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title: "VMware-Softwarelizenzen 2027"
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last-updated: 2026-11-02T11:00:00+00:00
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# VMware-Softwarelizenzen 2027

Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) beschafft Softwarelizenzen aus dem VMware-Produktportfolio von Broadcom auf Grundlage von EVB-IT-Überlassungsverträgen Typ B mit einer Laufzeit von drei Jahren. Die Bekanntmachung beschreibt die bestehende VMware-vSphere-Umgebung und erklärt, dass die zugehörigen Server-, Datensicherungs- und Speichersysteme auf Kompatibilität damit ausgelegt sind. Es gibt ein Los; einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Angebote sind elektronisch und auf Deutsch einzureichen; ein elektronischer Katalog ist erforderlich. Zu den veröffentlichten Eignungsanforderungen gehören Umsatz- und Personalangaben, ein aktueller Handelsregisterauszug, Haftpflichtversicherungsnachweise und mindestens drei vergleichbare Referenzen, darunter mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers. Die Bekanntmachung enthält außerdem einen nicht erläuterten Satz zu Red-Hat-Core-Paketen; der Bezug zur VMware-Beschaffung bleibt unklar.

- Status: closing-soon
- Country: DE
- Buyer: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
- Submission deadline: 2026-11-09T11:00:00+00:00 (instant)
- Original notice: https://www.dtvp.de/Center/secured/company/projectForwarding.do?pid=2624876
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      "scope": "Beschaffung von Softwarelizenzen aus Broadcoms VMware-Portfolio für den LDI auf Grundlage dreijähriger EVB-IT-Überlassungsverträge Typ B. Die Losbeschreibung behandelt VMware vSphere und die Kompatibilität mit vorhandenen Systemen. Anschließend erwähnt sie Lizenzpakete von Red Hat für 4, 16 oder 64 Kerne. Die Bekanntmachung erläutert diesen Bezug nicht; seine Bedeutung für die VMware-Beschaffung lässt sich daraus nicht feststellen.",
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        "Die Bekanntmachung nennt weder einen geschätzten Auftragswert noch eine Lizenzmenge.",
        "Die Bekanntmachung erläutert nicht, ob sich die Erwähnung von Red-Hat-Core-Paketgrößen auf diese VMware-Beschaffung bezieht.",
        "Detaillierte Lizenzspezifikationen stehen in den offiziellen Vergabeunterlagen unter https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYSC2/documents, die nicht Teil dieser Prüfung der öffentlichen Bekanntmachung waren. Ein Datum oder eine Uhrzeit der Angebotsöffnung ist nicht angegeben."
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        "Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Lieferleistungen; die Teilnahme ist nicht vorbehalten. Laut Bekanntmachung ist die Beschaffung nicht für kleine und mittlere Unternehmen geeignet.",
        "Angebot elektronisch und auf Deutsch einreichen sowie einen elektronischen Katalog bereitstellen. Varianten und mehrere Angebote sind nicht zulässig. Das Angebot muss sechs Monate gültig bleiben.",
        "Der Auftraggeber kann nach eigenem Ermessen zulassen, dass bestimmte fehlende Bieterunterlagen nach Ablauf der Frist nachgereicht werden. Nach schriftlicher Aufforderung können fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist vervollständigt oder erläutert werden; nach einer abschließenden Nachforderung weiterhin unvollständige Angebote werden ausgeschlossen.",
        "Den durchschnittlichen Bruttogesamtumsatz in Deutschland für 2022, 2023 und 2024 sowie den durchschnittlichen Bruttoumsatz in Deutschland im betroffenen Geschäftsfeld für diese Jahre erklären. Außerdem die durchschnittliche Zahl der freien und festangestellten Beschäftigten in Deutschland, insgesamt und im betroffenen Geschäftsfeld, für 2022–2024 angeben. Unternehmen mit weniger als drei Jahren Tätigkeit dürfen den bisherigen Tätigkeitszeitraum zugrunde legen.",
        "Einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegen, der nicht älter als sechs Monate ist; eine unbeglaubigte Kopie genügt.",
        "Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zum Versicherungsschutz im Auftragsfall vorlegen: mindestens 500.000 Euro je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden. Die Bescheinigung darf höchstens sechs Monate alt sein.",
        "Mindestens drei vergleichbare Referenzen für in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen vorlegen, darunter mindestens eine Referenz eines öffentlichen Auftraggebers. Je Referenz sind Auftraggeber und Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung oder Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär) und Projektbeschreibung anzugeben.",
        "Die Erklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 mit Teil A, Anlage 08, die Tariftreueerklärung nach dem rheinland-pfälzischen LTTG sowie die ausgefüllte und unterschriebene Scientology-Schutzerklärung nach Teil A, Anlage 07 einreichen. Bei vorgesehenem Einsatz eines Nachunternehmers ist dessen Verfügbarkeitserklärung vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft ist Teil A, Anlage 4 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.",
        "Elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich. Aufträge werden elektronisch erteilt und Zahlungen elektronisch geleistet."
