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Canonical results: https://zephior.com/de/tenders?buyer=HRB6000

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title: "Zweigeschossiges Modul-Büro- und Sozialgebäude am BASF-Kombiterminal"
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last-updated: 2026-10-12T23:50:35.842322+00:00
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# Zweigeschossiges Modul-Büro- und Sozialgebäude am BASF-Kombiterminal

BASF SE sucht Unternehmen für Planung und Errichtung eines zweigeschossigen Büro- und Sozialgebäudes in Modulbauweise am Kombiterminal Ludwigshafen. Das einzelne Bau-Los umfasst Innenausbau, Elektro- und IT-Ausstattung sowie Sanitäranlagen; die Fundamentplatte stellt der Auftraggeber. Die ungefähren Abmessungen betragen 18,50 × 14,75 × 7,00 Meter. Das Verhandlungsverfahren findet mit Teilnahmewettbewerb statt. Teilnahmeanträge sind bis 3. November 2026, 10:00 Uhr UTC+01:00 (09:00 UTC), einzureichen. Ein geschätzter Wert ist nicht veröffentlicht.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: BASF SE
- Submission deadline: 2026-11-03T09:00:00+00:00 (instant)
- Original notice: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/6d0a44fd-ad63-4813-8175-ffa56b127e7c
- Source checked: 2026-10-12T23:44:14.373906Z

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    "text": "2 Verfahren\n2.1 Verfahren\nTitel: BASF-KVT, Modul 50, Y109 - Büro- und Sozialgebäude in Modulbauweise\nBeschreibung: Rohbau-, Stahlbau und Ausbauarbeiten für ein Büro- und Sozialgebäude \nin Modulbauweise \nim Kombi Terminal Ludwigshafen\nKennung des Verfahrens: 9336009c-5090-4843-ace8-ce83122416ae\nVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb\nBeschleunigtes Verfahren: nein\n2.1.1 Zweck\nArt des Auftrags: Bauleistungen\nHauptklassifizierungscode (cpv): 45000000 Bauarbeiten\nZusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 45200000 Komplett- oder \nTeilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten\n2.1.2 Erfüllungsort\nOrt: Ludwigshafen am Rhein\nPostleitzahl: 67056\nNUTS-3-Code: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)\nLand: Deutschland\n2.1.4 Allgemeine Informationen\nRechtsgrundlage:\nRichtlinie 2014/24/EU\nvob-a-eu -\n2.1.6 Ausschlussgründe\nQuellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung\nRein nationale Ausschlussgründe: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen \nAusschlussgründen verankerten Verpflichtungen: \nvgl. § 124 Abs. 2 GWB: \"§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des \nAufenthaltsgesetzes, \n§ 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und \n§ 22 \ndes Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) \nbleiben \nunberührt.\"\nBildung krimineller Vereinigungen: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: \"Öffentliche \nAuftraggeber schließen ein Unternehmen zu \njedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie \nKenntnis davon \nhaben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen \nzuzurechnen \nist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 \ndes \nGesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen \neiner \nStraftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller \nVereinigungen), \n§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b \ndes \nStrafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)\"\nBildung terroristischer Vereinigungen: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: \n\"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu \njedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie \nKenntnis davon \nhaben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen \nzuzurechnen \nist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 \ndes \nGesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen \neiner \nStraftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller \nVereinigungen), \n§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b \ndes \nStrafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)\"\nGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: \n\"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen \nzu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie \nKenntnis \ndavon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen \nzuzurechnen \nist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 \ndes \nGesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen \neiner \nStraftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder \nwegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder \nSammlung \nfinanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder \nteilweise \ndazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a \nAbsatz 2 Nummer \n2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)\"\nBetrug oder Subventionsbetrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: \"Öffentliche \nAuftraggeber schließen ein Unternehmen zu \njedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie \nKenntnis davon \nhaben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen \nzuzurechnen \nist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 \ndes \nGesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen \neiner \nStraftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat \ngegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von \nder \nEuropäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des \nStrafgesetzbuchs \n(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der \nEuropäischen \nUnion oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in \nihrem Auftrag \nverwaltet werden\"\nBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, \n9 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen \nzu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie \nKenntnis \ndavon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen \nzuzurechnen \nist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 \ndes \nGesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen \neiner \nStraftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung \nim geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs \n(Bestechlichkeit \nund Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs \n(Bestechlichkeit \nund Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs \n(unzulässige Interessenwahrnehmung), \n8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), \njeweils \nauch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und \ninternationale \nBedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler \nBestechung \n(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem \nGeschäftsverkehr)\"\nMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: vgl. § 123 \nAbs. 1 Nr. 10 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen \nzu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie \nKenntnis \ndavon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen \nzuzurechnen \nist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 \ndes \nGesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen \neiner \nStraftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des \nStrafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, \nAusbeutung der \nArbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).