben und Fragen und Antworten der verbundenen Verfahren verfolgen. Die Einreichungsfrist für diese Schweizer Bekanntmachung ist der 23. November 2026 um 09:00 Uhr CET.

- Status: open
- Country: CH
- Buyer: DB InfraGO AG
- Submission deadline: 2026-11-23T09:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://www.simap.ch/de/project-detail/7ec2a717-1e4a-430f-b3c0-fcf097b2630b
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    "text": "Rahmenvertrag Oberbauinstandsetzungsleistungen im Fachlos 1, in Gleisen und Weichen auf Schweizer Gebiet, der DB InfraGO AG, für die GJ 2028ff. Region Südwest, Netzb. Basel_PD Freiburg (FBU).\n\nRahmenvertrag Oberbauinstandsetzungsleistungen im Fachlos 1, in Gleisen und Weichen auf Schweizer Gebiet, der DB InfraGO AG, für die GJ 2028ff. Region Südwest, Netzb. Basel_PD Freiburg (FBU).\nInformation, regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung Nr. OJ S 87/2026 06/05/2026\n\nGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen für\nOberbauinstandsetzungsleistungen der DB InfraGO AG ab dem Geschäftsjahr 2028. Ausgeschrieben werden die Fachlose „Kleine Oberbauinstandsetzung“, „Kleine Instandsetzung Bahnübergänge“\nsowie „Schweißtechnische Arbeiten“. Die Leistungen werden aus Gründen der Mittelstandsfreundlichkeit auf insgesamt 132 Vergabelose auf Netzebene aufgeteilt.\nDie Vergabelose werden insgesamt auf 6 zeitgleich veröffentlichte Ausschreibungswellen\nverteilt. Dabei werden 2 Ausschreibungen (SIMAP #41478 Vergabelos 6.11.1 Freiburg\n1 und SIMAP #41508 Vergabelos 6.12.1 Freiburg 2 auf schweizer Gebiet) auf der Plattform\nSimap veröffentlicht und die Angebote für diese Vergabelose müssen entsprechend dort\neingereicht werden. Die Angebotsfristen enden zeitlich gestaffelt. Ziel ist es, insbesondere\nmittelständischen Unternehmen eine bessere Kapazitäts- und Angebotsplanung zu ermöglichen.\nJedes Vergabelos wird durch mehrere Auftragnehmer besetzt. Grundlage hierfür ist das\nvom Auftraggeber definierte Kapazitätsmodell der sogenannten „Bauspitzen“. Jeder Bieter\nhat im Angebot verbindlich anzugeben, wie viele Bauspitzen er im jeweiligen Vergabelos\ngleichzeitig bereitstellen kann. Die Angabe der Bauspitzen ist ein zwingender Bestandteil\ndes Angebots. Angebote ohne entsprechende Angabe werden ausgeschlossen.\nDer Auftraggeber schließt je Vergabelos so viele leistungsverpflichtende Rahmenverträge\nmit Mindestvergütung ab, bis der definierte Bedarf an Bauspitzen vollständig gedeckt\nist. Darüber hinaus werden, soweit ausreichend geeignete Angebote vorliegen, bis zu\nzwei weitere Bieter als Rückfallebene in Form von Machbarkeitsverträgen ohne Mindestvergütung\nund ohne Leistungspflicht gebunden.\nDer Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium Preis (Gewichtung 100 %). Grundlage\nder Wertung ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit den vorgegebenen Wertungsmengen.\nDie Wertungssumme ergibt sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise\nmit den vorgegebenen Mengen unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe. Die tatsächlichen\nAbrufmengen können von den Wertungsmengen abweichen; aus den angegebenen Mengen entsteht kein Anspruch auf tatsächliche Beauftragung.\nDie Reihenfolge der Zuschlagserteilung richtet sich nach der wirtschaftlichen Rangfolge\nder Angebote. Beginnend mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot werden Zuschläge\nso lange erteilt, bis der durch den Auftraggeber festgelegte Bedarf an Bauspitzen\nim jeweiligen Vergabelos vollständig erreicht ist.\nFür leistungsverpflichtende Rahmenverträge wird eine Mindestvergütung vereinbart.\nDie Verteilung der Mindestvergütung erfolgt anhand der Anzahl der bezuschlagten Bauspitzen\nsowie der jeweiligen Angebotspreise nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel.\nDie Ausschreibungen basieren bundesweit auf einheitlichen Vertrags- und Vergabeunterlagen.\nUnterschiede bestehen im Wesentlichen in den jeweiligen Mengengerüsten der Vergabelose.\nFragen sind ausschließlich über die jeweiligen Frage-/Antwortforen der Vergabeplattform\neinzureichen. Verfahrensübergreifend relevante Fragen werden in allen Angebotswellen\nveröffentlicht, um Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen.\nNebenangebote sind nicht zugelassen. Preisnachlässe sind zulässig, müssen jedoch im\nAngebot ausgewiesen werden und werden im Zuschlagsfall auf sämtliche Einheitspreise\ndes jeweiligen Vergabeloses angewendet. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich\nelektronisch über das Vergabeportal der Deutschen Bahn. Jedem Angebot sind die geforderten\nNachweise sowie die Angaben zu den angebotenen Bauspitzen beizufügen\nWeitere Informationen zum Verfahren entnehmen sie bitte der Anlage 0.0.0-Infoschreiben\nzur OBIS2028 Ausschreibung und 0.3.1-Anlage zu den Bewerbungsbedingungen.\nWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014\nAnwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)\n2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.\nDer Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen\ndes Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln.\nBedingungen für den Erhalt des Auftrags\nNach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen\naus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt\nsie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission\ngegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“).