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    "text": "699817-2026 - Wettbewerb\n   Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – VMWare 2027\n   OJ S 196/2026 09/10/2026\n   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n   Lieferleistungen\n\n   1. Beschaffer\n\n      1.1. Beschaffer\n           Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)\n           E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de\n           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung\n           des öffentlichen Rechts\n           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung\n\n   2. Verfahren\n\n      2.1. Verfahren\n           Titel: VMWare 2027\n           Beschreibung: Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Bezug von Software-Lizenzen des\n           Herstellers Broadcom aus dem VMware Produktportfolio durch den LDI, auf Basis von jeweils\n           geschlossenen EVB-IT Überlassung Typ B Verträgen mit einer Laufzeit von 3 Jahren\n           Kennung des Verfahrens: 832a2a31-0960-4789-88e4-f658a7e03b5f\n           Interne Kennung: 420-031721\n           Verfahrensart: Offenes Verfahren\n           Das Verfahren wird beschleunigt: nein\n\n     2.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Lieferleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme\n\n     2.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: Valenciaplatz 6\n            Stadt: Mainz\n            Postleitzahl: 55118\n            Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)\n            Land: Deutschland\n\n     2.1.4. Allgemeine Informationen\n            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYSC2#\n            Rechtsgrundlage:\n            Richtlinie 2014/24/EU\n            vgv -\n\n     2.1.6. Ausschlussgründe\n            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung\n            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist\n            gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen\n            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §\n\n              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer\n              Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).\n              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ein\n              Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach §\n              123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das\n              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten\n              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs\n              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und\n              terroristische Vereinigungen im Ausland).\n              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist\n              gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen\n              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §\n              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer\n              Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs\n              (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der\n              Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen\n              Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat\n              nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.\n              Betrug: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren\n              Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig\n              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über\n              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des\n              Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen\n              Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag\n              verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die\n              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von\n              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,\n              Korruption: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren\n              Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig\n              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über\n              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des\n              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und\n              299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e\n              des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des\n              Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des\n              Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a\n              des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des\n              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer\n              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).\n              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ein Ausschlussgrund nach § 123\n              GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem\n              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine\n              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt\n              worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a\n              des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der\n              Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).\n              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber\n              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an\n              einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung\n              von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige\n\n              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die\n              öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen\n              Verpflichtung nachweisen können.\n              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:\n              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das\n              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht\n              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige\n              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige\n              geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.\n              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich\n              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich\n              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich\n              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des\n              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das\n              Unternehmen zahlungsunfähig ist.\n              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber\n              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu\n              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden\n              ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich\n              das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.\n              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.\n              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren\n              beantragt oder eröffnet worden ist.\n              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine\n              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt\n              wird.\n\n              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:\n              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über\n              hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen\n              Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine\n              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.\n              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des\n              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den\n              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens\n              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht\n              wirksam beseitigt werden kann.\n              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass\n              das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und\n              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen\n              beseitigt werden kann.\n              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei\n              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder\n              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu\n              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.\n              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher\n              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder\n              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten\n              hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das\n              Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in\n              unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,\n              durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig\n              oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des\n              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche\n              Informationen zu übermitteln.