\"\nVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: vgl. § \n123 Abs. 4 S. 1 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu \njedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem \nVergabeverfahren \naus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, \nAbgaben \noder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch \neine rechtskräftige \nGerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder \n2. \ndie öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer \nVerpflichtung \nnach Nummer 1 nachweisen können.\"\nVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: \n\"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das \nUnternehmen \nbei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, \nsozial \noder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat\"\nVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: \n\"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das \nUnternehmen \nbei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, \nsozial \noder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat\"\nVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: \n\"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das \nUnternehmen \nbei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, \nsozial \noder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat\"\nZahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber \nkönnen unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das \nUnternehmen \nzahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein \nInsolvenzverfahren oder \nein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung \neines \nsolchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen \nim Verfahren \nder Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat\"\nInsolvenz: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter \nBerücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das \nUnternehmen \nzahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein \nInsolvenzverfahren oder \nein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung \neines \nsolchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen \nim Verfahren \nder Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat\"\nEinstellung der beruflichen Tätigkeit:\nMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: \n\"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das \nUnternehmen \nzahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein \nInsolvenzverfahren oder \nein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung \neines \nsolchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen \nim Verfahren \nder Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat\"\nSchwere Verfehlung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber \nkönnen unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das \nUnternehmen \nim Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung \nbegangen \nhat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; \n§ 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden\"\nWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: \n\"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der \nöffentliche \nAuftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das \nUnternehmen mit \nanderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen \naufeinander abgestimmt \nhat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs \nbezwecken \noder bewirken\"\nInteressenkonflikt: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber \nkönnen unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein \nInteressenkonflikt \nbei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und \nUnabhängigkeit \neiner für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des \nVergabeverfahrens \nbeeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende \nMaßnahmen nicht \nwirksam beseitigt werden kann\"\nWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: \n\"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine \nWettbewerbsverzerrung \ndaraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des \nVergabeverfahrens \neinbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger \neinschneidende \nMaßnahmen beseitigt werden kann\"\nMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. \n7 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das \nUnternehmen \neine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen \nAuftrags \noder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und \ndies \nzu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren \nRechtsfolge \ngeführt hat\"\nTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 \nAbs. 1 Nr. 8, 9 GWB: \"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung \ndes Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt \ndes Vergabeverfahrens \nvon der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das \nUnternehmen \nin Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende \nTäuschung \nbegangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die \nerforderlichen \nNachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die \nEntscheidungsfindung \ndes öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht \nhat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile \nbeim \nVergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich \nirreführende \nInformationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen \nAuftraggebers \nerheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu \nübermitteln.