\nDa dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio.\naufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung\noder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der\ngenannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter\nhttps://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/OeffentlicheAusschreibungen/EUVerordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426.\nDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie\nan den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung\neines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.\nDurch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten\nErklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:\n1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit\n(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen\nzwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche\nAbhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied\neine entsprechende Erklärung abzugeben hat.\nBeauftragte(s) Ingenieurbüro(s):\n1.------\n2.------\n3.------\nDer Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung\neines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt,\nwenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine\ngesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche\nVerbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.\nFragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen,\ndass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung\nspätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung\nder Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig\ngestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der\nFrist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.\nDie vorliegende Ausschreibung ist Teil einer Serie von sechs parallel geführten Vergabeverfahren\nmit zeitversetzt endenden Angebotsfristen.\nFragen mit verfahrensübergreifender Relevanz, insbesondere zu Kalkulation, Preisbildung,\nVertragsinhalt, Leistungsumfang, Leistungsabgrenzung oder sonstigen für mehrere Vergabeverfahren\nmaßgeblichen Angebotsgrundlagen, sind ausschließlich bis spätestens 16.10.2026, 9:00\nUhr einzureichen. Dies entspricht sechs Kalendertagen vor dem frühesten Submissionstermin\n(1. Angebotswelle am 23.10.2026). Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf\nBeantwortung verfahrensübergreifender Fragen.\nFragen, die ausschließlich das jeweilige Vergabeverfahren betreffen und keine Auswirkungen\nauf andere Vergabeverfahren haben, können bis spätestens sechs Kalendertage vor der\njeweiligen Angebotsfrist gestellt werden:\n\n1. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87017: Fragen bis 16.10.2026, 9:00 Uhr\n2. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87030 und SIMAP (CH) #41478: Fragen bis 30.10.2026,\n9:00 Uhr\n3. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87031 und SIMAP (CH) #41508: Fragen bis 16.11.2026,\n9:00 Uhr\n4. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87032: Fragen bis 30.11.2026, 9:00 Uhr\n\nDie Einordnung, ob eine Fragestellung verfahrensübergreifend oder verfahrensspezifisch\nist, erfolgt ausschließlich durch die Vergabestelle. Im Zweifel wird eine Frage als\nverfahrensübergreifend behandelt.\nAlle Fragen sind ausschließlich über das Frage-/Antwortforum des jeweiligen Vergabeverfahrens\neinzureichen. Antworten auf verfahrensübergreifend relevante Fragestellungen können\ndurch die Vergabestelle in allen betroffenen Vergabeverfahren veröffentlicht werden.\nWir verweisen an dieser Stelle insbesondere auch auf die Regelungen in der Anlage\n0.3.1-Anlage zu den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 3. Bieterfragen bei parallel\ngeführten Ausschreibungsverfahren.\n\n\nLeistungserbringung durch präqualifizierte Unternehmen:\nFür die Ausführung der Leistungen in den nachstehenden Kategorien (oder analogen Leistungsbereichen aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren) einschließlich ggf. geforderter Klassifizierung muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: \n\nOberbau konventionell–Schotter: Instandsetzung (IS) Gleise / Weichen (AVI)\n\nVertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.\n\nFreigabe gemäß Ril. 826.2050 Schweißtechnische Arbeiten\nNachfolgende Freigaben gemäß Ril. 826.2050 sind Voraussetzung für die Zuschlagserteilung und mit dem Angebot vorzulegen:\n• Freigabebescheinigung als „Oberbauschweißbetrieb“ gemäß Ril. 826.2050Z01\n• Freigabebescheinigung als „Betrieb zur Durchführung des Spannungsausgleich“ gemäß Ril. 826.2050Z03\nZulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Vorlage der Sicherheitsbescheinigung:\n• Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Vorlage der Sicherheitsbescheinigung. Nachweis des Bieters über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) § 6 einschließlich der Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiters einschließlich der Sicherheitsbescheinigung gemäß AEG §7a mit dem Angebot.\nAchtung! Mit dem Angebot sind alle Zulassungen / Freigaben vorzulegen die zum Nachweis der Eignung des Bieters erforderlich sind.