# Public tenders

Canonical results: https://zephior.com/de/tenders?buyer=DE-TED

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title: "Objekttüren für den Neubau Alberichstraße"
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# Objekttüren für den Neubau Alberichstraße

Die Theodor-Fliedner-Stiftung beschafft und montiert Objekttüren für ihren Neubau an der Alberichstraße. Im offenen Bauverfahren ist der Preis das Zuschlagskriterium; Angebotsfrist ist der 3. November 2026.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Theodor-Fliedner-Stiftung
- Submission deadline: 2026-11-03T11:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/683118-2026
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    "text": "See the notice on TED website\n683118-2026 - Wettbewerb\n683118-2026\n683118-2026 - Wettbewerb\nDeutschland – Einbau von Türen – Theodor-Fliedner-Stiftung | Neubau Alberichstraße | Objekttüren\nOJ S 192/2026 05/10/2026\nAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nBauleistungen\n1.\nBeschaffer\n1.1.\nBeschaffer\nOffizielle Bezeichnung\n:\nTheodor-Fliedner-Stiftung\n:\n\nRechtsform des Erwerbers\n:\nVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts\nTätigkeit des öffentlichen Auftraggebers\n:\nWohnungswesen und kommunale Einrichtungen\n2.\nVerfahren\n2.1.\nVerfahren\nTitel\n:\nTheodor-Fliedner-Stiftung | Neubau Alberichstraße | Objekttüren\nBeschreibung\n:\nTheodor-Fliedner-Stiftung | Neubau Alberichstraße | Objekttüren\nKennung des Verfahrens\n:\n9319475e-67fd-4e2c-aba4-7ab87dbfc161\nInterne Kennung\n:\nDRESO_S-2026-0146\nVerfahrensart\n:\nOffenes Verfahren\nDas Verfahren wird beschleunigt\n:\nnein\n2.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nBauleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n45421131\nEinbau von Türen\n2.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nMannheim\nPostleitzahl\n:\n68199\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMannheim, Stadtkreis\n(\nDE126\n)\nLand\n:\nDeutschland\n2.1.4.\nAllgemeine Informationen\nZusätzliche Informationen\n:\n- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. - Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben. - Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden. - Zu den angegebene Vertragslaufzeiten bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung in der Beschreibungen: Es handelt sich um voraussichtliche Ausführungstermine. Vertragstermine werden in den Verträgen festgelegt. Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter BT-15 dieser Bekanntmachung aufgeführt.\nRechtsgrundlage\n:\nRichtlinie 2014/24/EU\nvob-a-eu\n-\n2.1.6.\nAusschlussgründe\nQuellen der Ausschlussgründe\n:\nAuftragsunterlagen\n5.\nLos\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0000\nTitel\n:\nTheodor-Fliedner-Stiftung | Neubau Alberichstraße | Objekttüren\nBeschreibung\n:\nBauteil 1: Neubau eines Wohngebäudes mit Untergeschoss und Tiefgarage (UG/TG), 3 oberirdischen Vollgeschossen EG, 1.OG, 2.OG) und einem Staffelgeschoss (3.OG). Bruttogeschossfläche, BGF: 3.886 qm Umbauter Raum, BRI: 12.315 cbm Bauteil 2: Neubau einer Kindertagesstätte mit einem Wohngeschoss, ohne Untergeschoss, bestehend aus 2 oberirdischen Vollgeschossen (EG, 1.OG) und einem Staffelgeschoss (2.OG) Bruttogeschossfläche, BGF: 2.704 qm Umbauter Raum, BRI: 9.858 cbm Beide Gebäude werden in Massivbauweise errichtet.\nInterne Kennung\n:\nLOT-0000\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nBauleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n45421131\nEinbau von Türen\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nMannheim\nPostleitzahl\n:\n68199\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMannheim, Stadtkreis\n(\nDE126\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n08/03/2027\nEnddatum der Laufzeit\n:\n01/08/2027\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben\n:\nNicht erforderlich\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nja\nZusätzliche Informationen\n:\n#Besonders auch geeignet für:other-sme#\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0a3c281ab-5b5f0983c656359c\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nZulässig\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://www.tender24.de\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n03/11/2026\n11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n50\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nFehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n03/11/2026\n11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nOrt des Eröffnungstermins\n:\ndigital\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nZulässig\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nEs gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Rückfragen zum Verfahren: Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Tage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.\n8.\nOrganisationen\n8.1.\nORG-7001\nOffizielle Bezeichnung\n:\nTheodor-Fliedner-Stiftung\nRegistrierungsnummer\n:\nt:0621126370\nPostanschrift\n:\nTheodor-Storm-Straße 100\nStadt\n:\nMannheim\nPostleitzahl\n:\n68259\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMannheim, Stadtkreis\n(\nDE126\n)\nLand\n:\nDeutschland\n:\n\nTelefon\n:\n+49 621126370\nRollen dieser Organisation:\nBeschaffer\n8.1.