\"\n5 Los\n5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001\nTitel: Y109 - Büro- und Sozialgebäude\nBeschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Errichtung eines \nzweigeschossigen \nBüro- und Sozialgebäudes in Modulbauweise inkl. Innenausbau (Elektro-, IT- und \nSanitärausstattung) \nauf der Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung. \nDie Abmessungen des Gebäudes sind ca. Länge/Breite/Höhe: 18,50 m/14,75 m/7,00 m. \nDie Gründung (Fundamentplatte) wird vom AG beigestellt.\nInterne Kennung: LOT-0001 VP06\n5.1.1 Zweck\nArt des Auftrags: Bauleistungen\nHauptklassifizierungscode (cpv): 45000000 Bauarbeiten\nZusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau\nZusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 45213000 Bauarbeiten für \nkommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung \nmit dem Transportwesen\nZusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 45213150 Bau von Bürogebäuden\nZusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 45213320 Bauarbeiten für Gebäude in \nVerbindung mit dem Eisenbahngüterverkehr\nZusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten\nZusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 45331200 Installation von Lüftungs- \nund Klimaanlagen\nZusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 45332400 Installation von \nSanitäreinrichtungen\nZusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 45343000 Brandschutz-\nInstallationsarbeiten\nZusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 45213000 Bauarbeiten für \nkommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung \nmit dem Transportwesen\n5.1.2 Erfüllungsort\nOrt: Ludwigshafen am Rhein\nNUTS-3-Code: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)\nLand: Deutschland\nZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:\n5.1.3 Geschätzte Dauer\nSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt\n5.1.6 Allgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche \nBeschaffungswesen: nein\nDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und \nmittlere Unternehmen (KMU): nein\n5.1.7 Strategische Auftragsvergabe\nArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung\n5.1.9 Eignungskriterien\nQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung\nKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Zusätzliche Bonitätsauskunft Der \nAuftraggeber vergibt den Auftrag nur an Unternehmen, \ndie auch wirtschaftlich leistungsfähig sind. Als Nachweis muss der Bieter \nauf gesondertes \nVerlangen des Auftraggebers eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate ab \nAuftragsbekanntmachung) \nBonitätsauskunft einer anerkannten Ratingagentur (Creditreform Germany, \nKSV oder vergleichbar) \nvorlegen.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Referenzen \nDer Bieter muss über mindestens drei geeignete Referenzen \nüber die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Die \nReferenzen müssen \njeweils zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: \nAnsprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; \nAusführungszeitraum; \nstichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und \ngerätespezifischen Anforderungen \nbzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme \neinschließlich eventueller \nBesonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme \n(Neubau, Umbau, Denkmal); \nAngabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, \nNachunternehmer); \nggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert \nwurden; Bestätigung \ndes Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Als \nNachweis muss \nder Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine \nEigenerklärung mit aussagekräftigen \nAngaben zu den Referenzprojekten vorlegen, anhand der der Auftraggeber \nprüfen kann, \nob die Referenzen die gestellten Anforderungen erfüllen (z. B. durch die \nauf Formblatt \n124 genannte Referenzliste).\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften \nDer Bieter erklärt, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen \nerforderlichen \nArbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot des Bieters in die \nengere Wahl \ngelangt, gibt er mit seinem Angebot die Zahl der in den letzten drei \nabgeschlossenen \nKalenderjahren jahresdurchschnittlich \nbeschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra \nausgewiesenem Leitungspersonal \nan.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Spezifischer Jahresumsatz\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: \nMindestumsatz Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen \nGeschäftsjahren \neinen Gesamtumsatz von mindestens EUR 3.000.000,00 (netto) mit der \nErbringung dem \nAuftragsgegenstand vergleichbarer Leistungen erzielt haben. Als Nachweis \nmuss der \nBieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den Umsätzen vorlegen (z. \nB. durch Eintragung \nauf Formblatt 124).\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Eintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung bezüglich \nVorliegen von Handelsregistereintragung, Eintragung in der \nHandwerksrolle (Handwerkskarte), Eintragung bei der Industrie- und \nHandelskammer. \nFalls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, wird er zur \nBestätigung seiner \nErklärung vorlegen: \nGewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der \nHandwerksrolle (Handwerkskarte) \nbzw. bei der Industrie- und Handelskammer.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: \nVersicherungsschutz Der Bieter muss über eine \nBetriebshaftpflichtversicherung mit \neiner Versicherungssumme von jeweils EUR 5 Mio. für Sach- und \nPersonenschäden, 2-fach \nmaximiert pro Versicherungsjahr, verfügen. Als Nachweis muss der Bieter \nauf gesondertes \nVerlangen des Auftraggebers eine entsprechende Versicherungsbestätigung \noder eine \nEigenerklärung vorlegen, wonach sich der Bieter verpflichtet, im \nAuftragsfall eine \nentsprechende Versicherung abzuschließen und das Vorliegen der \nVersicherung dem Auftraggeber \numgehend nachzuweisen.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zu Insolvenzverfahren \nund Liquidation \nDer Bieter erklärt, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares \ngesetzlich geregeltes \nVerfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels \nMasse abgelehnt \nwurde und sich sein Unternehmen in Liquidation befindet oder nicht.