\n• Zusätzlich müssen für alle Vergabelose unternehmensbezogene (Standard-) Eigenerklärungen gemäß Angebotserklärung zum Bauvertrag (208.1213V24) vorgelegt werden. \n- Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre\nFolgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:\n- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind\n- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse\n- Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen\n- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen\n- Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung\n\nZuschlagskriterium: siehe Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.\n\nCurrent correction publication: SIMAP 41478-02. The latest offer deadline is 23 November 2026 at 09:00 UTC+01:00. The latest question dates and any conflicts between the listed question round and the written cutoff are stated in the visitor update above.\n\nLatest official notice text:\n\nRahmenvertrag Oberbauinstandsetzungsleistungen im Fachlos 1, in Gleisen und Weichen auf Schweizer Gebiet, der DB InfraGO AG, für die GJ 2028ff. Region Südwest, Netzb. Basel_PD Freiburg (FBU).\n\nRahmenvertrag Oberbauinstandsetzungsleistungen im Fachlos 1, in Gleisen und Weichen auf Schweizer Gebiet, der DB InfraGO AG, für die GJ 2028ff. Region Südwest, Netzb. Basel_PD Freiburg (FBU). Information, regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung Nr. OJ S 87/2026 06/05/2026\n\nGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen für\nOberbauinstandsetzungsleistungen der DB InfraGO AG ab dem Geschäftsjahr 2028. Ausgeschrieben werden die Fachlose „Kleine Oberbauinstandsetzung“, „Kleine Instandsetzung Bahnübergänge“\nsowie „Schweißtechnische Arbeiten“. Die Leistungen werden aus Gründen der Mittelstandsfreundlichkeit auf insgesamt 132 Vergabelose auf Netzebene aufgeteilt.\nDie Vergabelose werden insgesamt auf 6 zeitgleich veröffentlichte Ausschreibungswellen\nverteilt. Dabei werden 2 Ausschreibungen (SIMAP #41478 Vergabelos 6.11.1 Freiburg\n1 und SIMAP #41508 Vergabelos 6.12.1 Freiburg 2 auf schweizer Gebiet) auf der Plattform\nSimap veröffentlicht und die Angebote für diese Vergabelose müssen entsprechend dort\neingereicht werden. Die Angebotsfristen enden zeitlich gestaffelt. Ziel ist es, insbesondere\nmittelständischen Unternehmen eine bessere Kapazitäts- und Angebotsplanung zu ermöglichen.\nJedes Vergabelos wird durch mehrere Auftragnehmer besetzt. Grundlage hierfür ist das\nvom Auftraggeber definierte Kapazitätsmodell der sogenannten „Bauspitzen“. Jeder Bieter\nhat im Angebot verbindlich anzugeben, wie viele Bauspitzen er im jeweiligen Vergabelos\ngleichzeitig bereitstellen kann. Die Angabe der Bauspitzen ist ein zwingender Bestandteil\ndes Angebots. Angebote ohne entsprechende Angabe werden ausgeschlossen.\nDer Auftraggeber schließt je Vergabelos so viele leistungsverpflichtende Rahmenverträge\nmit Mindestvergütung ab, bis der definierte Bedarf an Bauspitzen vollständig gedeckt\nist. Darüber hinaus werden, soweit ausreichend geeignete Angebote vorliegen, bis zu\nzwei weitere Bieter als Rückfallebene in Form von Machbarkeitsverträgen ohne Mindestvergütung\nund ohne Leistungspflicht gebunden.\nDer Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium Preis (Gewichtung 100 %). Grundlage\nder Wertung ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit den vorgegebenen Wertungsmengen.\nDie Wertungssumme ergibt sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise\nmit den vorgegebenen Mengen unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe. Die tatsächlichen\nAbrufmengen können von den Wertungsmengen abweichen; aus den angegebenen Mengen entsteht kein Anspruch auf tatsächliche Beauftragung.\nDie Reihenfolge der Zuschlagserteilung richtet sich nach der wirtschaftlichen Rangfolge\nder Angebote. Beginnend mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot werden Zuschläge\nso lange erteilt, bis der durch den Auftraggeber festgelegte Bedarf an Bauspitzen\nim jeweiligen Vergabelos vollständig erreicht ist.\nFür leistungsverpflichtende Rahmenverträge wird eine Mindestvergütung vereinbart.\nDie Verteilung der Mindestvergütung erfolgt anhand der Anzahl der bezuschlagten Bauspitzen\nsowie der jeweiligen Angebotspreise nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel.\nDie Ausschreibungen basieren bundesweit auf einheitlichen Vertrags- und Vergabeunterlagen.\nUnterschiede bestehen im Wesentlichen in den jeweiligen Mengengerüsten der Vergabelose.\nFragen sind ausschließlich über die jeweiligen Frage-/Antwortforen der Vergabeplattform\neinzureichen. Verfahrensübergreifend relevante Fragen werden in allen Angebotswellen\nveröffentlicht, um Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen.\nNebenangebote sind nicht zugelassen. Preisnachlässe sind zulässig, müssen jedoch im\nAngebot ausgewiesen werden und werden im Zuschlagsfall auf sämtliche Einheitspreise\ndes jeweiligen Vergabeloses angewendet. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich\nelektronisch über das Vergabeportal der Deutschen Bahn. Jedem Angebot sind die geforderten\nNachweise sowie die Angaben zu den angebotenen Bauspitzen beizufügen\nWeitere Informationen zum Verfahren entnehmen sie bitte der Anlage 0.0.0-Infoschreiben\nzur OBIS2028 Ausschreibung und 0.3.1-Anlage zu den Bewerbungsbedingungen.\nWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014\nAnwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)\n2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.\nDer Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen\ndes Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln.\nBedingungen für den Erhalt des Auftrags\nNach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen\naus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt\nsie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission\ngegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“).\nDa dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio.\naufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung\noder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der\ngenannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter\nhttps://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/OeffentlicheAusschreibungen/EU\u0002Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426.\nDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie\nan den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung\neines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.\nDurch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten\nErklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:\n1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit\n(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen\nzwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche\nAbhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied\neine entsprechende Erklärung abzugeben hat.\nBeauftragte(s) Ingenieurbüro(s):\n1.------\n2.------\n3.------\nDer Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung\neines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt,\nwenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine\ngesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche\nVerbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.\nFragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen,\ndass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung\nspätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung\nder Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig\ngestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der\nFrist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.\nDie vorliegende Ausschreibung ist Teil einer Serie von sechs parallel geführten Vergabeverfahren\nmit zeitversetzt endenden Angebotsfristen.\nFragen mit verfahrensübergreifender Relevanz, insbesondere zu Kalkulation, Preisbildung,\nVertragsinhalt, Leistungsumfang, Leistungsabgrenzung oder sonstigen für mehrere Vergabeverfahren\nmaßgeblichen Angebotsgrundlagen, sind ausschließlich bis spätestens 16.10.2026, 9:00\nUhr einzureichen. Dies entspricht sechs Kalendertagen vor dem frühesten Submissionstermin\n(1. Angebotswelle am 23.10.2026). Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf\nBeantwortung verfahrensübergreifender Fragen.\nFragen, die ausschließlich das jeweilige Vergabeverfahren betreffen und keine Auswirkungen\nauf andere Vergabeverfahren haben, können bis spätestens sechs Kalendertage vor der\njeweiligen Angebotsfrist gestellt werden:\n1. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87017: Fragen bis 16.10.2026, 9:00 Uhr\n2. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87030 und SIMAP (CH) #41478: Fragen bis 30.10.2026,\n9:00 Uhr\n3. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87031 und SIMAP (CH) #41508: Fragen bis 16.11.2026,\n9:00 Uhr\n4. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87032: Fragen bis 30.11.2026, 9:00 Uhr\nDie Einordnung, ob eine Fragestellung verfahrensübergreifend oder verfahrensspezifisch\nist, erfolgt ausschließlich durch die Vergabestelle. Im Zweifel wird eine Frage als\nverfahrensübergreifend behandelt.\nAlle Fragen sind ausschließlich über das Frage-/Antwortforum des jeweiligen Vergabeverfahrens\neinzureichen. Antworten auf verfahrensübergreifend relevante Fragestellungen können\ndurch die Vergabestelle in allen betroffenen Vergabeverfahren veröffentlicht werden.\nWir verweisen an dieser Stelle insbesondere auch auf die Regelungen in der Anlage\n0.3.1-Anlage zu den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 3. Bieterfragen bei parallel\ngeführten Ausschreibungsverfahren.\n\nBieterfragen bei parallel geführten Ausschreibungsverfahren\nDie vorliegende Ausschreibung ist Teil eines Gesamtvorhabens, das in vier gesonderten, zeitgleich am Markt platzierten Vergabeverfahren im DB AG_Portal eVergabe und 2 Vergabeverfahren in Simap.ch Schweiz durchgeführt wird. Die Vergabeverfahren sind inhaltlich hinsichtlich der Vertragsunterlagen sowie der fachlosenbezogenen Leistungsverzeichnisse bundesweit einheitlich ( mit Ausnahme der Besonderheiten auf Schweizer Gebiet); sie unterscheiden sich im Wesentlichen in den jeweiligen Mengengerüsten der einzelnen Vergabelose. Die Submissionen der einzelnen Vergabeverfahren erfolgen zeitversetzt. Die Vergabeverfahren auf Simap enden für die dort platzierten Vergabelose mit der 2. und 3. Angebotswelle.\nFragen zum Ausschreibungsinhalt sind ausschließlich über das Frage-/Antwortforum in der jeweiligen Angebotswelle zu stellen. Unabhängig davon werden alle bei der Vergabestelle eingehenden Fragen und die hierzu erteilten Antworten in alle Vergabeverfahren eingespielt, soweit sie für mehr als ein Vergabeverfahren von Bedeutung sind oder sein können.\nZur Sicherstellung, dass sämtliche Bieter Kenntnis von allen verfahrensübergreifend relevanten Fragestellungen und Antworten erlangen können, obliegt es den Bietern, sämtliche Ausschreibungen herunterzuladen und die dort veröffentlichten Fragen und Antworten fortlaufend zu verfolgen, und zwar unabhängig davon, ob der Bieter beabsichtigt, in jeder Angebotswelle ein Angebot abzugeben. Das Risiko unvollständiger Kenntnisnahme aufgrund unterlassener Beobachtung der Angebotswellen trägt der jeweilige Bieter.