\n\n   5. Los\n\n      5.1. Los: LOT-0001\n           Titel: VMWare 2027\n           Beschreibung: Innerhalb des Landesbetriebs Daten und Information wird VMware vSphere\n           seit vielen Jahren als Softwarelösung zur Virtualisierung von Systemen eingesetzt. Die\n           beschafften Server Systeme, die Datensicherungs- und Speichersysteme sind auf eine\n\n              Kompatibilität mit dieser Softwarelösung aus-gerichtet. Die Mitarbeiter sind entsprechend\n              geschult und die Betriebsprozesse auf die gebotene Funktion angepasst. Ein Wechsel der\n              Technologie, der ungeachtet aller zwingenden Rahmenbedingungen stets und auch aktuell\n              weiter geprüft wird, wäre in einer absehbaren Betrachtungsperiode von wenigen Jahren nicht\n              wirtschaftlich und teilweise auch technologisch nicht abbildbar, weshalb die vorliegende\n              Ausschreibung hersteller- und produktbezogen erfolgt. Das Lizenzmodell von Redhat sieht\n              Pakete für 4, 16 oder 64 Cores vor.\n              Interne Kennung: 420-031721\n\n     5.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Lieferleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme\n\n     5.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: Valenciaplatz 6\n            Stadt: Mainz\n            Postleitzahl: 55118\n            Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)\n            Land: Deutschland\n\n     5.1.3. Geschätzte Dauer\n            Laufzeit: 3 Jahre\n\n     5.1.6. Allgemeine Informationen\n            Vorbehaltene Teilnahme:\n            Teilnahme ist nicht vorbehalten.\n            Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\n            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja\n            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein\n\n     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe\n            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung\n\n     5.1.9. Eignungskriterien\n            Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung\n            Kriterium: Finanzkennzahlen\n            Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen\n            Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2022,2023,2024) (brutto) in\n            Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die\n            genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.\n            Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten\n            3 Jahren (2022,2023,2024) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.\n            Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten\n            Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur\n            durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren\n            2022, 2023, 2024 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist\n            es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu\n            machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten\n            Mitarbeiter in den Jahren 2022, 2023, 2024 in Deutschland in Bezug auf das betroffene\n            Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die\n            genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen\n\n              Kriterium: Eintragung in das Handelsregister\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6\n              Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).\n\n              Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der\n              Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 500.000 EUR\n              für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der\n              Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das\n              Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der\n              Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die\n              Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen\n              bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 6 Monate sein.\n\n              Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen\n              /einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei\n              Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben\n              sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,\n              Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),\n              Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt\n              mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers\n\n   5.1.10. Zuschlagskriterien\n           Kriterium:\n           Art: Preis\n           Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.\n           Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge\n           Zuschlagskriterium — Zahl: 1\n\n   5.1.11. Auftragsunterlagen\n           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch\n           Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite\n           /notice/CXPDYYDYSC2/documents\n           Ad-hoc-Kommunikationskanal:\n           URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYSC2\n\n   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe\n           Bedingungen für die Einreichung:\n           Elektronische Einreichung: Erforderlich\n           Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice\n           /CXPDYYDYSC2\n           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch\n           Elektronischer Katalog: Erforderlich\n           Varianten: Nicht zulässig\n           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig\n           Frist für den Eingang der Angebote: 09/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,\n           Westeuropäische Sommerzeit\n           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 6 Monate\n           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\n\n              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf\n              nachgereicht werden.\n              Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen\n              behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.\n              Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und\n              Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu\n              setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote\n              werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.\n              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:\n              Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118\n              Mainz\n              Auftragsbedingungen:\n              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte\n              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein\n              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines\n              Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung\n              des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022,\n              durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung\n              nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue\n              und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt\n              geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des\n              beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle\n              einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und\n              unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen.\n              Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich\n              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja\n              Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja\n\n   5.1.15. Techniken\n           Rahmenvereinbarung:\n           Keine Rahmenvereinbarung\n           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:\n           Kein dynamisches Beschaffungssystem\n\n   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\n           Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,\n           Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau\n           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber\n           folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der\n           Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1\n           bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über\n           das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,\n           soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor\n           Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht\n           innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134\n           Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der\n           Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung\n           benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber\n           gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen\n           erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur\n\n              Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage\n              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,\n              vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des\n              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\n              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:\n              Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)\n              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:\n              Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)\n              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesbetrieb Daten und Information\n              Rheinland-Pfalz (LDI)\n\n   8. Organisationen\n\n      8.1. ORG-0001\n           Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)\n           Registrierungsnummer: DEB35\n           Postanschrift: Valenciaplatz 6\n           Stadt: Mainz\n           Postleitzahl: 55118\n           Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de\n           Telefon: +49 6131-6050\n           Fax: +49 6131-605145\n           Internetadresse: https://www.ldi.rlp.de\n           Rollen dieser Organisation:\n           Beschaffer\n           Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im\n           Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder\n           Dienstleistungen vergibt/abschließt\n           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n\n      8.1. ORG-0002\n           Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)\n           Registrierungsnummer: DEB35\n           Postanschrift: Valenciaplatz 6\n           Stadt: Mainz\n           Postleitzahl: 55118\n           Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de\n           Telefon: +49 6131-6050\n           Fax: +49 6131-605145\n           Internetadresse: https://www.ldi.rlp.de\n           Rollen dieser Organisation:\n           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n\n      8.1. ORG-0003\n\n              Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,\n              Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau\n              Registrierungsnummer: DEB35\n              Postanschrift: Stiftstr. 9\n              Stadt: Mainz\n              Postleitzahl: 55116\n              Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)\n              Land: Deutschland\n              E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de\n              Telefon: +49 6131-160\n              Fax: +49 613116-2234\n              Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen\n              /vergabekammer/\n              Rollen dieser Organisation:\n              Überprüfungsstelle\n\n      8.1. ORG-0004\n           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des\n           Beschaffungsamts des BMI)\n           Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83\n           Stadt: Bonn\n           Postleitzahl: 53119\n           Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de\n           Telefon: +49228996100\n           Rollen dieser Organisation:\n           TED eSender\n\n   Informationen zur Bekanntmachung\n\n              Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1d7e0db4-79d0-4d8a-a495-500a5b3636a1 - 01\n              Formulartyp: Wettbewerb\n              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n              Unterart der Bekanntmachung: 16\n              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/10/2026 07:42:50 (UTC+02:00)\n              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\n              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch\n              Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 699817-2026\n              ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2026\n              Datum der Veröffentlichung: 09/10/2026",
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    "Der DTVP-Datensatz nennt den 9. November 2026 um 10:00 UTC. Die TED-Bekanntmachung und die öffentliche DTVP-Verfahrensseite nennen übereinstimmend 12:00 Uhr MEZ (11:00 UTC). Diese Seite übernimmt die übereinstimmenden Fristen der öffentlichen Bekanntmachungen."
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Verfahren\n           Titel: VMWare 2027\n           Beschreibung: Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Bezug von Software-Lizenzen des\n           Herstellers Broadcom aus dem VMware Produktportfolio durch den LDI, auf Basis von jeweils\n           geschlossenen EVB-IT Überlassung Typ B Verträgen mit einer Laufzeit von 3 Jahren\n           Kennung des Verfahrens: 832a2a31-0960-4789-88e4-f658a7e03b5f\n           Interne Kennung: 420-031721\n           Verfahrensart: Offenes Verfahren\n           Das Verfahren wird beschleunigt: nein\n\n     2.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Lieferleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme\n\n     2.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: Valenciaplatz 6\n            Stadt: Mainz\n            Postleitzahl: 55118\n            Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)\n            Land: Deutschland\n\n     2.1.4. Allgemeine Informationen\n            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYSC2#\n            Rechtsgrundlage:\n            Richtlinie 2014/24/EU\n            vgv -\n\n     2.1.6. Ausschlussgründe\n            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung\n            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist\n            gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen\n            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §\n\n              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer\n              Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).\n              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ein\n              Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach §\n              123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das\n              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten\n              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs\n              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und\n              terroristische Vereinigungen im Ausland).\n              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist\n              gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen\n              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §\n              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer\n              Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs\n              (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der\n              Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen\n              Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat\n              nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.\n              Betrug: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren\n              Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig\n              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über\n              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des\n              Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen\n              Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag\n              verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die\n              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von\n              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,\n              Korruption: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren\n              Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig\n              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über\n              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des\n              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und\n              299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e\n              des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des\n              Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des\n              Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a\n              des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des\n              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer\n              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).\n              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ein Ausschlussgrund nach § 123\n              GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem\n              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine\n              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt\n              worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a\n              des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der\n              Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).