\nORG-7004\nOffizielle Bezeichnung\n:\nVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe\nRegistrierungsnummer\n:\n08-A9866-40\nStadt\n:\nKarlsruhe\nPostleitzahl\n:\n76247\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nKarlsruhe, Stadtkreis\n(\nDE122\n)\nLand\n:\nDeutschland\n:\n\nRollen dieser Organisation:\nÜberprüfungsstelle\n8.1.\nORG-7005\nOffizielle Bezeichnung\n:\nDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)\nRegistrierungsnummer\n:\n0204:994-DOEVD-83\nStadt\n:\nBonn\nPostleitzahl\n:\n53119\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nBonn, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA22\n)\nLand\n:\nDeutschland\n:\n\nTelefon\n:\n+49228996100\nRollen dieser Organisation:\nTED eSender\nInformationen zur Bekanntmachung\nKennung/Fassung der Bekanntmachung\n:\n43560c75-74cc-4b86-9e25-5635be9723e0\n-\n01\nFormulartyp\n:\nWettbewerb\nArt der Bekanntmachung\n:\nAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nUnterart der Bekanntmachung\n:\n16\nDatum der Übermittlung der Bekanntmachung\n:\n01/10/2026\n16:17:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nSprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist\n:\nDeutsch\nVeröffentlichungsnummer der Bekanntmachung\n:\n683118-2026\nABl. 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title: "Beschaffung von Hardware für Bildungseinrichtungen 2026"
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# Beschaffung von Hardware für Bildungseinrichtungen 2026

Der Bezirk Oberbayern beschafft 2026 Computerhardware und Zubehör für Bildungseinrichtungen. Das offene Lieferverfahren hat einen geschätzten Wert von 525.000 EUR. Die Bekanntmachung nennt den Preis als Zuschlagskriterium für die Lose.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Bezirk Oberbayern
- Submission deadline: 2026-11-04T09:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/684042-2026
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    "text": "See the notice on TED website\n684042-2026 - Wettbewerb\n684042-2026\n684042-2026 - Wettbewerb\nDeutschland – Computeranlagen und Zubehör – Beschaffung Hardware Bildungseinrichtungen 2026\nOJ S 192/2026 05/10/2026\nAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nLieferleistungen\n1.\nBeschaffer\n1.1.\nBeschaffer\nOffizielle Bezeichnung\n:\nBezirk Oberbayern\n:\n\nRechtsform des Erwerbers\n:\nVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts\nTätigkeit des öffentlichen Auftraggebers\n:\nAllgemeine öffentliche Verwaltung\n2.\nVerfahren\n2.1.\nVerfahren\nTitel\n:\nBeschaffung Hardware Bildungseinrichtungen 2026\nBeschreibung\n:\nGegenstand der Leistung ist die Beschaffung von Hardware und dazugehörigem IT-Equipment für die Bildungseinrichtungen des Bezirks Oberbayern Die Lieferung hat spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen\nKennung des Verfahrens\n:\neb42df94-b102-49f7-9f27-20f4f4d5d392\nInterne Kennung\n:\n2026_0115-1-1405\nVerfahrensart\n:\nOffenes Verfahren\nDas Verfahren wird beschleunigt\n:\nnein\n2.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30213000\nPersonalcomputer\n,\n30213100\nTragbare Computer\n,\n30213200\nTablettcomputer\n,\n30213300\nTischcomputer\n,\n30231300\nBildschirme\n,\n30232100\nDrucker und Plotter\n,\n30232140\nPlotter\n,\n30237200\nComputerzubehör\n,\n30237450\nGrafiktabletts\n,\n32232000\nVideokonferenzeinrichtungen\n,\n32321200\nAudiovisuelle Geräte\n,\n38520000\nScanner\n,\n38652120\nVideoprojektoren\n2.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n2.1.3.\nWert\nGeschätzter Wert ohne MwSt.\n:\n525 000,00\nEUR\n2.1.4.\nAllgemeine Informationen\nRechtsgrundlage\n:\nRichtlinie 2014/24/EU\nvgv\n-\n2.1.5.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung:\nHöchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann\n:\n14\nAuftragsbedingungen:\nHöchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können\n:\n14\n2.1.6.\nAusschlussgründe\nQuellen der Ausschlussgründe\n:\nBekanntmachung\nVerstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen\n:\nGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A\n5.\nLos\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0001\nTitel\n:\nWindows Notebooks, Mobile Workstations und passender Ladekoffer\nBeschreibung\n:\nDie angebotenen Geräte müssen für den dauerhaften Einsatz im Büro und auf Dienstreisen geeignet sein und aus baugleichen, identischen Komponenten bestehen. Es werden Laptops gefordert, die jeweils einer einheitlichen Modellgeneration angehören und über identische Spezifikationen verfügen. Die Laptops müssen ein stabiles Gehäuse mit hochwertigen Scharnieren aufweisen. Im Rahmenbereich dürfen sich keine spiegelnden/reflektierende Gehäusefronten befinden. Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab. Die ausgeschriebenen Laptops müssen mindestens die in den Leistungsbeschreibungen vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen. Geräteverwaltung: Die angebotenen Geräte müssen durch die im Einsatz befindliche Softwareverteilung Matrix42 Empirum V23x mit WinPE 1.9.3 betankt werden können. In der IT-Infrastruktur sind mehr als 10.000 Systeme mit Intel-Prozessoren und 800 Server mit Intel-Treibern im Einsatz. Aktuell befinden sich im Verteilungssystem Intel-Treiber, die während der Erstbetankung im Rahmen der PXE-Bootphase verteilt werden. Für die Laptops müssen darüber hinaus vollständige \"Treiber-Pakete\" für Software-Verteilungssysteme wie etwa SCCM zum Download zur Verfügung stehen. Die angebotenen Geräte müssen über das Mobile Device Management Microsoft Intune als Microsoft Entra Joined Device verwaltbar sein.