\nVerfahrensübergreifende Fragen, insbesondere solche mit möglichem Einfluss auf Kalkulation, Preisbildung, Vertragsverständnis, Leistungsinhalt, Leistungsabgrenzung oder sonstige für mehrere oder alle Vergabeverfahren maßgebliche Bewertungs- oder Angebotsgrundlagen, sind nur zulässig, wenn sie spätestens bis sechs Kalendertage vor dem Submissionstermin des zuerst endenden Vergabeverfahrens über das Frage-/Antwortforum eingereicht werden.\nDer erste Submissionstermin innerhalb der vier Vergabeverfahren ist der 23.10.2026. Verfahrensübergreifende Fragen müssen daher spätestens bis zum 16.10.2026, 9:00 Uhr, eingehen. Nach Ablauf dieser Frist eingehende verfahrensübergreifende Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet. Ein Anspruch auf inhaltliche Prüfung oder Beantwortung verspätet eingereichter verfahrensübergreifender Fragen besteht nicht.\nFragen, die ausschließlich das jeweilige konkrete Vergabeverfahren betreffen, insbesondere los-, mengen-, standort- oder netzbezirksbezogene Besonderheiten ohne kalkulatorische oder inhaltliche Relevanz für andere Vergabeverfahren, können auch noch bis spätestens sechs Kalendertage vor dem jeweiligen Submissionstermin des betroffenen Vergabeverfahrens gestellt werden.\nDie Einordnung, ob eine Frage verfahrensübergreifend oder verfahrensspezifisch ist, trifft allein die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Zweifel wird eine Frage als verfahrensübergreifend behandelt.\nDie vorstehenden Regelungen dienen der Wahrung der Transparenz, der Gleichbehandlung aller Bieter sowie der Sicherstellung einer einheitlichen und widerspruchsfreien Kalkulationsgrundlage über alle vier Vergabeverfahren hinweg. Die Bieter sind gehalten, ihre Fragen so rechtzeitig einzureichen, dass eine Bearbeitung und – soweit veranlasst – verfahrensübergreifende Veröffentlichung innerhalb der vorstehenden Fristen möglich ist.\nDie Vergabestelle behält sich ungeachtet der vorstehenden Fristen vor, von Amts wegen klarstellende Hinweise, Berichtigungen oder ergänzende Informationen in allen Angebotswellen zu veröffentlichen, soweit sie dies zur Sicherung eines transparenten, einheitlichen und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens für erforderlich hält.\n\nEinreichungsfrist: 2026-11-23T09:00:00+01:00",
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title: "Rahmenvertrag Oberbauinstandsetzung auf Schweizer Bahnstrecken"
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last-updated: 2026-11-05T16:32:25.455227+00:00
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# Rahmenvertrag Oberbauinstandsetzung auf Schweizer Bahnstrecken

DB InfraGO AG beschafft Oberbauinstandsetzungsleistungen für Gleise und Weichen an Schweizer Standorten im Rahmenvertrag für 2028 bis 2031. Die Bekanntmachung ordnet das Verfahren in ein Gesamtprogramm mit 132 Vergabelosen auf Netzebene und sechs Ausschreibungswellen ein. Als Schweizer Standorte werden unter anderem Beringen, Thayngen und Schaffhausen genannt. Titel und Beschreibung verwenden unterschiedliche regionale Bezeichnungen; maßgeblich sind die offizielle Bekanntmachung und der dort genannte Standortanhang. Bieter müssen je Los die Zahl gleichzeitig verfügbarer Bauspitzen angeben. Angebote für dieses Schweizer Los sind über SIMAP einzureichen.

- Status: open
- Country: CH
- Buyer: DB InfraGO AG
- Submission deadline: 2026-12-07T09:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://www.simap.ch/de/project-detail/0de66210-8932-422c-845e-5b85983185d4
- Source checked: 2026-11-05T15:45:00.301888Z

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Kalkulatorische Fragen nur bis zum 16.10.2026_9:00Uhr.\n\nBieterfragen bei parallel geführten Ausschreibungsverfahren Die vorliegende Ausschreibung ist Teil eines Gesamtvorhabens, das in vier gesonderten, zeitgleich am Markt platzierten Vergabeverfahren im DB AG_Portal eVergabe und 2 Vergabeverfahren in Simap.ch Schweiz durchgeführt wird. Die Vergabeverfahren sind inhaltlich hinsichtlich der Vertragsunterlagen sowie der fachlosenbezogenen Leistungsverzeichnisse bundesweit einheitlich ( mit Ausnahme der Besonderheiten auf Schweizer Gebiet); sie unterscheiden sich im Wesentlichen in den jeweiligen Mengengerüsten der einzelnen Vergabelose. Die Submissionen der einzelnen Vergabeverfahren erfolgen zeitversetzt. Die Vergabeverfahren auf Simap enden für die dort platzierten Vergabelose mit der 2. und 3. Angebotswelle. Fragen zum Ausschreibungsinhalt sind ausschließlich über das Frage-/Antwortforum in der jeweiligen Angebotswelle zu stellen. Unabhängig davon werden alle bei der Vergabestelle eingehenden Fragen und die hierzu erteilten Antworten in alle Vergabeverfahren eingespielt, soweit sie für mehr als ein Vergabeverfahren von Bedeutung sind oder sein können. Zur Sicherstellung, dass sämtliche Bieter Kenntnis von allen verfahrensübergreifend relevanten Fragestellungen und Antworten erlangen können, obliegt es den Bietern, sämtliche Ausschreibungen herunterzuladen und die dort veröffentlichten Fragen und Antworten fortlaufend zu verfolgen, und zwar unabhängig davon, ob der Bieter beabsichtigt, in jeder Angebotswelle ein Angebot abzugeben. Das Risiko unvollständiger Kenntnisnahme aufgrund unterlassener Beobachtung der Angebotswellen trägt der jeweilige