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe, dass nachweislich keine \nschwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit \nals Bewerber oder Bieter in Frage stellt \nDer Bieter erklärt, ob für sein Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 6e \nEU Abs. 1-4, \n6 VOB/A vorliegen bzw. ob sein Unternehmen in den letzten zwei Jahren \naufgrund eines \nVerstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im \nWettbewerbsregister geführt \nhat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer \nGeldstrafe von \nmehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro \nbelegt worden \nist bzw. ob Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Ab einer \nAuftragssumme \nvon 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot \nder Zuschlag \nerteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern, \nfalls ihm \nvon den zuständigen Stellen Zugang gewährt wird.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur Zahlung von \nSteuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Der \nBieter erklärt, ob er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und \nAbgaben sowie \nder Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur \nBeitragszahlung unterfallen, \nordnungsgemäß erfüllt hat. \nFalls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter eine \nUnbedenklichkeitsbescheinigung \nder tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des \nFinanzamtes \nbzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung \nnach § 48b \nEStG vorlegen.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der \nBerufsgenossenschaft Erklärung des Bieters, ob sein \nUnternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. \nFalls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er eine qualifizierte \nUnbedenklichkeitsbescheinigung \nder Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit \nAngabe der \nLohnsummen vorlegen.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: LTI-\nRate/Sicherheitskonzept \nDer Bieter muss in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) über eine \nLTI-Rate \nvon kleiner gleich 0,43 LTI/200.000 Arbeitsstunden verfügt haben. Dabei \nmeint ein \nLTI (Lost Time Injury) einen Arbeitsunfall mit mindestens einem \nAusfalltag. Lag die \nLTI-Rate des Bieters in einem oder mehreren der letzten drei Kalenderjahre \nüber 0,43, \nmuss der Bieter in einem Sicherheitskonzept erläutern, wie bzw. mit \nwelchen Maßnahmen/Methoden \ner (trotz Überschreitung der LTI-Rate von 0,43 LTI/200.000 \nArbeitsstunden in der Vergangenheit) \nim Fall einer Beauftragung sicherstellt, dass bei der Erbringung der \nausgeschriebenen \nLeistungen Arbeitsunfälle effektiv vermieden werden können. \nDer Auftraggeber bewertet das hierzu vom Bieter eingereichte \nSicherheitskonzept. Er \nschließt das Angebot des Bieters aus, wenn er zu dem Ergebnis gelangt, \ndass das Sicherheitskonzept \nnicht nachvollziehbar und überzeugend dazu führt, dass bei der Erbringung \ndes ausgeschriebenen \nAuftrags Arbeitsunfälle effektiv vermieden werden können. \nAls Nachweis muss der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur \nLTI-Rate abgeben \n(Formblatt „Angaben Sicherheit und Qualifikation“). \nNur falls seine LTI-Rate in einem oder mehreren der letzten drei Jahre über \n0,43 lag, \nmuss der Bieter neben der Eigenerklärung zur LTI-Rate (Formblatt \n„Angaben Sicherheit \nund Qualifikation“) zudem ein Sicherheitskonzept vorlegen. \nErgänzender Hinweis des Auftraggebers: Die Eigenerklärung zur LTI-Rate \nbzw. das Sicherheitskonzept \nmuss der Bieter für das eigene Unternehmen (im Falle einer \nBietergemeinschaft: alle \nMitglieder der Bietergemeinschaft einzeln) sowie für alle von ihm \neingesetzten Nachunternehmer \nmit dem Angebot vorlegen. Für bei Angebotsabgabe noch nicht namentlich \nund erst später \nauf Verlangen des Auftraggebers benannte Nachunternehmer ist die \nentsprechende LTI-Rate, \ndas Sicherheitskonzept und die ausgefüllte Anlage mit der Benennung des \nNachunternehmers nachzureichen.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Kein \nRusslandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 Der \nBieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, \nderen Kapazitäten \nder Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen \nBezug zu Russland \nim Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis \nmuss der Bieter \nmit dem Angebot eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Erklärung zu \nArt. 5k VO (EU) Nr. 833/2014“ vorlegen.\nAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur \nzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen\nInformationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:\nMindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden \nBewerber: 3\nDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen \ndurchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen \nwerden\nDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor\n5.1.11 Auftragsunterlagen\nVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch\nInternetadresse der Auftragsunterlagen: \n5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung:\nElektronische Einreichung: Erforderlich\nAdresse für die Einreichung: \nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht \nwerden können: Deutsch\nElektronischer Katalog: Nicht zulässig\nNebenangebote: Nicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig\nFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/11/2026 10:00 +01:00\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden \nkönnen:\nDie Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht \nausgeschlossen.\nZusätzliche Informationen: keine\nAuftragsbedingungen:\nDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: \nNein\nElektronische Rechnungsstellung: Zulässig\nAufträge werden elektronisch erteilt: ja\nZahlungen werden elektronisch geleistet: ja\n5.1.15 Techniken\nRahmenvereinbarung:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nSchlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes\nÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren \nbereitstellt: Vergabekammer des Bundes",
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