\nInterne Kennung\n:\na0b889d3-8203-4b72-84fa-b92e0c9afa4b\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30213100\nTragbare Computer\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0002\nTitel\n:\nApple Computer\nBeschreibung\n:\nDie ausgeschriebenen Computer müssen mindestens die in den Leistungsbeschreibungen vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Gerätes zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\n65d7eef4-189c-47d8-b0fd-11a8d1120072\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30213000\nPersonalcomputer\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0003\nTitel\n:\nDesktop PCs und stationäre Workstations\nBeschreibung\n:\nDie ausgeschriebenen Desktop PCs und Workstations müssen mindestens die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab. Geräteverwaltung: Die angebotenen Geräte müssen durch die im Einsatz befindliche Softwareverteilung Matrix42 Empirum V23x mit WinPE 1.9.3 betankt werden können. In der IT-Infrastruktur sind mehr als 10.000 Systeme mit Intel-Prozessoren und 800 Server mit Intel-Treibern im Einsatz. Aktuell befinden sich im Verteilungssystem Intel-Treiber, die während der Erstbetankung im Rahmen der PXE-Bootphase verteilt werden. Für die PC müssen darüber hinaus vollständige \"Treiber-Pakete\" für Software-Verteilungssysteme wie etwa SCCM zum Download zur Verfügung stehen.\nInterne Kennung\n:\nd465330c-619f-4e80-a8fa-86d938a0307a\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30213300\nTischcomputer\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0004\nTitel\n:\nTablets, Stifte und passende Hüllen\nBeschreibung\n:\nSiehe Leistungsverzeichnis Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\nf33fde20-5e70-4eea-b0b3-7d62f86c4028\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30213200\nTablettcomputer\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0005\nTitel\n:\nMonitore, Public Displays und Farbkalibriergerät\nBeschreibung\n:\nDie ausgeschriebenen Geräte müssen mindestens die Voraussetzungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllen: Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\n8b369c3e-ca52-4af5-8e50-eb93d75a6dfa\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30231300\nBildschirme\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0006\nTitel\n:\nGrafikatbelt mit Stift-Display\nBeschreibung\n:\nsiehe Leistungsverzeichnis Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Tablets zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\n6788ed93-5880-4048-9eac-8b86ed9ea03a\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30237450\nGrafiktabletts\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0007\nTitel\n:\nInteraktive Tafeln einschließlich Gestellen und Montage\nBeschreibung\n:\nSiehe Leistungsverzeichnis Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\nd4bca653-73a0-4750-bb30-1d490ec17e9b\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30231320\nTastbildschirme\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0008\nTitel\n:\nPräsentationstechnik: Empfänger, Projektoren, Dokumentenkameras\nBeschreibung\n:\nDie ausgeschriebenen Produkte erfüllen mindestens die Voraussetzungen die im Leistungsverzeichnis beschrieben sind Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\nb7b1292a-e45f-48de-bcb2-211fd59fc0d9\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n32321200\nAudiovisuelle Geräte\n,\n38652120\nVideoprojektoren\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0009\nTitel\n:\nVideokonferenztechnik und Webcams\nBeschreibung\n:\nDie ausgeschriebenen Geräte müssen mindestens die Voraussetzungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllen Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\nbf6f018e-4d94-47ff-b14e-f1b63e67f024\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n32232000\nVideokonferenzeinrichtungen\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0010\nTitel\n:\nFDM-3D-Drucker\nBeschreibung\n:\nDie ausgeschriebenen Geräte müssen mindestens die Voraussetzungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllen Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\nf2215033-0763-4c78-ba3d-6fb6934e3e0b\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30232100\nDrucker und Plotter\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0011\nTitel\n:\n3D Scanner\nBeschreibung\n:\nDie ausgeschriebenen Geräte müssen mindestens die Voraussetzungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllen Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\nf64e1884-56a9-46b4-a3ca-b841276cbd31\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n38520000\nScanner\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0012\nTitel\n:\nSchneideplotter\nBeschreibung\n:\nDie ausgeschriebenen Geräte müssen mindestens die Voraussetzungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllen Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\n65da8f17-fdba-42c6-b991-f920f7efa2d7\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30232140\nPlotter\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0013\nTitel\n:\nLade- und