\n              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber\n              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an\n              einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung\n              von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige\n\n              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die\n              öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen\n              Verpflichtung nachweisen können.\n              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:\n              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das\n              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht\n              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige\n              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige\n              geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.\n              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich\n              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich\n              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich\n              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.\n              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des\n              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des\n              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das\n              Unternehmen zahlungsunfähig ist.\n              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber\n              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu\n              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden\n              ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich\n              das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.\n              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.\n              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren\n              beantragt oder eröffnet worden ist.\n              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter\n              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem\n              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren\n              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine\n              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt\n              wird.\n\n              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:\n              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der\n              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der\n              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über\n              hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen\n              Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine\n              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.\n              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des\n              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den\n              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens\n              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht\n              wirksam beseitigt werden kann.\n              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass\n              das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und\n              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen\n              beseitigt werden kann.\n              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei\n              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder\n              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu\n              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.\n              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher\n              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche\n              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein\n              Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem\n              Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder\n              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten\n              hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das\n              Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in\n              unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,\n              durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig\n              oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des\n              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche\n              Informationen zu übermitteln.\n\n   5. Los\n\n      5.1. Los: LOT-0001\n           Titel: VMWare 2027\n           Beschreibung: Innerhalb des Landesbetriebs Daten und Information wird VMware vSphere\n           seit vielen Jahren als Softwarelösung zur Virtualisierung von Systemen eingesetzt. Die\n           beschafften Server Systeme, die Datensicherungs- und Speichersysteme sind auf eine\n\n              Kompatibilität mit dieser Softwarelösung aus-gerichtet. Die Mitarbeiter sind entsprechend\n              geschult und die Betriebsprozesse auf die gebotene Funktion angepasst. Ein Wechsel der\n              Technologie, der ungeachtet aller zwingenden Rahmenbedingungen stets und auch aktuell\n              weiter geprüft wird, wäre in einer absehbaren Betrachtungsperiode von wenigen Jahren nicht\n              wirtschaftlich und teilweise auch technologisch nicht abbildbar, weshalb die vorliegende\n              Ausschreibung hersteller- und produktbezogen erfolgt. Das Lizenzmodell von Redhat sieht\n              Pakete für 4, 16 oder 64 Cores vor.\n              Interne Kennung: 420-031721\n\n     5.1.1. Zweck\n            Art des Auftrags: Lieferleistungen\n            Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme\n\n     5.1.2. Erfüllungsort\n            Postanschrift: Valenciaplatz 6\n            Stadt: Mainz\n            Postleitzahl: 55118\n            Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)\n            Land: Deutschland\n\n     5.1.3. Geschätzte Dauer\n            Laufzeit: 3 Jahre\n\n     5.1.6. Allgemeine Informationen\n            Vorbehaltene Teilnahme:\n            Teilnahme ist nicht vorbehalten.\n            Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert\n            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja\n            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein\n\n     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe\n            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung\n\n     5.1.9. Eignungskriterien\n            Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung\n            Kriterium: Finanzkennzahlen\n            Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen\n            Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2022,2023,2024) (brutto) in\n            Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die\n            genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.\n            Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten\n            3 Jahren (2022,2023,2024) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.\n            Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten\n            Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur\n            durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren\n            2022, 2023, 2024 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist\n            es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu\n            machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten\n            Mitarbeiter in den Jahren 2022, 2023, 2024 in Deutschland in Bezug auf das betroffene\n            Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die\n            genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen\n\n              Kriterium: Eintragung in das Handelsregister\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6\n              Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).\n\n              Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der\n              Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 500.000 EUR\n              für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der\n              Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das\n              Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der\n              Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die\n              Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen\n              bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 6 Monate sein.