Bieter. Verfahrensübergreifende Fragen, insbesondere solche mit möglichem Einfluss auf Kalkulation, Preisbildung, Vertragsverständnis, Leistungsinhalt, Leistungsabgrenzung oder sonstige für mehrere oder alle Vergabeverfahren maßgebliche Bewertungs- oder Angebotsgrundlagen, sind nur zulässig, wenn sie spätestens bis sechs Kalendertage vor dem Submissionstermin des zuerst endenden Vergabeverfahrens über das Frage-/Antwortforum eingereicht werden. Der erste Submissionstermin innerhalb der vier Vergabeverfahren ist der 23.10.2026. Verfahrensübergreifende Fragen müssen daher spätestens bis zum 16.10.2026, 9:00 Uhr, eingehen. Nach Ablauf dieser Frist eingehende verfahrensübergreifende Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet. Ein Anspruch auf inhaltliche Prüfung oder Beantwortung verspätet eingereichter verfahrensübergreifender Fragen besteht nicht. Fragen, die ausschließlich das jeweilige konkrete Vergabeverfahren betreffen, insbesondere los-, mengen-, standort- oder netzbezirksbezogene Besonderheiten ohne kalkulatorische oder inhaltliche Relevanz für andere Vergabeverfahren, können auch noch bis spätestens sechs Kalendertage vor dem jeweiligen Submissionstermin des betroffenen Vergabeverfahrens gestellt werden. Die Einordnung, ob eine Frage verfahrensübergreifend oder verfahrensspezifisch ist, trifft allein die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Zweifel wird eine Frage als verfahrensübergreifend behandelt. Die vorstehenden Regelungen dienen der Wahrung der Transparenz, der Gleichbehandlung aller Bieter sowie der Sicherstellung einer einheitlichen und widerspruchsfreien Kalkulationsgrundlage über alle vier Vergabeverfahren hinweg. Die Bieter sind gehalten, ihre Fragen so rechtzeitig einzureichen, dass eine Bearbeitung und – soweit veranlasst – verfahrensübergreifende Veröffentlichung innerhalb der vorstehenden Fristen möglich ist. Die Vergabestelle behält sich ungeachtet der vorstehenden Fristen vor, von Amts wegen klarstellende Hinweise, Berichtigungen oder ergänzende Informationen in allen Angebotswellen zu veröffentlichen, soweit sie dies zur Sicherung eines transparenten, einheitlichen und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens für erforderlich hält.\n\nEignungskriterien (öffentliche Bekanntmachung):\nLeistungserbringung durch präqualifizierte Unternehmen: Für die Ausführung der Leistungen in den nachstehenden Kategorien (oder analogen Leistungsbereichen aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren) einschließlich ggf. geforderter Klassifizierung muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Oberbau konventionell–Schotter: Instandsetzung (IS) Gleise / Weichen (AVI) \n\nVertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. \n\nFreigabe gemäß Ril. 826.2050 Schweißtechnische Arbeiten Nachfolgende Freigaben gemäß Ril. 826.2050 sind Voraussetzung für die Zuschlagserteilung und mit dem Angebot vorzulegen: • Freigabebescheinigung als „Oberbauschweißbetrieb“ gemäß Ril. 826.2050Z01 • Freigabebescheinigung als „Betrieb zur Durchführung des Spannungsausgleich“ gemäß Ril. 826.2050Z03 Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Vorlage der Sicherheitsbescheinigung: • Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Vorlage der Sicherheitsbescheinigung. Nachweis des Bieters über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) § 6 einschließlich der Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiters einschließlich der Sicherheitsbescheinigung gemäß AEG §7a mit dem Angebot. Achtung! Mit dem Angebot sind alle Zulassungen / Freigaben vorzulegen die zum Nachweis der Eignung des Bieters erforderlich sind. • Zusätzlich müssen für alle Vergabelose unternehmensbezogene (Standard-) Eigenerklärungen gemäß Angebotserklärung zum Bauvertrag (208.1213V24) vorgelegt werden. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung\n\nVerfahrensbedingungen (öffentliche Bekanntmachung):\nGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen für Oberbauinstandsetzungsleistungen der DB InfraGO AG ab dem Geschäftsjahr 2028. Ausgeschrieben werden die Fachlose „Kleine Oberbauinstandsetzung“, „Kleine Instandsetzung Bahnübergänge“ sowie „Schweißtechnische Arbeiten“. Die Leistungen werden aus Gründen der Mittelstandsfreundlichkeit auf insgesamt 132 Vergabelose auf Netzebene aufgeteilt. Die Vergabelose werden insgesamt auf 6 zeitgleich veröffentlichte Ausschreibungswellen verteilt. Dabei werden 2 Ausschreibungen (SIMAP #41478 Vergabelos 6.11.1 Freiburg 1 und SIMAP #41508 Vergabelos 6.12.1 Freiburg 2 auf schweizer Gebiet) auf der Plattform Simap veröffentlicht und die Angebote für diese Vergabelose müssen entsprechend dort eingereicht werden. Die Angebotsfristen enden zeitlich gestaffelt. Ziel ist es, insbesondere mittelständischen Unternehmen eine bessere Kapazitäts- und Angebotsplanung zu ermöglichen. Jedes Vergabelos wird durch mehrere Auftragnehmer besetzt. Grundlage hierfür ist das vom Auftraggeber definierte Kapazitätsmodell der sogenannten „Bauspitzen“. Jeder Bieter hat im Angebot verbindlich anzugeben, wie viele Bauspitzen er im jeweiligen Vergabelos gleichzeitig bereitstellen kann. Die Angabe der Bauspitzen ist ein zwingender Bestandteil des Angebots. Angebote ohne entsprechende Angabe werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber schließt je Vergabelos so viele leistungsverpflichtende Rahmenverträge mit Mindestvergütung ab, bis der definierte