Aufbewahrungswagen\nBeschreibung\n:\nDie ausgeschriebenen Geräte müssen mindestens die Voraussetzungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllen Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\n60fabcbe-1d8e-4b01-b0f8-5d25102fc04c\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30237200\nComputerzubehör\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nja\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nja\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\n(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0014\nTitel\n:\nDockingstationen\nBeschreibung\n:\nDie ausgeschriebenen Geräte müssen mindestens die Voraussetzungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllen Bitte geben Sie das Datenblatt sowie das Konfigurationsblatt des angebotenen Geräts zusammen mit Ihrem Angebot ab.\nInterne Kennung\n:\n33db1afb-4e15-406e-984e-39909bb8e737\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n30200000\nComputeranlagen und Zubehör\nZusätzliche Einstufung\n(\ncpv\n):\n30237200\nComputerzubehör\n5.1.2.\nErfüllungsort\nStadt\n:\nDie Lieferung erfolgt an mehrere Standorte: Agrarbildungszentrum Carl-August-Heckscher-Schulen Johann-Nepomuk-von-Kurz-Zentrum Schulen für Holz und Gestaltung Schulzentrum Johanneskirchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nAuftragsunterlagen\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n100\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n23/10/2026\n13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/78ca4e6d-feda-430b-bd7e-8a3878076a77\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nZulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n04/11/2026\n09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n61\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. 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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\n8.\nOrganisationen\n8.1.\nORG-0001\nOffizielle Bezeichnung\n:\nBezirk Oberbayern\nRegistrierungsnummer\n:\n0420b596-8db7-4be9-b577-43cd83e0d9e6\nAbteilung\n:\nReferat 11\nPostanschrift\n:\nPrinzregentenstr. 14\nStadt\n:\nMünchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\nKontaktperson\n:\nReferat 101\n:\n\nTelefon\n:\n+49 892198101301\n:\n+49 89219805101300\nInternetadresse\n:\nhttp://www.bezirk-oberbayern.de\nProfil des Erwerbers\n:\nhttps://portal.deutsche-evergabe.de\nRollen dieser Organisation:\nBeschaffer\n8.1.\nORG-0002\nOffizielle Bezeichnung\n:\nVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern\nRegistrierungsnummer\n:\n4769482d-d217-40d7-baa7-427bc3469f46\nPostanschrift\n:\nMaximilianstrasse 39\nStadt\n:\nMünchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\n:\n\nTelefon\n:\n+49 8921760\n:\n+49 8921762914\nRollen dieser Organisation:\nÜberprüfungsstelle\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n8.1.\nORG-0003\nOffizielle Bezeichnung\n:\nBezirk Oberbayern ZVS\nRegistrierungsnummer\n:\n1c44d1cc-b925-4568-896d-903a1a8bbd9c\nAbteilung\n:\nZentrale Vergabestelle\nPostanschrift\n:\nPrinzregentenstraße 14\nStadt\n:\nMünchen\nPostleitzahl\n:\n80538\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nMünchen, Kreisfreie Stadt\n(\nDE212\n)\nLand\n:\nDeutschland\nKontaktperson\n:\nZentrale Vergabestelle\n:\n\nTelefon\n:\n+49 89219811300\nInternetadresse\n:\nhttps://www.bezirk-oberbayern.de/\nRollen dieser Organisation:\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n8.1.\nORG-0004\nOffizielle Bezeichnung\n:\nDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)\nRegistrierungsnummer\n:\n0204:994-DOEVD-83\nStadt\n:\nBonn\nPostleitzahl\n:\n53119\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nBonn, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA22\n)\nLand\n:\nDeutschland\n:\n\nTelefon\n:\n+49228996100\nRollen dieser Organisation:\nTED eSender\nInformationen zur Bekanntmachung\nKennung/Fassung der Bekanntmachung\n:\n325a0834-2228-4942-ad4d-450756b8da31\n-\n01\nFormulartyp\n:\nWettbewerb\nArt der Bekanntmachung\n:\nAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nUnterart der Bekanntmachung\n:\n16\nDatum der Übermittlung der Bekanntmachung\n:\n02/10/2026\n12:35:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nSprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist\n:\nDeutsch\nVeröffentlichungsnummer der Bekanntmachung\n:\n684042-2026\nABl. 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title: "Arzneimittel-Rabattverträge ab 1. Dezember 2026"
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# Arzneimittel-Rabattverträge ab 1. Dezember 2026

Die AOK NordWest lädt Arzneimittellieferanten ein, im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge für verschiedene Wirkstoffe ab dem 1. Dezember 2026 abzuschließen. Die offene Gelegenheit zur Teilnahme läuft bis zur in der Bekanntmachung genannten Frist im Jahr 2028; ein einzelner wettbewerblicher Zuschlag wird nicht angekündigt. Teilnahme- und Vertragsbedingungen stehen in der Originalbekanntmachung.

- Status: open
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- Buyer: AOK NordWest
- Submission deadline: 2028-10-02T17:00:00+02:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/683126-2026