\n\n              Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen\n              Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen\n              /einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei\n              Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben\n              sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,\n              Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),\n              Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt\n              mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers\n\n   5.1.10. Zuschlagskriterien\n           Kriterium:\n           Art: Preis\n           Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.\n           Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge\n           Zuschlagskriterium — Zahl: 1\n\n   5.1.11. Auftragsunterlagen\n           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch\n           Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite\n           /notice/CXPDYYDYSC2/documents\n           Ad-hoc-Kommunikationskanal:\n           URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYSC2\n\n   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe\n           Bedingungen für die Einreichung:\n           Elektronische Einreichung: Erforderlich\n           Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice\n           /CXPDYYDYSC2\n           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch\n           Elektronischer Katalog: Erforderlich\n           Varianten: Nicht zulässig\n           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig\n           Frist für den Eingang der Angebote: 09/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,\n           Westeuropäische Sommerzeit\n           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 6 Monate\n           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:\n\n              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf\n              nachgereicht werden.\n              Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen\n              behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.\n              Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und\n              Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu\n              setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote\n              werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.\n              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:\n              Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118\n              Mainz\n              Auftragsbedingungen:\n              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte\n              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein\n              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines\n              Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung\n              des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022,\n              durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung\n              nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue\n              und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt\n              geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des\n              beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle\n              einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und\n              unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen.\n              Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich\n              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja\n              Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja\n\n   5.1.15. Techniken\n           Rahmenvereinbarung:\n           Keine Rahmenvereinbarung\n           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:\n           Kein dynamisches Beschaffungssystem\n\n   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung\n           Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,\n           Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau\n           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber\n           folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der\n           Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1\n           bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über\n           das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,\n           soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor\n           Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht\n           innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134\n           Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der\n           Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung\n           benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber\n           gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen\n           erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur\n\n              Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage\n              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,\n              vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des\n              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\n              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:\n              Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)\n              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:\n              Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)\n              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesbetrieb Daten und Information\n              Rheinland-Pfalz (LDI)\n\n   8. Organisationen\n\n      8.1. ORG-0001\n           Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)\n           Registrierungsnummer: DEB35\n           Postanschrift: Valenciaplatz 6\n           Stadt: Mainz\n           Postleitzahl: 55118\n           Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de\n           Telefon: +49 6131-6050\n           Fax: +49 6131-605145\n           Internetadresse: https://www.ldi.rlp.de\n           Rollen dieser Organisation:\n           Beschaffer\n           Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im\n           Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder\n           Dienstleistungen vergibt/abschließt\n           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt\n           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt\n\n      8.1. ORG-0002\n           Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)\n           Registrierungsnummer: DEB35\n           Postanschrift: Valenciaplatz 6\n           Stadt: Mainz\n           Postleitzahl: 55118\n           Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de\n           Telefon: +49 6131-6050\n           Fax: +49 6131-605145\n           Internetadresse: https://www.ldi.rlp.de\n           Rollen dieser Organisation:\n           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt\n\n      8.1. ORG-0003\n\n              Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,\n              Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau\n              Registrierungsnummer: DEB35\n              Postanschrift: Stiftstr. 9\n              Stadt: Mainz\n              Postleitzahl: 55116\n              Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)\n              Land: Deutschland\n              E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de\n              Telefon: +49 6131-160\n              Fax: +49 613116-2234\n              Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen\n              /vergabekammer/\n              Rollen dieser Organisation:\n              Überprüfungsstelle\n\n      8.1. ORG-0004\n           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des\n           Beschaffungsamts des BMI)\n           Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83\n           Stadt: Bonn\n           Postleitzahl: 53119\n           Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)\n           Land: Deutschland\n           E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de\n           Telefon: +49228996100\n           Rollen dieser Organisation:\n           TED eSender\n\n   Informationen zur Bekanntmachung\n\n              Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1d7e0db4-79d0-4d8a-a495-500a5b3636a1 - 01\n              Formulartyp: Wettbewerb\n              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung\n              Unterart der Bekanntmachung: 16\n              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/10/2026 07:42:50 (UTC+02:00)\n              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit\n              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch\n              Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 699817-2026\n              ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2026\n              Datum der Veröffentlichung: 09/10/2026",
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