Bedarf an Bauspitzen vollständig gedeckt ist. Darüber hinaus werden, soweit ausreichend geeignete Angebote vorliegen, bis zu zwei weitere Bieter als Rückfallebene in Form von Machbarkeitsverträgen ohne Mindestvergütung und ohne Leistungspflicht gebunden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium Preis (Gewichtung 100 %). Grundlage der Wertung ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit den vorgegebenen Wertungsmengen. Die Wertungssumme ergibt sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise mit den vorgegebenen Mengen unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe. Die tatsächlichen Abrufmengen können von den Wertungsmengen abweichen; aus den angegebenen Mengen entsteht kein Anspruch auf tatsächliche Beauftragung. Die Reihenfolge der Zuschlagserteilung richtet sich nach der wirtschaftlichen Rangfolge der Angebote. Beginnend mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot werden Zuschläge so lange erteilt, bis der durch den Auftraggeber festgelegte Bedarf an Bauspitzen im jeweiligen Vergabelos vollständig erreicht ist. Für leistungsverpflichtende Rahmenverträge wird eine Mindestvergütung vereinbart. Die Verteilung der Mindestvergütung erfolgt anhand der Anzahl der bezuschlagten Bauspitzen sowie der jeweiligen Angebotspreise nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel. Die Ausschreibungen basieren bundesweit auf einheitlichen Vertrags- und Vergabeunterlagen. Unterschiede bestehen im Wesentlichen in den jeweiligen Mengengerüsten der Vergabelose. Fragen sind ausschließlich über die jeweiligen Frage-/Antwortforen der Vergabeplattform einzureichen. Verfahrensübergreifend relevante Fragen werden in allen Angebotswellen veröffentlicht, um Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Preisnachlässe sind zulässig, müssen jedoch im Angebot ausgewiesen werden und werden im Zuschlagsfall auf sämtliche Einheitspreise des jeweiligen Vergabeloses angewendet. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Deutschen Bahn. Jedem Angebot sind die geforderten Nachweise sowie die Angaben zu den angebotenen Bauspitzen beizufügen Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen sie bitte der Anlage 0.0.0-Infoschreiben zur OBIS2028 Ausschreibung und 0.3.1-Anlage zu den Bewerbungsbedingungen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/OeffentlicheAusschreibungen/EUVerordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1.------ 2.------ 3.------ Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Die vorliegende Ausschreibung ist Teil einer Serie von sechs parallel geführten Vergabeverfahren mit zeitversetzt endenden Angebotsfristen. Fragen mit verfahrensübergreifender Relevanz, insbesondere zu Kalkulation, Preisbildung, Vertragsinhalt, Leistungsumfang, Leistungsabgrenzung oder sonstigen für mehrere Vergabeverfahren maßgeblichen Angebotsgrundlagen, sind ausschließlich bis spätestens 16.10.2026, 9:00 Uhr einzureichen. Dies entspricht sechs Kalendertagen vor dem frühesten Submissionstermin (1. Angebotswelle am 23.10.2026). Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Beantwortung verfahrensübergreifender Fragen. Fragen, die ausschließlich das jeweilige Vergabeverfahren betreffen und keine Auswirkungen auf andere Vergabeverfahren haben, können bis spätestens sechs Kalendertage vor der jeweiligen Angebotsfrist gestellt werden: 1. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87017: Fragen bis 16.10.2026, 9:00 Uhr 2. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87030 und SIMAP (CH) #41478: Fragen bis 30.10.2026, 9:00 Uhr 3. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87031 und SIMAP (CH) #41508: Fragen bis 16.11.2026, 9:00 Uhr 4. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87032: Fragen bis 30.11.2026, 9:00 Uhr Die Einordnung, ob eine Fragestellung verfahrensübergreifend oder verfahrensspezifisch ist, erfolgt ausschließlich durch die Vergabestelle. Im Zweifel wird eine Frage als verfahrensübergreifend behandelt. Alle Fragen sind ausschließlich über das Frage-/Antwortforum des jeweiligen Vergabeverfahrens einzureichen. Antworten auf verfahrensübergreifend relevante Fragestellungen können durch die Vergabestelle in allen betroffenen Vergabeverfahren veröffentlicht werden. Wir verweisen an dieser Stelle insbesondere auch auf die Regelungen in der Anlage 0.3.1-Anlage zu den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 3. Bieterfragen bei parallel geführten Ausschreibungsverfahren.\n\nZuschlagskriterien: Kriterien sind in den Dokumenten hinterlegt.\n\nCurrent correction publication: SIMAP 41508-02. The latest offer deadline is 7 December 2026 at 09:00 UTC+01:00. The latest question dates and any conflicts between the listed question round and the written cutoff are stated in the visitor update above.\n\nLatest official notice text:\n\nRahmenvertrag Oberbauinstandsetzungsleistungen im Fachlos 1, in Gleisen und Weichen auf Schweizer Gebiet, der DB InfraGO AG, für die GJ 2028ff. Region Südwest, Netzb. Singen_PD Freiburg (FBU).