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  "noticeText": {
    "text": "See the notice on TED website\n683126-2026 - Wettbewerb\n683126-2026\n683126-2026 - Wettbewerb\nDeutschland – Arzneimittel – Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.12.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens\nOJ S 192/2026 05/10/2026\nAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nLieferleistungen\n1.\nBeschaffer\n1.1.\nBeschaffer\nOffizielle Bezeichnung\n:\nAOK NordWest\n:\n\nRechtsform des Erwerbers\n:\nVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts\nTätigkeit des öffentlichen Auftraggebers\n:\nGesundheit\n2.\nVerfahren\n2.1.\nVerfahren\nTitel\n:\nArzneimittel-Rabattverträge ab 01.12.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens\nBeschreibung\n:\nGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nKennung des Verfahrens\n:\ned095a0f-33dd-4fee-b1da-f380d60c201c\nInterne Kennung\n:\n2026-10-05 NW 2026-12 OH\nVerfahrensart\n:\nOffenes Verfahren\nDas Verfahren wird beschleunigt\n:\nnein\n2.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n2.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n2.1.4.\nAllgemeine Informationen\nZusätzliche Informationen\n:\n#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6LM2NZ# 1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung \"offenes Verfahren\", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. 2) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können unter dem unter 5.1.11 genannten Link die Rabattvereinbarung herunterladen. Jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Eignungskriterien erfüllt, wird ein Rabattvertrag angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. 3) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Die AOK NordWest behält sich vor, während der Vertragslaufzeit der Open-House-Verträge, exklusive Rabattvereinbarungen über den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination im Wege des offenen Verfahrens abzuschließen. Sollte die AOK NordWest während der Vertragslaufzeit einen solchen exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der AOK NordWest nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. 4) Der Termin \"Datum der Angebotsöffnung\" am 02.10.2028, 17:01 Uhr kann aus technischen Gründen nur nach dem Ablauf der Angebotsfrist 02.10.2028, 17:00 Uhr liegen. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 02.10.2028 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist abweichend von dieser Angabe der 04.11.2026, 12:00 Uhr Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote.\nRechtsgrundlage\n:\nRichtlinie 2014/24/EU\nvgv\n-\n2.1.5.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung:\nHöchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann\n:\n16\nAuftragsbedingungen:\nHöchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können\n:\n16\n2.1.6.\nAusschlussgründe\nQuellen der Ausschlussgründe\n:\nBekanntmachung\nVerstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nBeteiligung an einer kriminellen Vereinigung\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nTerroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nBetrug\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nKorruption\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nKinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nZahlungsunfähigkeit\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVerwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nEinstellung der gewerblichen Tätigkeit\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nSchwerwiegendes berufliches Fehlverhalten\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nInteressenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nDirekte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nVorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\nTäuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren\n:\nZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB\n5.\nLos\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0001\nTitel\n:\nOHV Apixaban (B01AF02) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n1\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0002\nTitel\n:\nOHV Bimatoprost (S01EE03) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n2\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0003\nTitel\n:\nOHV Brodalumab (L04AC12) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n3\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0004\nTitel\n:\nOHV Clonazepam (N03AE01) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n4\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0005\nTitel\n:\nOHV Deucravacitinib (L04AF07) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n5\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0006\nTitel\n:\nOHV Eisen(II)sulfat (B03AA07) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n6\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0007\nTitel\n:\nOHV Formoterol & Glycopyrroniumbromid & Budesonid (R03AL11) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n7\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0008\nTitel\n:\nOHV Indacaterol & Glycopyrroniumbromid & Mometason (R03AL12) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n8\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0009\nTitel\n:\nOHV Indacaterol & Mometason (R03AK14) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n9\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0010\nTitel\n:\nOHV Kombinationen, Parenterale Ernährung (B05BA10) nur Smofkabiven und Olimel bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n10\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0011\nTitel\n:\nOHV Lenograstim (L03AA10) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n11\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0012\nTitel\n:\nOHV Nadroparin (B01AB06) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n12\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0013\nTitel\n:\nOHV Sarilumab (L04AC14) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n13\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0014\nTitel\n:\nOHV Sofosbuvir & Velpatasvir & Voxilaprevir (J05AP56) bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n14\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0015\nTitel\n:\nOHV Testosteron (G03BA03) ausschließlich Wirkstoffstärke 16,2 mg/g bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n15\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammern des Bundes\nInformationen über die Überprüfungsfristen\n:\nNach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0016\nTitel\n:\nOHV Testosteron (G03BA03) ohne Wirkstoffstärke 16,2 mg/g bis 30.11.2028\nBeschreibung\n:\nUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.\nInterne Kennung\n:\n16\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n33600000\nArzneimittel\n5.1.2.\nErfüllungsort\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nDatum des Beginns\n:\n01/12/2026\nEnddatum der Laufzeit\n:\n30/11/2028\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nnein\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nEintragung in das Handelsregister\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen\n:\n25/09/2028\n23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ/documents\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LM2NZ\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nNicht zulässig\nBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist\n:\nSchutz besonders sensibler Informationen\nBeschreibung\n:\ns. o.\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nNicht zulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/10/2028\n17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n24\nMonate\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\ns.o.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/10/2028\n17:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nBedingungen für die Ausführung des Auftrags\n:\nGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. 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Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nAOK NordWest\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n:\nAOK NordWest\n8.\nOrganisationen\n8.1.\nORG-0001\nOffizielle Bezeichnung\n:\nAOK NordWest\nRegistrierungsnummer\n:\nDE124159739\nPostanschrift\n:\nAOK NordWest. Die Gesundheitskasse.\nStadt\n:\nHagen\nPostleitzahl\n:\n58079\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nHagen, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA53\n)\nLand\n:\nDeutschland\nKontaktperson\n:\nFB Arzneimittel Kiel\n:\n\nTelefon\n:\n0231 4193 505664\nRollen dieser Organisation:\nBeschaffer\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\nOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n8.1.\nORG-0002\nOffizielle Bezeichnung\n:\nVergabekammern des Bundes\nRegistrierungsnummer\n:\nt:022894990\nPostanschrift\n:\nKaiser-Friedrich-Straße 16\nStadt\n:\nBonn\nPostleitzahl\n:\n53113\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nBonn, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA22\n)\nLand\n:\nDeutschland\n:\n\nTelefon\n:\n+49 22894990\nRollen dieser Organisation:\nÜberprüfungsstelle\n8.1.\nORG-0003\nOffizielle Bezeichnung\n:\nDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)\nRegistrierungsnummer\n:\n0204:994-DOEVD-83\nStadt\n:\nBonn\nPostleitzahl\n:\n53119\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nBonn, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA22\n)\nLand\n:\nDeutschland\n:\n\nTelefon\n:\n+49228996100\nRollen dieser Organisation:\nTED eSender\nInformationen zur Bekanntmachung\nKennung/Fassung der Bekanntmachung\n:\ne8f8cc39-1bef-4ac2-85d7-638047c00265\n-\n01\nFormulartyp\n:\nWettbewerb\nArt der Bekanntmachung\n:\nAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nUnterart der Bekanntmachung\n:\n16\nDatum der Übermittlung der Bekanntmachung\n:\n02/10/2026\n14:41:37 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nSprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist\n:\nDeutsch\nVeröffentlichungsnummer der Bekanntmachung\n:\n683126-2026\nABl. 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# Beschaffung eines mobilen seriellen Roboters für DFG-Projekt EXC 3115/1 TP3 (A 194)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. beschafft einen mobilen seriellen Roboter für das Forschungsprojekt EXC 3115/1 TP3 (A 194). Im offenen Lieferverfahren sind technischer Wert und Preis Zuschlagskriterien. Die Bekanntmachung enthält technische Anforderungen, Angebotsfrist und Teilnahmebedingungen.