\n\nOberbauinstandsetzungsleistungen im Fachlos 1, in Gleisen und Weichen auf Schweizer Gebiet, der DB InfraGO AG, für die GJ 2028ff. Region Südwest, Netzb. Singen_PD Freiburg (FBU). Information, regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung Nr. OJ S 87/2026 06/05/2026\n\nGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen für Oberbauinstandsetzungsleistungen der DB InfraGO AG ab dem Geschäftsjahr 2028. Ausgeschrieben werden die Fachlose „Kleine Oberbauinstandsetzung“, „Kleine Instandsetzung Bahnübergänge“ sowie „Schweißtechnische Arbeiten“. Die Leistungen werden aus Gründen der Mittelstandsfreundlichkeit auf insgesamt 132 Vergabelose auf Netzebene aufgeteilt. Die Vergabelose werden insgesamt auf 6 zeitgleich veröffentlichte Ausschreibungswellen verteilt. Dabei werden 2 Ausschreibungen (SIMAP #41478 Vergabelos 6.11.1 Freiburg 1 und SIMAP #41508 Vergabelos 6.12.1 Freiburg 2 auf schweizer Gebiet) auf der Plattform Simap veröffentlicht und die Angebote für diese Vergabelose müssen entsprechend dort eingereicht werden. Die Angebotsfristen enden zeitlich gestaffelt. Ziel ist es, insbesondere mittelständischen Unternehmen eine bessere Kapazitäts- und Angebotsplanung zu ermöglichen. Jedes Vergabelos wird durch mehrere Auftragnehmer besetzt. Grundlage hierfür ist das vom Auftraggeber definierte Kapazitätsmodell der sogenannten „Bauspitzen“. Jeder Bieter hat im Angebot verbindlich anzugeben, wie viele Bauspitzen er im jeweiligen Vergabelos gleichzeitig bereitstellen kann. Die Angabe der Bauspitzen ist ein zwingender Bestandteil des Angebots. Angebote ohne entsprechende Angabe werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber schließt je Vergabelos so viele leistungsverpflichtende Rahmenverträge mit Mindestvergütung ab, bis der definierte Bedarf an Bauspitzen vollständig gedeckt ist. Darüber hinaus werden, soweit ausreichend geeignete Angebote vorliegen, bis zu zwei weitere Bieter als Rückfallebene in Form von Machbarkeitsverträgen ohne Mindestvergütung und ohne Leistungspflicht gebunden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium Preis (Gewichtung 100 %). Grundlage der Wertung ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit den vorgegebenen Wertungsmengen. Die Wertungssumme ergibt sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise mit den vorgegebenen Mengen unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe. Die tatsächlichen Abrufmengen können von den Wertungsmengen abweichen; aus den angegebenen Mengen entsteht kein Anspruch auf tatsächliche Beauftragung. Die Reihenfolge der Zuschlagserteilung richtet sich nach der wirtschaftlichen Rangfolge der Angebote. Beginnend mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot werden Zuschläge so lange erteilt, bis der durch den Auftraggeber festgelegte Bedarf an Bauspitzen im jeweiligen Vergabelos vollständig erreicht ist. Für leistungsverpflichtende Rahmenverträge wird eine Mindestvergütung vereinbart. Die Verteilung der Mindestvergütung erfolgt anhand der Anzahl der bezuschlagten Bauspitzen sowie der jeweiligen Angebotspreise nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel. Die Ausschreibungen basieren bundesweit auf einheitlichen Vertrags- und Vergabeunterlagen. Unterschiede bestehen im Wesentlichen in den jeweiligen Mengengerüsten der Vergabelose. Fragen sind ausschließlich über die jeweiligen Frage-/Antwortforen der Vergabeplattform einzureichen. Verfahrensübergreifend relevante Fragen werden in allen Angebotswellen veröffentlicht, um Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Preisnachlässe sind zulässig, müssen jedoch im Angebot ausgewiesen werden und werden im Zuschlagsfall auf sämtliche Einheitspreise des jeweiligen Vergabeloses angewendet. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Deutschen Bahn. Jedem Angebot sind die geforderten Nachweise sowie die Angaben zu den angebotenen Bauspitzen beizufügen Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen sie bitte der Anlage 0.0.0-Infoschreiben zur OBIS2028 Ausschreibung und 0.3.1-Anlage zu den Bewerbungsbedingungen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/OeffentlicheAusschreibungen/EUVerordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1.------ 2.------ 3.------ Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Die vorliegende Ausschreibung ist Teil einer Serie von sechs parallel geführten Vergabeverfahren mit zeitversetzt endenden Angebotsfristen. Fragen mit verfahrensübergreifender Relevanz, insbesondere zu Kalkulation, Preisbildung, Vertragsinhalt, Leistungsumfang, Leistungsabgrenzung oder sonstigen für mehrere Vergabeverfahren maßgeblichen Angebotsgrundlagen, sind ausschließlich bis spätestens 16.10.2026, 9:00 Uhr einzureichen. Dies entspricht sechs Kalendertagen vor dem frühesten Submissionstermin (1. Angebotswelle am 23.10.2026). Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Beantwortung verfahrensübergreifender Fragen. Fragen, die ausschließlich das jeweilige Vergabeverfahren betreffen und keine Auswirkungen auf andere Vergabeverfahren haben, können bis spätestens sechs Kalendertage vor der jeweiligen Angebotsfrist gestellt werden: 1. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87017: Fragen bis 16.10.2026, 9:00 Uhr 2. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87030 und SIMAP (CH) #41478: Fragen bis 30.10.2026, 9:00 Uhr 3. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87031 und SIMAP (CH) #41508: Fragen bis 16.11.2026, 9:00 Uhr 4. Angebotswelle Int. Kennung 26FEI87032: Fragen bis 30.11.2026, 9:00 Uhr Die Einordnung, ob eine Fragestellung verfahrensübergreifend oder verfahrensspezifisch ist, erfolgt ausschließlich durch die Vergabestelle. Im Zweifel wird eine Frage als verfahrensübergreifend behandelt. 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