- Status: open
- Country: DE
- Buyer: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
- Submission deadline: 2026-11-02T12:00:00+01:00 (instant)
- Original notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/683481-2026
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    "text": "See the notice on TED website\n683481-2026 - Wettbewerb\n683481-2026\n683481-2026 - Wettbewerb\nDeutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – DFG-Az.: EXC 3115/1 TP3 (A 194) Beschaffung eines Mobilen Seriellen Roboters\nOJ S 192/2026 05/10/2026\nAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nLieferleistungen\n1.\nBeschaffer\n1.1.\nBeschaffer\nOffizielle Bezeichnung\n:\nDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V.\n:\n\nRechtsform des Erwerbers\n:\nOrganisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt\nTätigkeit des öffentlichen Auftraggebers\n:\nBildung\n2.\nVerfahren\n2.1.\nVerfahren\nTitel\n:\nDFG-Az.: EXC 3115/1 TP3 (A 194) Beschaffung eines Mobilen Seriellen Roboters\nBeschreibung\n:\nLieferung eines Gerätesystems gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung\nKennung des Verfahrens\n:\n21786200-c5da-49ed-bb3a-0c0a80d5e3dc\nInterne Kennung\n:\nDFG_2026_III-WGI_EU31\nVerfahrensart\n:\nOffenes Verfahren\nDas Verfahren wird beschleunigt\n:\nnein\n2.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n38000000\nLaborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)\n2.1.2.\nErfüllungsort\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nDresden, Kreisfreie Stadt\n(\nDED21\n)\nLand\n:\nDeutschland\n2.1.4.\nAllgemeine Informationen\nRechtsgrundlage\n:\nRichtlinie 2014/24/EU\nvgv\n-\n2.1.6.\nAusschlussgründe\nQuellen der Ausschlussgründe\n:\nBekanntmachung\nZahlungsunfähigkeit\n:\ninsolvency\n5.\nLos\n5.1.\nLos\n:\nLOT-0001\nTitel\n:\nDFG-Az.: EXC 3115/1 TP3 (A 194) Beschaffung eines Mobilen Seriellen Roboters\nBeschreibung\n:\nLieferung eines Gerätesystems gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung\nInterne Kennung\n:\n1\n5.1.1.\nZweck\nArt des Auftrags\n:\nLieferleistungen\nHaupteinstufung\n(\ncpv\n):\n38000000\nLaborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)\nOptionen\n:\nBeschreibung der Optionen\n:\nMindestanforderung an die erforderlichen Leistungsspezifikationen dürfen nicht unterschritten werden.\n5.1.2.\nErfüllungsort\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nDresden, Kreisfreie Stadt\n(\nDED21\n)\nLand\n:\nDeutschland\nZusätzliche Informationen\n:\nTU Dresden\n5.1.3.\nGeschätzte Dauer\nAndere Laufzeit\n:\nUnbekannt\n5.1.6.\nAllgemeine Informationen\nVorbehaltene Teilnahme\n:\nTeilnahme ist nicht vorbehalten.\nAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\nDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen\n:\nja\nDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:\nnein\n5.1.7.\nStrategische Auftragsvergabe\nZiel der strategischen Auftragsvergabe\n:\nKeine strategische Beschaffung\n5.1.9.\nEignungskriterien\nQuellen der Eignungskriterien\n:\nBekanntmachung\nKriterium\n:\nAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nFür die Beurteilung der Eignung des Bewerbers folgende Unterlagen vorzulegen: (Eigen)Erklärungen darüber, dass 1. über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet bzw. die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse ab-gelehnt wurde, 2. sich der Bewerber nicht in der Liquidation befindet, 3. der Bewerber der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, 4. die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150 a GewO anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber in jedem Fall für die Bieterin oder den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO an. 5. die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. akzeptiert werden. 6. der Bewerber keinen Bezug zu Russland aufweist im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Hierzu sind die beigefügten Vorlagen zu verwenden.\nKriterium\n:\nReferenzen zu bestimmten Lieferungen\nBeschreibung des Eignungskriteriums\n:\nAls Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind mindestens 3 Referenzen über erfolgreiche Installationen von Geräten vergleichbarer Leistungsklasse innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Angebot vorzulegen. Die Referenzen sind unter Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers einzureichen.\n5.1.10.\nZuschlagskriterien\nKriterium\n:\nArt:\nQualität\nBezeichnung\n:\ntechnischer Wert\nBeschreibung\n:\ntechnischer Wert\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n50\nKriterium\n:\nArt:\nPreis\nBezeichnung\n:\nPreis\nBeschreibung\n:\nPreis\nKategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:\nGewichtung (Prozentanteil, genau)\nZuschlagskriterium — Zahl\n:\n50\n5.1.11.\nAuftragsunterlagen\nSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind\n:\nDeutsch\nInternetadresse der Auftragsunterlagen\n:\nhttps://bieterportal.dfg.e-va.eu?tid=e424ed25974dc30c63526070b9341ce5\nAd-hoc-Kommunikationskanal\n:\nURL\n:\nhttps://bieterportal.dfg.e-va.eu\n5.1.12.\nBedingungen für die Auftragsvergabe\nWettbewerbsbedingungen\n:\nPreis\n:\nPlatzierung des Preisempfängers in der Rangliste\n:\n1\nBedingungen für die Einreichung\n:\nElektronische Einreichung\n:\nErforderlich\nAdresse für die Einreichung\n:\nhttps://bieterportal.dfg.e-va.eu?tid=e424ed25974dc30c63526070b9341ce5\nSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\n:\nDeutsch\nElektronischer Katalog\n:\nNicht zulässig\nVarianten\n:\nZulässig\nDie Bieter können mehrere Angebote einreichen\n:\nNicht zulässig\nFrist für den Eingang der Angebote\n:\n02/11/2026\n12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nDauer, während der das Angebot gültig bleiben muss\n:\n59\nTage\nInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können\n:\nNach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.\nZusätzliche Informationen\n:\nGemäß der gesetzlichen Bedingungen können Unterlagen nachgefordert werden.\nInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung\n:\nEröffnungstermin\n:\n02/11/2026\n12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit\nAuftragsbedingungen\n:\nDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen\n:\nNein\nElektronische Rechnungsstellung\n:\nErforderlich\nAufträge werden elektronisch erteilt\n:\nnein\nZahlungen werden elektronisch geleistet\n:\nnein\n5.1.15.\nTechniken\nRahmenvereinbarung\n:\nKeine Rahmenvereinbarung\nInformationen über das dynamische Beschaffungssystem\n:\nKein dynamisches Beschaffungssystem\n5.1.16.\nWeitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\nSchlichtungsstelle\n:\nVergabekammer des Bundes\nÜberprüfungsstelle\n:\nVergabekammer des Bundes\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n:\nDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V.\nOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n:\nVergabekammer des Bundes\n8.\nOrganisationen\n8.1.\nORG-0001\nOffizielle Bezeichnung\n:\nDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V.\nRegistrierungsnummer\n:\n992-80037-39\nPostanschrift\n:\nKennedyallee 40\nStadt\n:\nBonn\nPostleitzahl\n:\n53175\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nBonn, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA22\n)\nLand\n:\nDeutschland\nKontaktperson\n:\nZentrale Beschaffungsstelle\n:\n\nTelefon\n:\n+49 00000000\nInternetadresse\n:\nhttps://https://www.dfg.de\nProfil des Erwerbers\n:\nhttps://bieterportal.dfg.de\nRollen dieser Organisation:\nBeschaffer\n8.1.\nORG-0002\nOffizielle Bezeichnung\n:\nDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V.\nRegistrierungsnummer\n:\n992-80037-39\nPostanschrift\n:\nKennedyallee 40\nStadt\n:\nBonn\nPostleitzahl\n:\n53175\nLand, Gliederung (NUTS)\n:\nBonn, Kreisfreie Stadt\n(\nDEA22\n)\nLand\n:\nDeutschland\nKontaktperson\n:\nZentrale Beschaffungsstelle\n:\n\nTelefon\n:\n+49 00000000\nInternetadresse\n:\nhttps://https://www.dfg.de\nRollen dieser Organisation:\nOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n8.1.\nORG-0003\nOffizielle 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Bekanntmachung\n:\n189c4f73-c043-4559-ba5e-cf558fc28aae\n-\n01\nFormulartyp\n:\nWettbewerb\nArt der Bekanntmachung\n:\nAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\nUnterart der Bekanntmachung\n:\n16\nDatum der Übermittlung der Bekanntmachung\n:\n01/10/2026\n10:38:31 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\nSprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist\n:\nDeutsch\nVeröffentlichungsnummer der Bekanntmachung\n:\n683481-2026\nABl. 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